30.04.2019

Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten

Die österreichische Bundesregierung präsentierte heute, Dienstag, die Details zur geplanten Steuerreform. Der brutkasten hat die wichtigsten Punkte zur Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen zusammengefasst.
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Steuerreform
(c) BMF / Pressefotos

Die österreichische Bundesregierung hat im Jänner diesen Jahres bei der Regierungsklausur in Mauerbach mit der geplanten Steuerreform eines ihrer Prestigeprojekte angekündigt. Heute, Dienstag, präsentierten Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, Bundesfinanzminister Hartwig Löger sowie Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs im Rahmen einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt die Details zur Steuerreform.

+++ Zwischenruf zur Regierungsklausur: “It’s Entrepreneurship, Stupid!” +++

Wie die Bundesregierung angekündigt hat, soll die Entlastung ab 2022 rund 8,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen – im Vorfeld der Einigung wurde noch ein Betrag von 6,5 Milliarden Euro kolportiert. Die Entlastung soll schrittweise erfolgen, wobei für 2019 rund 1,8 Milliarden Euro, für 2020 rund 3,1 Milliarden Euro und für 2021 rund 5,1 Milliarden Euro geplant sind. Kumuliert ergibt dies ab 2022 die veranschlagte Summe von 8,3 Milliarden Euro.

Die drei Säulen der Steuerreform

Die Steuerreform baut sich im Prinzip auf drei Säulen auf: Dazu zählen die Entlastung von Arbeit und Pensionen, die Entlastung der Wirtschaft sowie Entlastungen durch Entbürokratisierung.

Der Faktor Arbeit soll demnach mit rund fünf Milliarden Euro entlastet werden, wobei dies hauptsächlich über einen Sozialversicherungsbonus, einer stufenweisen Tarifsenkung, einer Erhöhung der Werbungskostenpauschale, sowie einer steuerbefreiten Mitarbeitererfolgsbeteiligung (sieht Punkt 3) erfolgen soll.

Die Entlastung der Wirtschaft und Unternehmen soll rund 1,5 Milliarden Euro pro Jahr ausmachen, wobei dies ebenfalls stufenweise geplant ist. Dazu zählen die Senkung der Körperschaftsteuer, die Erhöhung des Freibetrags für geringwertige Wirtschaftsgüter, die Erhöhung des Gewinnfreibetrags sowie Maßnahmen im Umweltbereich. Zudem sollen sich laut der Bundesregierung durch Maßnahmen zur Entbürokratisierung Vorteile für die Wirtschaft ergeben. Alle Details zur Entlastung der Wirtschaft können in den folgenden Punkten zusammengefasst werden:

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Die wohl größte Entlastung für die Wirtschaft soll über die Senkung der Körperschaftsteuer (KöSt) erfolgen. Ähnlich der Tarifsenkung für Arbeitnehmer wird die KöSt ebenfalls stufenweisen herabgesetzt – ab 2022 von derzeit 25 Prozent auf 23 Prozent und ab 2023 von den geplanten 23 Prozent auf 21 Prozent. In Summe sollen sich dadurch Entlastungen von 1,6 Milliarden pro Jahr ergeben.  Laut Bundesregierung sollen dadurch insbesondere Investitionen gefördert, sowie die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen gestärkt werden.

Im Vorfeld der Einigung zur Steuerreform wurde zur Entlastung von Unternehmen auch ein zweites Modell diskutiert, nämlich eine begünstigte Besteuerung von reinvestierten Gewinnen. Dieses Modell ist allerdings wieder vom Tisch. Die Regierung begründete dies mit dem hohen administrativen Aufwand, sowie europarechtlicher Hürden im Falle einer Umsetzung.

2. Senkung der Lohnsteuer

Neben der Senkung der KöSt soll es auch Vorteile durch die Senkung der Lohnsteuer geben. Wie im Vorfeld der heutigen Pressekonferenz schon durchgesickert ist (der brutkasten berichtete) sollen die untersten drei Stufen der Lohn- und Einkommenssteuer von derzeit 25, 35 und 42 Prozent auf 20, 30 und 40 Prozent gesenkt werden. „Aufgrund unseres progressiven Steuersystems bedeutet die Senkung der ersten drei Tarifstufen eine Entlastung für 100 Prozent der 4,8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Insbesondere profitieren davon jene mit kleinen und mittleren Einkommen“, so Finanzstaatssekretär Fuchs.

3. Mitarbeitererfolgsbeteiligung

Die Bundesregierung plant zudem die Partizipation von Mitarbeitern am Erfolg des Unternehmens attraktiver zu gestalten. Firmen sollen demnach die Möglichkeit bekommen bis zu zehn Prozent ihres Gewinnes steuerbefreit an ihre Mitarbeiter auszuschütten. Die steuerbefreite Gewinnbeteiligung ist jedoch mit 3000 Euro pro Jahr und Mitarbeiter gedeckelt. Wie die Bundesregierung bei der Präsentation der geplanten Steuerreform erläuterte, kann dies als ein 15. Monatsgehalt angesehen werden. Die steuerlich begünstigte Mitarbeiterbeteiligung erfolgt natürlich je nach Unternehmen freiwillig.

Die Steuererleichterung für die Mitarbeitererfolgsbeteiligung könnte auch für Startups Vorteile mit sich bringen. „Mitarbeiter am Erfolg des Unternehmens zu beteiligen war bis dato sehr aufwendig. Jetzt können Arbeitnehmer bis zu 3.000 Euro zusätzlich und steuerlich begünstigt erhalten. Gerade für Startups ist das ein gutes Mittel, um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten“, so Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck in einer ersten Stellungnahme.

4. Gewinnfreibetrag

Ein weiterer Bereich für steuerliche Begünstigungen der Wirtschaft umfasst Erleichterungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Der derzeitige Gewinnfreibetrag soll von 30.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben werden. Dadurch sollen nicht nur EPUs entlastet, sondern auch Einsparungen im administrativen Bereich erzielt werden. Die Entlastung durch den Gewinnfreibetrag soll ab 2022 schlagend werden.

5. Entlastung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Die fünfte Maßnahme umfasst eine Erhöhung der Grenze für die Absetzbarkeit von geringwertigen Wirtschaftsgütern, darunter fallen beispielsweise Büromaterialien oder Laptops. Der Betrag von derzeit 400 Euro wurde seit 1982 nicht mehr geändert und soll ab 2021 bei 1000 Euro liegen. Die jährlichen Entlastungen gibt die Bundesregierung mit rund 300 Millionen Euro an.

6. Entlastung der Kleinunternehmer

Ein weiterer Punkt umfasst die Entlastung von Kleinunternehmer. Derzeit müssen Unternehmer ab einem jährlichen Betrag von 30.000 Euro die Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Die Kleinunternehmergrenze soll ab 2020 dahingehend auf 35.000 Euro angehoben werden. Zudem soll ab 2020 die Pauschalisierung von Betriebsausgabe bei Handelsunternehmen und Produktionsbetrieben 60 Prozent betragen, bei Dienstleistungsunternehmen hingegen nur 35 Prozent. Durch die Entlastung der Kleinunternehmen sollen laut Bundesregierung bis zu 400.000 Steuererklärungen pro Jahr wegfallen.

7. Entlastungen im Umweltbereich

Eine weitere Entlastung in der Höhe von 50 Millionen Euro soll durch Maßnahmen im Umweltbereich erreicht werden. Dazu zählen beispielsweise die Senkung der Normverbrauchsabgabe, eine Senkung der motorbezogenen Versicherungssteuer  (gekoppelt an den CO2-Ausstoß bei Neuwagen), die Abschaffung der Eigenstromsteuer durch Anreize für die Nutzung von Photovoltaik sowie die Begünstigung von ökologischen Energiequellen.


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(c) Ruiz Cruz
(c) Ruiz Cruz

Zwei Tage lang haben die Entrepreneurship-Verantwortlichen der österreichischen Hochschulen am 13. und 14. Oktober an der Universität Wien und der WU Wien darüber beraten, wie Ausgründungen aus der Wissenschaft leichter gelingen können. Das Entrepreneurship Center Network (ECN), das inzwischen 36 Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen verbindet, hat rund um seine sechste Konferenz auch neue Zahlen veröffentlicht: 2025 wurden 530 studentische Startups und akademische Spinoffs an den Partnerhochschulen betreut, ein Jahr davor waren es 457.

Strategiearbeit im Fokus

Auch die Konferenz selbst ist gewachsen. „Als wir 2021 die erste ECN-Konferenz hier in Wien organisiert haben, hatten wir so 25 bis 30 Teilnehmer, und heuer waren über 80 Teilnehmende dabei”, sagt Rudolf Dömötör, Direktor des WU Entrepreneurship Center und Gründer des Netzwerks, im brutkasten-Talk. Statt Keynotes und Workshops gab es heuer Strategiearbeit: In Kleingruppen wurden zuerst die größten Probleme bei Ausgründungen gesammelt, dann ein Wunschzustand formuliert und daraus Maßnahmen abgeleitet.

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Mehr Role Models?

Diskutiert wurde dabei auch, wen das Thema überhaupt erreicht. Sara Matt, Leiterin der Transferstelle Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft der Universität Innsbruck, sieht die bisherigen Role Models fast ausschließlich im MINT-Bereich. „Ganz viele helle Köpfe kommen nicht aus der Technik, sondern aus den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften. Die muss man auch abholen.“ Und nicht jede Person mit unternehmerischen Fähigkeiten müsse ein eigenes Unternehmen gründen: „Die könnten zum Beispiel Betriebsnachfolgen übernehmen oder in bestehenden Unternehmen Innovation vorantreiben.”

Im Rahmen der Konferenz wurde – in Anwesenheit von Sektionschef Elmar Pichl aus dem BMFWF – auch der neue Ausgründungsrahmen für diese sog. SHAPE-Disziplinen vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy, also für Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften sowie die Künste. Dieser Rahmen ergänzt den 2024 erarbeiteten Ausgründungsrahmen für den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich.

Die Frage des Budgets?

Die Ergebnisse der Konferenz treffen auf einen schwierigen Moment. Wie sich das Universitätsbudget in den nächsten Jahren entwickelt, ist offen, mehr Geld wird es nach Einschätzung von Dömötör wohl nicht geben. Die Frage sei, wo gespart werde: bei etablierten Bereichen oder im Transfer, „der noch nicht so etabliert ist und auch keine starke Lobby in Budgetdiskussionen hat”. Das Budget sei deshalb ein Leitmotiv der Konferenz gewesen: „Was können wir tun, um dieses weiterhin zwar größer werdende, aber immer noch zarte Pflänzlein, das in den letzten fünf bis zehn Jahren entstanden ist, zu schützen?”

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Matt beobachtet die Folgen bereits. An einigen Universitäten sei das Personal im Transferbereich zurückgefahren worden. „Das finde ich einen falschen Ansatz, weil gerade jetzt müssen wir darauf achten, Innovation voranzutreiben.” Dass überall gespart werden müsse, sehe sie ein, „aber für die langfristige Sicht eines Wirtschaftsstandortes ist es nicht die richtige Entscheidung, an der Innovation zu sparen”.

Konkret bedauert Matt, dass es im Herbst keine Fellowship-Ausschreibung gab. Eine Handvoll Forscher:innen an ihrer Universität hätte gerne eingereicht. Wenn man in dieser Situation doch die akademische Karriere wähle, sei das nachvollziehbar, weil man es sich auf dem Weg dorthin kaum leisten könne, ein paar Jahre für einen unternehmerischen Versuch liegen zu lassen. Eine bei der Konferenz diskutierte Maßnahme sei deshalb ein Forschungsfreisemester, „damit diese Entscheidung nicht so früh fallen muss: Unternehmertum oder Forscherkarriere”.

Gründen soll in der akademischen Laufbahn zählen

Genau an diesem Punkt setzt der Maßnahmenplan an, den das ECN aus der Konferenz ableitet und Ende des Jahres veröffentlichen will. Gründen soll ein gleichwertiger Karriereweg werden, der auch in der akademischen Laufbahn anerkannt wird. „Kulturwandel bedarf auch der entsprechenden Incentives”, sagt Dömötör. „Wie wird es von meiner Uni gewürdigt, wenn ich gründe? Werde ich nur für die traditionellen Kernaufgaben einer Universität belohnt, Forschung und Lehre, oder wird auch die Third Mission stärker berücksichtigt?” In den letzten Jahren habe es eine positive Entwicklung gegeben, „aber da ist immer noch Luft”.

Der zweite Kernpunkt richtet sich an den Gesetzgeber: Das ECN fordert einen klaren Rechtsrahmen für Ausgründungen im Universitätsgesetz (UG) und im Fachhochschulgesetz (FHG). Dazu kommen österreichweite Standards für IP und Beteiligungen sowie Entrepreneurship Education für alle Studierenden. Die Details sollen im Plan Ende des Jahres folgen.

Verbündete in der Politik?

Unterstützung erhofft sich das ECN aus der Politik. Elisabeth Zehetner, Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus, stellte sich bei einem Kamingespräch den Fragen der Community. Für Dömötör „ein sehr wertschätzendes Signal”. Man nehme aus dem Gespräch mit, „in ihr eine Verbündete zu haben”. Für die Änderungen an UG und FHG, die das ECN anstrebt, ist allerdings nicht ihr Ressort zuständig, sondern das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung.

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