16.02.2022

Steuerreform mit Kryptosteuer: Gesetzestext veröffentlicht

Der Gesetzestext der "Ökosozialen Steuerreform" in deren Rahmen auch die Krypto-Besteuerung reguliert wurde, liegt nun vor. Ab 1. März wird das Konvolut sukzessive inkrafttreten.
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Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar
Der Gesetzestext zur kosozialen Steuerreform mit Kryptosteuer-Neuregelung ist nun einsehbar

Die Details sind im Großen und Ganzen bereits seit Dezember vergangenen Jahres bekannt. Nun wurde der Gesetzestext zur “Ökosozialen Steuerreform” veröffentlicht. Wie der brutkasten bereits mehrfach berichtete, sind darin auch klare neue Regeln in der Besteuerung von Kryptowährungen bzw. Einkünften aus diesen enthalten. Insgesamt enthält das mit Anhang 32-seitige Konvolut Änderungen in neun verschiedenen Bundesgesetzen. In Sachen Kryptosteuer sind vor allem Änderungen im Einkommenssteuergesetz relevant. In diesem gibt es nun auch einen eigenen Unterparagraphen “Einkünfte aus Kryptowährungen”, der sich über sechs Seiten erstreckt. Die Regelungen treten mit 1. März inkraft.

Kryptosteuer: Kein Hodl-Vorteil mehr

Die wichtigste Neuerung: Ab Inkrafttreten werden für Kursgewinne aus Kryptowährungen nun unabhängig von der Haltedauer 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer fällig – und zwar rückwirkend auf Käufe, die ab März 2021 erfolgt sind. Diese Rückwirkung sorgt in der Szene für Kritik. Denn bislang galt Steuerfreiheit ab einer Haltedauer von einem Jahr. Kryptowährungen könnten also im Glauben dran gekauft worden sein und nun entstünden unerwartete Nachteile, so die Argumentation. Besteuert wird nur dann, wenn in Fiat-Währung getauscht wird. NFTs fallen nicht unter die Definition “Kryptowährung”, weil ihnen nach Ansicht des Gesetzgebers die Eigenschaft als Tauschmittel fehlt. Auch für Asset-Token gelten andere Regelungen. Mehr Details zur Kryptosteuer hier.

Lohnsteuersenkung und Co: Das bringt die Ökosoziale Steuerreform noch

Für Otto Normalverbraucher ist an der Ökosozialen Steuerreform wahrscheinlich ein anderer Aspekt am spannendsten: Die Senkung der Lohnsteuer. Konkret werden die zweite und dritte Stufe des Einkommensteuertarifs reduziert. Die Senkung der Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent gilt ab dem 1. Juli 2022 und die Senkung der Tarifstufe von 42 Prozent auf 40 Prozent ab dem 1. Juli 2023.

Neu in der aktuellen Steuerreform ist auch eine Regelung zur Mitarbeitergewinnbeteiligung. Hierbei handelt es sich nicht um die von der Startup-Szene schon lange geforderte Beteiligung von Mitarbeiter:innen am Unternehmen – die soll mit der geplanten neuen Rechtsform FlexKap leichter möglich werden – sondern um bis zu bestimmten Grenzen steuerfreie Prämien im Falle eines positiven Ergebnisses des Unternehmens. Ein Novum gibt es auch bei steuerbefreiten Essensgutscheinen – diese können nun auch formell für Take Away genutzt werden. Ebenfalls neu geregelt ist ein Investitionsfreibetrag bei betrieblichen Investitionen. Mehr Details hier.

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Die Aitiologic-Gründer (vlnr.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | (c) Aitiologic
Die Aitiologic-Gründer (v.l.n.r.): Andreas Posch, Stephan Beisken und Achim Plum | (c) Aitiologic

Aitía lautet das altgriechische Wort für “Ursache”. Das Wiener Startup Aitiologic hat den Begriff in seinem Namen verarbeitet. Mit seiner patentierten Technologie will das Unternehmen nämlich einen großen Schritt im Finden von Ursachen in der Medizin, sprich in der Diagnostik, machen – Stichwörter: Präzisionsdiagnostik und personalisierte Medizin.

“Flüssigbiopsie” mit KI-Unterstützung bei üblichen Blutproben

Die Technologie basiert auf der Forschung von einem der Gründer bei Siemens Healthineers. Von der Tochter des deutschen Konzerns erwarb das Startup auch eine Lizenz. Aitiologic kombiniert sogenannte “Flüssigbiopsie” mit KI-gestützten Analysen bei üblichen Blutproben. Anders als etablierte Liquid-Biopsy-Ansätze ermögliche das Verfahren die Zuordnung von therapierelevanten molekularen Biomarkern zum Ursprungsgewebe, heißt es vom Startup. Das soll die Früherkennung etwa in der Krebs- und Pränataldiagnostik verbessern und damit die Therapie-Chancen erhöhen.

Bislang 2,5 Millionen Euro Investments und Förderungen für Aitiologic

Nun verließ das im Juni 2023 formell gegründete Startup den “Stealth Mode” und ging erstmals an eine breitere Öffentlichkeit. Dazu gab Aitiologic auch Einblick in seine Finanzierung: Bislang habe man insgesamt 2,5 Millionen Euro Kapital aufgenommen. Zu Förderungen von aws und FFG kommt ein Investment unter anderem durch Push VC und Lana Ventures hinzu.

“Arbeiten nun daran, die Machbarkeit in Patientenproben zu demonstrieren”

“Aitiologic hat still mit der Entwicklung einer revolutionären Technologie begonnen“, kommentiert Gründer und CEO Andreas Posch. Mit der Finanzierung sei man gut aufgestellt, um die Technologie weiterzuentwickeln. “Mit vielversprechenden Proof-of-Principle-Daten für unsere aitios-Plattform arbeiten wir nun daran, die Machbarkeit in Patientenproben zu demonstrieren.” Man wolle 2025 die Entwicklung beschleunigen und weiter wachsen. Wie im BioTech-Bereich üblich dürfte es bis zur endgültigen Zulassung freilich noch einige Jahre dauern.

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