22.04.2020

startup300 machte letztes Jahr 1,3 Millionen Euro Verlust

Über 1,3 Millionen Euro Verlust verzeichnete die startup300 AG laut Jahresabschluss 2019. Wegen Corona wurde bei der Consulting-Tochter Kurzarbeit angemeldet.
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startup300-Co-Founder Bernhard Lehner zieht nach 100 Tagen im direct market plus der Wiener Börse ein Zwischenresümee
(c) Patrick Münnich: startup300-Co-Founder Bernhard Lehner

Die börsennotierte startup300 AG (Entwicklung der Aktie unter diesem Link) hat am 22. April den Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorgelegt. Nach einem Gewinn von 113.000 Euro im Vorjahr wird für das vergangene Jahr nun ein Jahresfehlbetrag von 4,964 Millionen Euro angeführt. Dieser beinhaltet jedoch auch einen „Verschmelzungsverlust“ in Höhe von 3,584 Millionen Euro. Das Betriebsergebnis nach Steuern wird mit einem Verlust in Höhe von 1,381 Millionen Euro beziffert.

Die startup300-Bilanz im Überblick

 

startup300 Gruppe mit über 6 Mio Euro Umsatz

Der Umsatz, der durch Verschmelzungen von vier Tochterunternehmen nun in der startup300 AG ausgewiesen wird, lag im Jahr 2019 bei 4,532 Millionen Euro. Die Umsatzerlöse für die gesamte Gruppe – bestehend aus der startup300 AG, CONDA GmbH mit Tochterunternehmen und The Minted Unternehmens- und PR- Beratungs GmbH – belaufen sich auf rund 6,02 Millionen Euro und liegen damit im Korridor, der vom Vorstand am 11. Jänner 2019 avisiert wurde.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Durch die im Jahr 2019 erfolgte ordentliche Kapitalerhöhung kam es zu einem Mittelzufluss in Hohe von 3,116 Millionen Euro. Weiters erfolgten im Jahr 2019 zwei Sacheinlagen (rund 76,12 % der Anteile an der CONDA GmbH und 100 % der Anteile an der The Minted Unternehmens- und PR- Beratungs GmbH), die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um 2,378 Millionen Euro führten.

Durch die erwähnten Kapitalmaßnahmen kam es – trotz des Jahresfehlbetrages in Hohe von 4,964 Millionen Euro – zu einer Erhöhung des Eigenkapitals auf 6,245 Millionen Euro (5,726 Millionen Euro im Vorjahr). Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 67,91% (68,34%).

Dritter Pioneers-Exit brachte 487.000 Euro

Als „erfreulich“ bezeichnet startup300 die Entwicklung im Bereich der Startup-Beteiligungen im Tochterunternehmen Pioneers Ventures II GmbH & Co KG. Hier wurde im März 2020 der dritte Exit gemacht. Verkaufspreis: 622.000 Euro. Daraus ergibt sich ein Erlös von 487.000 Euro.

„Die startup300 sieht sich daher in der Strategie bestätigt, in sehr frühen Phasen bei Start-Up Unternehmen zu investieren und zu begleiten und nach Möglichkeit erzielte Wertsteigerungen zu realisieren, um mit den Mitteln neue Investments tätigen zu können“, heißt es dazu wörtlich in einer Mitteilung.

Umstrukturierung bei „Großevents“ und zero21

„Bereits im Sommer 2019 hat der Vorstand ein Maßnahmenpaket beschlossen, um frühzeitig auf die durch M&A und Marktentwicklungen notwendig gewordenen Struktur- und Geschäftsmodellanpassungen einzuleiten“, heißt es weiters in der Aussendung zum Jahresabschluss: „Dies betraf insbesonders den Bereich der Organisation von Großevents sowie unter der neuen Marke „zero21″ den Aufbau neuer Strukturen zur Entwicklung eines österreichweiten Talent- und Startup-Netzwerkes, das nicht an physische Hubs gebunden ist.“

Pioneers Festival hätte wegen Corona „massiven Schaden“ gebracht

Diese Umstrukturierungen werden sich bereits im Geschäftsjahr 2020 positiv auswirken, heißt es weiters in der Aussendung. Logisch: In der aktuellen Situation rund um das Coronavirus hätten Großevents wie das Pioneers in der Hofburg viel Kopfzerbrechen bereitet. Im Jahresabschluss ist diesbezüglich auch die Rede von einem „massiven Schaden“, dem „durch das Einstellen des Events bereits 2019 vorgebeugt wurde“.

zero21 brachte 2019 noch keine wesentlichen Umsätze

Talente, EPUs, Startups, Investoren und innovative Unternehmen sollen im Rahmen von startup300-Memberships Zugang zu Arbeitsumgebung, Netzwerk, Know-How, Services, Benefits, Vergünstigungen und Events bekommen – so lautet der Plan hinter dem Membership-Modell von zero21. Hier wurden „alle Angebote der startup 300 Gruppe unter der Dachmarke ,zero21″ (zero-to-one) am Markt positioniert und eine österreichweite Partner-Struktur für Start-Ups und Investoren aufgebaut“, heißt es im Jahresabschluss: „Dies dient zur Konsolidierung der verschiedenen Marken, die sich durch Zukäufe seit 2018 ergeben haben und zur klaren Positionierung am Markt.“ Ein solches Modell kann sich durch einen hohen Anteil an wiederkehrenden Umsätzen (Recurring Revenues) wirtschaftlich auszahlen.

Aus dem Bereich des zero21 Club, der im Oktober 2019 gestartet hat, konnten 2019 allerdings noch keine wesentlichen Umsätze erwirtschaftet werden, wie es in dem Jahresbericht heißt: „Der Aufbau dieses Geschäftsbereichs hat 2019 noch zu erhöhten Kosten geführt, die sich negativ auf das Ergebnis ausgewirkt haben.“ Für 2020 und die mittelfristige Zukunft erwartet der Vorstand dadurch aber „eine starke Positionierung und Vereinheitlichung am Markt, sodass das Öko-System der startup 300 Gruppe besser und leichter verstanden wird und Synergien zwischen den Geschäftsbereichen eintreten“.

Kurzarbeit beim Consulting von startup300

Im Jahresabschluss werden weitere mögliche Auswirkungen und entsprechende Maßnahmen angeführt. Unter anderem rechnet man mit Mietzins-Erleichterung durch die Tabakfabrik Linz. Stundungen bei Bankverbindlichkeiten für Raten-Zahlungen am 30. Juni 2020 wurden vorerst noch nicht eingeleitet, aber in Aussicht gestellt.

Der Geschäftsbereich Corporate Consulting ist für das 2. Quartal stark eingebrochen, so dass hier die Mitarbeiter ab 1. April zur Kurzarbeit angemeldet wurden. „Aus heutiger Sicht in Anbetracht der behördlichen Beschränkungen werden insbesondere Corporate Kunden der startup300 im Corporate Consulting ihre Budgets reduzieren, was einen Teil von den geplanten rund 1.95 MEUR Umsatz für 2020 mit 30-50% treffen wird, was durch AMS KUA-Zuschüsse kompensiert werden kann“, heißt es weiter wörtlich: „Ob die Kurzarbeit in diesem Bereich für drei oder mehr Monate in Anspruch genommen wird, ist nicht abschätzbar, wobei auch in diesem Bereich bereits an einem Online Learning Lab für Corporate Kunden gearbeitet wird und bereits seit 7. April 2020 am Markt gestartet hat.“

„Conda hilft“ als wichtiger Schritt in der Coronakrise

Bezüglich Conda heißt es aber wiederum zum Beispiel, dass die Krise zu einem massiven Anstieg der Nachfrage nach Crowdinvesting geführt habe – diese Entwicklung dürfte für die nächsten Monate anhalten. Im März wurde eine „CONDA hilft“- Aktion gestartet, woraus bereits mehr als 10 Projekte entstanden sind.

„Die Erträge werden hier zwar geringer ausfallen, da man statt durchschnittlich 5-8% nur 3% der Finanzierungssummen als Umsatz erwirtschaften wird, jedoch steigt die Nachfrage parallel auch für normale Crowdinvesting Projekte und insbesondere im Bereich White-Label Lösung konnten 2020 bereits fünf neue Kunden aus dem Bereich der Immobilien-Entwicklung gewonnen werden, was Projekt-Umsätze einmalig, aber auch monatliche wiederkehrende Umsätze liefert und zwischen 1-4% erfolgsabhängige Umsätze der finanzierten Projekte auf der White Label Lösung von CONDA bedeutet“, heißt es in konkreten Zahlen im Jahresabschluss.

Insgesamt rechnet startup300 bei CONDA daher mit positiven Auswirkungen auf das Jahr 2020. „Ähnlich beurteilen wir die Situation bei The Minted, die sich im Kern mit der Beratung zu Förderprogrammen beschäftigt und hier Start-Up und KMU Unternehmen bei Projekten begleiten“, heißt es weiter: „Wir sehen hier kurzfristige Verschiebungen bei den Förderstellen aws und FFG, weil Sitzungen verschoben werden, in denen Zusagen zu Förderprojekten erfolgen, sodass The Minted hier vermutlich eine Verschiebung beim Umsatz 2020 um einige Monate haben wird, aber insgesamt an den Zielen festgehalten werden kann.“

startup300: Das aktuelle Organigramm

Corona-Situation könnte sich bis Jahresende normalisieren

„Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch die COVID-19 Krise mit wesentlichen Beeinträchtigungen im Umsatz in manchen Geschäftsbereichen zu rechnen ist, die sich allerdings bis Jahresende wieder normalisieren könnten. Sollten allerdings die Beschränkungen der Regierung aufgrund der COVID-19 Krise länger als 3-6 Monate andauern, werden weitere Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, um den Fortbestand des Unternehmens abzusichern notwendig sein“, heißt es weiter: „Diesem Umstand wurde durch Ansuchen um Überbrückungskredite mit Inanspruchnahme staatlicher Garantien bereits Rechnung getragen. Entsprechende Gespräche mit Banken laufen und eine erste mündliche Zusage liegt bereits vor.“

Nächste startup300 Hauptversammlung wird verschoben

Im ersten Quartal 2020 konnte aber zumindest wieder vor Steuern (EBT) ein leichter Gewinn in Höhe von 253.000 Euro erzielt werden. Das EBITDA (Earnings before interests, taxes, depreciation and amortisation) ist wiederum mit 175.000 Euro leicht negativ. Die startup300 AG hat – wie bereits zuvor erwähnt – durch den Verkauf einer Startup-Beteiligung in der PVII im März 2020 einen erwarteten Cash-Rückfluss von 622.000 Euro. Der Name des entsprechenden Startups wird im Jahresabschluss nicht genannt.

Die 4. ordentliche Hauptversammlung wird nicht wie geplant am 20. Mai 2020 stattfinden und wird verschoben. Details folgen.


Der Jahresabschluss 2019 liegt auf der Webseite der Gesellschaft unter https://startup300.at/investor-relations/ zum Download.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

startup300 machte letztes Jahr 1,3 Millionen Euro Verlust

  • Die börsnennotierte startup300 AG hat am 22. April den Jahresabschluss für das Jahr 2019 vorgelegt.
  • Nach einem Gewinn von 113.000 Euro im Vorjahr wird für das vergangene Jahr nun ein Jahresfehlbetrag von 4,964 Millionen Euro angeführt.
  • Dieser beinhaltet jedoch auch einen „Verschmelzungsverlust“ in Höhe von 3,584 Millionen Euro.
  • Der Umsatz, der durch Verschmelzungen von vier Tochterunternehmen nun in der startup300 AG ausgewiesen wird, lag im Jahr 2019 bei 4,532 Millionen Euro.
  • Die Umsatzerlöse für die gesamte Gruppe – bestehend aus der startup300 AG, CONDA GmbH mit Tochterunternehmen und The Minted Unternehmens- und PR- Beratungs GmbH – belaufen sich auf rund 6,02 Millionen Euro und liegen damit im Korridor, der vom Vorstand am 11. Jänner 2019 avisiert wurde.

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