06.12.2021

Zum Jahresende Steuern sparen: Die wichtigsten Tipps für Unternehmen

Steuererklärungen, Jahresabschlüsse und Co: Steuerlichen Pflichten frühzeitig nachzugehen ist auch für Startups unumgänglich. Deloitte Österreich gibt einen Überblick der alltäglichen Steuerfragen und steuerlich relevanten Fristen für Unternehmen.
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Deloitte Steuertipps für Unternehmen | (c) vege-fotolia -

Auch heuer gibt es rechtzeitig vor dem Jahresende Empfehlungen für Unternehmer, wie sie noch von Steuervorteilen profitieren können. Deloitte Österreich Director Wilfried Krammer, erklärt: „Heuer sind insbesondere die mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 geschaffenen Abschreibungsmöglichkeiten interessant. Zudem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Liquiditätsplanung und das negative Zinsniveau im Auge haben.“

Vor Jahresende noch in Anlagevermögen investieren

Wenn vor Anfang 2022 noch abnutzbares Anlagevermögen angeschafft und in Betrieb genommen wird, profitiert man steuerlich von der Halbjahres-Abschreibung. Daher sei jetzt ein strategisch guter Zeitpunkt für die Durchführung von Investitionen und den Kauf von Büroeinrichtung, Computern oder Kraftfahrzeugen, heißt es von Deloitte. Außerdem sollte auch das Sachanlagevermögen auf Abschreibungserfordernisse überprüft werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert von maximal 800 Euro können steuerlich sofort abgeschrieben werden.

Degressive Abschreibung: Eine Alternative mit Liquiditätsvorteilen

Alternativ zur linearen Abschreibung kann steuerlich auch eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Es gilt die Halbjahresregelung, weshalb selbst Anschaffungen im Dezember 2021 noch zu einer steuerlichen Abschreibung von 15 Prozent berechtigen. Die degressive Abschreibung führt bei langlebigen Wirtschaftsgütern zu erheblichen Liquiditätsvorteilen, da bereits nach zwei Jahren 51 Prozent und nach drei Jahren 66 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich abgeschrieben sind. Für Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren empfiehlt Deloitte Österreich weiterhin die lineare Abschreibung. Ausgenommen sind Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, Gebäude und bestimmte unkörperliche Wirtschaftsgüter.

Beschleunigte Abschreibung für Gebäude

Der Abschreibungssatz für betrieblich genutzte Gebäude beträgt grundsätzlich 2,5 oder 1,5 Prozent, wenn diese für Wohnzwecke überlassen werden. Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung kann der dreifache Abschreibungssatz, im Folgejahr der zweifache Abschreibungssatz angesetzt werden. Die Halbjahresregelung gilt – im Gegensatz zur degressiven Abschreibung – nicht. Daher kann ein im Dezember angeschafftes, betrieblich genutztes Gebäude mit bis zu 7,5 Prozent noch im Jahr 2021 abgeschrieben werden, so Deloitte.

Fehlinvestitionen vermeiden

Natürliche Personen mit betrieblichen Einkünften über 30.000 Euro können durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter auch einen investitionsbedingten Gewinnfreibetrag geltend machen. Der Gewinnfreibetrag beträgt je nach Höhe der Einkünfte zwischen 13 Prozent und 4,5 Prozent der Einkünfte – maximal jedoch 45.350 Euro. Um den Gewinnfreibetrag steuerlich optimal zu nützen, sollte jedenfalls der voraussichtliche Jahresgewinn 2021 vorab geschätzt und die erforderliche Investitionshöhe für 2021 ermittelt werden. Auch der Kauf bestimmter Wertpapiere bis zum 31.12.2021 ermöglicht die Geltendmachung des Freibetrags, erklärt Deloitte. Dennoch warnt der Deloitte Experte, Wilfried Krammer, dass nur betriebswirtschaftlich wirklich sinnvolle Investitionen getätigt werden sollten. Fehlinvestitionen führen zu einem hundertprozentigen Liquiditätsabfluss, der auch mit erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und Gewinnfreibeträgen nur zum Teil kompensiert werden kann.

Vorgezogene Verlustberücksichtigung

Zahlreiche Betriebe werden auch 2021 aufgrund der Corona-Krise Verluste erleiden, sagt Deloitte. Unternehmer mit abweichendem Wirtschaftsjahr können Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2021 mit Gewinnen aus Vorjahren gegenrechnen. Die Verluste in 2021 können durch die COVID-19-Rücklage und den Verlustrücktrag in das Steuerjahr 2020 und teilweise sogar in das Steuerjahr 2019 vorgezogen werden. Durch die vorgezogene Verlustberücksichtigung könne die Steuerbelastung der Vorjahre nachträglich reduziert werden, betont Wilfried Krammer. Für Unternehmer mit einem Regelwirtschaftsjahr ist bereits der Rücktrag der Verluste aus dem Veranlagungsjahr 2020 vorgesehen.

Ausgaben vorziehen und Einnahmen verschieben

Ein weiterer Tipp von Deloitte: Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern besteht die Möglichkeit, das steuerliche Ergebnis durch das Vorziehen von Ausgaben zu senken. Beispielsweise könnten noch vor Jahresende Lieferanten bezahlt oder die voraussichtliche GSVG-Beitragsnachzahlung 2021 geleistet werden. Ebenso kann das Einkommen durch das Verschieben von Einnahmen in das Jahr 2022 gesteuert werden.

Negatives Zinsumfeld berücksichtigen

Deloitte empfiehlt, dass Unternehmer sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen sollten. Erstmals kann die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und pauschal gebildeten Verbindlichkeitsrückstellungen, die das Finanzamt bisher nicht anerkannt hat, reduziert werden. Auf der anderen Seite darf bei der Planung nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2022 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. Laut Deloitte sollte heuer jedoch auch das negative Zinsumfeld berücksichtigt werden. 

Der Deloitte Experte weist darauf hin, dass das Finanzamt derzeit noch keine Negativzinsen verrechnet. Daher sollten sich Betriebe gut überlegen, ob bestehende Guthaben zur Rückzahlung beantragt werden. Des Weiteren können sich seitens des Finanzamts zu hoch bemessene Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 als wahre ‚Renditebringer‘ erweisen. Werden doch für zu hoch bemessene Vorauszahlungen vom Finanzamt derzeit noch 1,38 Prozent Zinsen p.a. gutgeschrieben.

„Heimische Unternehmen sollten sich jetzt mit der Beantragung von FFG-Jahresgutachten und Forschungsprämien auseinandersetzen. Nun ist auch der geeignete Zeitpunkt, um sich mit der Rückvergütung von Energieabgaben zu befassen“, so Krammer. 

Steuerlich relevante Fristen: Ein Überblick

Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen, so Deloitte.

  • Mit 31.12.2021 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2014 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre).
  • Mit 31.12.2021 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2011 ein.
  • Bis 31.12.2021 kann die Energieabgabenvergütung 2016 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2020 endet am 31.12.2021.

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Der European Venture Sentiment Index deutet eine positive Entwicklung für das nächste Quartal an (c) Adobe Stock
(c) Adobe Stock

„Gute Zahlen, verhaltene Stimmung“ titelte brutkasten im Juli zur letzten Ausgabe des quartalsweise erscheinenden European Venture Sentiment Index (EVSI) von Venionaire Capital. Denn obwohl das Investment-Volumen in Europa im zweiten Quartal einen Rekordwert erreichte, fiel die im Indexwert aggregierte Stimmungslage zwar besser als ein Quartal zuvor erwartet, aber doch knapp negativ aus. Der nun erschienene EVSI für das dritte Quartal zeigt das umgekehrte Bild: Zwar ging das Investmentvolumen wieder zurück, die Stimmungslage übertrifft die Erwartung aus dem Vorquartal (4,4 Punkte; 5 ist neutral) aber deutlich und liegt mit 5,4 Punkten wieder knapp im positiven Bereich.

(c) Venionaire Capital

Die Stimmungsindikatoren im Detail: Getragen wurde die Verbesserung laut Venionaire vor allem von einer deutlich höheren Investor:innenaktivität, die gegenüber dem Vorquartal um 33,9 Prozent zulegte. Auch das Fundraising-Umfeld habe sich um 27,3 Prozent verbessert, die Qualität der Dealflows um 16,7 Prozent. Gleichzeitig gingen die Startup-Bewertungen um 6,4 Prozent und der Wettbewerb um Deals um 6,2 Prozent zurück.

Die aktuelle Prognose für das kommende Quartal ist mit dem neutralen Wert 5 wieder etwas verhaltener. Bei den konkreten Indikatoren erwarten die befragten Investor:innen aber weitreichende Verbesserungen, konkret ein Plus von 34,7 Prozent bei der Investor:innenaktivität, plus 10,6 Prozent bei Startup-Bewertungen, plus 8,2 Prozent beim Fundraising-Umfeld und plus 1,7 Prozent bei der Qualität des Dealflows. Lediglich beim Wettbewerb um Deals wird ein Minus von 8,8 Prozent erwartet.

Dealvolumen gesunken, aber deutlich über Vorjahresniveau

Das tatsächliche europaweite Dealvolumen sank im dritten Quartal zwar, wie erwähnt, im Vergleich zum Vorquartal, lag aber laut begleitender EVSI-Analyse dennoch deutlich über dem Vorjahresniveau. Demnach wurden europaweit 24,7 Milliarden US-Dollar investiert – ein Rückgang von 14,9 Prozent gegenüber Q2, aber ein Plus von 64,9 Prozent gegenüber Q3 2025. Die Zahl der Transaktionen sank gegenüber dem Vorquartal um 10,5 Prozent auf 864 Deals, lag damit aber weiterhin 1,1 Prozent über dem Vorjahreswert.

(c) Venionaire Capital

13,9 Milliarden US-Dollar beziehungsweise 56,2 Prozent des gesamten investierten Kapitals entfielen dabei im dritten Quartal auf Late-Stage-Finanzierungen. Seed- und Angel-Runden stellten mit 521 Deals zwar weiterhin mehr als 60 Prozent aller Transaktionen, machten mit 1,8 Milliarden US-Dollar jedoch lediglich 7,4 Prozent des investierten Kapitals aus. Und ein weiteres spannendes statistisches Detail: Sowohl Deutschland (6,1 Milliarden US-Dollar) als auch Frankreich (5 Milliarden) überholten beim Dealvolumen im dritten Quartal das Vereinigte Königreich (4,9 Milliarden). Herausstechend waren dabei die Investments für Mistral AI mit 3,5 Milliarden US-Dollar, Helsing mit 1,8 Milliarden US-Dollar und Quantum Systems mit 1,2 Milliarden US-Dollar.

Venionaire-Chef Berthold Baurek-Karlic kommentiert: „Der europäische Venture-Markt entwickelt sich zunehmend auf zwei unterschiedlichen Bahnen. An der Spitze zeigt Europa eine größere Bereitschaft, strategische Technologien in großem Maßstab zu finanzieren, insbesondere in den Bereichen KI, Verteidigung und DeepTech. Europa wird immer besser darin, seine stärksten Unternehmen in großem Maßstab zu finanzieren, während die Finanzierung in der Frühphase nach wie vor eine größere Herausforderung darstellt.“ Das vierte Quartal werde „turbulent“. „Wir erwarten, dass zum Jahresabschluss jede Investorin und jeder Investor noch versuchen wird, Deals zu finalisieren.“

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