22.04.2026
STARTUP-POLITIK

Startup-Monitor-Präsentation: „Stabil reicht uns nicht“

Bei der Präsentation des Austrian Startup Monitor 2025 gab es auch knappe Einblicke in die Ziele der politischen Akteurinnen in der Startup-Politik.
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Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bei der Startup-Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bei der Startup-Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner

So richtig zufrieden ist wohl niemand mit den Zahlen im heute präsentierten Austrian Startup Monitor 2025 (brutkasten berichtete). Die Zahl der Neugründungen stagniert auf niedrigem Niveau und der Anteil an (Mit-)Gründerinnen sank zuletzt. Dass der Anteil an Startup-Mitarbeiterinnen im Gegenzug stieg, ebenso wie jener an Spin-offs und an Green- und Social-Impact-Startups sowie die Exportquote, kann darüber nur bedingt hinwegtrösten.

Zehetner: Augenmerk auf Startups bei „Reorganisation“ der Förderlandschaft

Von einer Stagnation bei den Neugründungen will Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bei der Monitor-Präsentation und einem Pressegespräch davor zwar nicht sprechen. Sie nennt es „Stabilität“, räumt dann aber doch ein: „Stabil reicht uns nicht. Wir wollen keinen Stillstand, weil das bedeutet Rückstand.“ Auch in der Wachstumsphase müsse man Startups stärken, wo eine „große Lücke beim Risikokapital“ bestehe. „Wir müssen schauen, dass es in der gesamten Innovationskette von der Idee bis zum Markt keine Lücke gibt“, so die Staatssekretärin.

Und sie nennt dazu Maßnahmen: Konkret spricht sie ein besonderes Augenmerk auf Startups bei der aktuellen (Anm. mit massiven geplanten Kürzungen verbundenen) „Reorganisation“ der Förderlandschaft an (brutkasten berichtete). Zudem evaluiere man die bestehenden Modelle der Mkitarbeiter:innenbeteiligung – auch über die auf die FlexCo zugeschnittene Regelung der Unternehmenswertanteile hinaus.

Auch zum Status Quo beim Dachfonds äußert sich Zehetner auf brutkasten-Rückfrage: Die aws sei beauftragt, das Fondsmanagement auszuschreiben, heißt es hier weiterhin. Ziel bleibe, dass der „Scaleup Fonds“ 2027 erste Investments tätige. Ob Österreich sich auch am EU-Dachfonds beteiligen werde (brutkasten berichtete)? Das prüfe man, heißt es auch heute. „Unser Hauptaugenmerk liegt aber am nationalen Fonds“, sagt die Staatssekretärin. Dieser soll schließlich unter anderem auch die Schaffung neuer VC-Fonds in Österreich antreiben.

Holzleitner: Spin-off Fellowship wird erneut aufgesetzt

Verhaltene Zufriedenheit herrscht auch bei Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner vor. Wie oben erwähnt konnte der Anteil an Spin-offs zuletzt gesteigert werden. „Der Monitor ist eine sehr gute Bestandsaufnahme, mit der wir den Blick nach vorne richten können“, meint sie und stellt klar: „Wir müssen nachschärfen, damit die Zahlen in den nächsten Jahren noch besser aussehen.“ Die Ministerin betont mehrfach die Bedeutung des FTI-Pakts. Beim Ziel der FTI-Strategie, bis 2030 die Zahl der Spinoffs zu verdoppeln, sei man bereits bei „einer Zielerreichung von rund 92 Prozent“.

Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner beim Pressegespräch zur Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner

Und Holzleitner bringt auch gute Nachrichten mit, die bei der Startup-Monitor-Präsentation vom zahlreich im Wirtschaftsministerium erschienenen Publikum mit Applaus bedacht wird: Das von der FFG umgesetzte „Spin-off Fellowship“-Programm wird ab 2027 um fünf Jahre verlängert und für diese Periode mit 15 Millionen Euro budgetiert.

Politische Hoffnungen der Szene auf EU-Maßnahmen

Mit den von den heimischen Gründer:innen im Austrian Startup Monitor genannten politischen Wünschen deckt sich all das freilich nur bedingt. Ganz oben stehen da Erleichterungen bei Lohnnebenkosten und Steuern und Anreize für Risikokapital-Investments, also etwa der Beteiligungsfreibetrag.

GateSpace-Gründer Moritz Novak bei der Panel-Diskussion der Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner

Erstmals recht weit oben in der Wunschliste steht auch die „proaktive Unterstützung europäischer Innovationspolitik“, etwa in Sachen EU Inc, wie AustrianStartups-Chefin Hannah Wundsam betont. Es ist ein Thema, das auch bei einer kurzen Podiumsdiskussion im Rahmen der Präsentation deutlich hervorkommt – und in der Szene für Hoffnung sorgt. So erzählt etwa Moritz Novak, Gründer des SpaceTech-Startups GateSpace, am Podium: „Wir haben eine Delaware C Corp als Muttergesellschaft gegründet, weil einige Investoren nicht in eine österreichische GmbH investiert hätten. Ich hoffe, die in einem Jahr durch eine EU Inc ersetzen zu können“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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