15.02.2019

brutkasten Meetup #OpenData: “Daten dürfen nicht im Silo lagern”

Am Mittwochabend fand im Wiener weXelerate der brutkasten Meetup #OpenData statt. Eine Expertenrunde ging im Rahmen einer Podiumsdiskussion einerseits der Frage nach, welche Potentiale der Open-Data-Ansatz für Innovationen im HealthTech-Bereich hat, andererseits welche Herausforderungen er in Bezug auf Datenschutz mit sich bringt. Zudem wurde Startups im Rahmen des Events die Möglichkeit geboten, vor einer Expertenjury zu pitchen, um sich so Inputs zu holen.
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Open Data
(c) der brutkasten/Marko’s Photography

Open Data als Grundlage moderner Produktentwicklung. Welchen Auswirkungen und Herausforderungen stehen wir gegenüber? Diese Ausgangsthese bzw. Frage behandelte am Mittwochabend eine Expertenrunde bestehend aus Vertretern der Health- und GovTech-Branche, Datenwissenschaftlern und Startup-Gründern beim brutkasten Meetup im Wiener weXelerate.

Als Experten waren geladen: Andreas Nemeth, CEO der Uniqa Ventures, Hubert Wackerl, Geschäftsführer der ITSV, Thomas Binder, Kardiologe und Co-Founder des HealthTech Startups 123sonography, Klaudius Kalcher, Co-Founder des Wiener Startups Mostly AI, sowie Cosima Serban, Chief Strategy & Innovation Officer bei der Marketingagentur e-dialog.

der brutkasten Meetup #opendata

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 13. Februar 2019

Daten als Innovationsmotor im HealthTech-Bereich

Am Beginn der Podiumsdiskussion stellte Yvonne Pirkner, die als Moderatorin durch den Abend führte, den Experten die Frage, wie wir mit Daten als heiklem Gut umgehen sollen und welche Potentiale sie als Innovationsmotor haben – insbesondere im Gesundheitswesen.

Andreas Nemeth von Uniqa Ventures betonte, dass Patientendaten in der Medizin nicht mehr nur ex-post für Studien herangezogen werden könnten, sondern mittlerweile prognostische Möglichkeiten bieten würden. Demnach könnten Ärzte und Wissenschaftler bereits den Gesundheitszustand von Patienten “vorausschauen”. Dies biete die Möglichkeit schon präventiv Therapiemaßnahmen ergreifen zu können und so die Lebenserwartung von Menschen zu erhöhen.

Damit “Daten leben retten können” müssten jedoch “Datenschätze”, wie beispielsweise vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, geöffnet werden, so Nemeth. Dabei sollte man jedoch mit der nötigen “Demut und Sensibilität” vorgehen.

Sandboxes für HeathTech- und GovTech-Branche

Hubert Wackerl, Geschäftsführer der ITSV und Vertreter der österreichischen Sozialversicherungen, sprach sich in diesem Zusammenhang für “Sandboxes” im HealthTech- und GovTech-Bereich aus. In regulatorischen “Freiräumen” könnten so Wissenschaftler und Experten in Kooperation mit Startups nützliche Use-Cases im Rahmen der präventiven Analyse von Gesundsheitsdaten testen.

Durch Sandboxes könnte zudem auch die Verwaltung und Politik einen Mehrwert ziehen, um die nötigen regulatorischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Wichtig sei es, eine Balance zwischen dem Schutz von persönlichen und intimen Daten sowie datengetriebener Innovation zu finden, so Wackerl. In diesem Zusammenhang seien auch Startups ein essentieller Innovationsmotor.

In Bezug auf das Testen von Daten-Use-Cases sei es wichtig zunächst positive Präzedenzfälle zu schaffen, so Cosima Serban, Chief Strategy & Innovation Officer bei der Wiener Online-Marketing-Agentur e-dialog. Sie erklärte: “Unsere Gesellschaft funktioniert nicht mehr nur auf Basis des Versprechens. Heutzutage müssen wir Menschen konkrete Use-Cases vor Augen führen, wie wir mit Daten unser Leben verbessern können. ” Hierfür würde sich auch die Werbung und insbesondere das Online-Marketing anbieten. Werbung rette zwar keine Leben, mit ihr könnten aber eine Vielzahl an Daten-Use-Cases getestet werden, die anschließend in anderen Bereichen unserer Gesellschaft wie dem Gesundheitsbereich zur Anwendung kommen könnten.

Ethische Fragen müssen geklärt werden

Thomas Binder, Mediziner und selbst Co-Founder eines HeathTech-Startups, betonte, dass eine verstärkte Startup-Collaboration zwischen dem “Public- und Private Sector” für die Medizin enorme Vorteile mit sich bringen würde. Jedoch sollte nicht nur die Quantität an Daten im Vordergrund stehen, sondern auch die Qualität. Wie viele Daten bereits jetzt schon anfallen, veranschaulichte er anhand eines Beispiels: “Vor zehn Jahren sind bei einem CT-Scan rund zehn Megabyte an Daten angefallen, heute sind es bereits ein Terabyte.”

Wie er weiters betonte, müssten in der Nutzung von sensiblen Patientendaten jedoch noch etliche ethische Fragen geklärt werden. So könnten sich auch computergestützte Systeme irren. Hierbei müsste man abklären, wer bei etwaigen Fehlentscheidungen rechtlich zur Verantwortung gezogen werden könnte.

In Bezug auf Studien, die bereits den Zusammenhang zwischen Facebook-Nutzerdaten und dem psychischen Zustand von Personen analysierten, betonte er, wie heikel der Umgang mit Patientendaten sei. “Aus den Nutzerdaten von Facebook kann man bereits herausfinden, ob ein Nutzer depressiv ist oder nicht. Dahingehend könnte man ihm Hilfe anbieten. Allerdings könnte man auch herausfinden, ob jemand manisch ist und ihm im News-Feed die Buchung einer Reise nach Las Vegas anbieten”, so Binder.

“Daten dürfen nicht im Silo lagern”

Heutzutage wisse die Menschheit definitiv mehr über die Welt als je zuvor. Dies bringe sowohl enorme Chancen, als auch Risiken mit sich, so Klaudius Kalcher, Co-Founder und Data Scientist beim Wiener Startup Mostly AI.

Im Zuge der Diskussion erläuterte er, dass Informationen immer an Individuen gekoppelt seien, von denen sie auch stammen. Um Datenasymmetrien zwischen Bürgern und den Big Playern der Tech-Branche vorzubeugen, müssten Information aus personenbezogenen Datensätzen auf eine vollständig anonyme Art und Weise nutzbar gemacht werden.

Abschließend resümierte er, dass der Open-Data-Ansatz enormes Potential hätte. Wichtig sei jedoch die Datenqualität in Zukunft zu verbessern “Je mehr Daten genutzt werden, desto höher wird auch die Datenqualität. Probleme entstehen meist in der Anwendungspraxis und können anschließend behoben werden.” Demnach bedürfe es einerseits einer verstärkten Sensibilisierung in Bezug auf Datenschutz, andererseits einer Öffnung von “Datenschätze” großer Unternehmer und der Verwaltung. “Daten dürfen nicht im Silo lagern”, so Kalcher.


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Neben Mitarbeiterbeteiligungsprogramme mit echten Anteilen besteht auch die Möglichkeit virtuelle Anteile (sogenannte “Phantom Shares”) zu gewähren. Für echte Anteile wurde mit dem ab 2024 umgesetzten Startup-Paket eine neue steuerliche Begünstigung in § 67a Einkommensteuergesetz geschaffen, die eine Mischrechnung für die Besteuerung erst im Exit-Fall vorsieht: 75 Prozent des Exitgewinnes sind mit 27,5 Prozent (ohne Lohnnebenkosten) und 25 Prozent des Exitgewinnes mit voller Lohnsteuer und Abgaben zu rechnen (woraus in Summe eine Steuerbelastung von rund 35 Prozent resultiert).

Im Gegensatz dazu blieben virtuelle Anteile jedoch bisher unangetastet. Sobald es bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu einer exitbedingten Auszahlung kommt, sind diese mit dem progressivem Einkommensteuertarif steuerpflichtig (in der Regel bis 50 Prozent) und unterliegen auch der Sozialversicherungspflicht sowie den Lohnnebenkosten.

Um diesen nachteiligen Steuereffekt bei virtuellen Beteiligungsprogrammen zu beseitigen, wurde vor kurzem der Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2024 veröffentlicht.

Neue Begünstigung durch Umstellung von virtuellen Beteiligungsprogrammen

Die neue steuerliche Begünstigung ist dahingehend ausgestaltet, dass bestehende virtuelle Anteile im Zeitraum 1.1.2024 bis 31.12.2025 unter gewissen Voraussetzungen steuerneutral in das bestehende Regime für echte Mitarbeiterbeteiligungen überführt werden können, ohne dass es zu einer Bewertung und Versteuerung des geldwerten Vorteils kommen muss. Eine Besteuerung findet dann erst im Exit-Zeitpunkt statt (insgesamt mit einer Steuerbelastung von rund 35 Prozent).

Wenn nun Mitarbeiter mit virtuellen Anteilen von Startups diese neue Regelung in Anspruch nehmen wollen und aus diesem Grund statt der virtuellen Anteile unter § 67a Einkommensteuergesetz fallende Kapitalanteile (etwa GmbH-Anteile, Aktien, Unternehmenswertanteile, Substanzgenussrechte) erhalten, müssen jedoch sämtliche Voraussetzungen für eine Startup-Mitarbeiterbeteiligung vorliegen, zum Beispiel:

⦁ Das Startup darf über nicht mehr als 100 Arbeitnehmer verfügen
⦁ Die Umsetzerlöse des Startups dürfen nicht mehr als EUR 40 Mio. betragen
⦁ Das Startup darf nicht vollständig in einen Konzernabschluss einbezogen sein (abgesehen davon dürfen die Anteile am Startup nicht zu mehr als 25 Prozent durch Unternehmen gehalten werden, die in einen Konzernabschluss einzubeziehen sind)
⦁ Startup-Mitarbeiterbeteiligung kann nur an “echte”“” Dienstnehmer gewährt werden
⦁ Der Mitarbeiter hat zuvor bzw. im Zeitpunkt der Anteilsgewährung nicht mehr als 10 Prozent der Anteile am Startup gehalten
⦁ Die Anteilsgewährung erfolgt innerhalb von 10 Jahren seit Unternehmensgründung
⦁ Vinkulierung der Mitarbeiterbeteiligung erforderlich
⦁ Schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers bzgl. der Inanspruchnahme der neuen Startup-Mitarbeiterbeteiligung (samt Aufnahme der Beteiligung in das Lohnkonto)

Ausblick

Vor diesem Hintergrund sollten Startups ihre bestehenden virtuellen Beteiligungsprogramme einer Analyse unterziehen, inwiefern eine Umwandlung der virtuellen Anteile in eine “echte” Startup-Mitarbeiterbeteiligung iSd § 67a Einkommensteuergesetz in Frage kommt. Aufgrund des temporären Zeitfensters ist diese Möglichkeit einer Umstellung jedoch begrenzt. Da das Abgabenänderungsgesetz derzeit noch im Entwurf vorliegt, bleibt die finale Umsetzung auch noch abzuwarten.


Über die Autoren:

Der Artikel wurde von David Gloser (Partner, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer) sowie Christoph Puchner (Partner und Steuerberater) von ECOVIS Austria verfasst. ECOVIS Austria ist eine der führenden Steuerberatungskanzleien in Österreich im Startup-Bereich.

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