05.01.2017

Startup-Paket: Die Förderprogramme sind gestartet

Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung das Startup-Paket. Mit dem ersten Jänner 2017 tritt ein Großteil der Maßnahmen in Kraft. So startet beispielsweise eine Reihe von Förderprogrammen. Wir erklären euch alles Wissenswerte.
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(c) fotolia.com - bluedesign: Schon bald könnten sich die Förderanträge häufen.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte. In der heimischen Gründer-Szene sorgte das für großes Aufsehen. Das Startup-Paket umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte im Juli 2016, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.
Das soll auch die österreichische Wirtschaft ankurbeln. Ziel ist es, mit dem Geld neue Arbeitsplätze zu schaffen und bis ins Jahr 2020 insgesamt 50.000 neue Gründungen auszulösen.

Zeit, einen Förderantrag zu stellen

Neben diversen anderen Punkten inkludiert das Startup-Paket unterschiedliche Förderprogramme. Mit Jahresbeginn 2017 sollen diese nun umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass seit 1. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden können.

aws Lohnnebenkostenförderung und aws Risikokapitalprämie

Mit der Lohnnebenkostenförderung bekommen innovative und wachstumsstarke Startups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder geschaffen haben, jene Lohnnebenkosten ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Risikokapitalprämie richtet sich an Investoren, die ihr Geld in innovative Startups stecken wollen. Die Startups können dazu um die „aws Startup Qualifikation“ ansuchen. Bei einem Einstieg in ein qualifiziertes Startup erhalten die Investoren einen staatlichen Zuschuss.

Wie so oft stehen Antragsteller an diesem Punkt aber vor der Frage nach der Definition. Ab wann ist mein Unternehmen denn nun aus Regierungssicht ein Startup, ein innovatives noch dazu?

Die Startup-Definition der Bundesregierung

Ein Startup ist ein Unternehmen,

  • dessen Gründung maximal fünf Jahre („aws Lohnnebenkostenförderung“) zurückliegt bzw. das seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch nicht länger als sieben Jahre („aws Risikokapitalprämie“) gewerblich tätig ist und
  • welches die Kriterien eines kleinen Unternehmens nach EU-Definition erfüllt
  • mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ ist und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweist oder erwarten lässt

Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt für den österreichischen Markt ein grundlegend neues Produkt oder eine grundlegend neue Dienstleistung. Dies verschafft ihm eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition.
  • Liegt eine Produkt- oder Dienstleistungsweiterentwicklung vor? Ein Unternehmen entwickelt bestehende Produkte oder Dienstleistungen substanziell weiter, stiftet zusätzlichen Kundennutzen und sichert sich dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition. Routinemäßige Upgrades stellen keine Innovation im Sinne dieses Kriteriums dar.
  • Liegt eine Prozessinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt neuartige Geschäftsmodelle bzw. wendet Produktionsmethoden oder logistische Verfahren an, die den Branchenstandard übertreffen und dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition begründen.
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor.
Redaktionstipps

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat das Unternehmen bereits Beteiligungskapital erhalten? Ein Unternehmen hat in den zwei Jahren vor der geplanten Antragstellung Beteiligungskapital von einem unabhängigen Dritten erhalten, welcher dadurch ein substanzielles Risiko eingegangen ist.
  • Plant das Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren zumindest fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen und wird damit ein durchschnittliches Arbeitsplatzwachstum von zumindest 10 % pro Jahr erzielen.
  • Plant das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mindestens 50 % pro Jahr zu erzielen.

erp-Kredite

Mit dem ersten Jänner wurde die Obergrenze für einen aws erp-Kredit von 7,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro angehoben.
Mit dem aws erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche und kleine Unternehmen jeder Branche. Der aws erp-Gründunskleinkredit bietet Gründern besonders attraktive Konditionen. Zusätzlich wurde das Zuhählungsentgelt auf 0,5 Prozent der Kreditsummer herabgesetzt.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen Fördermöglichkeiten wurden weitere Initiativen, wie etwa das aws IP.Coaching zur Entwicklung und Implementierung der IP-Strategie von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Auch für mittelständische Unternehmen, bei denen es sich nicht um Startups handelt, wurden Föderprogramme gestartet. Mehr dazu.

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Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan
Wiener-Börse-CEO Christoph Boschan | Foto: brutkasten / Wiener Börse (Hintergrund)

Die neue EU-Kommission steht. Hierzulande laufen dagegen nach wie vor die Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und NEOS mit ungewissem Ausgang. Währenddessen kommt nicht nur Österreich nicht aus der Rezession heraus und auch die Prognosen bleiben tendenziell negativ. Begleitet wird das Szenario von einer Häufung an dramatischen Appellen und Forderungen nach umfassenden Änderungen in der Wirtschaftspolitik.

Wie steht es wirklich um Österreich und die EU? Was sind nun die drängendsten Maßnahmen? brutkasten geht diesen Fragen gemeinsam mit führenden Köpfen der heimischen Innovationsszene nach, darunter etwa FFG-Geschäftsführerin Henrietta Egerth, mit PlanRadar-Co-Founder Sander van de Rijdt und mit Storebox-Co-Founder Johannes Braith.

Zum Thema Kapitalmarkt haben wir nun bei Christoph Boschan, CEO der Wiener Börse, nachgefragt.


brutkasten: Die Regierungsverhandlungen befinden sich in der entscheiden Phase. Was sind die wichtigsten Maßnahmen, die in Österreich umgesetzt werden sollten, um Kapitalmarkt und Börse zu stärken?

Christoph Boschan: Die schnellste und einfachste Maßnahme wäre die Wiedereinführung der Behaltefrist für Wertpapiere bzw. die Einführung eines Vorsorgedepots. Das lag alles fix fertig auf dem Tisch und stand im letzten Regierungsprogramm.

Gewichtiger wäre eine bessere Abstimmung des Pensionssystems auf den Kapitalmarkt, also eine teilweise Veranlagung der ersten Säule am Aktienmarkt. Da spreche ich übrigens nicht mit dem reinen Blick durch die “Kapitalmarkt-Brille”. Das würde zugleich den Staatshaushalt entlasten und die Pensionsfinanzierung nachhaltig absichern und Geld für die Innovations- und Wachstumsfinanzierung bereitstellen.

Sie haben in einem brutkasten-Studiotalk im September gefordert, “zentrale, mächtige, große Kapitalsammelstellen zu errichten”. Was genau verstehen Sie darunter, beziehen Sie sich primär auf Pensionsfonds oder verstehen Sie das Konzept breiter?

In der teilweisen Veranlagung der ersten Säule am Kapitalmarkt liegt tatsächlich das größte Potenzial, ein bis zwei Prozent machen hier auf einige Jahre gesehen bereits viel aus. Die zweite Säule könnte mit einer verpflichtenden betrieblichen Vorsorge gestärkt werden. Oder man kreiert einen Staatsfonds nach norwegischem Vorbild.

Abseits davon gibt es in Österreich 330 Mrd. Euro an niedrigverzinstem privatem Kapital, die nicht nur keine Rendite abwerfen, sondern den Unternehmen auch bei der Innovationsfinanzierung fehlen. Die Liste an Möglichkeiten ist lang, wie auch jene der schon existierenden Blaupausen in Europa.

Welche Maßnahmen bräuchte es konkret? Welche dieser Schritte können in Österreich gesetzt werden und welche nur auf europäischer Ebene?  

Die entscheidenden Schalthebel sind tatsächlich bei den Nationalstaaten. Vorlagen, die für den österreichischen Anwendungsfall angepasst werden können, gibt es genug. Norwegen mit dem Staatsfonds, Schweden mit der teilweisen Veranlagung der Pensionen am Kapitalmarkt, die Schweiz mit der verpflichtenden betrieblichen Altersvorsorge. In Deutschland kommt nun das Vorsorgedepot mit steuerbegünstigter Wertpapierveranlagung. Alles, was eine zu befürwortende Harmonisierung betrifft, etwa beim Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrecht, ist auf EU-Ebene zu lösen.

Stichwort EU-Ebene. Sie sprechen auch oft von der “unvollendeten Kapitalmarktunion”. Was müsste aus Ihrer Sicht geschehen, um diese Kapitalmarktunion zu vollenden?

Das deckt sich mit den zuvor diskutierten Ansätzen, die jedoch in der langen Liste der – grundsätzlich zu befürwortenden – Ziele der Kapitalmarktunion nur unzureichend adressiert werden können, da derzeit die großen Kapitalsammelstellen nur durch die Mitgliedsstaaten geschaffen werden können. Ohne große Kapitalsammelstellen werden wir die europäische Konkurrenzfähigkeit nicht entscheidend ankurbeln können.

Inwiefern können Kapitalreserven in privaten Altersvorsorgesystemen oder Pensionsfonds als „Treibstoff“ für tiefe und liquide Märkte dienen? 

Indem sie in börsennotierte Unternehmen investieren. Damit schaffen wir die besagten großen Liquiditätspools bzw. Kapitalsammelstellen. Die Unternehmen haben somit eine umfassendere Kapitalquelle für Innovation und Wachstum. Das erklärt auch, warum wir in Europa mit Abwanderung von Listings in Richtung USA zu kämpfen haben. Wachstumsorientierte Unternehmen gehen dorthin, wo sie potenziell das meiste Kapital bekommen können.

Wenn wir wollen, dass das nächste Google, Meta oder Amazon aus Europa kommt, müssen wir hier anpacken. Volkswirtschaften mit entwickelten Kapitalmärkten wachsen schneller und erholen sich rascher von Krisen.

Sie haben bereits angesprochen, dass die nun scheidende Regierung die Wiedereinführung der Behaltefrist für Aktien im Regierungsprogramm vereinbart hatte, ohne sie dann tatsächlich umzusetzen. Für wie wichtig – verglichen mit anderen Möglichkeiten, Anreize zu schaffen – wäre diese Maßnahme, um die private Vorsorge über die Börse attraktiver zu gestalten?

Ich bin immer dafür, Individuen zu ermächtigen und zu stärken und genau das macht die Behaltefrist. Die Befreiung von der KESt (Kapitalertragssteuer) für die langfristige Altersvorsorge ist als Anreiz nicht zu unterschätzen. Sie ist längst überfällig.

Versteuertes Arbeitseinkommen wird in Unternehmen investiert, diese schütten mit Körperschaftsteuer besteuerten Gewinn aus, auf den nochmal 27,5 Prozent geltend werden. Diese steuerliche Eskalation ist immens. Wer vorausschauend agiert und für sein Alter vorsorgt, sollte dringend entlastet werden.

Sie vertreten mit der Wiener Börse die österreichische Nationalbörse. Aktuell kursieren einige Vorschläge, die einen anderen Bereich, nämlich den vorbörslichen Kapitalmarkt betreffen und diese attraktiver machen sollen, etwa die Schaffung eines Dachfonds, der in bestehende Venture-Capital-Fonds investiert, oder einen Beteiligungsfreibetrag für Business Angels und andere private Kapitalgeber. Wie blicken Sie darauf?

Ich halte Ansätze, die Innovation, junges Unternehmertum und Wachstum fördern immer für begrüßenswert. Von jungen Unternehmen, die am Beginn ihrer Reise mit genügend Kapital ausgestattet werden, wird in weiterer Folge auch die Börse, die am oberen Ende der Finanzierungsstufen steht, profitieren.


Aus dem Archiv: Christoph Boschan im brutkasten-Studiotalk (September 2024):


Aus dem brutkasten-Printmagazin: Warum ein Börsengang nicht nur etwas für Großkonzerne ist


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