04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim “War for Talents”.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem “mickrigen” steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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balancio
(c) balancio - Michael List von balancio.

Balancio, eine Marke der Life Service GmbH, wurde Ende 2021 mit dem Ziel gegründet, Dienstleistern (Spezialisten) im Bereich “mentale Gesundheit” organisatorisch unter die Arme zu greifen und ihnen mehr Zeit für die eigentliche Kernkompetenz zu geben. Ein erster Ansatz des Startups war es, physische Infrastruktur inklusive administrativer Leistungen anzubieten. Obwohl bereits sowohl das Team, die Immobilie sowie die Finanzierung gesichert waren, konnte damals die Umsetzung aufgrund externer Faktoren (Corona) nicht durchgeführt werden.

Balancio stellt mentale Gesundheit breiter auf

“Nach einer kurzen Phase der Umorientierung wurde der Entschluss gefasst, das Thema mentale Gesundheit wesentlich breiter aufzugreifen und aufgrund der Reichweite als Online-Plattform umzusetzen. Neben der Möglichkeit, im Rahmen einer Suchfunktion, Spezialisten und Patienten zusammenzubringen, sollen vor allem umfassende Informationen rund um den Themenkomplex in Video-, aber auch Textform geboten werden”, erklärt Founder Michael List.

Denn Schlafstörungen, Depressionen, Zukunftsängste oder etwa Burnout seien durch die COVID-19-Pandemie nochmals deutlich gestiegen. Die Behandlung psychischer Erkrankungen sei zudem meist sehr individuell – häufig gelinge eine erfolgreiche Behandlung erst durch ein Zusammenspiel von Expert:innen aus unterschiedlichen Fachrichtungen, etwa eine Kombination aus Psychotherapie und Entspannungstraining wie Yoga oder autogenes Training, so der Gründer.

Ein weiterer Vorteil von balancio ist, List nach, die Suchfunktion: Registrieren sich Spezalist:innen und hinterlegen ihre Schwerpunkte, können Benutzer:innen auch nach Schlagworten wie Burnout, Schlafstörungen oder Stress suchen und nicht nur nach Namen oder Berufsgruppen. Denn: “Betroffene wissen zunächst oft nicht, was sie genau brauchen bzw. wer die oder der passende Ansprechpartner:in ist”, heißt es in einer Aussendung. Die Ergebnisse können außerdem nach Ort, Krankenkasse, Geschlecht, Sprache, Barrierefreiheit, Teleberatung und Onlinebuchung gefiltert werden.

Zwei Zielgruppen

“Als Such- und Informationsportal im Bereich ‘mentale Gesundheit’ richtet sich balancio in erster Linie an Endkunden”, so List weiter. “Da mentale Gesundheit immer mehr junge Menschen betrifft, sind alle Altersgruppen, Kinder über deren Eltern, und Geschlechter als Zielgruppe relevant. Ob umfassende Information im Zuge von Videos oder Textbeiträgen, oder aber auch die gezielte Suche nach einem passenden Spezialisten, balancio.at bietet all diese Möglichkeiten kostenlos auf einer Plattform.”

Als zweite Zielgruppe sind alle Expert:innen zu nennen, die im Bereich mentaler Gesundheit tätig sind. Neben der Möglichkeit einer Profilerstellung, bieten die Informationsvideos die Gelegenheit, sich zu präsentieren und neue Kundengruppen anzusprechen, so der Founder.

Neben Psychologen, Psychiatern oder Psychotherapeuten, sind weitere Gruppen wie Lebensberater, Masseure, Yogalehrer, Achtsamkeitslehrer, Allgemeinmediziner ebenso im Fokus von balancio. Diverse Fachärzte und Mentaltrainer sollen noch folgen.

Balancio verbindet verschiede Berufsgruppen

Was das Marktumfeld betrifft, sei es, laut List, erstaunlich, dass es noch keine wirklich interdisziplinäre Webseite gebe, die neben Informationen zu mentaler Gesundheit Dienstleister und Endkunden zusammenbringe. Lediglich berufsgruppenspezifische Seiten würden existieren, welche meist nur sehr eingeschränkte Funktionalitäten bieten würden und oft direkt von Interessenverbänden betrieben werden (Verbandsseiten, Psyonline.at, docfinder.at).

“Somit ist es dort nicht möglich, Spezialisten unterschiedlicher Fachbereiche zu finden und sinnvolle Videoinhalte sucht man zumeist vergebens” so der Gründer weiter. “Sollten sich Videoinhalte finden, spielen diese eine sehr untergeordnete Rolle, was sich auch an einer entsprechenden Produktions-Qualität erkennen lässt. Balancio.at ist somit die erste themenorientierte, interdisziplinäre und unabhängige Plattform für Spezialisten und Endkunden im Bereich ‘mentale Gesundheit’, welche verschiede Berufsgruppen unter einem verbindenden Thema vereint.

25.000 Daten

Das bisher eigenfinanzierte Startup besitzt rund 25.000 importierte Spezialistendaten in der eigenen Datenbank und laufend wachsende aktive Spezialistenregistrierungen. Das Projekt ist zudem “grundsätzlich mit einem gemeinnützigen Gedanken” ins Leben gerufen worden. Somit stehe der Umsatz nicht im Fokus, sondern, es sollen langfristig die laufenden Kosten sowie die Anfangsinvestitionen und Weiterentwicklungen getragen werden.

Zu den nächsten Zielen des Startups gehören die Bekanntheit zu steigern, Informationsinhalte auszubauen und die Funktionen der Plattform zu erweitern. Dazu gebe es bereits fünf geplante Updatepakete.

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