06.07.2016

Das bedeutet das Startup-Paket der Regierung im Detail

Die gestrige Nachricht über das Startup-Paket der Bundesregierung hat für ordentlich Wirbel gesorgt. 185 Millionen Euro sollen Österreich nun tatsächlich zum Gründerland Nummer 1 machen. Aber was bedeutet das Programm im Detail? 
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(c) fotolia-Rawpixel.com: Das neue Startup-Paket soll junge Unternehmer fördern und Österreich als Unternehmer-Land voran treiben.

Lange hat die Startup-Community darauf gewartet, dass sich auf dem politischen Parkett etwas bewegt. Zuletzt wurden die Forderungen nach dem Business-Angel-Freibetrag, sowie nach einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten immer lauter. Staatssekretär Harald Mahrer wurde in den letzten Monaten nicht müde zu betonen, dass es es zwar noch ein harter Weg sei, bis Österreich sich zur Gruppe der „Innovation Leader“ zählen dürfe, aber, „wer sich mit dem Durchschnitt zufrieden gibt, wird es nie in die Champions League schaffen.“

Die Gründerlandstrategie, die vor über einem Jahr vorgestellt wurde, umfasste 40 Maßnahmen, die Österreich „Startup-fit“ machen sollten und war ein erstes wichtiges Zeichen. Im Herbst zeichnete Mahrer im Interview ein zunächst vorsichtig-positives Resümee: So sei etwa kurz vor dem Gespräch das viel gewünschte Crowdfunding-Gesetz in Kraft getreten. Mahrer meinte damals allerdings auch: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass mir manches noch zu langsam geht. Gute Ideen politisch umzusetzen, positive Veränderung herbeizuführen ist in Österreich noch schwieriger als ich angenommen hatte.“

Gründerlandstrategie und Startup-Paket

Nun bekam Mahrer in Neu-Kanzler Christian Kern einen Unterstützer auf der Startup-Front. Kern war der erste Kanzler, der dem Pioneers Festival einen Besuch abstattete und dort betonte, wie wichtig Startups für Österreich seien. Bereits da wurde angekündigt, dass Gründungen und die Finanzierung der jungen Unternehmen erleichtert werden würden.

Das Startup-Paket, das gestern im Ministerrat vorgestellt wurde, umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, auf dessen und Mahrers Initiative hin die Bundesregierung das Maßnahmen-Paket ausgearbeitet hat, betonte, „Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist“ stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum „Vorzeige-Gründerland“ zu machen.

Das soll auch die Wirtschaft hierzulande ankurbeln. Das Startup-Paket sei der „Turbo für die heimische Startup-Szene“ (O-Ton Harald Mahrer) Das frische Geld werde neue Jobs und bis 2020 50.000 neue Gründungen auslösen.

„Wir heben damit die Gründerland-Strategie ins ‚Next Level’“, Staatssekretär Harald Mahrer zum Startup-Paket.

Im Detail angeschaut

Dem Brutkasten liegt der detaillierte Vortrag im Ministerrat vor. Zentrale Frage: Was genau bedeutet das Startup-Paket, das in mehrere Themen-Gruppen unterteilt wurde, nun tatsächlich?

Förderungen

  • Uni-Spin-Offs. Spezielle Gründungs-Fellowships sollen Wissenschaftlern, aber auch Studenten mit innovativen Ideen die Gründung aus Universitäten und anderen Einrichtungen erleichtern. Mit dem Programm sollen einerseits Gehaltskosten finanziert, andererseits der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden. Damit soll sich der Forscher auf die Umsetzung seiner Idee konzentrieren können und das Institut dadurch keinen Nachteil davon tragen. Die Vergabe des Förderprogramms soll durch ein Board mit Wirtschaftsvertretern aus dem Risikokapitalbereich erfolgen. 5 Mio. € pro Jahr für eine Laufzeit von drei Jahren sollen aus dem Bund in das Programm fließen. Rund 50 Forscher können so ihre Projekte Wirklichkeit werden lassen.
  • Förderpilot. Die gemeinsame FFG-aws-Plattform www.foerderpilot.at soll gebündelt Information zu geeigneten bundesweiten Förderangeboten aufzeigen.
  • 24h-Quickcheck. Wartezeiten bei FFG und aws sollen durch diese Maßnahme reduziert werden. Vor allem Erstantragstellern soll damit geholfen werden. Antragsteller erhalten innerhalb von 24 Stunden eine verlässliche Rückmeldung in Form einer Vorab-Einschätzung zu ihrer Anfrage auf Basis der angeführten Informationen.
  • Neu-Dotierung des aws Business Angel Fonds. Jener im Jahr 2013 gegründete Fonds, der Investments ausgewählter Business Angels in Technologieunternehmen verdoppelt, und mit 22,5 Millionen Euro dotiert war, ist bereits erschöpft. Nun soll eine Aufstockung um 5 Millionen Euro für 2016 und 2017 aus frischen Bundesmitteln den Fonds neu aufleben lassen. Zusammen mit den Co-Investments durch die Business Angels stehen so weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Seed-Finanzierung. Die aws-PreSeed und aws-Seed Finanzierungen sind seit vielen Jahren eine große Unterstützung für heimische Startup-Gründer. Von 2016 bis 2018 sollen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • aws-Garantien. Die Stärkung des aws-Garantieangebotes soll insbesondere jenen zugute kommen, die aufgrund steigender Sicherheiten-Anforderungen von einer Ablehnung oder Kürzung des Kreditwunsches durch Banken betroffen waren, und dadurch Innovations- und Wachstumsprojekte nicht umsetzen konnten. Derzeit übernimmt die Förderbank des Bundes (aws), pro Jahr Garantien im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro. Dieses Volumen soll um 100 Millionen Euro erhöht werden. Dadurch werden Unternehmen zusätzliche Investitionen in Innovations- und Wachstumsprojekte in der Höhe von 350 Millionen Euro ermöglicht. Rund 9.000 neue bzw. gesicherte Arbeitsplätze sollen dadurch geschaffen werden. Die Stärkung soll ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

+++ Auch interessant: Förderungsbericht 2016: Soviel investiert Österreich in Startups +++

Geistiges Eigentum

  • Patentscheck für Startups. Auf verstärkten Schutz sollen Startups bzw. Gründer in Österreich mit ihren Ideen, Technologien, Marken und Produkten setzen können. Startups bekommen dazu eine Gutschrift von 10.000 Euro für Leistungen der Patentämter. Die Gutschrift entspricht dabei rund 80 Prozent der Leistung. Für die übrigen rund 2.500 Euro muss das Startup selbst aufkommen. Mit dem Gutschein sollen innerhalb von zwei Jahren Leistungen bezahlt werden, wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz überhaupt möglich ist, oder eine Beratung zur besten Schutzstrategie.
  • „Provisional Application“ nach US-Vorbild. Startups sollen mit Startschuss 2016 beim Patentamt Ideen vorbringen können, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen. Dabei wird die Idee beim Patentamt „hinterlegt“, wodurch sich das Startup auf die weitere Entwicklung und die Vermarktungsmöglichkeiten konzentrieren kann. Eine Entscheidung über die Weiterverfolgung des Patents soll erst dann erfolgen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Idee erkennbar ist.

+++ Auch interessant: Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte +++

Risikokapital 

Klein und Mittelunternehmen: 

  • Die Finanz-und Wirtschaftskrise hat vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen zu einer Verschärfung der Vergabebedingungen für Bankkredite geführt. Ein KMU-Finanzierungspaket soll Abhilfe schaffen: Finanzierungsgesellschaften für Klein-und Mittelbetriebe sollen Gelder von Investoren bündeln und sich damit in Unternehmen einkaufen. Das KMU-Finanzierungspaket soll einen modernen und flexiblen steuerlichen Rahmen für KMU-Finanzierungsgesellschaften und deren Investoren schaffen. Die maximale Beteiligungshöhe wird von 1,5 auf 15 Millionen Euro pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum erhöht.
  • Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und -verlusten für den Finanzierungsbereich sowie eine Gebührenbefreiung wurden festgelegt. Für Investoren in die KMU-Finanzierungsgesellschaft wird eine Steuerbefreiung von 15.000 Euro für Ausschüttungen vorgesehen. Diese Maßnahme soll vorhandenes, aber noch nicht investiertes privates Kapital mobilisieren und jene Unternehmen erreichen, die wachsen und Arbeitsplätze schaffen wollen.

Innovative Startups:

  • Mit der Risikokapitalprämie und dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Startups sollen Unternehmen gefördert werden, die
    • jung sind und
    • mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sind und
    • ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen.
  • Alternativ liegt ein innovatives Start-up auch dann vor, wenn das Start-up,
    • jung ist und
    • in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat.
  • Dies trifft derzeit auf rund 1000 Neugründungen pro Jahr zu.
  • Die genaue Ausgestaltung der Definition und der Förderkriterien wird zwischen BMWFW, BMVIT und BMF vereinbart.

Risikokapitalprämie – Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups

Es ist kein Geheimnis: Im europäischen Vergleich hinkt der österreichische Risikokapitalmarkt hinterher. Somit gibt es hierzulande oftmals zu wenig Risikokapital für Startups.

Dies soll das neue Förderungsprogramm „Zuschuss Risikokapitalprämie“ zumindest verbessern. Das Förderprogramm, das rund 15 Millionen Euro kosten wird und durch die aws abgewickelt wird, fördert Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben.

Voraussetzungen:

  • Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis max. € 250.000 pro Jahr, wobei max. 20% des Beteiligungsbetrags an Investoren rückerstattet werden.
  • Die Einreichung erfolgt online über den aws-Fördermanager.
  • Bezugsfähig sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen Fonds.
  • Als Beteiligungen gelten hierbei Investitionen in das Eigenkapital.
  • Das investierte Kapital muss nicht zweckgebunden sein.

+++ Auch interessant: Studie unter heimischen Startups: Wie steht es um das Risikokapital? +++ 

Förderung von Lohnnebenkosten

Schon lange wurde dieser Wunsch von der hiesigen Startup-Community geäußert. Diese Maßnahme soll nicht nur den Gründern zugute kommen, sondern auch einen Meilenstein für Österreich als attraktiven Start-up-Standort darstellen. Startups schaffen bereits im ersten Jahr ihrer Gründung mehr als zwei Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen. In Zukunft werden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre  mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 100 Millionen Euro gefördert. Die Förderung verringert sich dabei jährlich um ein Drittel. 100 Prozent sind es nur im ersten Jahr. In Kraft tritt diese Maßnahme mit 1. Jänner 2017.

One-Stop-Shop Gründungsprozess 

Acht Tage dauert in Österreich die Gründung einer GmbH (laut EU-Kommission) und das Land liegt damit im EU-Vergleich auf den hinteren Plätzen (3,4 Tage dauert es in der EU im Durchschnitt). Um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, soll ein One-Stop Shop mit sämtlichen Behörden-Interaktionen im Gründungsprozess sowie einer Verlinkung von Behörden und Registern geschaffen werden. Ziel ist, dass Gründer nicht mehr mehrere Behördengänge erledigen müssen, sondern nötige Daten und Formulare über ein einheitliches Unternehmensserviceportal eingeben können. Dafür wurde eine eigene „Taskforce“ eingerichtet, die auch beispielsweise Erleichterungen für Gründer in Bezug auf Formerfordernisse (Identifikation und Beglaubigung, Firmenbuch, Erlangung der UID-Nummer,etc.) erarbeiten soll.

 Start-up-Visum/Rot-Weiß-Rot-Karte

Die bereits bestehende Regelung für Selbständige soll nun auch für Startups gelten: Dabei erhalten Antragsteller eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit Verlängerungs-Option unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem im Startup-Paket enthalten, ist eine flexible Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems. Hier wird nun auch der Bedarf an Programmierern in die Mangelberufsliste aufgenommen.

Fazit

Es tut sich etwas! Wenngleich die Startup-Community auf das Startup-Paket lange warten musste und es an der ein- oder anderen Stelle wohl noch Verbesserungen und Nachschärfungen wird geben müssen – ein großer Meilenstein in Richtung „Gründerland“ ist gesetzt worden. Interessant wird es, wenn es um die konkreten Ausformulierungen der einzelnen Maßnahmen geht. Denn wenn es beispielsweise darum geht, der Bürokratie den Garaus zu machen, ist dies zwar wünschenswert und bereits seit langer Zeit überfällig – einfach wird es aber nicht.

Der Brutkasten bleibt natürlich am Ball. Bei Fragen, Tipps, Feedback oder Anmerkungen schickt uns doch eine E-Mail an [email protected].

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Tesla
(c) Tesla

Der österreichische Sicherheitsforscher Martin Herfurt hat bereits vor Jahren eine Sicherheitslücke bei Tesla entdeckt, wie er damals auf der Videoplattform YouTube demonstrierte: Der digitale Autoschlüssel am Smartphone sei zwar bequem, jedoch bei allen Tesla-Fahrzeugen ohne Ultra-Breitband-Technik (UWB) grundsätzlich angreifbar. ToothR new media bzw. IT-Wachdienst.com veröffentlicht nun mit TeslaKee eine Smartphone-App, die dokumentierte Schwachstellen des Bluetooth-PhoneKey-Protokolls entschärfen soll: den Relay-Angriff, der zum Fahrzeugdiebstahl in Sekunden führt, und die sogenannte BlueBait-Attacke, mit der sich Fahrerinnen und Fahrer über gefälschte Fahrzeug-Signale orten lassen — selbst dann, wenn das eigene Auto kilometerweit entfernt steht.

Teslakee-Founder: „App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage“

„Tesla-Fahrzeuge entriegeln, sobald sich das gekoppelte Smartphone in Bluetooth-Reichweite meldet. Die eingesetzte Kryptografie ist solide. Die Schwachstelle liegt eine Ebene darüber, in der Logik: Die offizielle App beantwortet jede Authentifizierungsanfrage — bedingungslos, ohne zu prüfen, ob die Situation überhaupt plausibel ist. Genau das macht zwei Angriffe möglich“, beschreibt Herfurt per Aussendung das Tesla-Problem.

Bei einem Relay-Angriff arbeiten zwei Täter mit zwei handelsüblichen Funkmodulen zusammen. Einer folgt Fahrzeughaltern ins Einkaufszentrum, der zweite steht am Auto auf dem Parkplatz. Die Funkstrecke zwischen beiden verlängert die Bluetooth-Reichweite künstlich um beliebige Distanzen. Für das Fahrzeug sieht es so aus, als stünden Besitzer direkt daneben. Das Auto entriegelt, lässt sich starten und wegfahren — während das Handy unberührt in der Jackentasche steckt.

Der Angriff wurde von Herfurt im Rahmen des Projekts TEMPA auf Sicherheitskonferenzen live demonstriert und als Video dokumentiert. Er benötige keine Kenntnis von Passwörtern, keinen Tesla-Account und hinterlasse keine Einbruchsspuren — ein Umstand, der in der Schadensregulierung regelmäßig zu Problemen mit Versicherungen führt, wie der Sicherheitsforscher sagt.

Das Bluetooth-Problem

Neuere Fahrzeuge begegnen diesem Problem mit UWB-Distanzmessung: Das Auto misst hierbei physikalisch, wie weit das Telefon tatsächlich entfernt ist, und ein weitergeleitetes Signal fliegt auf. Diesen Schutz hat die große Mehrheit der Fahrzeuge jedoch nicht. Die weltweite Tesla-Flotte mit Bluetooth-PhoneKey wird derzeit auf rund acht Millionen Fahrzeuge geschätzt. Davon sind jedoch nur etwa 20 Prozent mit UWB ausgestattet.

Der zusätzliche Schutz kam erst mit den jüngsten Modellgenerationen – für rund sechs Millionen Fahrzeuge bleibt Bluetooth damit die Grundlage des Zugangs. Beim Model S und Model X wurde UWB ab 2021 (Palladium) eingeführt, beim Model 3 ab 2024 (Highland) und beim Model Y ab 2025 (Juniper). Betroffen sind damit alle älteren Modelle der jeweiligen Baureihen.

Erschwerend komme hinzu: UWB schütze nur, wenn Fahrzeug und Smartphone die Technik beherrschen. Ein Großteil der verbreiteten Android-Geräte hat, Herfurt zufolge, keinen UWB-Chip. Selbst Besitzer eines neuen Fahrzeugs würden damit still auf die ungeschützte Bluetooth-Ebene zurückfallen.

BlueBait-Attacke

Weniger bekannt, aus Sicht des Datenschutzes aber gravierender, sei ein Angriff, den die Forschung als BlueBait-Attacke bezeichnet — nach dem Köder, mit dem gearbeitet wird: Die offizielle App antwortet auch auf gefälschte Fahrzeuge. Wer einen nachgebauten Tesla-Beacon betreibt — ein Gerät für wenige Euro, wie Herfurt betont — bekommt von jedem vorbeigehenden Tesla-Fahrer eine Antwort des Smartphones. Damit lässt sich zuverlässig feststellen: Diese konkrete Person war zu dieser Uhrzeit an diesem Ort.

„BlueBait funktioniert vollkommen unabhängig davon, wo das Auto steht. Die Halterin muss nicht in der Nähe ihres Fahrzeugs sein — es genügt, dass sie ihr Telefon dabei hat. Mehrere solcher Beacons, verteilt über eine Stadt, ergeben ein Bewegungsprofil“, beschreibt Herfurt diese Gefahr. „Die Anwendungsfälle sind unangenehm konkret: Stalking, häusliche Gewalt und Nachstellung, verdeckte Beobachtung durch Dritte, kommerzielles Kunden-Tracking im Einzelhandel, das Ausspähen von Fahrzeugen als Vorbereitung eines Diebstahls. Betroffene bemerken davon nichts — es gibt keine Anzeige, keinen Hinweis, kein Protokoll.“

Entscheidend dabei ist, dass UWB nicht gegen BlueBait helfe. Die Distanzmessung greife erst, wenn das Fahrzeug die Nähe des Telefons überprüft — sie verhindert den Diebstahl. Die Ortung entstehe jedoch schon eine Stufe davor, allein dadurch, dass das Telefon auf eine Anfrage überhaupt reagiere. Von der Ortbarkeit sind deshalb auch Halterinnen und Halter brandneuer Fahrzeuge mit UWB betroffen. Solange die Entscheidung, ob geantwortet wird, nicht auf dem Telefon selbst getroffen wird, bleibe das Problem bestehen. Hier kommt die App von Herfurt ins Spiel.

Die Idee hinter TeslaKee

Die zentrale Idee hinter TeslaKee besteht nicht darin, die offizielle Tesla-App zu ersetzen, sondern eine ganz konkrete Schwachstelle in Teslas eigener Umsetzung zu schließen: den Bluetooth-basierten digitalen Schlüssel, mit dem sich das Smartphone am Fahrzeug authentifiziert.

Eine Policy-Engine prüft jede Authentifizierungsanfrage gegen einen selbst definierten Regelsatz, bevor eine Antwort erfolgt. Passt der Gerätekontext nicht zu einer plausiblen Annäherung, bleibt die Reaktion aus, das Angreifersignal läuft ins Leere, das Fahrzeug bleibt verschlossen, und auch ein BlueBait-Köder erhält keine verwertbare Antwort. Fahrzeug- und Privatsphärenschutz laufen so über denselben Mechanismus, so der Claim.

Alle internetbasierten Funktionen der Tesla-App, etwa Navigationsziele, Updates, Supercharger-Planung oder der Fernzugriff über hunderte Kilometer, bleiben eigenen Angaben nach unverändert erhalten, da sie über Teslas Server laufen. „Beide Apps sind parallel nutzbar: TeslaKee übernimmt nur den Bluetooth-Nahbereich, in dem die Schwachstellen liegen, und dafür wird der offiziellen App lediglich die Berechtigung „Geräte in der Nähe“ entzogen, ihr Schlüssel bleibt im Fahrzeug hinterlegt“, liest man in der Aussendung.

Kern des Tesla-Schutzes

Den Kern des Tesla-Schutzes bildet ein Baukasten aus zehn konfigurierbaren Kontextregeln (Pflicht- oder optionale Regel mit Quorum), etwa Bewegungserkennung, GPS-Geofence, Abgleich mit dem letzten Parkplatz samt Mobilfunkzellen, bekanntes WLAN, Zeitfenster, Signalstärke, Schrittzähler, barometrische Höhe, Bildschirmstatus und erlaubte Funkzellen. Für Ausnahmen wie Fahrzeugübergabe oder Werkstattbesuch gibt es eine befristete manuelle Übersteuerung (15/30/60 Minuten), und ein Live-Policy-Test zeige jederzeit nachvollziehbar, welche Regel gerade greift.

„Die Verschlüsselung von Tesla ist in Ordnung — das Problem ist, dass das Telefon jede Frage beantwortet, ohne sich zu fragen, wer da eigentlich fragt. Ein Auto, das aufgeht, weil jemand mein Signal aus dem Supermarkt auf den Parkplatz verlängert hat, ist die eine Hälfte. Die andere Hälfte ist, dass ein zwanzig Euro teures Bastelgerät am Straßenrand mitschreiben kann, wann ich vorbeigegangen bin — dafür muss mein Auto nicht einmal in der Nähe sein“ präzisiert Herfurt. „Gegen den Diebstahl hilft UWB tatsächlich, aber nur bei neuen Fahrzeugen mit passendem Telefon. Gegen das Mitschreiben hilft es überhaupt nicht: Das Telefon antwortet dem gefälschten Beacon weiterhin, auch im nagelneuen Auto. Deshalb muss die Entscheidung, ob überhaupt geantwortet wird, auf das Telefon — und genau das macht TeslaKee.“

TeslaKee ist ab sofort für alle Interessierten öffentlich verfügbar — für Android ab Version 10, vorausgesetzt wird ein Gerät mit StrongBox-Sicherheitschip (verbreitet ab Baujahr 2019). Parallel läuft weiterhin ein internes Testprogramm, dessen Rückmeldungen in die Weiterentwicklung einfließen. Kompatibel sind Tesla Model 3, Y, S und X mit Bluetooth-PhoneKey. Für die einmalige Schlüsselanmeldung wird die NFC-Keycard des Fahrzeugs benötigt. An einer TeslaKee-App für das iPhone wird bereits gearbeitet.

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