16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Instahelp, Mental Health
© Instahelp/Leaders 21 - Bernadette Frech, CEO Instahelp und Florian Gschwandtner, Mitgründer von Runtastic und Foxyfitness.

Hoher Druck, lange Arbeitstage, finanzielle Unsicherheit und große Verantwortung: Die psychische Belastung in Startups ist hoch. Gleichzeitig nehmen viele Gründer:innen und Mitarbeitende professionelle Unterstützung gar nicht oder erst sehr spät in Anspruch.

Instahelp adressiert Startups

„Als Gründer redest du nicht über Erschöpfung, du funktionierst. Dabei ist mentale Gesundheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für nachhaltigen Erfolg – darüber wird in der Startup-Welt noch immer viel zu wenig offen gesprochen“, mahnt Florian Gschwandtner, Mitgründer von Runtastic und Foxyfitness.

Deshalb richtet sich das Grazer Mental-Health-Unternehmen Instahelp mit einem neuen Konzept konkret an Startups, für die klassische betriebliche Gesundheitsangebote oft zu aufwändig oder zu teuer sind. Als Alternative bietet die Plattform eine psychologische Online-Beratung an, die sich eigenständig buchen lässt und kein traditionelles Onboarding erfordert. Im Jahr 2026 fällt dafür keine Grundgebühr an. Stattdessen funktioniert das Modell über ein Guthabensystem mit einer Mindestabnahme von zehn Beratungseinheiten. Mitarbeitende können die vertraulichen Termine ortsunabhängig wahrnehmen, was auch Randzeiten wie Abende und Wochenenden einschließt.

Enorme Arbeitsdichte als massives Gesundheitsrisiko

Die Belastung in jungen österreichischen Unternehmen ist häufig strukturell bedingt. Was stellvertretend für den gesamten DACH-Raum in einer Studie des deutschen Startup-Bundesverbands und der Techniker Krankenkasse in Zahlen gegossen wurde, lässt sich nahezu eins zu eins auf die heimische Szene umlegen: 68 % der Gründer:innen sehen die enorme Arbeitsdichte als massives Gesundheitsrisiko, 62 % nennen die ständige berufliche Unsicherheit als wesentlichen Stressfaktor.

Auch im heimischen Ökosystem kommen eine Kultur der ständigen Erreichbarkeit, der oftmals zermürbende Finanzierungsdruck und die Tatsache hinzu, dass in den meist kleinen Teams österreichischer Startups der Ausfall einer einzigen Person oft direkte und weitreichende Konsequenzen für das gesamte Unternehmen hat.

Instahelp-CEO: „Gesundheit kein Luxus“

„Mentale Gesundheitsförderung darf kein Luxus sein, den sich nur große, etablierte Unternehmen leisten können. Gerade in der Gründungsphase, wo viel auf dem Spiel steht und Ressourcen knapp sind, brauchen Menschen Unterstützung“, sagt Bernadette Frech, CEO von Instahelp. „Genau hier wollen wir mit einem Angebot ansetzen, das sich an die Realität junger Unternehmen anpasst und nicht umgekehrt.“

Neben Startups richtet sich das Angebot auch an Vereine, NGOs und KMUs. „In der Startup-Welt reden wir viel über Resilienz, aber noch zu wenig darüber, was Menschen wirklich brauchen, um langfristig leistungsfähig zu bleiben“, sagt René Berger, Mercedes AMG Board Member, Investor und Co-Founder von Instahelp. „Niedrigschwellige psychologische Unterstützung ist ein essenzielles Investment in die wichtigste Ressource jedes Unternehmens: die Menschen dahinter.“

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