16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Rainer Haude und Piotr Ciski | (c) Daniel Willinger
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Bereits 1967 gegründet, nutzen heute nach Unternehmensangaben rund 4.000 Anwender:innen in Österreich die Steuerberatungssoftware des Wiener Anbieters dvo Software. Die Lösung unterstützt Steuerberater:innen bei Kanzleimanagement, Honorarabrechnung, automatisierten Workflows, sicherer Kommunikation und Dokumentenmanagement sowie bei Finanzbuchhaltung, Steuern und Anlagenverzeichnis. Dabei kommt auch Künstliche Intelligenz zum Einsatz, der Fokus liege auf Automatisierung, heißt es vom Unternehmen.

Marke, Team und Geschäftsführer bleiben

Nun gab die Firma die Übernahme durch den erheblich größeren polnischen Mitbewerber Symfonia Group bekannt. Ein Kaufpreis wurde dabei nicht genannt. Marke, Team und Ausrichtung auf den österreichischen Steuerberatungsmarkt sollen unverändert bleiben. Auch die Geschäftsführer Rainer Haude und Richard Theiß bleiben in ihren Positionen und halten künftig Anteile an der Muttergesellschaft.

DACH-Einstieg für Symfonia

Symfonia hat mehr als 55.000 Kunden, darunter 6.700 Steuerberatungskanzleien. „Mit dvo Software betritt Symfonia erstmals den DACH-Raum, und wir beabsichtigen, hier weiter zu wachsen“, kommentiert Piotr Ciski, CEO der Symfonia Group. „Dvo kennt die Anforderungen österreichischer Steuerberatungskanzleien genau. Wir bringen Know-how im Bereich Technologie sowie der Einhaltung regulatorischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen mit.“

„Interessante Chancen“ im österreichischen Markt

Und Rainer Haude, Geschäftsführer von dvo Software, sagt: „Wir teilen Symfonias Fokus auf die Steuerberatungsbranche und das Ziel, die Produktivität in Steuerberatungskanzleien durch intelligente Software erheblich zu steigern. Wir können nun unser ohnehin schon ehrgeiziges KI-Investitionsprogramm bei dvo Software mit noch größerer Dynamik vorantreiben.“ Der österreichische Markt befinde sich derzeit in einer teilweise durch den Rückzug des deutschen Anbieters Datev hervorgerufenen Umbruchsphase und biete daher „interessante Chancen“.

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