25.09.2020

Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

Angestoßen durch den österreichsichen Datenschützer Max Schrems kippte die EU das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Heimische Startups wollen davon nun profitieren.
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eyeson: Der EuGH kippte das
(c) eyeson: Der EuGH kippte das "Privacy Shield"-Abkommen mit den USA. Vom Urteil ("Schrems II) wollen nun auch heimische Startups profitieren.

Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen. Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte. Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google. Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen. Wie so oft könnten die „Großen“ einen Umweg finden und die „Kleinen“ die wahren Leidtragenden sein, befürchten Kritiker.

„Schrems II“ als möglicher Push für heimische Startups

Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt. Bereits der Corona-Lockdown bescherte heimischen Startups in den Bereichen Messaging, Video-Telefonie und Cloud-Services einen starken Push (hier eine kleine Auswahl). Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

Einer dieser heimischen Player ist das Grazer Startup Eyeson mit seinem Video-Conferencing-Tool, das bereits mehrmals international durch technologische Stärke für Aufsehen sorgte. Das Grazer Unternehmen machte nun in einer Aussendung explizit auf seine „Schrems II“-bedingten Ambitionen aufmerksam. „Praktisch betrachtet dürfen damit die meisten US-Dienstleister nicht eingesetzt werden. Auch Anbieter wie Google, Facebook, Zoom oder WebEx stehen nun vor einem großen Problem, wenn sie Daten der EU-Bürger in den USA verarbeiten wollen“ heißt es dort.

eyeson will nicht nur mit gesetzlichen Gegebenheiten punkten

Freilich will man nicht nur mit den neuen gesetzlichen Gegebenheiten gegen die US-Konkurrenz punkten, sonder vor allem mit Sicherheit. „Nach US-Gesetzen (Cloud Act) können US-Geheimdienste ohne Angabe von Gründen die Herausgabe von persönlichen Daten von amerikanischen Unternehmen und deren Tochterunternehmen verlangen oder einfach darauf zugreifen“, betont man beim Startup und hält entgegen: „eyeson, als 100-prozentiger europäischer Anbieter für Videokonferenzen mit Sitz in Österreich, kann sicherstellen, dass die Daten seiner EU-Kunden mit EU Cloud Services innerhalb der EU verbleiben und nicht den US-Behörden ausgesetzt sind. Dies betrifft Videoaufzeichnungen, Chats, Präsentationen und vor allem die Videostreams an sich“.

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Ab Oktober arbeiten im Rahmen des 360° Journalist:innen Traineeship der Mediengruppe Wiener Zeitung wieder zwölf Trainees jeweils rund vier Monate in jeweils drei unterschiedlichen Redaktionen. Es ist bereits der zehnte Durchgang des Programms – brutkasten ist schon seit 2022 als einer von mittlerweile 19 Medienpartnern dabei.

Einjähriges Training on the Job mit fairer Bezahlung

Die Bewerbung für diesen Durchgang startete nun und dauert noch bis 19. Juni. Die Auswahl der Trainees erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, bestehend aus der schriftlichen Bewerbung, einem Interview sowie einem abschließenden Assessment Center, durch das 360°-Team und die Partnermedien. Gesucht werden nicht nur ausgebildete Jungjournalist:innen, sondern auch Quereinsteiger:innen. Diesen Talenten soll der Einstieg in die Medienbranche mit einem einjährigen, nach Journalist:innen-KV bezahlten, Training-on-the-Job ermöglicht werden. Dabei können sie ein breites berufliches Netzwerk aufbauen.

19 rennomierte Medienpartner

Für den zehnten Durchgang konnten mit ORF Wissen, Die Chefredaktion und Jetzt drei neue Partnermedien gewonnen werden. Hinzu kommen diesmal neben brutkasten noch APA, Augsburger Allgemeine, Horizont, Das Kollektiv Medien (Die Dunkelkammer-Podcast), News, Paper trail media, Sky und Trend. Weitere Partnermedien (nicht im aktuellen Durchgang) sind Die Furche, Handelsblatt, Hashtag, Kleine Zeitung, Profil, ProSiebenSat.1Puls4 und die WZ. Diese insgesamt 19 Partner steuern das Traineeship auch gemeinsam in einem Beirat.

„Das ist eine in Österreich einzigartige Möglichkeit für Talente, Praxiserfahrung in teils sehr unterschiedlichen, rennomierten Medien zu sammeln“, sagt brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki, der auch als Traineeship-Beiratsvorsitzender fungiert. „Bei brutkasten sind die Trainees direkt in die Redaktion eingebunden. Sie bringen neue Perspektiven mit und leisten seit Jahren einen wertvollen Beitrag zu unserer Arbeit. Zeitgleich lernen sie die Arbeit im Online-Journalismus sowie unseren weiteren multimedialen Formaten direkt on the job.“

Bessere Jobaussicht für junge Journalist:innen

Die Langzeit-Statistik spricht für sich: Rund 80 Prozent der Alumni arbeiten danach in der Medienbranche – viele in festen Anstellungen. Immer wieder werden Trainees bereits während des Programms von Partnerredaktionen übernommen. Mit dem neuen Durchgang werden insgesamt 105 Personen Teil des Programms gewesen sein.

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Heimische Startups wollen EU-„Schrems II“-Urteil ausnutzen

  • Die Zufriedenheit mit dem abermaligen Erfolg des österreischischen Datenschützers Max Schrems mit seiner NGO Noyb vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hält sich vielerorts in Grenzen.
  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
  • Doch es gibt auch „Kleine“, denen das Schrems II-Urteil durchaus gelegen kommt.
  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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  • Mit dem aktuellen Urteil wollen sie sich nun in Europa endgültig durchsetzen – schließlich wird das Business der bislang oft übermächtigen US-Konkurrenz (zumindest theoretisch) de facto verunmöglicht.

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  • Im Juli war das „Privacy Shield“-Abkommen mit den USA gekippt worden, welches das Senden von Daten europäischer Nutzer auf US-Servern ermöglichte und regelte.
  • Die Intention hinter dem Urteil „Schrems II“ richtete sich zwar primär gegen große US-Player wie Facebook und Google.
  • Tatsächlich sind aber auch unzählige kleinere Unternehmen betroffen, die etwa bislang US-Cloud-Dienste nutzen.
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