28.02.2017

Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte beschlossen

Mit dem Startup-Visum im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte soll das Gründen in Österreich für Personen aus Drittstaaten erleichtert werden. In Kraft treten wird die Reform voraussichtlich im Juli 2017.
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(c) eyetronic - Für Gründer könnte Österreich bald interessanter werden.

Bisher war es für potenzielle Gründer aus Drittstaaten schwierig, in Österreich ein Unternehmen zu starten. Das soll sich mit 1. Juli 2017 ändern. Im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte wird ein sogenanntes Startup-Visum geschaffen. Wer es erhält, bekommt zunächst eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für selbständige Tätigkeiten, die auf zwei Jahre beschränkt ist. Eine Verlängerung des Visums um weitere drei Jahre hängt von Jahresumsatz und Finanzierungsmitteln ab: Nach zwei Jahren muss das Unternehmen mindestens zwei weitere dauerhafte Arbeitsplätze geschaffen, und entweder einen Jahresumsatz von mindestens 200.000 Euro erreicht haben oder eine weitere Finanzierung von mindestens 100.000 Euro bekommen.

„Die aktuelle Reform ist im Interesse des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts, weil Österreich mit anderen Ländern im Wettbewarb um die besten Köpfe steht. Zusätzlich müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und die notwendigen Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf der Wirtschaft zu sichern“, sagt Staatssekretär Harald Mahrer.

Redaktionstipps

Voraussetzungen zum Erhalt des Visums

  • Es gilt für Personen aus Drittstaaten, die in Österreich als selbständige Unternehmer ein Startup gründen wollen, in dem innovative Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien entwickelt und in den Markt eingeführt werden.
  • Das Unternehmen darf maximal fünf Jahre alt sein.
  • Als innovativ gelten Produkte, Dienstleistungen, Verfahren oder Technologien insbesonders dann, wenn sie neu in Österreich eingeführt werden und eine Nachfrage erwartet werden kann, ein neuartiger Zugang oder ein kreativer Ansatz gewählt wird, indem beispielsweise verschiedene Produkte bzw. Branchen kombiniert werden (Interdisziplinarität), das Startup im sozialen oder ökologischen Bereich neue Angebote schafft oder soziale bzw. ökologische Verantwortung übernimmt. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen soll ein entsprechender Businessplan vorgelegt werden.
  • Der Antragsteller soll eine aktive Rolle in der Geschäftsführung des geplanten Unternehmens einnehmen und finanzielle Mittel von mindestens € 50.000 nachweisen, die sich zumindest zu 50% aus Eigenkapital und außerdem aus zugesicherten bedienbaren Krediten, Zusagen von Business Angels, Venture Capital oder Förderungen zusammensetzen.
  • Dem RWR-Kartensystem entsprechend sollen die Kriterien nach einem Punktesystem beurteilt werden.
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Hivesense
© Innovation Salzburg/Benedikt Schemmer - Alexander Moosmann (l.) und Florian Entleitner von Hivesense.

Die beiden FH-Absolventen Florian Entleitner und Alexander Moosmann teilen eine Leidenschaft namens IT-Security. Daraus ist ein Startup geworden: Mit Hivesense entwickelten beide eine sogenannte Deception-Plattform, die Cyberangriffe frühzeitig erkennt, indem sie Angreifende mit gezielt platzierten digitalen Fallen aufdeckt und dadurch wichtige Informationen für Cyberdefense liefert. Dabei setzen sie bewusst auf europäische Infrastruktur und digitale Souveränität. Die Idee entstand im Studium an der FH Salzburg.

Hivesense mit „Deception Technology“

Konkret haben sich Entleitner und Moosmann im Studium Informationstechnik & System-Management an der FH Salzburg kennengelernt. Die Idee für das Startup entstand schließlich im Rahmen von Entleitners Abschlussarbeit. „Ich habe mich in meiner Masterarbeit intensiv mit sogenannten ‚Honeypots‘ beschäftigt, einem Teilbereich der Täuschungstechnologie. Dabei wurde mir klar, wie viel Potenzial in diesem Ansatz steckt“, erklärt er.

Die Founder pitchten ihre Idee beim FHStartup Center und wurden im Herbst 2025 in die Startup Factory des Netzwerks Startup Salzburg aufgenommen. Im März 2026 gründeten sie schlussendlich ihr Unternehmen.

Hivesense entwickelt – wie erwähnt – eine „Deception Technology“, eine – eigenen Angaben nach – noch wenig verbreitete Form der Cyberabwehr. Das Prinzip: Im Netzwerk eines Unternehmens werden gezielt „Stolperdrähte“ platziert. Angreifer, die sich im System bewegen, sollen dann darauf stoßen und erkannt werden, so der Claim.

„Wir bauen keine klassische Schutzmauer“, sagt Entleitner. „Wir legen bewusst falsche Spuren und warten, bis jemand darüber stolpert – vergleichbar mit einem Stolperdraht, an dem ein Glöckchen platziert wurde.“ Moosmann ergänzt: „Viele Sicherheitslösungen erkennen nur bekannte Bedrohungen. Wir gehen einen Schritt weiter: Wir erkennen Verhalten und interagieren direkt mit Angreifern.“ Dabei setzt Hivesense im Inneren des Netzwerks an, einem der, wie beide Gründer sagen, kritischsten Bereiche.

Erste Pilotkunden

Die Decoy-Plattform von Hivesense befindet sich im Einsatz bei ersten Pilotkunden. Das Team treibt den Markteintritt im DACH-Raum aktiv voran und sucht weiterhin nach Unternehmen, die die Plattform in ihrer Infrastruktur einsetzen und gemeinsam mit Hivesense weiterentwickeln möchten.

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