03.06.2022

Neue Startup-Strategie in Deutschland: Vorlage für Österreich?

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) präsentierte eine neue 28-seitige Startup-Strategie. Einige der Ansätze wären auch für Österreich interessant.
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Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor
Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor | © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wer glaubt, die in Österreich gewohnte Dauer-Unzufriedenheit der Szene mit der Startup-Politik ist eine Eigenheit des Landes, der irrt. Auch beim großen Nachbarn Deutschland konnten die Regierenden die Startup-Welt bislang nie so recht überzeugen. Wie auch hier liegen mehrere Forderungen seit Jahren unerfüllt oder gar unbearbeitet am Tisch. Doch ein halbes Jahr nach dem Regierungswechsel auf Rot-Grün-Gelb kommt in Europas größter Volkswirtschaft wieder mehr Bewegung in das Thema. Wirtschaftsminister Robert Habeck präsentierte nun seine neue 28-seitige Startup-Strategie – ein Entwurf, der erst mit den anderen Ministerien abgestimmt erden muss. Die angedachten Maßnahmen sind teilweise auch als Vorlage für Österreich interessant. Denn für die selben Ziele werden mitunter andere Maßnahmen angedacht, die man ebenfalls in Erwägung ziehen könnte. Das sind die Eckpunkte:

Spätphasenfinanzierung: Risikokapital-„Mindestinvestitionsquote“ für Versicherer und Pensionskassen

Wie auch hierzulande sieht man in Deutschland eine Lücke in der Spätphasenfinanzierung – sprich: Die wirklich großen Investments kommen zumeist aus dem Ausland. Ähnlich zum seit Jahren in Österreich vorgebrachten „Dachfonds“-Vorschlag will Habeck es institutionellen Investoren wie Versicherern und Pensionskassen ermöglichen, über Umwege in Startups und Scaleups zu investieren. Und der deutsche Wirtschaftsminister geht in der Startup-Strategie sogar noch einen Schritt weiter: Es soll eine „Mindestinvestitionsquote“ in Risikokapital-Fonds geben.

„INVEST“ – Zuschuss für Business Angels als Pendant zum Beteiligungsfreibetrag

Erneuert werden soll das bereits bestehende Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ über das Investor:innen 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 25.000 Euro an Startups beteiligen. Zudem gibt es im Rahmen des Programms auch einen Exit-Zuschuss, über den Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden. Ziel dieses Instruments ist die Steigerung der Anreize für kleinere Investments, typischerweise von Business Angels. Die heimische Startup-Szene fordert hier mit dem Beteiligungsfreibetrag eine Maßnahme, die zwar an einem anderen Punkt, nämlich der Versteuerung, ansetzt, aber eine ähnliche Auswirkung hätte.

Mitarbeiterbeteiligung: Deutsche Startup-Strategie sieht Änderung bei Besteuerung vor

Ebenso wie in Österreich ist auch in Deutschland eine bessere Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung eine Dauer-Forderung der Startup-Szene. Hier sieht die Startup-Strategie nun eine Umsetzung vor. Dazu soll es Verbesserungen im Einkommensteuerrecht geben. So sollen künftig tatsächlich erst Erlöse aus Gewinnen und Exits besteuert werden, und nicht bereits die reine Beteiligung am Unternehmen. Juristische Details zur angedachten Ausgestaltung liegen in dem Papier aber naturgemäß noch nicht vor.

Talente: Geringere Hürden für Ausländer:innen, mehr Informatik-Unterricht für Inländer:innen

Und noch ein hierzulande nur allzu bekanntes Thema steht in Habecks Strategie: Weitere Anreize und Erleichterungen für ausländische Talente. Man wolle das Einwanderungsrecht weiterentwickeln, bestehende Hürden sollen sinken, insbesondere bei der Anerkennung von Abschlüssen, heißt es. Die Themenlage ist also nicht anders, als bei der geplanten Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Außerdem will Habeck ausländische Studierende mit Angeboten zum Spracherwerb locken. Und auch im Inland will man mehr Startup-relevante Kompetenz schaffen – so sieht der Entwurf eine verpflichtende Einführung des Informatikunterrichts ab der Sekundarstufe I vor.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gründerinnen in der Startup-Strategie

Ganz konkrete Maßnahmen will Habeck auch bei einem globalen Startup-Painpoint setzen: dem niedrigen Anteil an Gründerinnen. Dazu soll die neue Förderlinie „EXIST Women“ eingeführt werden, mit der man künftig gezielt Gründerinnen ansprechen will. unter anderem sollen Professorinnen an Hochschulen einen finanziellen Anreiz bekommen, sich als Mentorin einzubringen. Auch in Österreich gibt es in diesem Bereich übrigens zumindest rudimentäre Ansätze.

Mehr Förderungen, leichtere IPOs und weitere Maßnahmen

Generell will Habeck den Zugang von Startups zu Förderungen weiter verbessern. Zudem sollen auch Börsengänge erleichtert werde, wobei dieser Punkt noch nicht konkret ausgeführt ist. Bessere Förderungen sieht die Startup-Strategie auch im Bereich Klimaschutz und GreenTech vor. Zudem ist im Papier die Rede von einem geplanten „Start-up Summit Germany“ und einem „Netzwerk von Kontaktstellen“ für Gründer:innen.

Fazit: Startup-Strategie ist nur teilweise eine Vorlage für Österreich

Beim großen Nachbar Deutschland hat die Startup-Szene mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, wie hierzulande. Entsprechend sind auch die Forderungen an die Politik erstaunlich ähnlich. Einige Dinge werden in Deutschland bereits besser umgesetzt als in Österreich, bei anderen hat die Alpenrepublik aktuell die Nase vorne. Die Ansätze in Habecks Startup-Strategie unterscheiden sich von ihren österreichischen Pendants teilweise stark, obwohl sie die selben Ziele verfolgen. Genau das macht das Papier auch als Beispiel für die heimische Politik interessant. Vielleicht ist die eine oder andere Maßnahme ja leichter umzusetzen, als das, was man sich hierzulande dazu überlegt hat. Bei anderen Vorschlägen scheint Österreich dagegen bereits weiter zu sein.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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