26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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„Kredite sind für mich schon immer ein spannendes Thema. Sie bieten auf der einen Seite große Möglichkeiten für Unternehmen und Familien, auf der anderen Seite können sie auch für viele Menschen zur Last werden“, erzählt der Wiener Omid Kafaji über den Grundgedanken von kredity.at. Das richtige Kreditwissen sei für Konsument:innen oft schwer zugänglich, der Markt undurchsichtig. Mit kredity.at will Kafaji Klarheit in das komplexe Thema bringen.

Lediglich mit Tipps von einem befreundeten Programmierer entwickelt und baut Kafaji kredity allein. Die Idee dazu entstand schon vor Jahren, seit einer Woche kann man die Plattform nutzen.

„kredity.at übernimmt das erste Denken eines Kreditprofis“

Die Plattform übersetzt Erfahrungswissen aus der Kreditvermittlung in ein digitales System. Nutzer:innen sollen besser verstehen, wie ihre finanzielle Situation aus Sicht einer Kreditprüfung eingeschätzt werden könnte. „Man beantragt einen Kredit, der wird abgelehnt. Aber man erfährt eigentlich nie wirklich genau, woran es gelegen hat“, so der Founder. Deswegen gibt es auf der Seite einen ersten kostenlosen Kreditcheck, „und das Besondere daran ist, dass hier nicht nur Kreditangebote verglichen werden, wie man es bisher kennt, sondern dass man tatsächlich anhand der eigenen Eingaben, der Haushaltsrechnung und Finanzierungsvorhaben, realistische Möglichkeiten bekommt, die zur jeweiligen Situation passen“, ergänzt Kafaji. Kredity.at übernehme damit das erste Denken eines Kreditprofis.

Digitale Plattform mit persönlicher Komponente

Nach dem ersten Kreditcheck hat man auch die Möglichkeit, sich direkt von Kafaji zu den Ergebnissen beraten zu lassen. „Es gibt manchmal auch sehr komplexe Fälle, und da ist es einfach von Vorteil, wenn erfahrene Finanzexperten für den Kunden die Situation einschätzen und analysieren.“ Der selbstständige Unternehmensberater sieht durch die Kombination von digitaler und persönlicher Beratung die beste Möglichkeit, um Fehlentscheidungen im Kreditwesen zu vermeiden. Durch seine Expertise stellt er auf kredity.at zusätzliches Insiderwissen zur Verfügung.

Erhöhte Zugriffszahlen

Die Plattform ist erst seit einer Woche online, dennoch seien die Anfragen laut Kafaji auffallend hoch. „Die Anfragen sind auf jeden Fall höher, als ich erwartet habe“, zeigt sich der Wiener überrascht. Dies zeige sich unter anderem in zahlreichen täglichen Anfragen über WhatsApp, die Nutzer:innen direkt im Anschluss an den digitalen Check stellen. Finanziert wird die Plattform durch Kooperationen mit den jeweiligen Kreditanbietern, die Kafaji durch seine Arbeit als Vermögensberater bereits gewonnen hatte. Werden Nutzer:innen an eine passende Bank weitergeleitet, entsteht hier der wirtschaftliche Wert.

Pläne für die Zukunft

„Mir ist es einfach ein Anliegen, dass Menschen nicht in die Hände von Betrügern fallen, was in der Praxis häufig passiert. Ich richte mich also immer nach dem Use Case. Ich glaube an Dinge, die den Menschen einen Mehrwert bringen. Und wenn etwas einen Wert hat, wird es auch wirtschaftlichen Wert generieren“, blickt Kafaji in die Zukunft. Der Gründer will die digitalen Möglichkeiten noch erweitern und überlegt derzeit, wie das Implementieren von KI-Systemen helfen könnte, die Ersteinschätzungen noch präziser zu machen. Ebenso geplant sind weitere Kooperationen mit Kreditanbietern, „weil ich sehe, dass österreichweit die Anfrage wächst“.

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