04.10.2021

Steuerreform 2021: Profitieren auch Startups davon?

Im Gastbeitrag analysieren die ECOVIS-Experten Christoph Puchner und David Gloser die von der Regierung angekündigte Steuerreform.
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(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser zur ökosoziale Steuerreform 2021
(c) Ecovis: Christoph Puchner und David Gloser.

Am gestrigen Sonntag wurde von der Regierung die geplante Steuerreform präsentiert, die in weiterer Folge beschlossen werden soll. Neben den Maßnahmen für Familien und Beschäftigte (zB Senkung des Einkommensteuertarifes, Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für Beschäftigte bei denen sich die Senkung der Einkommensteuertarife nicht auswirkt, Erhöhung des Familienbonus, CO2-Bepreisung, etc…), sind auch zahlreiche Maßnahmen für Unternehmen vorgesehen.

Ob und wie sich die geplanten Maßnahmen im Einzelnen auf Startups auswirken können, wird nachfolgend auf Basis der bislang durchgesickerten Informationen einer ersten Analyse unterzogen. Soviel vorab – da muss mehr für Startups drinnen sein!

Steuerreform 2021: Maßnahmen für Unternehmen im Überblick

  • Stufenweise Absenkung des 25-prozentigen Körperschaftssteuersatzes auf 24 % im Jahr 2023 und auf 23 % ab dem Jahr 2024.
  • Neues Mitarbeiterbeteiligungsmodell soll es Unternehmen ermöglichen, Mitarbeiter mit bis zu 3.000 Euro steuerfrei am Unternehmensgewinn mitpartizipieren zu lassen.
  • Investitionsfreibetrag inklusive Ökologisierungskomponente, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen werden soll.
  • Der bereits bestehende Gewinnfreibetrag wird von 13 % auf 15 % erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften geltend machen.
  • Die Wertgrenze bei geringwertigen Wirtschaftsgütern, die sofort zur Gänze als Betriebsausgabe abgesetzt werden können, soll von 800 Euro auf 1000 Euro angehoben werden.

Auswirkungen von einzelnen relevanten Maßnahmen der Steuerreform auf Startups

1. Senkung der Körperschaftsteuer

Der Hauptteil der unternehmerischen Entlastung, die beabsichtigte Senkung der Körperschaftsteuer, bringt den meisten Startups gar nichts, da diese in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase fast immer Verluste einfahren.

Natürlich werden manche (erfolgreiche) Startups davon in einem späteren Stadium profitieren. Es ist aber fast ausgeschlossen, dass wegen der angepeilten nur 2-prozentigen Senkung des KÖSt-Satzes, allfällige Ansiedelungen von Startups oder Entwicklungsunternehmen in Österreich erfolgen werden.

2. Senkung der Lohnsteuertarife

Die Entlastung bringt auch für die Mitarbeiter von Startups positive Effekte und ist ein wichtiger Schritt betreffend die Senkung der Arbeitskosten. Allerdings bleiben die Arbeitskosten (auch unter Einrechnung der Lohnnebenkosten) auch nach der Tarifsenkung in Europa noch rekordverdächtig hoch – die Anstellung von Dienstnehmern bleibt somit auch unter Einrechnung der Entlastung der Steuerreform extrem teuer.

Zudem kommt noch dazu, dass man derzeit qualifizierte Leute nur sehr schwer bekommt. Startups wäre wohl deutlich mehr geholfen, wenn massiv in die Qualifizierung investiert werden würde und es den österreichischen Unternehmern deutlich leichter gemacht werden würde, hoch qualifizierte Nicht-EU-Bürger (IT-Experten, Techniker etc.) nach Österreich zu bekommen.

3. Investitionsfreibetrag

Investitionsfreibeträge dienen der Förderung von Investitionen und stellen aus Sicht des Unternehmens idR eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe dar. Da Startups gerade in der Anfangs- bzw Entwicklungsphase regelmäßig Verluste aufweisen, wirkt sich ein Investitionsfreibetrag nicht unmittelbar aus (bzw ist auch abzuwarten, wie Verlustvorträge resultierend aus Investitionsfreibeträgen genutzt werden können).

Aus diesem Grund dürfte daher auch der geplante Investitionsfreibetrag – bei vergleichbarer Ausgestaltung wie in der Vergangenheit – wohl kaum von Startups genutzt werden können.

4. Mitarbeiterbeteiligungsmodell

Auch jetzt schon können Mitarbeiter Beteiligungen im Wert von 3.000 Euro steuerfrei bekommen. Wie das neue Mitarbeiterbeteiligungsmodell im Detail ausgestaltet werden soll, ist derzeit noch nicht ganz klar. Sofern mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsmodell künftig auch zB Gewinnprämien begünstigt ausbezahlt werden können, ist dies zwar ein zusätzlicher Vorteil für Mitarbeiter, allerdings sicherlich nicht kriegsentscheidend beim „War for Talents“.

Abgesehen davon kann dazu aber schon jetzt folgendes festgehalten werden: Seit vielen Jahren wird von der österreichischen Startup-Community gefordert, dass Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich attraktiver werden müssen. Derzeit unterliegt die unentgeltliche oder vergünstigte Gewährung einer Beteiligung am Startup im Ausmaß des geldwerten Vorteils in Form eines Sachbezuges der vollen Lohnsteuer und der Sozialversicherung – berechnet vom Verkehrswert des Startups. Da sich der Verkehrswert meistens von den vergangenen Finanzierungsrunden ableitet, würden daher massive Steuerlasten zum Zeitpunkt der Gewährung der Anteile anfallen, obwohl keine Realisierung eintritt.

Das es auch anders geht, ist am Beispiel von Deutschland ersichtlich, das vor kurzem mit einer neuen Regelung für Startup-Mitarbeiterbeteiligungen vorgeprescht ist: In Deutschland kann zB die Besteuerung des Sachbezugs bei unentgeltlichen oder vergünstigten Mitarbeiteranteilsgewährungen für junge KMUs (worunter auch Startups fallen) 12 Jahre lang gestundet werden. Wenn der ursprünglich eingeloggte Wert der Beteiligung innerhalb der 12 Jahre fällt, wird der Sachbezug nur vom gesunkenen Wert zum Besteuerungszeitpunkt berechnet. Weiters kommt abhängig von der Beteiligungsdauer auch ein begünstigter Steuersatz zur Anwendung.

Es stellt sich daher die Frage, welchen Anreiz sich die Politik mit dem „mickrigen“ steuerfreien Mitarbeiterbeteiligungsbetrag von 3.000 Euro erwartet. Abgesehen davon bleibt aber zu hoffen, dass diesbezüglich eine wirklich große Lösung dieses Themenbereichs noch folgen wird.

Schlussstrich – Zentrale Startup-Forderungen bei Steuerreform 2021 nicht aufgegriffen

Vor diesem Hintergrund ist die Bilanz hinsichtlich der Umsetzung von wesentlichen relevanten Startup-Forderungen leider aufs Erste ernüchternd. Da Startups einen zentrale Rolle in der Wirtschaft einnehmen und auch positive Effekte auf das Wirtschaftswachstum und die Innovationskraft des Standortes Österreich haben, bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht auf den Startup-Bereich vergisst.

Was eigentlich dringend für den Startup-Bereich kommen müsste und derzeit (noch) gar nicht auf der Agenda der Regierung ist, sind alt bekannte Startup-Forderungen:

  • Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligungen (im Sinne der obigen Ausführungen)
  • Verlustausgleich und Verlustvortragsfähigkeit iZm Startup-Beteiligungen
  • Einführung eines Beteiligungsfreibetrags für Startup-Investments
  • Gleichstellung von Wandeldarlehen mit verbrieften Unternehmensfinanzierungen, damit die Wandlung – entgegen der derzeit restriktiven Meinung des BMF – keinen steuerpflichtigen Tausch darstellt. Auch in Deutschland geht die Finanzverwaltung davon aus, dass es bei Wandeldarlehen im Zeitpunkt der Ausübung des Wandlungsrechts zu keinem steuerpflichtigen Tausch kommt.

Die Hoffnung stirbt zuletzt – da muss (zumindest mittelfristig) für die Startups und Entwicklungsunternehmen in Österreich schon noch mehr möglich sein!

Die Autoren

Christoph Puchner und David Gloser, sind jeweils Tax Partner bei ECOVIS Austria, einer der führenden Steuerberatungsgesellschaften im Startup-Bereich.

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Bildunterschrift: V. l. n. r.: Jonathan Grothaus (CEO & Founder myflexbox), Martin Trittler (CFO DeinFach), Lukas Beckedorff (CEO DeinFach) und Peter Klima (CTO & Founder myflexbox) | (c) myflexbox

Der Salzburger Paketstationen-Anbieter myflexbox und DeinFach, eine Tochter der Deutschen Post AG, schließen sich zusammen. Das gaben die DHL Group und myflexbox am Donnerstag in einer Aussendung bekannt. Die anbieteroffenen Automatennetze der beiden Unternehmen sollen künftig unter der Marke myflexbox geführt werden. Die Marke DeinFach wird schrittweise in myflexbox überführt.

Laut Aussendung betreibt myflexbox rund 3.000 Paketstationen in Deutschland und Österreich. Sie ergänzen das deutsche Automatennetz aus rund 19.000 DHL-Packstationen, Poststationen und DeinFach-Automaten. Nach Angaben der Unternehmen entsteht damit das mit Abstand größte anbieteroffene Paketstationsnetz im deutschsprachigen Raum. Das Modell, Stationen für verschiedene Paketdienstleister bereitzustellen, soll erhalten bleiben.

Verkauf an die DHL-Gruppe

Wie der Deal rechtlich und wirtschaftlich ausgestaltet ist, geht aus der Aussendung nicht hervor. Dort ist von einem Zusammenschluss die Rede, Angaben zu Anteilen, Kaufpreis und künftiger Führung fehlen.

Laut einem Bericht von salzburg.ORF.at wird myflexbox an die DHL-Gruppe verkauft. Der Kauf erfolge über die DHL-Tochter AZL GmbH, die bisher die Marke DeinFach betreibt. Verkäufer sei Star Capital, zum Kaufpreis gebe es keine Angaben.

brutkasten hat bei der Deutschen Post AG zur Deal-Struktur angefragt. Bis zum Erscheinen dieses Artikels gab es keine Rückmeldung.

50.000 Paketautomaten bis 2030

Die Deutsche Post AG verbindet mit dem Schritt ein Ausbauziel. Bis 2030 will sie Verbraucher:innen in Deutschland insgesamt rund 50.000 Paketautomaten zur Verfügung stellen. Mehr als die Hälfte davon sollen anbieteroffene myflexbox-Stationen sein. Langfristig soll die große Mehrheit der Menschen in Deutschland eine Paketstation in fünf bis zehn Gehminuten erreichen.

„Gemeinsam bringen wir den Ausbau des größten offenen Paketstations-Netzwerks auf eine neue Ebene“, wird myflexbox-CEO und Founder Jonathan Grothaus in der Aussendung zitiert. DeinFach-Geschäftsführer Lukas Beckedorff erklärt, man nutze bestehende Standorte, erschließe zusätzliche und verkürze damit die Wege für Verbraucher:innen.

Gegründet bei der Salzburg AG

myflexbox wurde 2018 als Corporate-Startup der Salzburg AG gegründet und 2022 ausgegründet. Im Februar 2023 holte das Unternehmen 75 Millionen Euro vom Star IV Fonds, der von Star Capital Partnership LLP verwaltet wird (brutkasten berichtete). Seither stand es im Mehrheitsbesitz eines Investorenkonsortiums.

Zuletzt ist das Unternehmen stark gewachsen. Im September 2025 betrieb myflexbox fast 1.400 Paketstationen in Deutschland und Österreich, davon 660 in Österreich (brutkasten berichtete). Mit den nun genannten rund 3.000 Stationen hat sich das Netz in etwa einem Jahr mehr als verdoppelt.

Mitgründer und Ex-Co-CEO Lukas Wieser ist seit Mai 2026 als Interim Head of Growth beim Linzer HR-Tech teamecho tätig (brutkasten berichtete).

Post und DPD als Partner in Österreich

In Österreich zählen unter anderem die Österreichische Post und DPD zu den Logistikpartnern. Die Post mietet seit 2024 Abholfächer in den myflexbox-Stationen (brutkasten berichtete). DPD sicherte sich im Vorjahr rund 9.000 Fächer und damit fast ein Viertel der hierzulande verfügbaren Fächer. Wie sich der Deal mit einer Tochter der Deutschen Post AG auf diese Partnerschaften auswirkt, lässt die Aussendung offen.

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