05.01.2017

Startup-Paket: Die Förderprogramme sind gestartet

Im Juli 2016 beschloss die Bundesregierung das Startup-Paket. Mit dem ersten Jänner 2017 tritt ein Großteil der Maßnahmen in Kraft. So startet beispielsweise eine Reihe von Förderprogrammen. Wir erklären euch alles Wissenswerte.
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(c) fotolia.com - bluedesign: Schon bald könnten sich die Förderanträge häufen.

Ein halbes Jahr ist es her, dass die Bundesregierung ihr Startup-Paket vorstellte. In der heimischen Gründer-Szene sorgte das für großes Aufsehen. Das Startup-Paket umfasst drei Jahre und ein Volumen von rund 185 Millionen Euro. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner betonte im Juli 2016, “Menschen mit Mut, Innovationskraft und Unternehmergeist” stärker unterstützen zu wollen, um Österreich zum “Vorzeige-Gründerland” zu machen.
Das soll auch die österreichische Wirtschaft ankurbeln. Ziel ist es, mit dem Geld neue Arbeitsplätze zu schaffen und bis ins Jahr 2020 insgesamt 50.000 neue Gründungen auszulösen.

Zeit, einen Förderantrag zu stellen

Neben diversen anderen Punkten inkludiert das Startup-Paket unterschiedliche Förderprogramme. Mit Jahresbeginn 2017 sollen diese nun umgesetzt werden. Konkret bedeutet das, dass seit 1. Jänner 2017 Förderanträge eingebracht werden können.

aws Lohnnebenkostenförderung und aws Risikokapitalprämie

Mit der Lohnnebenkostenförderung bekommen innovative und wachstumsstarke Startups, die erstmals Arbeitsplätze schaffen oder geschaffen haben, jene Lohnnebenkosten ganz oder teilweise ersetzt, die für die ersten drei Arbeitsplätze über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren bezahlt wurden. Die Risikokapitalprämie richtet sich an Investoren, die ihr Geld in innovative Startups stecken wollen. Die Startups können dazu um die „aws Startup Qualifikation“ ansuchen. Bei einem Einstieg in ein qualifiziertes Startup erhalten die Investoren einen staatlichen Zuschuss.

Wie so oft stehen Antragsteller an diesem Punkt aber vor der Frage nach der Definition. Ab wann ist mein Unternehmen denn nun aus Regierungssicht ein Startup, ein innovatives noch dazu?

Die Startup-Definition der Bundesregierung

Ein Startup ist ein Unternehmen,

  • dessen Gründung maximal fünf Jahre („aws Lohnnebenkostenförderung“) zurückliegt bzw. das seit seinem ersten kommerziellen Verkauf noch nicht länger als sieben Jahre („aws Risikokapitalprämie“) gewerblich tätig ist und
  • welches die Kriterien eines kleinen Unternehmens nach EU-Definition erfüllt
  • mit seiner Technologie oder seinem Geschäftsmodell innovativ ist und ein signifikantes Mitarbeiter- oder Umsatzwachstum aufweist oder erwarten lässt

Ein Unternehmen gilt als innovativ, sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Liegt eine Produkt- oder Serviceinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt für den österreichischen Markt ein grundlegend neues Produkt oder eine grundlegend neue Dienstleistung. Dies verschafft ihm eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition.
  • Liegt eine Produkt- oder Dienstleistungsweiterentwicklung vor? Ein Unternehmen entwickelt bestehende Produkte oder Dienstleistungen substanziell weiter, stiftet zusätzlichen Kundennutzen und sichert sich dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition. Routinemäßige Upgrades stellen keine Innovation im Sinne dieses Kriteriums dar.
  • Liegt eine Prozessinnovation vor? Ein Unternehmen entwickelt neuartige Geschäftsmodelle bzw. wendet Produktionsmethoden oder logistische Verfahren an, die den Branchenstandard übertreffen und dadurch eine wirtschaftlich verwertbare Marktposition begründen.
  • Liegen unternehmensrelevante Schutzrechte in Form von Patenten vor.
Redaktionstipps

Ein Unternehmen gilt als stark wachsend sobald es mindestens eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt:

  • Hat das Unternehmen bereits Beteiligungskapital erhalten? Ein Unternehmen hat in den zwei Jahren vor der geplanten Antragstellung Beteiligungskapital von einem unabhängigen Dritten erhalten, welcher dadurch ein substanzielles Risiko eingegangen ist.
  • Plant das Unternehmen überdurchschnittlich viele Arbeitsplätze zu schaffen? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren zumindest fünf neue Arbeitsplätze zu schaffen und wird damit ein durchschnittliches Arbeitsplatzwachstum von zumindest 10 % pro Jahr erzielen.
  • Plant das Unternehmen ein überdurchschnittlich hohes Umsatzwachstum? Ein Unternehmen plant in den kommenden drei Jahren ein durchschnittliches Umsatzwachstum von mindestens 50 % pro Jahr zu erzielen.

erp-Kredite

Mit dem ersten Jänner wurde die Obergrenze für einen aws erp-Kredit von 7,5 Millionen Euro auf 30 Millionen Euro angehoben.
Mit dem aws erp-Kleinkredit wird ein zinsengünstiger Kredit ermöglicht. Dieses Finanzierungsangebot richtet sich an wirtschaftlich selbstständige, gewerbliche und kleine Unternehmen jeder Branche. Der aws erp-Gründunskleinkredit bietet Gründern besonders attraktive Konditionen. Zusätzlich wurde das Zuhählungsentgelt auf 0,5 Prozent der Kreditsummer herabgesetzt.

Weitere Möglichkeiten

Neben diesen Fördermöglichkeiten wurden weitere Initiativen, wie etwa das aws IP.Coaching zur Entwicklung und Implementierung der IP-Strategie von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Auch für mittelständische Unternehmen, bei denen es sich nicht um Startups handelt, wurden Föderprogramme gestartet. Mehr dazu.

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Lalamu, Konkurs
(c) Lalamu

Zuerst eine Tonspur, dann das Video eines Gesichts (etwa auch auf einem Foto oder nicht allzu abstrakten Gemälde oder sogar auf einer Statue) aufnehmen – fertig. Die Aufnahmen werden vom Server mittels KI-basiertem Tool verarbeitet. Das Lip Sync-Video kommt nach ein paar Sekunden zurück und kann auf TikTok und Co gepostet werden. Das konnte das Produkt des Wiener Startups Lalamu.

Lalamu: Neben Lip-Sync auch B2B-Angebot

Die B2C-App, die in der Basis-Version kostenlos war und für die es mehrere Packages mit längerer Video-Dauer und ohne Werbung zu kaufen gab, war jedoch nicht der einzige Geschäftszweig. Lalamu wollte auch mit einem B2B-Angebot durchstarten. Konkret wandte man sich an Filmindustrie, Museen und Agenturen, die das AI-Algorithmus-basierte Tool des Startups für ihre Zwecke einsetzen sollten.

Mit diesen Vorhaben konnte man ein Investment ergattern: Das Wiener Unternehmen holte sich insgesamt 245.000 Euro von Investor:innen. Es wurde auch ins Microsoft for Startups-Programm aufgenommen, schaffte es mit der Lalamu Studio App in den Canva App Store mit mehr als 400.000 Usern und entwickelte schlussendlich die unabhängige Web-Platform lipsyncer.ai. Nun aber berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vom Konkurs des KI-Startups.

Konkurs eröffnet

“Die LaLaMu EntertAInment GmbH kann ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Handelsgericht Wien wurde ein Konkursverfahren eröffnet”, heißt es dort.

Das sagt der Founder

Auf Anfrage erklärt Founder Matthias Spitzer, dass es in einer Zeit, in der das Startup Unterstützung gebraucht hätte, etwa für neue Developer, keine gegeben habe. Die Konkurrenz aus den USA (Runway und Sync Labs) hätten dagegen über die letzten Jahre mehrere Millionen US-Dollar an Investment erhalten.

“Das ist ein Genickbruch”, sagt Spitzer. “Da kommst du nicht mehr weiter.” Lalamu habe noch versucht mit Lipsyncer.ai “die Kurve zu kratzen”, habe die Videoqualität verbessert und optimiert, damit sie etwa bei Werbevideo-Vorproduktionen oder Erklärvideos zum Einsatz kommen kann. Doch leider hätten die vielen User:innen bloß den Free Modus-Bereich genutzt, wie der Founder erwähnt.

“Unser Umsatz hat es einfach nicht erlaubt, zu wachsen”, ergänzt Spitzer. “Wir wurden links und rechts überholt. Eigentlich waren wir ja eine Zeit lang im Sektor weltweit bekannt bzw. namhaft und spürten eine klare Bewegung nach vorne. Wir haben uns sehr erhofft mehr gesehen zu werden und eine großzügige Finanzspritze zu erhalten. Aber, was wirklich schade ist, keiner in Österreich hat sich getraut im großen Stil zu investieren.”

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