16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur „Ökosozialen Steuerreform“ veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen „Einkünfte aus Kryptowährungen“, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition „Kryptowährung“, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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