16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur “Ökosozialen Steuerreform” veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen “Einkünfte aus Kryptowährungen”, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition “Kryptowährung”, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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(c) a:head

Nach dem erfolgreichen Abschluss einer Finanzierungsrunde in der Höhe von vier Millionen Euro im Jahr 2019 und einer weiteren Finanzierungsrunde im Feber 2021 holt sich das Wiener Bio-Tech Startup a:head nun erneut Kapital von Investoren. Wie das Unternehmen am Mittwoch bekannt gab, konnte das Startup eine “Pre-Series A Finanzierung im siebenstelligen Bereich” abschließen.

Siebenstellige Finanzierung für a:head

Wer sich an der jüngsten Finanzierungsrunde beteiligt hat, wollte das Unternehmen auf Rückfrage jedoch nicht nennen. Dazu heißt es lediglich: “Die jüngste Finanzierungsrunde stieß sowohl bei bestehenden als auch neuen Investoren auf großes Interesse”. Am Cap Table des Unternehmens sitzen laut Firmenbuch zahlreiche Investoren. Einer der größten Anteilseigner ist die red-stars.com “red-stars.com data AG”. Die Holding-Gesellschaft mit Sitz in Wien investierte bereits im Jahr 2019 in das Wiener BioTech-Startup.

Schaffung einer Entwicklungsplattform

In der Pharmaindustrie stellt die mangelnde Übertragbarkeit laut dem Wiener BioTech präklinischer Ergebnisse und die damit verbundene hohe Ausfallrate klinischer Studien ein großes Problem dar. Herkömmliche Tiermodelle würden die menschliche Biologie oft nur unzureichend abbilden. Die Technologie von a:head soll diese Probleme durch den Einsatz menschlicher Gehirnmodelle adressieren, die zuverlässige präklinische Erkenntnisse liefern und dadurch die Erfolgswahrscheinlichkeit klinischer Studien signifikant steigern sollen.

“Mit dieser Finanzierung beschleunigen wir unsere Anstrengungen zur Schaffung einer leistungsfähigen Entwicklungsplattform auf Basis humaner Biologie, die die Eigenschaften von Wirkstoffkandidaten akkurater voraussagen kann und letztlich sicherere und wirksamere Therapien schneller zu den Patienten bringt”, so Oliver Szolar, CEO von a:head.

Neuer Aufsichtsrat

Darüber hinaus gab a:head die Ernennung von Margarete Schramböck, ehemalige Wirtschaftsministerin, strategische Beraterin und Startup-Investorin, sowie Madeline Lancaster, Gründungsmitglied von a:head, als Mitglieder des Aufsichtsrats bekannt. Lancaster gilt als führende Expertin in der Entwicklung von Modellen des menschlichen Gehirns.

“Ihre gebündelte Expertise in Wirtschaft und Wissenschaft wird a:head dabei unterstützen, die Wirkstoffforschung durch den Einsatz menschlicher Biologie neu zu definieren”, sagt Thomas Streimelweger, Vorsitzender des Aufsichtsrats. „Die Ernennung von Margarete und Madeline stärkt zudem a:heads Engagement für Geschlechterdiversität und trägt zu einem ausgewogeneren und inklusiveren Führungsteam bei.”


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