26.01.2021

Die 5 Pflicht-Bestandteile eines Pitch

Startup-Basic. brutkasten-Kolumnist Mic Hirschbrich beschreibt, was ein Startup-Pitch unbedingt beinhalten muss.
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Pitch - das muss beachtet werden
(c) Adobe Stock - Anton Gvozdikov

Das Internet ist voll von guten Tipps zum Pitchen. Nachdem der erste Pitch meist sehr kurz ausfällt – die sprichwörtliche Liftfahrt lang, ist es ratsam, auf einige wichtige Inhalte zu fokussieren. Außerdem gilt es, häufig gemachte Fehler zu vermeiden. Das sind die wichtigsten Inhalte, typische Fehler und deren Behebung:

1. Verständliche Sprache im Pitch & Vorstellung mit Namen der Firma und der Gründer

Sicher auch wegen des Zeitdruckes sind Gründerinnen und Gründer manchmal nervös und sprechen deshalb viel zu schnell und undeutlich oder vergessen sogar die eigene Vorstellung. Kaum ein Investor macht einen darauf aufmerksam oder teilt mit, dass er zu wenig verstanden hat. Man sollte also genau das Gegenteil tun, vor allem, wenn man in einer Fremdsprache pitcht. Weil die Zeit knapp ist, sind Deutlichkeit und inhaltliche Verständlichkeit besonders wichtig. Und das beginnt schon bei den Namen der Firma und einem selbst. Stellt sicher, dass man alle Namen gut verstehen und sich merken kann, nur dann kann ein Investor sich später daran erinnern. Diese Erinnerungsfähigkeit ist wichtig.

2. Beschreibung des Produktes und welches Problem es löst

Hier werden die meisten Fehler gemacht, und zwar in fast allen Pitches. Die verständliche Beschreibung von Problem und Produkt-Lösung ist der Kern eines Pitch. Es passiert immer wieder, dass fachlich versierte Gründerinnen und Gründer technisch verliebt oder zu umständlich formulieren, dass am Ende eines Pitch die Zuhörerinnen und Zuhörer nicht wissen, was eigentlich das Produkt genau macht. Hier braucht es den Mut, eine besonders einfache Sprache zu finden.

Dieser Teil des Pitch entlarvt die für den Investmentmarkt noch „unreifen“ Gründerinnen und Gründer gnadenlos, denn wer die richtig gute „Value Proposition“ nicht intus hat, kann auch beim Pitch nicht brillieren. Man sollte deshalb vor einem Pitch die Hausaufgaben machen und die oben beschriebenen Aspekte des eigenen Produktes gründlich erarbeiten und auch in besagter Kürze formulieren können.
„Lieber Freund, entschuldige meinen langen Brief, für einen kurzen hatte ich keine Zeit“, lautet ein Zitat, das von Goethe oder von Stein stammen dürfte. Komplexe Inhalte besonders kurz zu fassen, ist schwierig und aufwendig. Man muss deshalb so lange diszipliniert daran feilen, bis er eben perfekt wird.

In Österreich arbeitete man noch lange an umfangreichen Business-Plänen, die schon eher einer Diplomarbeit glichen, während in den USA vor allem kurz und knackig – verbal gepitcht wurde. Man muss kalkulieren, dass der perfekte Pitch gleich lange zur Vorbereitung benötigt, wie das Verfassen eines traditionellen Business-Plans. Wer spontan und ohne diese Vorbereitung pitcht, muss schon außerordentlich talentiert sein, um bei der heutigen Konkurrenz positiv hervorzustechen.

3. Die Nennung der Zielgruppe, der Marktgröße und wie man damit Umsatz machen wird

Wer das Produkt einmal nutzen (und zu welchem Preis kaufen) soll und wie groß das Marktpotential ist, sind oft schwierig zu erarbeitende Informationen, besonders in frühen Phasen. Vor einem besonders wichtigen Investor sollte man deshalb nicht pitchen, ohne diese Kerngrößen zu kennen. In der Vergangenheit wurden hier manchmal regelrechte Phantasie-Werte oder schlampig recherchierte Daten genannt. Nur, die Startup-Investment-Industrie wurde professioneller. Wenn der Investor noch nicht selbst in diesem Markt tätig ist, gibt es Tools und Netzwerke, die solche Aussagen rasch überprüfen können. Dass sich Märkte und Nutzer ändern können, ja sehr oft auch ändern müssen, ist kein Grund, bei seinem Pitch nicht trotzdem bereits eine gute Vorstellung davon zu haben, in welchem Markt man tätig sein wird.

4. Die Differenzierung zur genannten Konkurrenz

Es gibt kaum etwas Peinlicheres, als von einem Investor, vor dem man gerade pitcht, auf einen wichtigen Konkurrenten aufmerksam gemacht zu werden, den man selbst noch nie gehört hatte. Dennoch passiert dies immer wieder. Bevor man also pitcht, oder eigentlich bevor man sich selbst entschließt, ein Produkt überhaupt zu entwickeln, sollte man den künftigen Wettbewerb gut kennen, deren Stärken und Schwächen einordnen können. Mit richtigen Nennungen und profunden Einschätzungen kann man hier viel Sicherheit in den Pitch bringen. Diese Aufgabe ist heute wichtiger denn je, weil die Innovationsanstrengungen global gewaltig sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass es für das Problem noch gar keine digitale Lösung gibt mag vorhanden sein, aber sie ist dennoch extrem gering. Heute sind nicht mehr einige hundert Gründerinnen und Gründer professionell aktiv, sondern hunderttausende.

5. Auch abseits des Pitch: Know your numbers

Vor allem in den USA ist das entscheidend, aber auch bei uns immer wichtiger: Die wichtigsten Zahlen muss man aktiv im Pitch nennen oder auf Rückfrage kennen, ohne nachzudenken: Was wurde bislang investiert, wie sind der Umsatz (so vorhanden) und die monatliche „Burn-Rate“, wie groß die Bewertung und wie viel Geld möchte man von wem aufstellen? Nichts verunsichert das Pitch-gegenüber mehr, als wenn man z.B. seine laufenden Kosten nicht kennt.

Das war die Pflicht. Was bei der „Kür“, also für den perfekten Pitch zu beachten ist, ist hier zu lesen:


Zum Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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