04.03.2026
"FÖRDER-TASKFORCE"

„Sagen der Fördergießkanne den Kampf an“: Regierung will 2 Mrd. Euro einsparen

Bis 2029 sollen knapp zwei Milliarden Euro im Förderwesen eingespart und die "Fördergießkanne" abgeschafft werden. Der nun vorgelegte Bericht der Förder-Taskforce enthält konkrete Vorschläge. Gründer:innen müssen sich künftig auf härtere, kompetitive Auswahlverfahren einstellen – und darauf, dass klassische Zuschüsse zunehmend durch alternative Instrumente wie Kredite oder Haftungen ersetzt werden.
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Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der
Finanzstaatsekretärin Barbara Eibinger-Miedl und Finanzminister Markus Marterbauer wollen der "Fördergießkanne den Kampf ansagen" | (c) BMF

Der Ministerrat hat auf Basis des Ergebnisberichts der sogenannten „Förder-Taskforce“ eine weitreichende Neuausrichtung der österreichischen Förderlandschaft beschlossen. Laut einer aktuellen Presseaussendung des Finanzministeriums sollen bis zum Jahr 2029 knapp zwei Milliarden Euro eingespart werden. Ein detaillierter Blick in den Bericht der Taskforce zeigt konkrete Vorhaben, die auch für Startups und Spin-offs deutliche Veränderungen bringen könnten.

Das Ende der „Fördergießkanne“ und die Budgetziele

Die Ausgangslage für die Neuausrichtung ist klar definiert: Nach Angaben des Finanzministeriums beliefen sich die direkten Förderungen des Bundes im Jahr 2024 auf 12,6 Milliarden Euro. Für das Jahr 2026 geht der Bundesvoranschlag von 10,1 Milliarden Euro aus. Zieht man davon „nicht gestaltbare“ Posten, wie etwa aus EU-Mitteln oder dem Aufbau- und Resilienzplan finanzierte Förderungen, ab, verbleibt ein gestaltbares Fördervolumen von 7,7 Milliarden Euro.

Ausgehend von dieser Summe sieht ein Stufenplan der Regierung deutliche Einsparungen vor: 3,2 Prozent im Jahr 2027, 5,8 Prozent für 2028 und 8,4 Prozent im Jahr 2029. In Summe sollen zwischen 2026 und 2029 exakt 1,95 Milliarden Euro eingespart werden, wobei alle Ressorts Beiträge leisten sollen und konkrete Förderprogramme gestrichen werden müssen.

Finanz-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl wird in der Aussendung des Ministeriums deutlich: „Wir sagen der Fördergießkanne den Kampf an und reformieren die Förderstrukturen des Bundes. So stellen wir sicher, dass jeder Euro künftig effizient, zielgenau, wirksam und transparent eingesetzt wird.“ Finanzminister Markus Marterbauer rechtfertigt diesen Einschnitt in der Mitteilung mit der budgetären Notwendigkeit, um das „3%-Defizitziel im Jahr 2028“ zu erreichen.

Fokus auf „Innovationsakteure“ und kompetitive Ausschreibungen

Für das Startup- und Innovationsökosystem liefert der Taskforce-Bericht konkrete Anhaltspunkte, wie diese Effizienzsteigerung in der Praxis aussehen wird. Die darin formulierten neun Grundprinzipien fordern eine stärkere zielgruppenspezifische Ausrichtung. Der Bericht nennt hierbei unter anderem „Innovationsakteure“ als Beispiel für eine solche zielgenaue Adressierung.

Besonders relevant für Unternehmensförderungen dürfte das Prinzip der Wettbewerbsorientierung werden: Der Bericht hält fest, dass Förderungen künftig, „soweit geeignet“, vorrangig im Rahmen „kompetitiver Ausschreibungsverfahren“ gewährt werden sollen, um die bestmögliche Wirkung zu erzielen. Das deutet darauf hin, dass Startups und andere Unternehmen künftig in einen stärkeren Wettbewerb um die Fördermittel treten müssen, anstatt auf breit angelegte Basisförderungen zurückgreifen zu können.

Kredite und Garantien als Alternative zu direkten Zuschüssen

Ein weiterer Paradigmenwechsel betrifft die Art der Finanzierung. Laut dem Bericht soll eine Förderung in Form eines nicht-rückzahlbaren Zuschusses künftig nur noch als „ultima ratio“ fungieren. Insbesondere in der Wirtschaftsförderung fordert die Taskforce, dass alternative staatliche Instrumente wie „Haftungen, Garantien, Kredite oder ordnungspolitische Maßnahmen“ verstärkt geprüft werden, da diese eine vergleichbare Wirkung bei geringeren fiskalischen Kosten erzielen könnten. Für Startups und Spin-offs könnte das in der Praxis also eine Verschiebung von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen hin zu besicherten Darlehen bedeuten.

Gleichzeitig betont der Bericht bei unvermeidbaren staatlichen Eingriffen die Notwendigkeit einer „technologieoffenen Ausrichtung“, um Innovationen zu fördern und Marktverzerrungen zu vermeiden. Explizit gewarnt wird vor sogenannten „Lock-in-Effekten“ – der Bericht nennt hier als Beispiel das Thema der „strategischen digitalen Unabhängigkeit“ –, bei denen Technologien gefördert werden, deren langfristige Zukunftsfähigkeit begrenzt ist oder die notwendige Transformationsprozesse verzögern.

„Bündelung bestehender Expertise“ bei Fördereinrichtungen

Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren und Doppelgleisigkeiten abzubauen, kündigt die Regierung zudem an, dass thematische Überschneidungen zwischen Ministerien geprüft und Zuständigkeiten sowie Abwicklungsstellen konzentriert werden sollen. Welche konkreten Auswirkungen das etwa auf FFG und aws haben könnte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Empfohlen wird aber eine „Bündelung bestehender Expertise“, um Skaleneffekte zu nutzen. Zudem regt der Bericht an, administrative Kapazitäten mittelfristig bei wenigen Abwicklungsstellen zu konzentrieren.

Darüber hinaus sollen künftig alle Förderungen mit strikten Befristungen („Sunset Clauses“) versehen werden. Eine Verlängerung über den Befristungszeitraum hinaus wird es nur noch nach einer strengen Evaluierung der Wirksamkeit geben.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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