03.06.2022

Neue Startup-Strategie in Deutschland: Vorlage für Österreich?

Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) präsentierte eine neue 28-seitige Startup-Strategie. Einige der Ansätze wären auch für Österreich interessant.
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Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor
Der deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck legte nun eine neue Startup-Strategie vor | © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

Wer glaubt, die in Österreich gewohnte Dauer-Unzufriedenheit der Szene mit der Startup-Politik ist eine Eigenheit des Landes, der irrt. Auch beim großen Nachbarn Deutschland konnten die Regierenden die Startup-Welt bislang nie so recht überzeugen. Wie auch hier liegen mehrere Forderungen seit Jahren unerfüllt oder gar unbearbeitet am Tisch. Doch ein halbes Jahr nach dem Regierungswechsel auf Rot-Grün-Gelb kommt in Europas größter Volkswirtschaft wieder mehr Bewegung in das Thema. Wirtschaftsminister Robert Habeck präsentierte nun seine neue 28-seitige Startup-Strategie – ein Entwurf, der erst mit den anderen Ministerien abgestimmt erden muss. Die angedachten Maßnahmen sind teilweise auch als Vorlage für Österreich interessant. Denn für die selben Ziele werden mitunter andere Maßnahmen angedacht, die man ebenfalls in Erwägung ziehen könnte. Das sind die Eckpunkte:

Spätphasenfinanzierung: Risikokapital-„Mindestinvestitionsquote“ für Versicherer und Pensionskassen

Wie auch hierzulande sieht man in Deutschland eine Lücke in der Spätphasenfinanzierung – sprich: Die wirklich großen Investments kommen zumeist aus dem Ausland. Ähnlich zum seit Jahren in Österreich vorgebrachten „Dachfonds“-Vorschlag will Habeck es institutionellen Investoren wie Versicherern und Pensionskassen ermöglichen, über Umwege in Startups und Scaleups zu investieren. Und der deutsche Wirtschaftsminister geht in der Startup-Strategie sogar noch einen Schritt weiter: Es soll eine „Mindestinvestitionsquote“ in Risikokapital-Fonds geben.

„INVEST“ – Zuschuss für Business Angels als Pendant zum Beteiligungsfreibetrag

Erneuert werden soll das bereits bestehende Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ über das Investor:innen 20 Prozent ihrer Investition steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie sich mit mindestens 25.000 Euro an Startups beteiligen. Zudem gibt es im Rahmen des Programms auch einen Exit-Zuschuss, über den Steuern auf Gewinne aus den Investments pauschal erstattet werden. Ziel dieses Instruments ist die Steigerung der Anreize für kleinere Investments, typischerweise von Business Angels. Die heimische Startup-Szene fordert hier mit dem Beteiligungsfreibetrag eine Maßnahme, die zwar an einem anderen Punkt, nämlich der Versteuerung, ansetzt, aber eine ähnliche Auswirkung hätte.

Mitarbeiterbeteiligung: Deutsche Startup-Strategie sieht Änderung bei Besteuerung vor

Ebenso wie in Österreich ist auch in Deutschland eine bessere Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung eine Dauer-Forderung der Startup-Szene. Hier sieht die Startup-Strategie nun eine Umsetzung vor. Dazu soll es Verbesserungen im Einkommensteuerrecht geben. So sollen künftig tatsächlich erst Erlöse aus Gewinnen und Exits besteuert werden, und nicht bereits die reine Beteiligung am Unternehmen. Juristische Details zur angedachten Ausgestaltung liegen in dem Papier aber naturgemäß noch nicht vor.

Talente: Geringere Hürden für Ausländer:innen, mehr Informatik-Unterricht für Inländer:innen

Und noch ein hierzulande nur allzu bekanntes Thema steht in Habecks Strategie: Weitere Anreize und Erleichterungen für ausländische Talente. Man wolle das Einwanderungsrecht weiterentwickeln, bestehende Hürden sollen sinken, insbesondere bei der Anerkennung von Abschlüssen, heißt es. Die Themenlage ist also nicht anders, als bei der geplanten Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte. Außerdem will Habeck ausländische Studierende mit Angeboten zum Spracherwerb locken. Und auch im Inland will man mehr Startup-relevante Kompetenz schaffen – so sieht der Entwurf eine verpflichtende Einführung des Informatikunterrichts ab der Sekundarstufe I vor.

Konkrete Maßnahmen zur Förderung von Gründerinnen in der Startup-Strategie

Ganz konkrete Maßnahmen will Habeck auch bei einem globalen Startup-Painpoint setzen: dem niedrigen Anteil an Gründerinnen. Dazu soll die neue Förderlinie „EXIST Women“ eingeführt werden, mit der man künftig gezielt Gründerinnen ansprechen will. unter anderem sollen Professorinnen an Hochschulen einen finanziellen Anreiz bekommen, sich als Mentorin einzubringen. Auch in Österreich gibt es in diesem Bereich übrigens zumindest rudimentäre Ansätze.

Mehr Förderungen, leichtere IPOs und weitere Maßnahmen

Generell will Habeck den Zugang von Startups zu Förderungen weiter verbessern. Zudem sollen auch Börsengänge erleichtert werde, wobei dieser Punkt noch nicht konkret ausgeführt ist. Bessere Förderungen sieht die Startup-Strategie auch im Bereich Klimaschutz und GreenTech vor. Zudem ist im Papier die Rede von einem geplanten „Start-up Summit Germany“ und einem „Netzwerk von Kontaktstellen“ für Gründer:innen.

Fazit: Startup-Strategie ist nur teilweise eine Vorlage für Österreich

Beim großen Nachbar Deutschland hat die Startup-Szene mit ähnlichen Problemen zu kämpfen, wie hierzulande. Entsprechend sind auch die Forderungen an die Politik erstaunlich ähnlich. Einige Dinge werden in Deutschland bereits besser umgesetzt als in Österreich, bei anderen hat die Alpenrepublik aktuell die Nase vorne. Die Ansätze in Habecks Startup-Strategie unterscheiden sich von ihren österreichischen Pendants teilweise stark, obwohl sie die selben Ziele verfolgen. Genau das macht das Papier auch als Beispiel für die heimische Politik interessant. Vielleicht ist die eine oder andere Maßnahme ja leichter umzusetzen, als das, was man sich hierzulande dazu überlegt hat. Bei anderen Vorschlägen scheint Österreich dagegen bereits weiter zu sein.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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