30.04.2019

Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Dienstag, die Details zur geplanten Steuerreform. Der brutkasten hat die wichtigsten Punkte zur Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen zusammengefasst.
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Steuerreform
(c) BMF / Pressefotos

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner diesen Jahres bei der Regierungsklausur in Mauerbach mit der geplanten Steuerreform eines ihrer Prestigeprojekte angekündigt. Heute, Dienstag, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesfinanzminister Hartwig Löger sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Details zur Steuerreform.

+++ Zwischenruf zur Regierungsklausur: “It’s Entrepreneurship, Stupid!” +++

Wie die Bundesregierung angekündigt hat, soll die Entlastung ab 2022 rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen – im Vorfeld der Einigung wurde noch ein Betrag von 6,5 Milliarden Euro kolportiert. Die Entlastung soll schrittweise erfolgen, wobei für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro, für 2020 rund 3,1 Milliarden Euro und für 2021 rund 5,1 Milliarden Euro geplant sind. Kumuliert ergibt dies ab 2022 die veranschlagte Summe von 8,3 Milliarden Euro.

Die drei Säulen der Steuerreform

Die Steuerreform baut sich im Prinzip auf drei Säulen auf: Dazu zählen die Entlastung von Arbeit und Pensionen, die Entlastung der Wirtschaft sowie Entlastungen durch Entbürokratisierung.

Der Faktor Arbeit soll demnach mit rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, wobei dies hauptsächlich über einen Sozialversicherungsbonus, einer stufenweisen Tarifsenkung, einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale, sowie einer steuerbefreiten Mitarbeitererfolgsbeteiligung (sieht Punkt 3) erfolgen soll.

Die Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen soll rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen, wobei dies ebenfalls stufenweise geplant ist. Dazu zählen die Senkung der Körperschaftsteuer, die Erhöhung des Freibetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Maßnahmen im Umweltbereich. Zudem sollen sich laut der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung Vorteile für die Wirtschaft ergeben. Alle Details zur Entlastung der Wirtschaft können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. In Summe sollen sich dadurch Entlastungen von 1,6 Milliarden pro Jahr ergeben.  Laut Bundesregierung sollen dadurch insbesondere Investitionen gefördert, sowie die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen gestärkt werden.

Im Vorfeld der Einigung zur Steuerreform wurde zur Entlastung von Unternehmen auch ein zweites Modell diskutiert, nämlich eine begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen. Dieses Modell ist allerdings wieder vom Tisch. Die Regierung begründete dies mit dem hohen administrativen Aufwand, sowie europarechtlicher Hürden im Falle einer Umsetzung.

2. Senkung der Lohnsteuer

Neben der Senkung der KöSt soll es auch Vorteile durch die Senkung der Lohnsteuer geben. Wie im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz schon durchgesickert ist (der brutkasten berichtete) sollen die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. “Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen”, so Finanzstaatssekretär Fuchs.

3. Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Die Bundesregierung plant zudem die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu gestalten. Firmen sollen demnach die Möglichkeit bekommen bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerbefreit an ihre Mitarbeiter auszuschütten. Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung ist jedoch mit 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt. Wie die Bundesregierung bei der Präsentation der geplanten Steuerreform erläuterte, kann dies als ein 15. Monatsgehalt angesehen werden. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung erfolgt natürlich je nach Unternehmen freiwillig.

Die Steuererleichterung für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung könnte auch für Startups Vorteile mit sich bringen. “Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen war bis dato sehr aufwendig. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro zusätzlich und steuerlich begünstigt erhalten. Gerade für Startups ist das ein gutes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer ersten Stellungnahme.

4. Gewinnfreibetrag

Ein weiterer Bereich für steuerliche Begünstigungen der Wirtschaft umfasst Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der derzeitige Gewinnfreibetrag soll von 30.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Dadurch sollen nicht nur EPUs entlastet, sondern auch Einsparungen im administrativen Bereich erzielt werden. Die Entlastung durch den Gewinnfreibetrag soll ab 2022 schlagend werden.

5. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die fünfte Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro wurde seit 1982 nicht mehr geändert und soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. Die jährlichen Entlastungen gibt die Bundesregierung mit rund 300 Millionen Euro an.

6. Entlastung der Kleinunternehmer

Ein weiterer Punkt umfasst die Entlastung von Kleinunternehmer. Derzeit müssen Unternehmer ab einem jährlichen Betrag von 30.000 Euro die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 dahingehend auf 35.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ab 2020 die Pauschalisierung von Betriebsausgabe bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 60 Prozent betragen, bei Dienstleistungsunternehmen hingegen nur 35 Prozent. Durch die Entlastung der Kleinunternehmen sollen laut Bundesregierung bis zu 400.000 Steuererklärungen pro Jahr wegfallen.

7. Entlastungen im Umweltbereich

Eine weitere Entlastung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll durch Maßnahmen im Umweltbereich erreicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer  (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen.


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Declaration on Quantum Technologies, Hause, Quantencomputer
(c) Stock.Adobe/Mac - Österreich schließt sich der "Declaration on Quantum Technologies" an.

Österreich hat vor kurzem offiziell die “European Declaration on Quantum Technologies” unterzeichnet, die eine strategische Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten zur Förderung der Quantentechnologien festlegt. Die Unterzeichnung erfolgte durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).

Declaration on Quantum Technologies seit 2023 in Arbeit

Die Deklaration wurde ursprünglich Ende 2023 auf Initiative der Europäischen Kommission während der spanischen Ratspräsidentschaft erarbeitet. Anfangs unterzeichneten nur elf Staaten das Dokument, mittlerweile sind jedoch bereits 18 EU-Mitgliedsstaaten, darunter auch Deutschland, Frankreich und die Niederlande, beigetreten.

Die österreichische Forschung im Bereich der Quantentechnologien wurde nicht zuletzt durch den Nobelpreis von Anton Zeilinger im Jahr 2022 der breiten Öffentlichkeit gewahr, auch das Startup planqc mit dem Tiroler Co-Founder Alexander Glätzle machte bereits von sich reden – hier und hier nachzulesen.

Magdalena Hauser und Wolfgang Lechner zur Deklaration

Auch das Innsbrucker Quantencomputing-Spin-off ParityQC ist eine bekannte Größe in diesem Segment, das bei der letzten Finanzierungsrunde eine neunstellige Bewertung erreichte. Für die beiden Gründer:innen und Co-CEOs Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sind Kooperationen auch in der unternehmerischen Quantenanwendung nicht wegzudenken.

“Um Europa im Wettbewerb bei Quantencomputer an der Weltspitze zu halten sind Kollaborationen zwischen allen Mitgliedsstaaten essentiell”, sagen sie. “Mit Unterzeichnung der ‘European Declaration on Quantum Technologies’ verspricht nun auch Österreich, die nötigen nächsten Schritte zu setzen, um Forschung und Wirtschaft in diesem Bereich zu stärken. Als Quantenarchitektur-Unternehmen agieren wir weltweit, das bedeutet, Kooperationen gehören für uns zum Kerngeschäft und wir freuen uns sehr, dass Österreich dies unterstützt.”

Österreich bei Publikationen im Spitzenfeld

Die Republik liegt bei wissenschaftlichen Publikationen in der Quantenforschung mit ca. 27 Publikationen pro Million Einwohnerinnen und Einwohner auf Platz 2 im EU-Ländervergleich. Aber auch bei anderen Output-Indikatoren ist Österreich im Spitzenfeld: Mit 1,7 Patentanmeldungen pro 10.000 F&E-Beschäftigte nahm Österreich 2021 im EU-Vergleich den 3. Platz ein.

Die “Declaration on Quantum Technologies” an sich verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Zusammenarbeit bei der Entwicklung eines europäischen “Ökosystems der Quantentechnologie von Weltrang”. Zu den Zielen gehören die Stärkung der europäischen Position in der Weiterentwicklung von Quantentechnologien, die Sicherung der europäischen Souveränität und Sicherheit sowie die Förderung von Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen.

“Die Unterzeichnung der Deklaration zeigt den starken Willen Österreichs die eigene Spitzenposition in den Quantenwissenschaften zu festigen und auszubauen”, sagt Gregor Weihs, Leiter des Exzellenzclusters “Quantum Science Austria”. “Technologieentwicklung braucht als Basis die Grundlagenforschung wie sie im Exzellenzcluster Quantum Science Austria auf höchstem Niveau betrieben wird. Umgekehrt ermöglichen die neuesten Technologien Durchbrüche an den Grenzen unseres Wissens. Im Quanten-Pakt verpflichten sich die Staaten beide Bereiche nach Kräften zu fördern.”

Declaration on Quantum Technologies: Technologieführerschaft als Ziel

Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher sieht in der “Declaration on Quantum Technologies” den Weg zur Spitze: “Quantentechnologien sind ein bedeutendes Zukunftsthema. Deshalb müssen Innovationen in diesem Bereich verstärkt in die Praxis und wirtschaftliche Nutzung eingebunden werden. Schon jetzt befassen sich zahlreiche führende Unternehmen sowie Startups und Scaleups in Österreich mit Quantentechnologien. Die European Declaration on Quantum Technologies hat ausdrücklich die Anwendung in Unternehmen zum Ziel. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer europäischen Technologieführerschaft in diesem Bereich.”

Bundesministerin Leonore Gewessler bezeichnet die Deklaration als europäisches Quanten-Valley, in dem “Österreich dank herausragender wissenschaftlicher und angewandter Expertise eine wichtige Rolle spielen kann.”

Sie sagt: “Quantentechnologien haben auch ein beträchtliches Potential für eine nachhaltige Technologiegeneration, von hochpräziser Klimamodellierung und Wettervorhersage dank verbesserter Quanten-Sensorik. Über die Entdeckung und Entwicklung neuer Materialien für die Speicherung und Umwandlung von Energie durch Quanten-Simulation bis hin zu Quanten-Hochleistungsrechnern, die mit dem Bruchteil von Energieressourcen auskommen werden.“

Fonds Zukunft Österreich

Abseits davon hat die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung auf Vorschlag der Bundesregierung beschlossen, Mittel aus dem Fonds Zukunft Österreich für eine Quanten-Initiative der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) zur Verfügung zu stellen. Mit insgesamt acht Millionen Euro soll der Weg zur wirtschaftlichen Verwertung und Kommerzialisierung von Quantentechnologien in Österreich bereitet werden. Auch soll eine stärkere Vernetzung der Player und Bewusstsein für das Thema durch Einrichtung eines “virtuellen Quanten-Hubs” geschaffen werden.

Das Programm wird in den nächsten Wochen von aws und FFG finalisiert und soll im Herbst 2024 für Einreichungen geöffnet werden.

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