04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim “War for Talents”.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem “mickrigen” steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Movevo, movevo4kids, Bewegung in Volksschulen
(c) motion4kids - Die Klasse bewältigt gemeinsam Bewegungschallenges und Aufgaben.

Movevo ist ein Villacher Startup, das eine App entwickelt hat, die Bewegung und Gesundheit spielerisch in den Arbeitsalltag integrieren und zu gemeinsamen Pausen im Team animieren soll – brutkasten berichtete. Die App wird in zwei Versionen angeboten: Move App für Unternehmen (betriebliche Gesundheitsförderung) und movevo4kids für Kinder bzw. Schulen (angepasstes Konzept: Lehrpersonen bekommen die App und machen die digitalen Übungen mit der Klasse). Nun ist man Teil der kostenlosen Initiative “Servus bewegt Kinder – Die Bewegte Schule”. Daran nehmen österreichweit 100 Volksschulen teil – mehr als 16.000 Kinder in über 784 Klassen sollen von dem Bewegungsprogramm profitieren, welches auch die Webapp von movevo4kids umfasst.

Movevo: Gamification-Ansatz im Schulalltag

Ziel ist es, dem zunehmenden Bewegungsmangel bei Kindern entgegenzuwirken und Gesundheit spielerisch im Schulalltag zu fördern. Movevo-Geschäftsführer und Founder Michael Omann dazu: “Turnstunden sind wichtig. Aber wir wollen Bewegung in kurzen Einheiten zu einem fixen Bestandteil des Unterrichts machen.”

Oft fehlen im Unterricht die nötigen Ressourcen, den Schülerinnen und Schülern ausreichend Bewegung zu ermöglichen. Mit der Anwendung von movevo4kids sollen Lehrerinnen und Lehrer einen aktiven Unterricht gestalten. Die Klasse wird dabei durch die von Expertinnen und Experten entwickelten Übungen, spielerisch zum Mitmachen motiviert. Dabei fördere man die Konzentration und Leistung der Kinder und verbessere so die Unterrichtsqualität. Die kurzen (fünf bis zehn Minuten) und flexibel einsetzbaren Bewegungseinheiten sind dazu gedacht, den Turnunterricht im Schulalltag zu ergänzen.

Denn, jedes dritte schulpflichtige Kind ist übergewichtig und nur zwei von zehn Kindern erfüllen die WHO-Empfehlung von einer Stunde Bewegung pro Tag. Das zeigen die alarmierenden Zahlen des aktuellen Gesundheitsberichts vom Gesundheitsministerium. Bewegungsmangel ist eine der Hauptursachen für chronische und psychische Krankheiten und führt in weiterer Folge zu enormen Kosten für das Gesundheitssystem.

“Es muss nicht immer eine volle Stunde Bewegung sein”

“Wir brauchen eine neue Bewegungskultur und mehr Bewegungsbewusstsein in Österreich. Es muss nicht immer eine volle Stunde Bewegung sein, schon kurze aktive Pausen sind wirksam. Die Auswirkungen von zu wenig Bewegung wie Übergewicht sind bereits deutlich sichtbar. Hier darf die Politik nicht länger wegschauen“, so Omann weiter.

Öffentliche und private Volksschulen aus ganz Österreich konnten sich im Oktober über ein Online-Formular für das Projekt anmelden. Das Paket umfasst neben Bewegungsmaterialien und Webinaren zur Bewegungsförderung, Zugänge zu den digitalen Abenteuerwelten von movevo4kids, Break it Kids und Sport-attack. Das Programm wird den Schulen für das Schuljahr 2024/25 zur Verfügung gestellt.

Auszeichnung für Movevo

Abseits der Teilnahme an dieser Initiative belegte die movevo4kids-App diese Woche bei dem “ausgezeichnet regional“-Award in Klagenfurt den zweiten Platz in der Kategorie “Gesundheit & Pflege”. Die zugehörige App für betriebliche Gesundheitsförderung Movevo erreichte den dritten Platz in der Rubrik “Kärnten Digital”.

“Wir freuen uns besonders über die Auszeichnung für movevo4kids und sehen den Award als Bestätigung, dass wir mit unserer Vision auf dem richtigen Weg sind, Kinder auf spielerische Weise zu mehr Bewegung zu motivieren”, sagt Omann.

Die kostenlose Bewegungs-Initiative für 100 Volksschulen in Österreich im Schuljahr 2024/25 wird von der Bildungsstiftung motion4kids in Kooperation mit Red Bull Media House und der Täglichen Bewegungseinheit umgesetzt. Movevo4kids ist Partner des Projekts und stellt dafür die innovativen digitalen Inhalte zur Verfügung.

“Es freut uns sehr, dass Volksschulen aus allen neun Bundesländer vertreten sind”, sagt Marion Kanalz, COO und Co-Founderin von Movevo. “Mit movevo4kids wollen wir allen Kindern positive Bewegungserfahrungen ermöglichen und langfristig zu einem gesunden Lebensstil beitragen.”

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