25.07.2019

Aktientausch: startup300 besitzt Conda nun zu 100 Prozent

Wie die startup300 AG mitteilte, ist der Übernahmeprozess der Conda AG nun gänzlich abgeschlossen. Im Zuge eines Aktientauschs wurde umgerechnet ein Millionenbetrag gezahlt.
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startup300 conda
(c) startup300/Conda: Michael Eisler (Vorstand startup300 AG), Daniel Horak (Vorstand Conda AG), Hannes Schlager (Brandl & Talos), Bernhard Lehner (Vorstand startup300), Martin Kollar (Brandl & Talos), Paul Pöltner (Vorstand Conda AG) und Hans Zavesky (Aufsichtsratsvorsitzender Conda AG) freuen sich nach erfolgtem Deal-Signing 2018.

Im November 2018 war die Übernahme der Conda AG durch die startup300 AG eingeleitet worden. In den vergangenen Tagen wurde sie nun in zwei Schüben in Form eines Aktientauschs abgeschlossen. Wie startup300 mitteilt, wurden am 20. Juli 259.167 junge Aktien der AG im Austausch für 76 Prozent der Conda-Anteile ausgegeben. Nun seien die letzten rund 13 Prozent des Crowdinvesting-Unternehmens übertragen worden.

+++ startup300 verkündet Aus für Pioneers Events “aus wirtschaftlichen Gründen” +++

„Kaufpreis“: 76 Prozent für 1,4 Millionen Euro

An den „Kaufpreis“ kann man sich mit Hilfe dieser Zahlen zumindest annähern. Am Freitag, 19. Juli, schloss die startup300-Aktie mit einem Wert von 5,50 Euro im dritten Markt der Wiener Börse ab. Der besagte Tausch gegen 76 Prozent Anteile am Tag darauf erfolgte also mit einem aktuellen Gegenwert von rund 1,4 Millionen Euro. Ursprünglich wurde der Transaktion ein Zeichnungspreis von 7,245 Euro pro startup300-Aktie zugrundegelegt, was einen Gegenwert von gesamt rund 1,86 Millionen Euro für das Aktienpaket ergibt.

Um welchen Preis die ersten 11 Prozent und die letzten 13 Prozent erworben wurden, bleibt vorerst aber unbekannt. Eine Schätzung des brutkasten, wonach der Kaufpreis grob geschätzt um die zwei Millionen Euro betragen haben könnte, weißt startup300-Co-Founder Michael Eisler jedenfalls als „stark verrechnet“ zurück. Der Kaufpreis werde in der Bilanz 2019 abzulesen sein. (Anm.: Dieser Absatz wurde nachträglich editiert. Ursprünglich enthielt er die erwähnte grobe Schätzung des Gesamtpreises)

startup300 sieht „hohen Grad an Innovation“

Das Aktienbuch der Conda-Aktien, die sich nun zu 100 Prozent im Besitz von startup300 befinden, wird seit vergangenem Jahr auf der Blockchain geführt. Das zeige „den hohen Grad an Innovation, den Conda als Technologieanbieter für Finanzierungslösungen wie Crowd-Investing, aber auch mit Security-Token-Offering“ liefere, heißt es von startup300.

(Ehemaliges) Conda-Kerngeschäft schrumpft deutlich

Genau auf diese technologische Innovation setzt die Linzer AG stark, lief es doch im (ehemaligen) Kerngeschäft von Conda zuletzt eher mäßig. So ist der Marktanteil im klassischen Crowdinvesting-Bereich laut Zahlen der Plattform CorwdCircus inzwischen auf rund 3 Prozent gesunken. 2017 war man mit mehr als 20 Prozent Marktanteil noch an der Spitze der heimischen Plattformen gelegen. Auch das Gesamtvolumen der finanzierten Projekte sank in der Zeit konstant. Kam man etwa im ersten Halbjahr 2018 noch auf mehr als 1,5 Millionen Euro, stand man im vergangenen Halbjahr bei weniger als einer Million Euro.

Fast ein Fünftel der Crowdinvesting-Unternehmen insolvent

Ein möglicher Grund für die sinkenden Crowdinvestment-Zahlen ist schlechte Publicity. Rund ein Fünftel der fast 100 Unternehmen, die im Laufe der Zeit Kampagnen bei Conda fuhren, musste in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden. Das lässt sich auf der Crowdinvesting-Page an entsprechenden Vermerken abzählen. Zuletzt war das Steirer Startup HADI App betroffen. Weitere Beispiele sind 9Weine (Sanierung erfolgreich), Nixe Bier, Senitec und Neovoltaic.

Neue Geschäftsfelder

Es verwundert also nicht, dass Conda seine neuen Geschäftsfelder intensiv vorantreibt. Neben dem Security Token Offering (STO)-Angebot ist das vor allem die Whitelabel-Version der Crowdinvesting-Plattform. Dort bediente man bislang etwa Kunden wie FH Technikum Wien und Rotes Kreuz NÖ. Nach eigenen angaben verzeichnete man in diesem Bereich zuletzt das stärkste Wachstum. Mit „CONDA.black“ gibt es zudem seit einiger Zeit ein Angebot für syndizierte Eigenkapital-Investments (ähnlich dem Modell von PrimeCrowd).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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