07.03.2019

9Weine: Sanierung steht, niceshops übernimmt Mehrheit

Im Vergangenen Jahr geriet das burgenländische E-Commerce-Startup 9Weine in finanzielle Schwierigkeiten. Im Dezember meldete man schließlich Insolvenz an. Wir sprachen mit Co-Founder Michael Prünner und niceshops-Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner über einen Neustart unter stark geänderten Bedingungen.
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niceshops: 9Weine-Co-Founder Herbert Zerche, niceshops-Gründer und Co-Geschäftsführer Roland Fink, und 9Weine-Co-Founder Michael Prünner
(c) niceshops: 9Weine-Co-Founder Herbert Zerche, niceshops-Gründer und Co-Geschäftsführer Roland Fink, und 9Weine-Co-Founder Michael Prünner

“Es ist nicht so als wären wir von Erfolg zu Erfolg gehüpft, aber wir waren nicht schlecht unterwegs”, sagt Michael Prünner. Der Co-Founder des burgenländischen E-Commerce-Startups 9Weine und sein Mitgründer Herbert Zerche haben ein paar turbulente Monate hinter sich. “Unsere Strategie war auf Wachstum ausgerichtet und wir haben mit einem Folgeinvestment unserer Bestandsinvestoren gerechnet. Doch die Investoren waren sich nicht einig. Die einen wollten Kapital nachschießen, die anderen wollten Konsolidierung statt Wachstum”, erzählt Prünner.

+++ Startup-Insolvenzen: Die Szene wächst aus den Kinderschuhen +++

“Da bist du Beifahrer, wirst zum Spielball”

Er habe sich in der Situation nahezu machtlos gefühlt. “Da bist du Beifahrer, wirst zum Spielball”, sagt er rückbezüglich. Als es dann absehbar gewesen sei, dass man so nicht weitermachen könne, sah man sich nach einem Käufer um. “Wir hatten auch zwei Interessenten, aber die wurden von unseren Verbindlichkeiten abgeschreckt”, erzählt der Gründer. Unter den Gläubigern sind etwa auch 340 Crowdinvestoren aus einer Conda-Kampagne im Jahr 2017.

Sanierungsplan ging durch

Im vergangenen Dezember brachte 9Weine schließlich selbst einen Insolvenzantrag ein. Auch Mitarbeiter mussten entlassen werden. Ans Aufgeben hätte man aber dennoch nicht gedacht, erzählt Prünner. “Wir haben gleich die Sanierung beantragt”. Und es ging gut. Der Sanierungsplan ging nun durch. “Ein Teil der Verbindlichkeiten muss dabei sofort abgezahlt werden. Das ist von unserer Seite bereits passiert. Der Rest wird nun über die kommenden Jahre hinweg an die Gläubiger ausgezahlt”, erzählt der Gründer. Einerseits seien dabei gute Umsätze im Dezember dienlich gewesen. Letztlich ermöglicht hätten es aber die neuen Mehrheitseigentümer.

niceshops übernimmt knappe Mehrheit von 9Weine

Denn auf einen der zuvor genannten Interessenten kam man zurück, als die Möglichkeiten der Sanierung ausgelotet wurden: niceshops. Die steirische E-Commerce-Gruppe, die inzwischen mehr als 35 Online-Shops betreibt, sicherte sich mit knapp über 50 Prozent die Mehrheit an 9Weine. Sämtliche Altinvestoren, darunter etwa Klaus Hofbauer, Markus Ertler und startup300 wurden dabei herausgekauft. “Überzeugt hat uns das einzigartige Team. Wir sehen damit eine Chance, im Weinmarkt mitmischen zu können”, erklärt niceshops-Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner im Gespräch mit dem brutkasten. “Der Weinmarkt ist ziemlich groß. 9Weine hat es anders gemacht, als alle anderen, und gemeinsam werden wir es nochmal anders und noch besser machen”.

Michael Prünner und Christoph Schreiner im Video-Talk

Video-Talk 9Weine & niceshops

+++ Hintergrund +++ Neun Weine-Co-Founder Michael Prünner und Niceshops Co-Geschäftsführer Christoph Schreiner über die (Teil-)Akquisition und große Zukunftspläne.

Gepostet von DerBrutkasten am Donnerstag, 7. März 2019

“Komme mir vor wie ein Neanderthaler neben einem Rennwagenfahrer”

Für 9Weine ergäben sich durch die Teilübernahme komplett neue Rahmenbedingungen, sagt Prünner. “Bis auf die Brand wird praktisch alles von niceshops übernommen. Auch wir als Team. Wir können jetzt die gesamte Infrastruktur nutzen”. Und die habe es in sich. “Wir hatten ja auch unsere Shop-Lösung selbst gebaut. Aber hier komme ich mir vor wie ein Neanderthaler neben einem Rennwagenfahrer”, scherzt der Gründer. Nun könne man alles umsetzen, was eigentlich bereits geplant gewesen sei.

niceshops als “Technologie- und Logistik-Unternehmen”

Genau mit der genannten Infrastruktur will niceshops generell punkten. 9Weine ist eine von mehreren (Teil)Akquisitionen in den vergangenen Monaten und Jahren. “Wir sehen uns selbst als Technologie- und Logistik-Unternehmen”, sagt Schreiner. Den Online-Vertrieb “nebenbei” aufzubauen, würde von vielen Shop-Gründern unterschätzt. “Logistik, Technologie und Payment müssen aber auch nicht zur Kernkompetenz von in diesem Fall zwei Weinexperten gehören”, sagt Schreiner. Er fasst zusammen: “Das Team soll sich ums Produkt kümmern, wir kümmern uns um unsere Technologie”.

15 Sprachen für die Internationalisierung

Mit Hilfe dieser Technologie soll sich nun auch die Expansion von 9Weine beschleunigen. niceshops bildet etwa derzeit 15 Sprachen ab. In denen soll auf Dauer auch der Wein-Shop verfügbar sein, auch wenn man in der Internationalisierung vorerst auf Deutschland fokussieren will. Das Ziel sei aber die ganze Welt, sagt Schreiner. “Wir liefern überall hin, außer vielleicht nach Nordkorea”.

⇒ neunweine.at

⇒ niceshops.com

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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