14.02.2020

Wie die Digitalisierung die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verändert

Wie wird die Digitalisierung den Berufsstand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verändern und welche Chance ergeben sich für die Branche? Diese Frage wurde im Rahmen des zweiten Digitalisierungs-Symposiums der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) diese Woche in Wien diskutiert.
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Steuerberatung
(c) KSW | Roland Beranek, BMD, Christoph Amon, BOXit, Alexandra Nussbaumer, KSW, Christoph Prieler, Abacus, Peter Brunmayr, Datev, Klaus Hübner, KSW, Clemens Wasner, EnliteAI, Werner Sattlegger, Art of Life, Franz Glechner, RZL (v.l.n.r.)

Die Digitalisierung lässt keine Branche unberührt, auch nicht die der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Prozesse in Kanzleien werden zunehmend digitalisiert und automatisiert. So ist beispielsweise das Scannen von analogen Belegen mit OCR-Technologie für die automatisierte Rechnungserkennung mittlerweile weit verbreitet. 

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Die Digitalisierung geht allerdings noch viel weiter, denkt man an Anwendungsfelder, die durch Artificial Intelligence (AI) bereits möglich sind bzw. in Zukunft ermöglicht werden. Dies umfasst beispielsweise die AI-gestützte Auswertung von Verträgen oder die Logik unterstützte Stichprobenauswahl. Die Branche befindet sich im Umbruch und das Berufsbild der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wird sich in den nächsten Jahren massiv verändern. 

Digitalisierungs der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Die rasant voranschreitende Digitalisierung der Branche hat die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) zum Anlass genommen und veranstaltet derzeit österreichweit sogenannte Digitalisierungs-Symposien. Am Dienstagabend fand unter dem Titel „The Next Step“ in Wien im Studio 44 das mittlerweile zweite Symposium statt.

(c) KSW | KSW-Präsident Klaus Hübner hielt die Eröffnungsrede

Den Anfang machte KSW-Präsident Klaus Hübner, der auf die Chancen der Automatisierung verwies. In Sachen Digitalisierung sei laut Hübner die österreichische Branche gut aufgestellt, dennoch müsse den Steuerberatern bewusst werden, dass sich das Berufsbild in den nächsten Jahren verändern wird. “Der Steuerberater wird immer mehr zu einem IT-Berater”, so Hübner. Zudem betonte er, dass 95 Prozent der heimischen KMU bei Beratungsleistungen am ehesten auf ihren Steuerberater vertrauen. Dieses Vertrauen schafft für die Branche enorme Chancen, die allerdings nur genutzt werden können, wenn die Branche in Sachen “Digitalisierung” am Zahn der Zeit bleibt.

Keynote zu Artificial Intelligence

Im Anschluss hielt Clemens Wasner, Gründer und CEO vom Wiener AI-Startup EnliteAI, eine Keynote zum Thema Artificial Intelligence (AI). Wasner gab einen Ausblick, welche Effekte AI auf die heimische Volkswirtschaft haben wird und ging spezifisch auf die Chancen für die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ein. In diesem Zusammenhang zog er auch einen Vergleich zu anderen Branchen. 

(c) KSW | Clemens Wasner hielt eine Keynote zu Künstlicher Intelligenz in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung

Im Vergleich zu anderen Branchen, wie beispielsweise dem Gesundheitsbereich, sei die Digitalisierung in der Finanzbranche bereits weit vorangeschritten. Ein Vorteil: Im Vergleich zur Industrie, die in den nächsten Jahren erst kostspielig mit IoT-Hardware versorgt werden muss, liegen in der Finanzbranche bereits viele Daten digitalisiert vor.

Dennoch gebe es laut Wasner Bereiche, in denen die Technologie an ihre Grenzen stößt. Als Beispiel führte der AI-Experte die Anomalieerkennung bei Kreditvergaben an. Als ein neues Themenfeld, das Kanzleien künftig verstärkt in Angriff nehmen könnten, nannte er KYC-Prozesse.

Panel-Diskussion: Startups, Data-Pooling und HR

Der Kern des Digitalisierung-Symposiums bildete eine Panel-Diskussion in der Branchenvertreter mit Softwareanbietern, sowohl etablierten wie Startups, über die Zukunft des Berufsstandes diskutierten.

(c) KSW | Das Panel beim Digitalisierungs-Symposium

Konsens bestand darüber, dass sich das Berufsbild in den nächsten Jahren radikal wandeln wird. Mitarbeitern werden zunehmend nicht nur IT-Fähigkeiten, sondern aufgrund der immer stärker nachgefragten Beratungsleistungen auch soziale Kompetenzen abverlangt. Daher sei die Digitalisierung nicht nur eine rein technologische, sondern auch eine HR-Frage. Die digitale Transformation in den Kanzleien könne demnach nur gelingen, sofern auch die Mitarbeiter mit ins Boot geholt werden. 

Zudem wurde über international einheitliche technologische Standards diskutiert. Im Gegensatz zu den USA würden in Europa immer noch Insellösungen zur Anwendung kommen. Auch sei die Branche von einem weltweiten Rechnungsformat noch weit entfernt, so der Tenor.

Übereinstimmung bestand unter den Diskutanten auch darin, dass unter den einzelnen Stakeholdern ein stärkerer Austausch stattfinden muss. Als Beispiel wurden Methoden wie Data-Pooling angeführt, die in anderen Branchen, bereits zur Anwendung kommen. Zudem könnte die Zusammenarbeit mit Startups intensiviert werden, um gemeinsame Innovationen voranzubringen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Wie die Digitalisierung die Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung verändert

Wie wird die Digitalisierung den Berufsstand der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verändern und welche Chance ergeben sich für die Branche? Diese Frage wurde im Rahmen des zweiten Digitalisierungs-Symposiums der Kammer für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) diese Woche in Wien diskutiert. Neben einer Keynote wurden mögliche Digitalisierungspotentiale im Rahmen einer Panel-Diskussion erörtert.

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