04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim „War for Talents“.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem „mickrigen“ steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Beim S&B Award 2026 wurden vielversprechende Spinoffs prämiert | (c) Hannes Winkler
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„Nächstes Jahr haben wir die 100 voll“, sagt Elisabeth Mayerhofer. Sie moderierte auch dieses Jahr die Vergabe des S&B Awards des Rudolf Sallinger Fonds – gemeinsam mit Philipp Horvath. Mit 100 meint Mayerhofer Finalisten-Spinoffs, die beim Award gegeneinander antreten. Stand 2026 gab es bislang nämlich 99 davon – der Award wurde nun zum zehnten Mal vergeben.

Prominente Alumni

Welchen Impact der S&B Award hat, erläuterte nicht nur die frühere Casinos-Generaldirektorin Bettina Glatz-Kremsner, die als langjährige Vorsitzende des Kuratoriums des Rudolf Sallinger Fonds im vorigen Jahrzehnt den entscheidenden Anstoß zu dessen Schaffung gegeben hatte. Auch prominente Alumni kamen bei der Award Ceremony zu Wort.

Bettina Glatz-Kremsner (m.) erzählte Moderatorin Elisabeth Mayerhofer (r.), wie alles begann | (c) Hannes Winkler

„Das Preisgeld hat uns damals die Finanzierung eines entscheidenden Patents ermöglicht und die Aufmerksamkeit, die wir bekommen haben, war gerade in der Anfangsphase enorm wichtig“, erzählt Cubicure-Gründer Robert Gmeiner, der mit seinem Spinoff im 3D-Druck-Bereich die erste Ausgabe des Awards gewonnen hat und mittlerweile auf einen 79 Millionen Euro schweren Exit zurückblickt.

Das auf Lieferketten-Monitoring spezialisierte KI-Unternehmen Prewave, das mittlerweile zu den größten Scaleups des Landes zählt, holte sich beim Antritt 2018 zwar nicht den Sieg. Profitiert habe man aber dennoch sehr – sowohl von der Sichtbarkeit als auch von der Nachschärfung des eigenen Modells und Pitchs im Rahmen der Bewerbung, erzählt Co-Founder und CEO Harald Nitschinger. Sein Tipp an die aktuellen Finalist:innen: „Think big!“

Die Alumni Harald Nitschinger (l.) und Robert Gmeiner (m.) gaben den Finalist:innen Tipps aus ihrer Erfahrung | (c) Hannes Winkler

Es ist ein Ratschlag, den sich die Forscher:innen hinter den zehn diesjährigen Finalisten-Projekten – brutkasten berichtete im Vorfeld – gewiss zu Herzen nehmen. Denn zwar sind sie mit ihren Spinoffs mitunter noch in einer sehr frühen Phase, doch die forschungsbasierten Produkte haben denkbar großes Potenzial.

„Furchtbare“ Auswahl aufgrund durchwegs hoher Qualität

Entsprechend schwer war die Auswahl für die Jury, bei der Ceremony vertreten durch Rudolf Dömötör (WU Wien), Gertraud Leimüller (winnovation) und Josef Glössl (BOKU). Juryvorsitzender Dömötör verriet mit einem Augenzwinkern: „Es war furchtbar! Also nicht die Projekte, sondern bei dieser enormen Qualität einen Sieger zu ermitteln,“ und doch habe es, wie immer, nur einen geben können.

Rudolf Dömötör fungierte als Juryvorsitzender | (c) Hannes Winkler

Hauptpreis für Diamens

Den Hauptsieg und damit ein Preisgeld von 20.000 Euro holte sich schließlich das JKU-Linz-Spinoff Diamens (brutkasten berichtete bereits mehrmals). Das HealthTech-Startup entwickelt eine neue, nicht-invasive Diagnose-Methode für Endometriose, an der weltweit rund 190 Millionen Frauen leiden. Der Weg zum Award-Sieg sei ein spannender Prozess gewesen, sagt Co-Founderin und CEO Marlene Rezk-Füreder gegenüber brutkasten: „Die Jury war sehr kompetent und hat nicht die Fragen gestellt, die man sonst immer bekommt.“ Mit dem Preisgeld habe man bereits einen konkreten Plan: „Wir werden damit unser zweites Patent einreichen, um unsere Technologie weiter schützen zu können.“

Das Gründerinnen-Team von Diamens (v.l.n.r.): Clara Ganhör, Angelika Lackner, Marlene Rezk-Füreder und Eva Scharnagl | (c) Hannes Winkler

brutkasten-Sonderpreis für Duramea

Auch dieses Jahr vergab brutkasten einen Sonderpreis über 5.000 Euro Medienvolumen, dessen Sieger per Online-Voting ermittelt wurde. Diesen holte sich das TU-Graz-Spinoff Duramea, das eine Membran-Technologie für die effiziente Erzeugung von grünem Wasserstoff entwickelt. „Wir wollen damit grünen Wasserstoff günstiger machen, als Wasserstoff, der aus Erdöl produziert wird“, erklärt Gründer Sebastian Rohde. Vom S&B Award habe man sich vor allem Sichtbarkeit versprochen. Auch wie man die zusätzliche Sichtbarkeit über das brutkasten-Medienvolumen einsetzen wolle, verrät Rohde bereits: „Wir sind aktuell noch sehr gut durch Förderungen finanziert. Aber mit der weiteren Entwicklung werden wir früher oder später auch auf Investorensuche gehen.“

Duramea vertreten durch Jean Claude Koffi (2.v.l.) und Sebastian Rohde (2.v.r.) holte sich den brutkasten-Sonderpreis | (c) Hannes Winkler

Sonderpreis von Onsight Ventures für Cairos

Und noch ein weiterer Sonderpreis wurde dieses Jahr vergeben – von Onsight Ventures rund um Tech-Pionier und Investor Hermann Hauser. Das Siegerteam erhält ein Ticket für das Hermann Hauser Frontier Lab im Oktober in Graz. Den Preis holte sich das Montanuniversität-Leoben-Spinoff Cairos, das ein Verfahren zur Herstellung von erneuerbarem synthetischen Erdgas entwickelt. „Unser nächstes großes strategisches Ziel ist die erste kommerzielle Anlage und dafür werden wir Kapital brauchen. Da wird uns die Teilnahme am Hermann Hauser Frontier Lab definitiv weiterhelfen“, kommentiert Co-Founder Martin Peham gegenüber brutkasten.

Cairos von Andreas Krammer (2.v.l.) und Martin Peham (2.v.r.) sicherte sich den Sonderpreis von Onsight Ventures | (c) Hannes Winkler
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