30.12.2019

Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Mit 1. Jänner 2020 tritt die erste Etappe der Steuerreform in Kraft. Der brutkasten gibt einen Überblick, welche Neuerungen im neuen Jahr auf Unternehmen zukommen werden.
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Steuererleichterungen 2020
(c) Adobe Stock

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen.

+++ Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis +++ 

Kleinunternehmerregelung

Ein Teil der Steuerreform betrifft die sogenannte Kleinunternehmerregelung. Mit 1. Jänner 2020 wird die Kleinunternehmerregelung von derzeit 30.000 auf 35.000 Euro ausgeweitet. Dies bedeutet, dass Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 35.000 Euro von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch den Wegfall der Umsatzsteuer wird zudem das Ausfüllen der Umsatzsteuererklärung entfallen.

Außerdem wird es für Kleinunternehmen, die weniger als 35.000 Euro Umsatz machen, eine Pauschalierung geben. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Bei Dienstleistungsbetrieben beläuft sich die Pauschalisierung auf 20 Prozent.

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Eine weitere Steuermaßnahme, die 2020 in Kraft tritt, umfasst die Anhebung der Grenze für geringerwertige Wirtschaftsgüter. Bisher konnten Anschaffungen, wie Smartphone, Laptop oder Schreibtischsessel, bis zu 400 Euro sofort abgeschrieben werden. Ab 2020 steigt diese Grenze auf 800 Euro. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen.

Beiträge zur Krankenversicherung

Zudem wird es eine Entlastung für Selbständige und Bauern durch die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge geben. Die Krankenversicherungsbeiträge werden unabhängig von der Höhe des Einkommens um 0,85 Prozent reduziert. Der Beitragssatz beträgt damit künftig 6,8 statt 7,65 Prozent. Zudem wird der Beitrag zum Insolvenzentgeltsicherungsfonds von derzeit 0,35 Prozent auf 0,20 Prozent sinken.

Eigenstromsteuer und E-Bikes

Eine Steuererleichterung wird es zudem für Gewerbebetriebe mit Photovoltaikanlagen geben. Konkret wird die Eigenstromsteuer entfallen. Bisher müssen Betreiber einer Photovoltaikanlage, sofern diese mehr als 25.000 Kilowattstunden Eigenstrom erzeugt, 1,5 Cent pro Kilowattstunde an Steuer zahlen. Durch den Wegfall der Eigenstromsteuer soll insbesondere die Industrie dazu ermutigt werden, Photovoltaik-Anlagen für die Energiegewinnung einzusetzen.

Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Ab Jänner kann der Arbeitgeber den Vorsteuerabzug geltend machen und die 20 Prozent Mehrwertsteuer des Fahrrads zurückerhalten. Mit dieser Maßnahme sollen Betriebe dazu ermutigt werden, ihren Mitarbeitern verstärkt E-Bikes anzubieten.

Digitalsteuer und Umsatzsteuer auf Online-Einkäufe

Neben Entlastungen wird es im Zuge der Steuerreform 2020 auch Steuererhöhungen und die Einführung neuer Steuern geben:

Eine dieser neuen Steuern ist die sogenannte „Digitalsteuer“, die im September beschlossen wurde. Dabei handelt es sich um eine Ausweitung der bestehenden Werbeabgabe auf Onlinewerbeleistungen. Laut Finanzministerium fallen darunter: „Werbeeinschaltungen auf einer digitalen Schnittstelle, insbesondere in Form von Bannerwerbung, Suchmaschinenwerbung und vergleichbaren Werbeleistungen.“

Die Neueinführung der Digitalsteuer wird allerdings die wenigsten österreichischen Unternehmen betreffen, da unter diese Regelung lediglich Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro und einem jährlichen Online-Werbeumsatz in Österreich von 25 Millionen Euro fallen. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

Zudem soll die Umsatzsteuerbefreiung auf Online-Einkäufe unter 22 Euro mit 2020 wegfallen. Damit sind auch diese Einkäufe umsatzsteuerpflichtig.

Diese Punkte sind noch offen

Steuererleichterungen, die von der türkis-blauen Bundesregierung geplant, aber weder in der letzten Legislaturperiode, noch in der darauffolgenden beschlossen wurden, umfassen die Neuregelung der Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer (KöST) – der brutkasten berichtete über die geplante Steuerreform. Am 2. Jänner 2020 wird sich zeigen, ob sich die ÖVP und die Grünen im Regierungsübereinkommen bereits auf erste Eckpunkte geeinigt haben.


=> zur Page des Finanzministeriums

Videoarchiv: Steuerliche Tipps zum Jahresabschluss mit Ecovis:

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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Das bringt das Steuerjahr 2020 für Unternehmen

Auch wenn noch offen ist, welche Steuermaßnahmen die kommende Regierung plant, steht eines bereits fest: Mit 1. Jänner 2020 tritt ein Teil der Steuerreform in Kraft, die im September mit den Stimmen der ÖVP, FPÖ und den NEOS unter dem freien Spiel der Kräfte beschlossenen wurde. Für Unternehmen wird es zahlreiche Steuererleichterung geben, angefangen von der Kleinunternehmerregelung, über die Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter bis hin zu ökologischen Steuerbegünstigungen. 2020 können sie demnach 45 Prozent des Umsatzes als Betriebsausgaben bei der Steuer geltend machen. Insgesamt sollen österreichische Unternehmen durch die Sofortabschreibung 270 Millionen Euro einsparen. Ein weiterer Punkt der Steuerreform umfasst ebenfalls einen ökologischen Aspekt: Ab 2020 sind E-Bikes in Österreich für Unternehmen von der Steuer absetzbar. Der brutkasten berichtete bereits über etwaige Auswirkungen für Startups in Österreich.

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