06.07.2016

Das bedeutet das Startup-Paket der Regierung im Detail

Die gestrige Nachricht über das Startup-Paket der Bundesregierung hat für ordentlich Wirbel gesorgt. 185 Millionen Euro sollen Österreich nun tatsächlich zum Gründerland Nummer 1 machen. Aber was bedeutet das Programm im Detail? 
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(c) fotolia-Rawpixel.com: Das neue Startup-Paket soll junge Unternehmer fördern und Österreich als Unternehmer-Land voran treiben.

Lange hat die Startup-Community darauf gewartet, dass sich auf dem politischen Parkett etwas bewegt. Zuletzt wurden die Forderungen nach dem Business-Angel-Freibetrag, sowie nach einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten immer lauter. Staatssekretär Harald Mahrer wurde in den letzten Monaten nicht müde zu betonen, dass es es zwar noch ein harter Weg sei, bis Österreich sich zur Gruppe der „Innovation Leader“ zählen dürfe, aber, „wer sich mit dem Durchschnitt zufrieden gibt, wird es nie in die Champions League schaffen.“

Die Gründerlandstrategie, die vor über einem Jahr vorgestellt wurde, umfasste 40 Maßnahmen, die Österreich „Startup-fit“ machen sollten und war ein erstes wichtiges Zeichen. Im Herbst zeichnete Mahrer im Interview ein zunächst vorsichtig-positives Resümee: So sei etwa kurz vor dem Gespräch das viel gewünschte Crowdfunding-Gesetz in Kraft getreten. Mahrer meinte damals allerdings auch: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass mir manches noch zu langsam geht. Gute Ideen politisch umzusetzen, positive Veränderung herbeizuführen ist in Österreich noch schwieriger als ich angenommen hatte.“

Gründerlandstrategie und Startup-Paket

Nun bekam Mahrer in Neu-Kanzler Christian Kern einen Unterstützer auf der Startup-Front. Kern war der erste Kanzler, der dem Pioneers Festival einen Besuch abstattete und dort betonte, wie wichtig Startups für Österreich seien. Bereits da wurde angekündigt, dass Gründungen und die Finanzierung der jungen Unternehmen erleichtert werden würden.

Das Startup-Paket, das gestern im Ministerrat vorgestellt wurde, umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, auf dessen und Mahrers Initiative hin die Bundesregierung das Maßnahmen-Paket ausgearbeitet hat, betonte, „Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist“ stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum „Vorzeige-Gründerland“ zu machen.

Das soll auch die Wirtschaft hierzulande ankurbeln. Das Startup-Paket sei der „Turbo für die heimische Startup-Szene“ (O-Ton Harald Mahrer) Das frische Geld werde neue Jobs und bis 2020 50.000 neue Gründungen auslösen.

„Wir heben damit die Gründerland-Strategie ins ‚Next Level’“, Staatssekretär Harald Mahrer zum Startup-Paket.

Im Detail angeschaut

Dem Brutkasten liegt der detaillierte Vortrag im Ministerrat vor. Zentrale Frage: Was genau bedeutet das Startup-Paket, das in mehrere Themen-Gruppen unterteilt wurde, nun tatsächlich?

Förderungen

  • Uni-Spin-Offs. Spezielle Gründungs-Fellowships sollen Wissenschaftlern, aber auch Studenten mit innovativen Ideen die Gründung aus Universitäten und anderen Einrichtungen erleichtern. Mit dem Programm sollen einerseits Gehaltskosten finanziert, andererseits der Zugang zu akademischen Infrastrukturen gewährleistet werden. Damit soll sich der Forscher auf die Umsetzung seiner Idee konzentrieren können und das Institut dadurch keinen Nachteil davon tragen. Die Vergabe des Förderprogramms soll durch ein Board mit Wirtschaftsvertretern aus dem Risikokapitalbereich erfolgen. 5 Mio. € pro Jahr für eine Laufzeit von drei Jahren sollen aus dem Bund in das Programm fließen. Rund 50 Forscher können so ihre Projekte Wirklichkeit werden lassen.
  • Förderpilot. Die gemeinsame FFG-aws-Plattform www.foerderpilot.at soll gebündelt Information zu geeigneten bundesweiten Förderangeboten aufzeigen.
  • 24h-Quickcheck. Wartezeiten bei FFG und aws sollen durch diese Maßnahme reduziert werden. Vor allem Erstantragstellern soll damit geholfen werden. Antragsteller erhalten innerhalb von 24 Stunden eine verlässliche Rückmeldung in Form einer Vorab-Einschätzung zu ihrer Anfrage auf Basis der angeführten Informationen.
  • Neu-Dotierung des aws Business Angel Fonds. Jener im Jahr 2013 gegründete Fonds, der Investments ausgewählter Business Angels in Technologieunternehmen verdoppelt, und mit 22,5 Millionen Euro dotiert war, ist bereits erschöpft. Nun soll eine Aufstockung um 5 Millionen Euro für 2016 und 2017 aus frischen Bundesmitteln den Fonds neu aufleben lassen. Zusammen mit den Co-Investments durch die Business Angels stehen so weitere 20 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Seed-Finanzierung. Die aws-PreSeed und aws-Seed Finanzierungen sind seit vielen Jahren eine große Unterstützung für heimische Startup-Gründer. Von 2016 bis 2018 sollen zusätzlich 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
  • aws-Garantien. Die Stärkung des aws-Garantieangebotes soll insbesondere jenen zugute kommen, die aufgrund steigender Sicherheiten-Anforderungen von einer Ablehnung oder Kürzung des Kreditwunsches durch Banken betroffen waren, und dadurch Innovations- und Wachstumsprojekte nicht umsetzen konnten. Derzeit übernimmt die Förderbank des Bundes (aws), pro Jahr Garantien im Ausmaß von rund 200 Millionen Euro. Dieses Volumen soll um 100 Millionen Euro erhöht werden. Dadurch werden Unternehmen zusätzliche Investitionen in Innovations- und Wachstumsprojekte in der Höhe von 350 Millionen Euro ermöglicht. Rund 9.000 neue bzw. gesicherte Arbeitsplätze sollen dadurch geschaffen werden. Die Stärkung soll ab 1. Jänner 2017 in Kraft treten.

+++ Auch interessant: Förderungsbericht 2016: Soviel investiert Österreich in Startups +++

Geistiges Eigentum

  • Patentscheck für Startups. Auf verstärkten Schutz sollen Startups bzw. Gründer in Österreich mit ihren Ideen, Technologien, Marken und Produkten setzen können. Startups bekommen dazu eine Gutschrift von 10.000 Euro für Leistungen der Patentämter. Die Gutschrift entspricht dabei rund 80 Prozent der Leistung. Für die übrigen rund 2.500 Euro muss das Startup selbst aufkommen. Mit dem Gutschein sollen innerhalb von zwei Jahren Leistungen bezahlt werden, wie etwa eine rasche Abklärung, ob Patentschutz überhaupt möglich ist, oder eine Beratung zur besten Schutzstrategie.
  • „Provisional Application“ nach US-Vorbild. Startups sollen mit Startschuss 2016 beim Patentamt Ideen vorbringen können, auch wenn diese noch im frühen Entwicklungsstadium sind und nicht den formellen Kriterien für ein Patent genügen. Dabei wird die Idee beim Patentamt „hinterlegt“, wodurch sich das Startup auf die weitere Entwicklung und die Vermarktungsmöglichkeiten konzentrieren kann. Eine Entscheidung über die Weiterverfolgung des Patents soll erst dann erfolgen, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Idee erkennbar ist.

+++ Auch interessant: Ein Patent anmelden: Wie eine Kärntnerin die Rolling Stones begeisterte +++

Risikokapital 

Klein und Mittelunternehmen: 

  • Die Finanz-und Wirtschaftskrise hat vor allem bei kleineren und mittleren Unternehmen zu einer Verschärfung der Vergabebedingungen für Bankkredite geführt. Ein KMU-Finanzierungspaket soll Abhilfe schaffen: Finanzierungsgesellschaften für Klein-und Mittelbetriebe sollen Gelder von Investoren bündeln und sich damit in Unternehmen einkaufen. Das KMU-Finanzierungspaket soll einen modernen und flexiblen steuerlichen Rahmen für KMU-Finanzierungsgesellschaften und deren Investoren schaffen. Die maximale Beteiligungshöhe wird von 1,5 auf 15 Millionen Euro pro Zielgesellschaft und Beteiligungszeitraum erhöht.
  • Steuerneutralität von Veräußerungsgewinnen und -verlusten für den Finanzierungsbereich sowie eine Gebührenbefreiung wurden festgelegt. Für Investoren in die KMU-Finanzierungsgesellschaft wird eine Steuerbefreiung von 15.000 Euro für Ausschüttungen vorgesehen. Diese Maßnahme soll vorhandenes, aber noch nicht investiertes privates Kapital mobilisieren und jene Unternehmen erreichen, die wachsen und Arbeitsplätze schaffen wollen.

Innovative Startups:

  • Mit der Risikokapitalprämie und dem Programm zur Förderung von Lohnnebenkosten für innovative Startups sollen Unternehmen gefördert werden, die
    • jung sind und
    • mit ihrer Technologie oder ihrem Geschäftsmodell innovativ sind und
    • ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweisen.
  • Alternativ liegt ein innovatives Start-up auch dann vor, wenn das Start-up,
    • jung ist und
    • in den 2 Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt der aws/FFG in Anspruch genommen hat.
  • Dies trifft derzeit auf rund 1000 Neugründungen pro Jahr zu.
  • Die genaue Ausgestaltung der Definition und der Förderkriterien wird zwischen BMWFW, BMVIT und BMF vereinbart.

Risikokapitalprämie – Förderung von Beteiligungen an innovativen Start-ups

Es ist kein Geheimnis: Im europäischen Vergleich hinkt der österreichische Risikokapitalmarkt hinterher. Somit gibt es hierzulande oftmals zu wenig Risikokapital für Startups.

Dies soll das neue Förderungsprogramm „Zuschuss Risikokapitalprämie“ zumindest verbessern. Das Förderprogramm, das rund 15 Millionen Euro kosten wird und durch die aws abgewickelt wird, fördert Beteiligungen durch Investoren, die Geschäftsanteile an jungen, innovativen Start-ups erwerben.

Voraussetzungen:

  • Unterstützt werden kumulierte Investitionsbeträge bis max. € 250.000 pro Jahr, wobei max. 20% des Beteiligungsbetrags an Investoren rückerstattet werden.
  • Die Einreichung erfolgt online über den aws-Fördermanager.
  • Bezugsfähig sind natürliche und juristische Personen, ausgenommen Fonds.
  • Als Beteiligungen gelten hierbei Investitionen in das Eigenkapital.
  • Das investierte Kapital muss nicht zweckgebunden sein.

+++ Auch interessant: Studie unter heimischen Startups: Wie steht es um das Risikokapital? +++ 

Förderung von Lohnnebenkosten

Schon lange wurde dieser Wunsch von der hiesigen Startup-Community geäußert. Diese Maßnahme soll nicht nur den Gründern zugute kommen, sondern auch einen Meilenstein für Österreich als attraktiven Start-up-Standort darstellen. Startups schaffen bereits im ersten Jahr ihrer Gründung mehr als zwei Jobs und sind damit deutlich beschäftigungsintensiver als die Masse der Neugründungen. In Zukunft werden Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge) für 3 Mitarbeiter für 3 Jahre  mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund 100 Millionen Euro gefördert. Die Förderung verringert sich dabei jährlich um ein Drittel. 100 Prozent sind es nur im ersten Jahr. In Kraft tritt diese Maßnahme mit 1. Jänner 2017.

One-Stop-Shop Gründungsprozess 

Acht Tage dauert in Österreich die Gründung einer GmbH (laut EU-Kommission) und das Land liegt damit im EU-Vergleich auf den hinteren Plätzen (3,4 Tage dauert es in der EU im Durchschnitt). Um Bürokratie abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, soll ein One-Stop Shop mit sämtlichen Behörden-Interaktionen im Gründungsprozess sowie einer Verlinkung von Behörden und Registern geschaffen werden. Ziel ist, dass Gründer nicht mehr mehrere Behördengänge erledigen müssen, sondern nötige Daten und Formulare über ein einheitliches Unternehmensserviceportal eingeben können. Dafür wurde eine eigene „Taskforce“ eingerichtet, die auch beispielsweise Erleichterungen für Gründer in Bezug auf Formerfordernisse (Identifikation und Beglaubigung, Firmenbuch, Erlangung der UID-Nummer,etc.) erarbeiten soll.

 Start-up-Visum/Rot-Weiß-Rot-Karte

Die bereits bestehende Regelung für Selbständige soll nun auch für Startups gelten: Dabei erhalten Antragsteller eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung (= RWR-Karte) für selbständige Tätigkeit in Österreich für ein Jahr, mit Verlängerungs-Option unter bestimmten Voraussetzungen.

Außerdem im Startup-Paket enthalten, ist eine flexible Zulassung qualifizierter Fachkräfte aus Drittstaaten im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems. Hier wird nun auch der Bedarf an Programmierern in die Mangelberufsliste aufgenommen.

Fazit

Es tut sich etwas! Wenngleich die Startup-Community auf das Startup-Paket lange warten musste und es an der ein- oder anderen Stelle wohl noch Verbesserungen und Nachschärfungen wird geben müssen – ein großer Meilenstein in Richtung „Gründerland“ ist gesetzt worden. Interessant wird es, wenn es um die konkreten Ausformulierungen der einzelnen Maßnahmen geht. Denn wenn es beispielsweise darum geht, der Bürokratie den Garaus zu machen, ist dies zwar wünschenswert und bereits seit langer Zeit überfällig – einfach wird es aber nicht.

Der Brutkasten bleibt natürlich am Ball. Bei Fragen, Tipps, Feedback oder Anmerkungen schickt uns doch eine E-Mail an [email protected].

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(c) Verena Nageler

Mit vierundzwanzig habe ich einen großen Teil meines Ersparten in ein Wiener Mobility-Startup gesteckt. Verrückt, ich weiß, aber ich habe verdammt viel gelernt, als ich am Tisch mit namhaften Business Angels aus Österreich und VCs wie Elevator Ventures, Uniqa Ventures und dem aws Gründerfonds sitzen durfte. Die Firma hieß goUrban, eine Plattform für Car- und Micro-Mobility-Sharing und für die Digitalisierung von Firmenflotten. Im September 2024 wurde goUrban von Wunder Mobility übernommen.

Geblieben ist mir aus dieser Zeit vor allem eine Lektion. Sie kommt in der aktuellen Debatte über autonomes Fahren fast nie vor: Ein Fahrzeug ist noch kein Geschäftsmodell.

Beim Sharing entscheidet nämlich nicht die App. Fahrzeuge wollen geladen, gereinigt, gewartet und umverteilt werden. Sie müssen dort stehen, wo in zwanzig Minuten jemand sucht. Stehen sie falsch, kosten sie Geld. Sind sie defekt, ist die Kund:in weg. Bleibt die Auslastung aus, hilft die beste Technologie nichts.

Beim autonomen Fahren ist und wird das nicht anders sein. Die Person am Steuer kann verschwinden. Der Betrieb bleibt ja trotzdem.

Die USA und China machen es logisch, aber anders

Die USA und China skalieren autonome Mobilität dort, wo Dichte, große Flotten und zahlungsbereite Kund:innen zusammenkommen. Das Robotaxi ist als individuelles Produkt gedacht und fährt zuerst in den Gebieten, in denen sich der Betrieb rechnet. Das ist logisch und funktioniert dort auch.

Bei uns sind die Voraussetzungen andere. Wir haben ein dichtes öffentliches Netz, starke Verkehrsverbünde und die politische Erwartung, dass Mobilität auch dort funktioniert, wo sie sich betriebswirtschaftlich nicht ausgeht.

Ein europäisches Waymo zu bauen, löst diese Frage nicht. Der Bahnhof im Seitental, der Weiler am Dienstagabend, der Tourismusort im November: Da fehlt kein weiteres einzelnes Fahrzeug. Da fehlt das System, das dieses Fahrzeug in den öffentlichen Verkehr einhängt.

Die spannendste europäische Position liegt für mich deshalb nicht im Technologie-Layer. Sie liegt bei denen, die Flotten betreiben, Nachfrage bündeln, Fahrten disponieren, Fahrzeuge laden und warten, Schnittstellen zu den Verbünden bauen und Gemeinden, Betriebe und Behörden an einen Tisch bekommen. Also bei der unglamourösen Arbeit.

Ohne Nachfrage keine Skalierung

Autonome Fahrzeuge rechnen sich erst, wenn sie regelmäßig fahren. Und genau hier wird der Tourismus unterschätzt.

Eine Destination bündelt Nachfrage räumlich und zeitlich. Samstagvormittag kommen die Gäste an denselben zwei, drei Bahnhöfen an. Sie fahren zu einer überschaubaren Zahl an Unterkünften, Bergbahnen, Veranstaltungsorten und Ausflugszielen. Diese Wege sind planbarer als die einer beliebigen Stadtbevölkerung. Wir sehen das in unseren Daten immer wieder.

Ein einzelnes Hotel wird trotzdem nie eine autonome Flotte aufbauen. Eine Region kann es. Sie kann die Nachfrage aus Beherbergung, Freizeitwirtschaft, Bevölkerung und öffentlichem Verkehr zusammenlegen. Aus einzelnen Fahrten wird ein Bediengebiet, aus dem Pilotprojekt ein Angebot, das bleibt. Und die Einheimischen fahren mit. Das ist der Punkt, an dem Konnektivität das Leben am Land wieder attraktiver macht.

Nur: Irgendwer muss diese Struktur aufsetzen. Wer übernimmt die Buchung? Wer garantiert den Anschluss, wenn der Zug 18 Minuten Verspätung hat? Wer zahlt die schwachen Zeiten? Wem gehören die Daten? Wer haftet, wenn eine Fahrt ausfällt? Und wer entscheidet, ob das Fahrzeug zum gut ausgelasteten Bahnhof fährt oder zum Betrieb am Ende des Tals?

Das klingt weniger nach Zukunft als Sensorik und Fahrzeugmodelle. Wirtschaftlich entscheidet es mehr.

Menschen steigen nicht wegen der Technik um

Das beste Angebot scheitert, wenn es niemand nutzt. Und die Rolle des Klimabewusstseins wird dabei gehörig überschätzt.

Der Gast lässt das Auto nicht stehen, um ein guter Mensch zu sein. Er lässt es stehen, wenn die Alternative bequemer ist und er sich darauf verlassen kann. Wenn sie günstiger ist, umso besser.

Der Urlaub ist dafür ein guter Moment. Menschen sind aus ihren Routinen raus, probieren Sachen aus, organisieren ihre Wege ohnehin neu. Ob das zuhause nachwirkt, ist noch nicht ausreichend belegt, da würde ich mich nicht zu weit hinauslehnen. Für eine Destination reicht der Urlaub trotzdem: Hier lässt sich zeigen, dass es ohne eigenes Auto geht, ohne dass sich jemand einschränken muss.

Die Technologie macht es möglich. Genutzt wird sie erst, wenn sie im Alltag der Gäste die bequemere Variante ist.

Wer das System organisiert, dem gehört der Markt

Europa pilotiert viel und skaliert wenig. Das liegt nicht nur an Regulierung und technischer Vorsicht. Meistens fehlt jemand, der aus Fahrzeug, öffentlichem Verkehr, touristischer Nachfrage und regionaler Verantwortung ein Produkt macht.

Waymo wird uns das nicht bauen. Und auch kein europäischer Fahrzeughersteller wird entscheiden, wie der Gast vom Bahnhof in ein österreichisches Seitental kommt.

Die unternehmerische Chance liegt zwischen den Zuständigkeiten. Sie gehört denen, die Betreiber, Verkehrsverbünde, Destinationen, Gemeinden und Betriebe koordinieren und daraus ein Angebot machen, das an einem Dienstag im November genauso funktioniert wie am Anreisesamstag im Winter.

Wer damit anfangen will, braucht dafür übrigens kein autonomes Fahrzeug. Es reicht, in einer Region die Fragen von oben zu beantworten: Buchung, Anschluss, Finanzierung der schwachen Zeiten, Daten, Haftung. Wer das geklärt hat, ist bereit, wenn die Fahrzeuge kommen. Die anderen pilotieren dann noch.

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