25.07.2019

Aktientausch: startup300 besitzt Conda nun zu 100 Prozent

Wie die startup300 AG mitteilte, ist der Übernahmeprozess der Conda AG nun gänzlich abgeschlossen. Im Zuge eines Aktientauschs wurde umgerechnet ein Millionenbetrag gezahlt.
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startup300 conda
(c) startup300/Conda: Michael Eisler (Vorstand startup300 AG), Daniel Horak (Vorstand Conda AG), Hannes Schlager (Brandl & Talos), Bernhard Lehner (Vorstand startup300), Martin Kollar (Brandl & Talos), Paul Pöltner (Vorstand Conda AG) und Hans Zavesky (Aufsichtsratsvorsitzender Conda AG) freuen sich nach erfolgtem Deal-Signing 2018.

Im November 2018 war die Übernahme der Conda AG durch die startup300 AG eingeleitet worden. In den vergangenen Tagen wurde sie nun in zwei Schüben in Form eines Aktientauschs abgeschlossen. Wie startup300 mitteilt, wurden am 20. Juli 259.167 junge Aktien der AG im Austausch für 76 Prozent der Conda-Anteile ausgegeben. Nun seien die letzten rund 13 Prozent des Crowdinvesting-Unternehmens übertragen worden.

+++ startup300 verkündet Aus für Pioneers Events “aus wirtschaftlichen Gründen” +++

“Kaufpreis”: 76 Prozent für 1,4 Millionen Euro

An den “Kaufpreis” kann man sich mit Hilfe dieser Zahlen zumindest annähern. Am Freitag, 19. Juli, schloss die startup300-Aktie mit einem Wert von 5,50 Euro im dritten Markt der Wiener Börse ab. Der besagte Tausch gegen 76 Prozent Anteile am Tag darauf erfolgte also mit einem aktuellen Gegenwert von rund 1,4 Millionen Euro. Ursprünglich wurde der Transaktion ein Zeichnungspreis von 7,245 Euro pro startup300-Aktie zugrundegelegt, was einen Gegenwert von gesamt rund 1,86 Millionen Euro für das Aktienpaket ergibt.

Um welchen Preis die ersten 11 Prozent und die letzten 13 Prozent erworben wurden, bleibt vorerst aber unbekannt. Eine Schätzung des brutkasten, wonach der Kaufpreis grob geschätzt um die zwei Millionen Euro betragen haben könnte, weißt startup300-Co-Founder Michael Eisler jedenfalls als “stark verrechnet” zurück. Der Kaufpreis werde in der Bilanz 2019 abzulesen sein. (Anm.: Dieser Absatz wurde nachträglich editiert. Ursprünglich enthielt er die erwähnte grobe Schätzung des Gesamtpreises)

startup300 sieht “hohen Grad an Innovation”

Das Aktienbuch der Conda-Aktien, die sich nun zu 100 Prozent im Besitz von startup300 befinden, wird seit vergangenem Jahr auf der Blockchain geführt. Das zeige “den hohen Grad an Innovation, den Conda als Technologieanbieter für Finanzierungslösungen wie Crowd-Investing, aber auch mit Security-Token-Offering” liefere, heißt es von startup300.

(Ehemaliges) Conda-Kerngeschäft schrumpft deutlich

Genau auf diese technologische Innovation setzt die Linzer AG stark, lief es doch im (ehemaligen) Kerngeschäft von Conda zuletzt eher mäßig. So ist der Marktanteil im klassischen Crowdinvesting-Bereich laut Zahlen der Plattform CorwdCircus inzwischen auf rund 3 Prozent gesunken. 2017 war man mit mehr als 20 Prozent Marktanteil noch an der Spitze der heimischen Plattformen gelegen. Auch das Gesamtvolumen der finanzierten Projekte sank in der Zeit konstant. Kam man etwa im ersten Halbjahr 2018 noch auf mehr als 1,5 Millionen Euro, stand man im vergangenen Halbjahr bei weniger als einer Million Euro.

Fast ein Fünftel der Crowdinvesting-Unternehmen insolvent

Ein möglicher Grund für die sinkenden Crowdinvestment-Zahlen ist schlechte Publicity. Rund ein Fünftel der fast 100 Unternehmen, die im Laufe der Zeit Kampagnen bei Conda fuhren, musste in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Das lässt sich auf der Crowdinvesting-Page an entsprechenden Vermerken abzählen. Zuletzt war das Steirer Startup HADI App betroffen. Weitere Beispiele sind 9Weine (Sanierung erfolgreich), Nixe Bier, Senitec und Neovoltaic.

Neue Geschäftsfelder

Es verwundert also nicht, dass Conda seine neuen Geschäftsfelder intensiv vorantreibt. Neben dem Security Token Offering (STO)-Angebot ist das vor allem die Whitelabel-Version der Crowdinvesting-Plattform. Dort bediente man bislang etwa Kunden wie FH Technikum Wien und Rotes Kreuz NÖ. Nach eigenen angaben verzeichnete man in diesem Bereich zuletzt das stärkste Wachstum. Mit “CONDA.black” gibt es zudem seit einiger Zeit ein Angebot für syndizierte Eigenkapital-Investments (ähnlich dem Modell von PrimeCrowd).

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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