05.03.2021

Das sind die neuen Steuer-Regelungen für das Homeoffice

Die Experten von Ecovis beleuchten im Gastbeitrag die steuerlichen Aspekte der neuen Homeoffice-Regelung.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner
kooperation

Durch den Nationalrat wurden im Jänner 2021 neue Regelungen im Zusammenhang mit Arbeiten aus dem Homeoffice verabschiedet (die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist derzeit noch ausständig). Im Bereich des Steuerrechts ergeben sich dadurch einerseits Aspekte für Arbeitgeber andererseits auch für Arbeitnehmer. Nachfolgend werden die wichtigsten Eckpunkte zu Steuern in der Homeoffice-Regelung zusammengefasst:

1. Steuer-Aspekte beim Arbeitgeber

Arbeitgeber können künftig ihren Arbeitnehmern ab der Veranlagung 2021 bis zu drei Euro täglich, für höchstens 100 Tage pro Kalenderjahr, als Homeoffice-Pauschale zuwenden (d.h. maximal 300 Euro). Voraussetzung dafür ist, dass es eine Homeoffice-Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt und die Tätigkeit an diesen Tagen ausschließlich in der Wohnung des Arbeitnehmers ausgeübt wird.

Hinweis: Wird die Tätigkeit außerhalb der Wohnung zB in einem Coworking Space, Lokal oder Park ausgeübt kann nach aktueller gesetzlicher Lage keine Homeoffice-Pauschale gewährt werden.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist der zugewendete Betrag steuerfrei. Außerdem fallen keine Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) sowie Sozialversicherung an.

Beträge, die die Homeoffice-Pauschale übersteigen, sind wie Arbeitslohn zu behandeln. Auch bei mehreren Arbeitgebern bleibt der Höchstbetrag bei 300 Euro. Übersteigt der insgesamt an einen Arbeitnehmer zugewendete Betrag 300 Euro, von einem oder auch mehreren Arbeitgebern, gilt der übersteigende Betrag als Arbeitslohn.

Sofern die Abrechnung nicht tageweise sondern pauschal mittels monatlichem Fixbetrag erfolgt, ist gegebenenfalls bei abweichenden Verhältnissen am Ende des Jahres eine Aufrollung vorzunehmen. Eine entsprechende Erfassung der Homeoffice-Tage pro Mitarbeiter ist erforderlich.

2. Steuer-Aspekte beim Arbeitnehmer

Differenzbetrag zur Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten

Zahlt der Arbeitgeber keinen oder nicht den vollen Höchstbetrag (300 Euro) aus, kann der Differenzbetrag vom Arbeitnehmer selbst als Werbungskosten berücksichtigt werden.

Beispiel: A arbeitet 2022 an 42 Tagen ausschließlich in seiner Wohnung (Homeoffice). Er erhält dafür 2,50 Euro pro Tag, in Summe also 105 Euro als Homeoffice-Pauschale durch seinen Arbeitgeber. Zusätzlich kann A 21 Euro (42 x 3 = 126 abzüglich vom Arbeitgeber geleisteter 105) in seiner Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.

Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel im Homeoffice

Grundsätzlich stellen Ausgaben für (digitale) Arbeitsmittel Werbungskosten dar. Ausgaben für digitale Arbeitsmittel (z.B. PC, Mobiltelefon) sind um die Höhe der vom Arbeitgeber zugewendeten Homeoffice-Pauschale und einen gegebenenfalls vom Steuerpflichtigen angesetzten Differenzbetrag (d.h. maximal 300 Euro) zu kürzen.

Zusätzlich wird nun auch gesetzlich festgehalten, dass die Zurverfügungstellung von digitalen Arbeitsmitteln keiner Sachbezugsbesteuerung unterliegt.

Fortsetzung Beispiel: A erwirbt im Jahr 2022 einen Computer um 600 Euro, den er zu 60 Prozent beruflich nutzt. Der berufliche Anteil beträgt daher 360 Euro. Die Homeoffice-Pauschale und der Differenzbetrag (105 + 21 = 126) kürzen die Ausgaben für digitale Arbeitsmittel. Daher kann A lediglich 234 Euro (360 – 126) als Werbungskosten für digitale Arbeitsmittel geltend machen.

Werbungskosten für ergonomisches Mobiliar

Zudem können künftig auch Kosten für ergonomisches Mobiliar (z.B. Schreibtisch, Drehstuhl, Fußstütze, Beleuchtung) in der Höhe von 300 Euro pro Kalenderjahr angesetzt werden, sofern diese einem in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz dienen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer mindestens 26 Tage pro Kalenderjahr im Homeoffice gearbeitet hat.

Übersteigen die Anschaffungs- bzw Herstellungskosten den Höchstbetrag kann der verbleibende Betrag im nächsten Jahr wiederum i.H.v. maximal 300 Euro berücksichtigt werden (vorausgesetzt im Folgejahr wird mindestens 26 Tage im Homeoffice gearbeitet).

Werbungskosten für ergonomische Einrichtung können bereits in der Veranlagung 2020 berücksichtigt werden, allerdings nur i.H.v. 150 Euro. Sollte die Steuererklärung bereits abgegeben worden sein, stellt die Neuregelung ein rückwirkendes Ereignis iSd § 295a BAO dar. Diese Werbungskosten können daher im Rechtsmittelverfahren berücksichtigt werden. Sofern Werbungskosten bereits 2020 berücksichtigt wurden, sind sie vom Höchstbetrag für 2021 (300 Euro) abzuziehen.

3. Befristung der Maßnahmen der Homeoffice-Regelung

Sämtliche angeführte steuerliche Homeoffice-Maßnahmen wurden bis inklusive zur Veranlagung 2023 befristet. Die Maßnahmen sollen dann evaluiert und adaptiert werden.


Dieser Gastbeitrag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.

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Das Geschäftsmodell basiert auf dem Verkauf dieses Premium-Geräts, das für 3.900 Euro netto die Besitzer:in wechseln soll. Die ideale Zielgruppe sieht der Gründer in gut verdienenden Menschen zwischen 30 und 50 Jahren, die im Beruf stehen und bereit sind, nennenswerte Summen in hochwertige Sportausrüstung zu investieren. Von denen gäbe es in Osttirol einige, erklärt der Gründer.

Ein besonderes Potenzial liegt hierbei in einem aktuellen Markttrend: Da die Winter kürzer werden und der klassische Skitourenmarkt droht nach und nach einzubrechen, positioniert sich der Alpike als Sommer-Alternative. „Die Skitourengeher:innen investieren relativ fest in ihren Sport und haben eigentlich keine Alternative im Sommer. Die Leute haben mit dem Alpike dann trotzdem das Gefühl, rauf zu gehen und runter zu fahren, wie sie das vom Skitouren gewohnt sind“, so Jungmann.

© Alpike

Motorisierte, urbane Produktabwandlung

Neben der antriebslosen Sport-Variante bietet Alpike laut Website auch die „Urban“-Edition an – eine elektrische Last-Mile-Lösung für den städtischen Alltag. Sie wiegt zehn Kilogramm, leistet bis zu 1,8 kW und erreicht laut Unternehmen eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h sowie eine Reichweite von 25 Kilometern. Der 260-Wh-Akku ist herausnehmbar und soll in 30 Minuten vollständig aufgeladen sein. Wie die Sport-Version lässt sich auch die Urban-Edition werkzeugfrei in 15 Sekunden zusammenfalten.

Launch für nächstes Frühjahr geplant

Bislang haben die Gründer die Entwicklung weitgehend ohne externes Kapital vorangetrieben und rund eine Million Euro, maßgeblich in Form von unbezahlten Arbeitsstunden, investiert. Derzeit laufen Verhandlungen, um einen externen Investor an Bord zu holen, der den finalen Go-to-Market-Schritt finanzieren soll.

Frisches Kapital wird nun für das Marketing, den Bau von großen Werkzeugen für die Serienfertigung sowie den Zusammenbau benötigt. Aktuell will man das Gerät als Mountainbike klassifizieren lassen. Im Frühjahr des nächsten Jahres soll der Alpike offiziell in den Handel kommen.

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