30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

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Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte „Digitalsteuer“, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: „Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.“

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


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Videoarchiv: Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis:

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Sima D. sitzt auch selbst oft am Steuer für Flintaxi. | © FLINTAXI e.U.

Uber, Bolt oder ein Taxi einfach auf der Straße anhalten. Die privaten Fahrdienste sind ein beliebtes Mittel, um schnell und bequem nach Hause zu kommen. Doch sind sie auch sicher? Immer wieder erzählen Frauen von sexuellen Übergriffen oder Anspielungen durch Taxifahrer, wie das Profil im März berichtete. „Mittlerweile gibt meine Schwester zwei Hausnummern weiter an, damit der Taxler nicht weiß, wo sie wohnt“, sagt Sima D., die anonym bleiben möchte. Daher gründete sie Flintaxi: Wer bei ihrem Unternehmen bucht, dem garantiert sie eine sichere Fahrt.

Sicheres Ankommen für FLINTA-Personen

Die Wiener Firma fokussiert sich auf FLINTA-Personen, also u. a. auf Frauen, Lesben und Trans-Personen. So kann bei der Buchung eingestellt werden, dass man nur von einer FLINTA-Person abgeholt werden möchte. Es seien aber auch Männer bei ihr als Gäste willkommen, die die Philosophie von Flintaxi verstanden haben. Die Geschäftsführerin gesteht jedoch ein, dass diese Überprüfung schwierig sei. Ein Verifizierungssystem der Gäste soll für mehr Sicherheit auf Seiten der Fahrer:innen sorgen. Sima D., die hauptberuflich AHS-Lehrerin ist, ist es wichtig, Transparenz und Vertrauen auf beiden Seiten zu schaffen.

„Die Zukunft liegt sicher bei Flintaxi“

Mit fünf Fahrer:innen und einem Auto steht ihr Unternehmen noch in den Kinderschuhen. Dennoch sieht sich Sima D. für die Zukunft gut aufgestellt. Laut ihr können Mitbewerber wie Sternenmädchen oder Ubers „Women Drivers“ nicht mit Flintaxi mithalten. „Bei Sternenmädchen muss man schon 24 Stunden vorher wissen, wann man heim möchte. Und das ist halt oft auch nicht so planbar. Bei mir ist es kurzfristiger möglich“, sagt Sima D. Gegenüber „Women Drivers“ von Uber sieht sie sich mit besseren Arbeitsbedingungen im Vorteil: „Die Zukunft wird sein, dass man bei Uber in 16 Stunden das verdient, was man bei mir in acht Stunden verdienen kann.“

Das hat im Endeffekt Auswirkungen auf den Preis. Brutkasten verglich Flintaxi mit Uber. Eine Fahrt vom Bahnhof Meidling zum Schottentor kostet auf Flintaxi 21,10 Euro, bei Uber sind es 16,59 Euro. „Also preislich kann ich bei Uber nicht mithalten, möchte ich auch nicht. Aber das wollen die Taxler:innen auch nicht. Die Zukunft liegt sicher bei Flintaxi“, erklärt Sima D., die ihre Angestellten laut eigenen Angaben besser als im Kollektivvertrag vereinbart bezahlt.

„Die Buchungen werden mit der neuen App sicher mehr“

Vor einem Monat wurde die neue Flintaxi-Website gelauncht. Seitdem sei ihre Erscheinung professioneller und es sei einfacher, eine Fahrt zu buchen. Die Entwicklung der Buchungen stimmt Sima D. zuversichtlich. Im letzten Monat kam Flintaxi auf rund 15 Fahrten, eine Verdreifachung gegenüber den Zeiten vor der Website. Nun arbeitet sie an einer App, deren Launch im Oktober angesetzt ist. „Wenn du eine Taxifahrt buchen willst, dann öffnest du im Normalfall schnell eine App am Handy. Deshalb glaube ich, dass die Buchungen mit der neuen App sicher mehr werden“, erklärt sie.

Die Investorensuche beginnt

Flintaxi wird durch eigene finanzielle Mittel und eine Crowdfunding-Aktion finanziert. Seit Juni hat sie 1.862 Euro gesammelt, wobei das Ziel bei 25.000 Euro liegt, um Kosten wie die App-Entwicklung decken zu können. „Also aktuell zahle ich noch von meinem eigenen Gehalt drauf“ erklärt Sima D., die sich auch einen Kredit bei ihrer Mutter aufgenommen hat. Laut der Lehrerin macht Flintaxi aktuell einen monatlichen Umsatz von rund 2.500 Euro. „Ich bin mit dem Tagesgeschäft nicht im Minus. Aber ich muss noch das Auto abfinanzieren“, erklärt Sima D.

Der nächste Schritt liegt für sie darin, das Unternehmen bekannt zu machen und auch Investoren zu finden. Eine Möglichkeit dazu sieht sie bei Events wie dem Gründerinnentag von der Wirtschaftskammer. Förderungen hat sie bereits bei der Wirtschaftsagentur und beim Austria Wirtschaftsservice angefragt, bisher ohne Erfolg.

Expansion aus Österreich

Sima D. kann sich auch bereits vorstellen, ihr Unternehmen auf andere Länder auszuweiten. Sichere Taxifahrten für FLINTA-Personen seien eine Nische, die es noch in jedem Land gebe. „In zehn, 20 Jahren bin ich sicher überall, wo es Bedarf gibt und wo das Ganze irgendwie auch aus österreichischer Sicht gut expandierbar ist“, sagt sie.

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Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen. Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

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