04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim „War for Talents“.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem „mickrigen“ steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Tesla
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Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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