17.11.2021

Startup-Politik: Die ewige Enttäuschung

Die meisten politischen Forderungen der heimischen Startup-Community sind so alt wie die Szene selbst. Ein neues Gründer:innen-Paket soll bald kommen. Die Erwartungen sind mitunter nicht hoch.
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Nationalrat - Startup-Politik
© Parlamentsdirektion / Johannes Zinner

Wenn heimische Organisationen aus dem Startup-Umfeld gemeinsam Forderungen an die Politik stellen, erleben aufmerksame Beobachter:innen regelmäßig ein Déjà Vu. So auch im Mai dieses Jahrs, als Austrian Angel Investors Association (aaia), Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), Junge Wirtschaft (JW) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) zwar erstmals in dieser Konstellation, aber doch zum Großteil wieder die bekannten Punkte zur Startup-Politik vorbrachten. Was viele vorsichtshalber nicht öffentlich sagen, brachte Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann vor Kurzem im brutkasten-Interview auf den Punkt: „Ich bin schwer enttäuscht, was die Regierungen in den letzten fünf Jahren auf die Wege gebracht haben. Das war mehr oder weniger nichts“.

Gute Noten in 3 von 34 Punkten

Den Versuch einer Quantifizierung der heimischen Startup-Politik wagte – ebenfalls im Mai – AustrianStartups mit seinem „Policy Dashboard“. In diesem wird der Fortschritt bei Forderungen aus einem der Vorgänger des oben erwähnten Papiers aus 2019 beurteilt. Das Ergebnis: Die Bewertung „gute Weiterentwicklung“ erreichten nur drei von 34 Themen. Immerhin 14 Punkte kategorisierte AustrianStartups mit „zurzeit im Gespräch / etwas Fortschritt“. Acht Forderungen fielen in die Kategorie „im Regierungsprogramm / Wille zur Veränderung bekannt gegeben aber noch wenig umgesetzt“. Bei neun wurde „keine Veränderung“ attestiert. Das Bild ist einmal mehr: Es wird zwar immer wieder etwas angekündigt, zur Umsetzung kommt es aber selten.


Und was sind die großen Forderungen in der Startup-Politik? Der aktuelle Forderungskatalog aus fokussiert auf fünf Punkte:

  1. Eine unbürokratische Regelung zur Mitarbeiterbeteiligung, um Schlüsselkräfte inzentivieren zu können.
  2. Eine neue Rechtsform für Startups, in der etwa die Übertragung von Anteilen und Kapitalerhöhungen vereinfacht werden.
  3. Ein Beteiligungsfreibetrag, konkret eine Einkommenssteuergutschrift von mindestens 100.000 Euro je Investor:in.
  4. Die Einführung eines staatlichen Eigenkapital-Fonds, der neues Eigenkapital verdoppelt – ähnlich wie der ausgelaufene Covid-Startup-Hilfsfonds aus 2020.
  5. Ein Dachfonds, der dank breiter Risiko-Streuung Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen für Startup-Investments aktivieren soll.

Henrike Brandstötter | (c) NEOS

Sehr ähnlich hören sich auch die Vorstellungen der NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter an. Die genannten Forderungen bezeichnet sie gegenüber dem brutkasten als „richtig und wichtig“. Lediglich beim Dachfonds bremst sie: „Zuvor müssen wir jedoch noch den massiven Reformstau abarbeiten, um den Finanzierungsmarkt in Österreich anzukurbeln“. Den Private Equity Markt in Österreich hält Brandstötter für „völlig unterentwickelt“. Neben neuen Rahmenbedingungen für Beteiligungsfonds – konkret ein Modell nach Luxemburger Vorbild, dem Investitionsfreibetrag und der Mitarbeiterbeteiligung bringt sie auch Steuersenkungen, insbesondere bei den Lohnnebenkosten und einen Bürokratie-Abbau, vor allem beim Verfahren für die Rot-Weiß-Rot Karte vor. „Die Regierung kennt die Vorschläge alle, tut aber viel zu wenig“, attestiert die Mandatarin.

Startup-Politik: Reizthema Rot-Weiß-Rot-Karte

Mit der Rot-Weiß-Rot-Karte spricht Brandstötter eines der großen Reizthemen der Startup-Szene an. Hansi Hansmann nimmt sich auch hier kein Blatt vor den Mund: „Dieses Thema haben wir schon tausendmal durchgenudelt – es ist mir wirklich peinlich, dass ich über die Rot-Weiß-Rot-Karte reden muss. Das ist so grauslich geregelt, das ist unglaublich. Sehr gute Startups, die sehr gute Leute aus dem nicht-europäischen Ausland holen wollen, können das nicht, obwohl sie ihnen jedes Gehalt zahlen würden“. Zu den „sehr guten Startups“, die der Business Angel anspricht, gehört wohl auch Österreichs erstes Unicorn Bitpanda. Dessen Gründer Eric Demuth hat bei dem Thema inzwischen gänzlich resigniert: „Nachdem wir es Jahre lang versucht haben, haben wir aufgegeben“, sagte er kürzlich im brutkasten-Talk.

Petra Oberrauner | (c) SPÖ
Petra Oberrauner | (c) SPÖ

Etwas anders gelagert sind die Vorstellungen von SPÖ Digitalisierungs- und Innovationssprecherin Petra Oberrauner zum Thema. „Die Rot-Weiß-Rot Karte sollte aus unserer Sicht dahin gehend vereinfacht werden, dass sie wirklich nur bei Schlüsselkräften sowie Hoch- und Höchstqualifizierten zur Anwendung gelangt“, kommentiert sie auf Anfrage des brutkasten. Generell sieht sie die Forderungen der Szene skeptischer: „Mitarbeiter:innenbeteiligungen können einen angemessenen Lohn nicht ersetzen. Als zusätzlicher Anreiz sind sie jedoch eine gute Idee“, meint sie. Und zu Beteiligungsfreibetrag und Eigenkapital-Fonds sagt Oberrauner: „Bei diesen Instrumenten stellt sich die Frage, ob sie tatsächlich Lenkungswirkungen entfalten können, oder bloße Steuergeschenke wären. Letzteres würden wir jedenfalls ablehnen“. Stattdessen führt die Abgeordenete die unter SPÖ-Kanzler Christian Kern geplante und dann nicht umgesetzte Risikokapitalprämie ins Treffen.

Der Idee des Dachfonds kann sie etwas abgewinnen. Generell haben aus Sicht der SPÖ-Mandatarin aber etwas andere Dinge höchste Priorität für die heimischen Startups: „Zu den relevanten Themen zähle ich unter anderem den flächendeckenden Breitbandausbau und Projekte zur Digitalisierung von Wirtschaft und Verwaltung, mit denen Startup-Gründungen erleichtert werden können. Hier sind dringend mehr finanzielle Mittel und politischer Umsetzungswillen nötig. Relevant sind auch die Fragen, wie wir Österreich interessanter für Investitionen machen und wie wir mehr qualifizierte Fachkräfte ausbilden können“. Für letzteres habe die SPÖ mit der Aufwertung der Lehre und dem Qualifizierungsgeld Neu im September Lösungsvorschläge eingebracht.

Wenig Optimismus beim Gründer:innen-Paket

Und wie geht es seitens der Regierung im Bereich Startup-Politik weiter? Nachdem Startups zur Enttäuschung der Szene in der angekündigten Steuerreform keine gesonderte Berücksichtigung gefunden haben, soll ein neues „Gründer:innen-Paket“ das Bild bald gerade rücken. Als Kooperation zwischen Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Justizministerium soll dieses jedenfalls die geforderte neue Gesellschaftsform (FlexKap) und eine auf Startups zugeschnittene Form der Mitarbeiterbeteiligung beinhalten. Zudem sollen einige bereits im Regierungsprogramm angekündigte Punkte umgesetzt werden – dort war übrigens etwa von einem Dachfonds-ähnlichen Modell die Rede. Ob das Thema Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte angegangen wird, ist noch nicht durchgesickert.

Die Erwartungshaltung darin ist nicht nur bei NEOS-Mandatarin Brandstötter niedrig: „Ich werde mir diese Pakete – wenn sie endliche geliefert werden – genau ansehen“, sagt sie. Hansi Hansmann kommentiert lapidar: „„Ich erwarte mir auch jetzt nicht viel“. Warum, sagt er an anderer Stelle im Interview: „Es ist der Politik leider nicht klar, dass es sich bei Startups nicht um eine kleine Nische handelt“.


Anmerkung des Redakteurs: Anfragen an die Büros von Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) und Innovationsministerin Leonore Gewessler (Grüne) sowie an FPÖ-Wirtschaftssprecher Erwin Angerer blieben trotz Nachhakens über Wochen hinweg unbeantwortet.


Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten-Magazin #13 „Generations“.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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