30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

+++ Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis +++ 

Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte „Digitalsteuer“, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: „Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.“

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


=> zur Page des Finanzministeriums

Videoarchiv: Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis:

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Wyoming E-Auto-Verbot E-Auto-Förderung , Ladepunkt, Charging, E-Mobility
© Unsplash

„Elektromobilität ist in Österreich angekommen“. So lautet eine aktuelle Meldung des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI). Demnach waren im Juli 2026 erstmals mehr als 300.000 rein batterieelektrische Pkw (BEV) auf Österreichs Straßen unterwegs. Konkret lag der hochgerechnete Bestand Ende Juli bei 304.328 E-Pkw. Gleichzeitig setze sich der dynamische Hochlauf bei den Neuzulassungen fort: Im Juli waren 27,39 Prozent aller neu zugelassenen Pkw rein elektrisch, insgesamt wurden im Juli 7.073 E-Pkw neu zugelassen.

E-Autos: Drei Jahre später

„300.000 E-Pkw auf Österreichs Straßen sind ein starkes Signal: Die Elektromobilität ist in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Besonders erfreulich ist, dass wir gleichzeitig bei den Neuzulassungen einen Rekord sehen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für ein E-Auto, weil das Angebot größer wird, die Technologie ausgereifter ist und die Ladeinfrastruktur kontinuierlich wächst. Diesen Weg werden wir mit eMOVE Austria (Anm.: Dachmarke des Bundes für emissionsfreie Mobilität) weitergehen“, kommentiert Mobilitätsminister Peter Hanke.

Blickt man etwas mehr als drei Jahre zurück, sah die Lage noch anders aus: Damals zeigte eine Deloitte-Umfrage unter rund 1.000 Österreicher:innen ein zurückhaltendes Stimmungsbild: Nur neun Prozent der Befragten planten der im Jänner 2023 erschienenen Befragung nach, sich als nächstes Auto ein E-Fahrzeug anzuschaffen. Verbrennungsmotoren blieben damals für die Mehrheit weiterhin die erste Wahl, während Plug-in-Hybride an Zuspruch gewannen.

Allerdings: Eine heuer veröffentlichte Deloitte-Studie stützt teilweise die Erkenntnisse des BMIMI: Der österreichische E-Automarkt komme laut aktueller Untersuchung spürbar in Bewegung, auch wenn Verbrenner bei Konsument:innen weiterhin beliebt bleiben.

Von Jänner bis November 2025 wurden – wie in der Untersuchung angeführt – laut Statistik Austria 158.000 Elektro- oder Hybridautos neu zugelassen, ein Plus von 40 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für die Kaufentscheidung zugunsten eines E-Autos sprechen aus Sicht der rund 1.000 befragten Österreicher:innen vor allem geringere Treibstoffkosten (45 Prozent) und Umweltaspekte (37 Prozent), während Zweifel an der Reichweite (50 Prozent) und hohe Anschaffungskosten (40 Prozent) weiterhin als größte Hürden gelten.

Bei der Frage nach dem nächsten Autokauf hat sich der Wert gegenüber der Erhebung von vor drei Jahren hingegen kaum verändert: Rund zehn Prozent der Befragten würden sich für ein reines E-Auto entscheiden, weitere zehn Prozent für einen Plug-in-Hybrid und 15 Prozent für einen klassischen Hybrid als Einstieg.

Ladeinfrastruktur weiterhin Thema

Als zweiten zentralen Faktor identifiziert die aktuelle Deloitte-Studie die Ladeinfrastruktur: 38 Prozent nennen lange Ladezeiten als Hemmnis, und obwohl sich beim Netzausbau zuletzt viel getan habe, bleibt vor allem außerhalb Wiens Aufholbedarf. Auch bei privaten Lademöglichkeiten zeigt sich eine Lücke: Zwar würde die Mehrheit (63 Prozent) ihr E-Auto am liebsten zuhause laden, doch etwa ein Drittel (30 Prozent) verfügt gar nicht über eine eigene Ladestation.

Deloitte-Partner Matthias Kunsch bringt es so auf den Punkt: „Beim Thema Laden besteht erheblicher Handlungsbedarf. Investitionen in das Schnellladenetz sind – gerade außerhalb von Wien – dringend notwendig. Grundsätzlich ist es aber erfreulich, dass der E-Auto-Markt hierzulande endlich in Fahrt kommt. Doch Fakt ist auch: Erst durch ein effizient ausgebautes, flächendeckendes Ladenetz und vor allem leistbare Fahrzeuge wird sich die Elektromobilität wirklich bei der Masse durchsetzen.“

40.000 Ladepunkte als Sommerziel

In diesem Sinne spricht das BMIMI von einer „zunehmenden Dynamik“ bei diesem Thema: „Die Marke von 100.000 batterieelektrischen Pkw wurde in Österreich im September 2022 erreicht. Für die nächsten 100.000 Fahrzeuge waren anschließend 27 Monate notwendig. Für den Sprung von 200.000 auf 300.000 E-Pkw brauchte es hingegen nur noch rund 19 Monate. Damit beschleunigt sich der Hochlauf der Elektromobilität deutlich. In einzelnen Bundesländern liegt der Anteil der E-Pkw an den Neuzulassungen mittlerweile sogar bei über 30 Prozent“, liest man in der Aussendung.

Parallel zur steigenden Zahl an E-Fahrzeugen würde auch die öffentliche Ladeinfrastruktur kontinuierlich ausgebaut. Im Juli wurden 676 neue öffentliche Ladepunkte errichtet, seit Jahresbeginn 2026 damit insgesamt 3.817. Damit verfügt Österreich derzeit über rund 39.500 öffentliche Ladepunkte, die Marke von 40.000 soll noch im Sommer erreicht werden, so der Plan.

„Der Hochlauf der E-Mobilität funktioniert dort besonders gut, wo Fahrzeugangebot und Infrastruktur zusammenspielen. Deshalb setzen wir mit eMOVE Austria gezielt auf den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur“, erklärt Hanke. „Unser Ziel ist klar: E-Mobilität soll für die Menschen einfach, alltagstauglich und verlässlich sein – unabhängig davon, ob sie in der Stadt oder am Land leben.“

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Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen. Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

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