26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Innovation Circle
© Technisches Museum Wien/APA-Fotoservice/Heinz Tesarek.

Das Technische Museum Wien (TMW) hat sich seit jeher den Auftrag gegeben, Innovationen zu fördern, sie zu zeigen und technischen Fortschritt in die Gesellschaft zu tragen. Diese Mission steht auch im Mittelpunkt der Arbeit eines neu gegründeten Netzwerks: Am 18. Juni 2026 fand die Auftaktveranstaltung des Innovation Circle im TMW statt.

Innovation Circle

Der Innovation Circle lädt zum Perspektivwechsel ein, um gemeinsam zukunftsweisende Formate zu entwickeln, die insbesondere der Förderung junger Talente aus Wissenschaft und Technik zugutekommen, heißt es per Aussendung: „Die Mitglieder des Innovation Circle verbindet die Leidenschaft für technische Innovation und Forschung“, präzisiert TMW-Generaldirektor und Begründer des Innovation Circle Peter Aufreiter. „Der Gedanke war naheliegend, das Museum nicht nur als Vermittler zwischen Technik und Gesellschaft zu sehen, sondern auch einen direkten, nachhaltigen Austausch von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu etablieren, um so das ganze Potenzial innovativen Denkens in Österreich sichtbar zu machen und zu fördern.“

Für Sabine Herlitschka, Vorstandsvorsitzende Infineon Technologies Austria und Gründungsmitglied des Innovation Circle, entsteht Innovation nicht im Alleingang: „Sie braucht Exzellenz, offene Zugänge und echten Austausch zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft. Der Innovation Circle im Technischen Museum Wien will genau dafür einen Rahmen schaffen und dazu beitragen, Technik verständlich zu machen, Begeisterung zu wecken und damit Zukunftskompetenz zu stärken.“

Ein entscheidender Faktor dabei ist das gesellschaftliche Standing des Museums. Laut Aufreiter genießt das TMW hohes Vertrauen in der Öffentlichkeit. Diese Verantwortung wolle man nutzen, um „Interessierten die Werkzeuge in die Hand zu geben, innovativ zu denken und zu handeln, mutig zu sein und sich einzubringen.“

Vorteile für Mitglieder

Für Unternehmen, Investor:innen und innovationsgetriebene Privatpersonen soll der Circle zudem nicht nur eine Möglichkeit für CSR (Corporate Social Responsibility) und Nachwuchsförderung sein, sondern auch Vorteile fürs Business und Networking bieten.

Mitglieder erhalten Zugang zu einem exklusiven Kreis an Entscheidungsträger:innen aus Wirtschaft und Forschung. Neben dem ganzjährig freien Eintritt lockt das TMW mit speziellen „Members only“-Events oder kuratierten Blicken hinter die Kulissen der Ausstellungen. Wer Teil des neuen Netzwerks werden will, kann zwischen vier Stufen wählen, die sich in erster Linie durch den Grad der Sichtbarkeit und die inkludierten B2B-Vorteile unterscheiden.

Schnittstelle von Mensch und Maschine

„In Zeiten des Wandels ist die Bereitschaft, immer wieder Neuland zu betreten, unverzichtbar“, sagt Markus Hengstschläger, Vorstand des Instituts für Medizinische Genetik an der Medizinischen Universität Wien und Gründungsmitglied des Innovation Circle. „Die Zukunft wird wesentlich von Innovationen geprägt sein, die an der Schnittstelle von Mensch und Maschine entwickelt werden. Wo könnte man die innovative Wirkung der kooperativen Intelligenz von Mensch und Maschine besser zeigen und diskutieren als in einem technischen Museum.“

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