27.10.2021

Statt Austrian Limited: So funktioniert die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)

Die "Austrian Limited" wird zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) und soll als neue Gesellschaftsform die Mitarbeiterbeteiligung für Startups erleichtern.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Seit mehr als einem Jahr wird in Österreich über eine neue Gesellschaftsform für Startups verhandelt – eine Forderung aus der Startup-Szene, die auch im Regierungsprogramm verankert ist. Der jüngste Vorschlag ist nun eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap), die die bisher diskutierte Austrian Limited ablöst. „Vereinfacht gesagt, kommen die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht. Dadurch kann das Justizministerium die Forderungen der Startups so umfangreich wie möglich abbilden“, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer im Gespräch mit brutkasten.

FlexKap setzt auf Unternehmenswert-Beteiligung

Die FlexKap ermögliche auch eine vergleichsweise formlose, aber auch stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung, wie sie von der Startup-Szene gefordert wird. „Das wird in der Flexiblen Kapitalgesellschaft nun über sogenannte Unternehmenswert-Beteiligungen umgesetzt. Das sind spezielle Beteiligungen, die die gesellschaftsrechtliche Ausformung der steuerrechtlich anerkannten Substanzgenussrechte sind. Diese Beteiligungen sind also nicht im Firmenbuch eingetragen und nicht vergleichbar mit normalen Geschäftsanteilen. Sie bringen also keine Formpflichten mit sich und sind nicht in der Öffentlichkeit übertragbar. Die Beteiligung dient also hauptsächlich dazu, Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Erfolg zu motivieren, wie das für Startups üblich ist“, erklärt Umfahrer. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an – dabei erfolgt die Versteuerung als Kapital und nicht als Lohn.

Gründung teuer und umständlich?

Wie schon bisher angedacht, werden die Anteilsbücher dazu von der Gesellschaft selbst geführt. Die FlexKap werde mit Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt und Firmenbucheintrag gegründet und stehe grundsätzlich allen Unternehmen offen – eine Beschränkung auf Startups sei nicht vorgesehen. Dass eine Unternehmensgründung in Österreich teuer und umständlich sei, könne er nicht teilen, wie Umfahrer im Gespräch mit brutkasten betont. „Durch die Digitalisierung unseres Bereichs haben wir einen neuen Geschwindigkeitsschub. Auch die Kritik gegenüber den Firmenbuchgerichten stimmt nicht. Wenn ich alle Unterlagen habe und den Gesellschaftsvertrag beurkundet und das dem Gericht auf elektronischem Weg eingebe, dann ist das im Schnitt in drei bis fünf Tagen erledigt. Was mich stört, ist, dass man die Frage des reinen Gründungsverfahrens vermischt mit dem Zeitraum davor. Da geht es auch nicht um Geschwindigkeit, sonder darum, Schaden vorzubeugen“. Umfahrer selbst hätte es lieber gesehen, dass die bestehende AG weiterentwickelt würde: „So haben wir eine zusätzliche Gesellschaftsform und das verkompliziert die Dinge natürlich auch etwas“.

Warum überhaupt eine neue Rechtsform?

Ökonomen sehen in der Umsetzung der neuen Gesellschaftsform eine durchaus hohe Priorität: „Startups werden in der Politik vielleicht manchmal als Nische wahrgenommen. In Wahrheit haben sie aber durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen oft einen viel größeren volkswirtschaftlichen Impact“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin des EcoAustria Instituts für Wirtschaftsforschung im Oktober bei einem brutkasten-Roundtable zum Thema. „Und Startups brauchen dafür oft einen ganz anderen Rahmen als andere Unternehmen, um sich gut entfalten zu können“. Österreich zählt bei der Besteuerung der Employee Stock Options zu den Hochsteuer-Spitzenländern, wie die Ökonomin ausführt. Wenn diese Steuer um ein Drittel gesenkt werden könnte, rechnet EcoAustria mit einem Drittel mehr VC-Aktivität in Österreich. Gleichzeitig würde eine solche Senkung österreichischen Startups im War for Talents helfen.

Wie eine Mitarbeiterbeteiligung in Österreich bisher gelöst wird? „In 70 Prozent der Fälle wird diese Problem von Startups mit Phantom Shares und virtuellen Anteilen gelöst“, sagt Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte, der ebenfalls an dem Roundtable teilnahm. „Mit dem Nachteil der Einkommens- und Lohnsteuer-Belastung“.

brutkasten-Roundtable zur Austrian Limited

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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