06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: „Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.“

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

„Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen“, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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Das fonio.ai Team © fonio.ai

fonio.ai, die Wiener Plattform für KI-gestützte Kundenkommunikation, hat nach eigenen Angaben binnen zwölf Monaten die Marke von 10 Millionen Dollar an jährlich wiederkehrendem Umsatz (ARR) überschritten. Damit zählt das 2024 von Daniel Keinrath und Matthias Gruber gegründete Unternehmen laut eigenen Angaben zu den am schnellsten wachsenden KI-Startups Europas. Der Meilenstein folgt auf eine Seed-Runde über 17 Millionen Dollar, die fonio.ai im Juni 2026 unter Führung von 20VC bei einer Bewertung von 140 Millionen Dollar abschloss.

Eine „Fully Loaded CAC Payback Time“ als Geheimrezept

CEO und Mitgründer Daniel Keinrath begründet das Tempo im Gespräch mit brutkasten unter anderem mit einer internen Grundregel: „Wir machen extrem viel Zeugs manuell und repetitiv, bis wir merken, das können wir automatisieren und dann automatisieren wir es richtig“, so Keinrath. Neue Produkte würden zudem gemeinsam mit Kund:innen entwickelt, statt sie fertig zu bauen und erst danach zu verkaufen.

Ausschlaggebend für die aktuelle Investitionsstrategie sei eine Kennzahl: Die „Fully Loaded CAC (Customer Acquisition Cost) Payback Time“. Also die Zeit, bis sich die Kosten für die Kund:innen-Akquise amortisieren, wobei neben den reinen Werbekosten auch Activation-Kosten, Churn und Marge eingerechnet werden, liege laut dem Gründer bei fonio.ai konstant unter zwölf Monaten. Solange das der Fall sei, wolle man das frische Kapital so schnell wie möglich in Produkt, Marketing und Sales stecken: „Ich versuche tatsächlich im Moment so viel Geld auszugeben wie möglich, weil alles andere wäre im Moment irrational“, so Keinrath.

Neue Standorte in Europa und den USA

Nach zehn Märkten, in denen fonio.ai bereits aktiv ist, sollen im September physische Büros in Barcelona und Warschau folgen. Noch heuer sollen laut Keinrath London und München dazukommen, abhängig von der Entwicklung des US-Geschäfts womöglich auch ein Standort an der US-Ostküste, etwa in New York.

„Irgendwann wird es uns fett auf die Schnauze hauen“

Auf die Frage, ob das Wachstum so weitergehen könne, entgegnet Keinrath, man hätte die Risiken auf alle Fälle am Schirm. Intern rät Keinrath zu Vorsicht: „Irgendwann wird es uns fett auf die Schnauze hauen“, sagt er lachend. Man wolle daher innerhalb des Wachstums Risiken minimieren und keine Firma mit unkontrolliertem Kund:innen-Verlust aufbauen. Langfristig rechnet Keinrath mit einer Marktkonsolidierung, vergleichbar mit der Entwicklung im Telekommarkt Anfang der 2000er-Jahre. Man müsse schnell genug wachsen, um kleinere Konkurrenten zu übernehmen, bevor man am Ende womöglich selbst zum Übernahmeziel werde, meint er.

Kein Kompromiss beim Hiring

fonio.ai wuchs von der ersten Einstellung im Juni 2025 auf mittlerweile 81 Mitarbeiter:innen, aktuell sind laut Unternehmen 52 weitere Positionen offen. Bei knapp 10.000 Bewerbungen pro Monat liege die Annahmequote bei etwa 0,2 Prozent, so Keinrath: „Es tut so weh innerlich“, trotzdem Absagen zu erteilen, die Unternehmenskultur habe aber Priorität.

Zusätzlich sucht fonio.ai laut Keinrath aktuell intensiv nach einer Head of Growth-Person mit entsprechender Skalierungserfahrung, dotiert mit bis zu 250.000 Jahresgehalt plus „Significant Equity“, betont Keinrath. Man nehme hier viel Geld in die Hand, weil es sich um ein sehr spezielles Profil handle, nach dem man suche. „Dafür kommen nur eine Handvoll Personen in Europa in Frage“, meint der Gründer. Das nächste Ziel sei ein ARR von 100 Millionen Dollar innerhalb von 18 bis 24 Monaten.

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