26.05.2023

Startup-Paket: Brunner und Zadić stellen Rechtsreform FlexKapG und Mitarbeiterbeteiligung vor

Die Ministerien für Finanzen und Justiz präsentieren am heutigen Freitag das neue Maßnahmenpaket zur Kapitalgesellschaftsform FlexKapG und zur Mitarbeiterbeteiligung. Es soll Erleichterungen für die Startup-Welt am Standort Österreich bringen.
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Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten
Finanzminister Markus Brunner und Justizministerin Alma Zadić im weXelerate in Wien © brutkasten

Am heutigen Freitag schicken die Ministerien für Finanzen und Justiz das Startup-Förderungsgesetz und das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung. Dabei geht es um lang diskutierte neue Regelungen zur Mitarbeiterbeteiligung und die Reform zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Ab 1.01.2024 sollen sie in Kraft treten.

FlexKapG zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Mit der FlexKapG sei versucht worden, eine Zwischenstellung zwischen GmbH und Aktiengesellschaft aufzubauen, erklärt Justizministerin Alma Zadić im Rahmen der Präsentation. Damit einher geht eine Senkung des Stammkapitals von bisher 35.000 Euro auf 10.000 Euro bei GmbHs und FlexKapG sowie eine Senkung der Mindeststammeinlage der Gesellschafter:innen von 70 Euro auf einen Euro. Dass die Kapitalgesellschaftsform auf dem GmbH-Recht aufbaut, wertet die Justizministerin als starken Vorteil. Weiterhin sollen Umlaufbeschlüsse zukünftig einfach und digital erfolgen, wodurch zeitaufwendige Wege, wie bspw. eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, umgangen werden können.

Rahmenbedingungen für Mitarbeiterbeteiligung

„Es geht um einen wettbewerbsfähigen Standort Österreich“, betont Finanzminister Brunner. Daher brauche es Verbesserungen die auch den Gründungsstandort und die Jungunternehmer:innen Österreichs entlasten. Das neue steuerliche Modell für die Mitarbeiterbeteiligung solle eine solche Entlastung für die Startupszene darstellen. Denn die FlexKapG ermöglicht es, sogenannte „Unternehmenswert-Anteile“ auszugeben. Durch diese neue Anteilsklasse können bis zu 25 Prozent des Stammkapitals ausgegeben werden – der geringste zulässige Nennbetrag ist dabei ein Cent.

Zu den neuen Rahmenbedingungen gehört unter anderem, dass jeweilige Startups maximal 100 Angestellte haben, einen Umsatz von 40 Millionen Euro nicht überschreiten und unter 10 Jahre alt sind. Zudem gebe es eine Mindesthaltefrist von fünf Jahren und eine Mindestbeschäftigungsdauer von drei Jahren für die Arbeitnehmer:innen.

Anteilsübertragung vereinfacht

Die Anteilsübertragung an Mitarbeiter:innen oder Gesellschafter:innen soll außerdem dadurch vereinfacht werden, dass zukünftig auch Anwält:innen mittels einer sogenannten „Anwaltsurkunde“ eine Anteilsübertragung vornehmen können. Bisher war dies lediglich durch den Notariatsakt möglich.

Stimmen aus der Startup- und Investoren-Welt zur FlexKapG

Nora Frizberg von Speedinvest begrüßt die neue Rechtsreform als essenziellen Schritt für den Standort Österreich. „Ich glaube im österreichischen Gesellschaftsrecht waren schon seit langer Zeit Reformen nötig – und die kommen hiermit. Insbesondere für Startups ist diese Flexibilisierung des Gesellschaftsrechts ein wichtiger Schritt, da es das tägliche Arbeiten erleichtert“, meint Frizberg. Auch auf internationaler Ebene könne der Standort Österreich damit ihrer Meinung nach nachziehen.

Auch Markus Raunig, Vorstandsvorsitzender bei AustrianStartups, deutet das präsentierte Maßnahmenpaket als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Gegenüber dem brutkasten erklärt er: „Wir freuen uns sehr, dass damit Neugründungen erleichtert werden, Mitarbeiterbeteiligung attraktiver wird und mit der flexiblen Kapitalgesellschaft ein Vehikel entsteht, das die Türe zu weiterer Entbürokratisierung in den nächsten Jahren öffnet.“ Allerdings betont er auch, dass man im Zuge der Begutachtung noch einige Punkte nachbessern sollte. Dabei bezieht er sich im Speziellen auf die Grenze von 100 Mitarbeiter:innen, dem Maximalalter von 10 Jahren, aber auch auf die Mindestbeschäftigungsdauer und Mindesthaltefrist.

Die Österreichische Notariatskammer (ÖNK) zeigt sich besonders beim Vorschlag zur Einführung einer „Anwaltsurkunde“ kritisch. Als Nachteile durch diese Neuregelung nennt die ÖNK einen Qualitätsverlust und bemängelt die Rechtssicherheit. Schließlich sei die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes mit dem Notarberuf nicht vereinbar. Außerdem würde dadurch eine unparteiliche Beratung durch Notar:innen bei weitreichenden Entscheidungen der Gesellschafter:innen entfallen.

Ebendiese Kritik hält der Rechtsanwalt Keyvan Rastegar, der ebenfalls die Regierung bei der Schaffung der neuen Rechtsreform beriet, für unbegründet. Mit Blick auf Digitalisierung und Entbürokratisierung ist für den Anwalt die Zeit vorbei, in der man eine notarielle Beglaubigung vor dem Firmenbuchgericht einholen muss:

„Genauso hat der noch aufwendigere Notariatsakt keinen Anwendungsbereich mehr im modernen Gesellschaftsrecht – seine historischen Gründe liegen in einer mündigen Wirtschaftswelt einfach nicht mehr vor. Für eine solche Bevormundung genügt auch der überstrapazierte Verweis auf das Argument der „Rechtssicherheit“ nicht.“

Zwar freue sich auch Rastegar grundsätzlich über die Entwürfe der Koalition, die definitiv ein Schritt in die richtige Richtung seien, bei dem sich viele Leute Mühe gegeben hätten. Allerdings versteht er sie als absolutes Minimum mit viel Ausbaupotenzial. „Beispielsweise gibt es keine echten Erleichterungen für die Gründung und anstatt einer dringend gebotenen Entbürokratisierung und Flexibilisierung wurden lediglich zwei Privilegien der Notare auf Anwälte ausgeweitet“, so der RPCK-Gründer abschließend.

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Die Entrahmungsanlage und Michael Altrichter | (c) 2nd Cycle

Anfang 2024 ist 2nd Cycle mit dem Ziel gestartet, gebrauchte Photovoltaikmodule automatisiert zu prüfen und wiederzuverwerten. Nun meldet das Amstettner Startup den ersten Verkauf einer Anlage: Die DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG hat als erster Kunde eine vollautomatische Entrahmungsanlage für PV-Module erworben. Die Anlage ist laut Aussendung bereits in Betrieb.

Die Anlage erkennt unterschiedliche Modulformate und entfernt die Aluminiumrahmen automatisch. Sowohl intakte als auch bereits gebrochene, gerahmte Module können ohne mechanische Umrüstung verarbeitet werden. Das Unternehmen betont, dass die Anlage besonders materialschonend arbeite. Das soll zu einer hohen Reinheit der verwertbaren Rohstoffe Glas und Aluminium führen und damit den Wert der recycelten Materialien steigern. Nach eigenen Angaben handelt es sich um die erste vollautomatische Entrahmungsanlage für PV-Module am Markt.

Baustein einer vollautomatischen Recyclingstraße

Die Entrahmungsanlage ist eine zentrale Komponente einer von 2nd Cycle entwickelten vollautomatischen Recyclingstraße für gebrauchte PV-Module. Die Prozesskette ist auf Zero-Touch-Betrieb, hochreine Wertstofffraktionen und einen Durchsatz von bis zu 90 Modulen pro Stunde ausgelegt. Weitere Module für Reinigung, Entfernung der Anschlussdose und Delamination seien teilweise bereits entwickelt oder stünden kurz vor dem Abschluss, heißt es in der Aussendung. DAKA kann die Entrahmungsanlage eigenständig betreiben und später um weitere Komponenten ergänzen.

(c) 2nd Cycle

„Mit der ersten Kundenanlage zeigen wir, dass sich die automatisierte Aufbereitung von PV-Modulen in den industriellen Betrieb eines Entsorgungsunternehmens integrieren lässt. Entscheidend sind ein stabiler Prozess, definierte Fraktionen und ein planbarer Durchsatz“, sagt Simon Prüller, CEO und Co-Founder von 2nd Cycle.

Als Argument für den Bedarf verweist das Startup auf Zahlen des Joint Research Centre der Europäischen Kommission. Dieses erwartet für die EU-27 ein kumuliertes Aufkommen von sechs bis 13 Millionen Tonnen PV-Abfall bis 2040 und 21 bis 35 Millionen Tonnen bis 2050.

Altrichter: „Dieser Stein ist ein massives Gebirge“

2nd Cycle wurde im Jänner 2024 von einem fünfköpfigen Team um Simon Prüller als FlexCo gegründet. Bereits bei der Gründung sollen Business Angel Michael Altrichter und die Amstettner Müller Gutenbrunn Group mit jeweils sechsstelligen Beträgen eingestiegen sein. Im Oktober 2025 folgte eine Finanzierungsrunde über rund eine Million Euro, unter anderem mit eQventure, Angels United und Buzzard Energy. Damals erwirtschaftete das Startup bereits erste Umsätze mit der automatisierten Prüfung von PV-Modulen, etwa mit einem Auftrag der EVN zum Test des beim Hochwasser 2024 überfluteten Photovoltaik-Kraftwerks Dürnrohr.

Altrichter ordnet den ersten Verkauf entsprechend ein: „Das erste verkaufte Produkt ist für jedes Startup ein Meilenstein. Im Falle von 2nd Cycle ist dieser Stein ein massives Gebirge: Das Produkt ist riesig, der Sales-Prozess komplex, der Markt entwickelt sich dynamisch. Umso beeindruckender ist dieser Erfolg!“

Zuletzt wurde 2nd Cycle auch mehrfach ausgezeichnet. Im September gewann das Startup beim Generali SME EnterPRIZE 2026 die Startup-Kategorie, die mit 10.000 Euro dotiert ist. Beim Riz up Genius Ideen- und Gründerpreis hatte das Projekt schon vor der Gründung den zweiten Platz in der Kategorie ökologisch genial belegt, bei der heurigen Jubiläumsverleihung war 2nd Cycle als Alumni vertreten.

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