Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner und Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bei der Startup-Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner
So richtig zufrieden ist wohl niemand mit den Zahlen im heute präsentierten Austrian Startup Monitor 2025 (brutkasten berichtete). Die Zahl der Neugründungen stagniert auf niedrigem Niveau und der Anteil an (Mit-)Gründerinnen sank zuletzt. Dass der Anteil an Startup-Mitarbeiterinnen im Gegenzug stieg, ebenso wie jener an Spin-offs und an Green- und Social-Impact-Startups sowie die Exportquote, kann darüber nur bedingt hinwegtrösten.
Zehetner: Augenmerk auf Startups bei „Reorganisation“ der Förderlandschaft
Von einer Stagnation bei den Neugründungen will Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bei der Monitor-Präsentation und einem Pressegespräch davor zwar nicht sprechen. Sie nennt es „Stabilität“, räumt dann aber doch ein: „Stabil reicht uns nicht. Wir wollen keinen Stillstand, weil das bedeutet Rückstand.“ Auch in der Wachstumsphase müsse man Startups stärken, wo eine „große Lücke beim Risikokapital“ bestehe. „Wir müssen schauen, dass es in der gesamten Innovationskette von der Idee bis zum Markt keine Lücke gibt“, so die Staatssekretärin.
Und sie nennt dazu Maßnahmen: Konkret spricht sie ein besonderes Augenmerk auf Startups bei der aktuellen (Anm. mit massiven geplanten Kürzungen verbundenen) „Reorganisation“ der Förderlandschaft an (brutkasten berichtete). Zudem evaluiere man die bestehenden Modelle der Mkitarbeiter:innenbeteiligung – auch über die auf die FlexCo zugeschnittene Regelung der Unternehmenswertanteile hinaus.
Auch zum Status Quo beim Dachfonds äußert sich Zehetner auf brutkasten-Rückfrage: Die aws sei beauftragt, das Fondsmanagement auszuschreiben, heißt es hier weiterhin. Ziel bleibe, dass der „Scaleup Fonds“ 2027 erste Investments tätige. Ob Österreich sich auch am EU-Dachfonds beteiligen werde (brutkasten berichtete)? Das prüfe man, heißt es auch heute. „Unser Hauptaugenmerk liegt aber am nationalen Fonds“, sagt die Staatssekretärin. Dieser soll schließlich unter anderem auch die Schaffung neuer VC-Fonds in Österreich antreiben.
Holzleitner: Spin-off Fellowship wird erneut aufgesetzt
Verhaltene Zufriedenheit herrscht auch bei Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner vor. Wie oben erwähnt konnte der Anteil an Spin-offs zuletzt gesteigert werden. „Der Monitor ist eine sehr gute Bestandsaufnahme, mit der wir den Blick nach vorne richten können“, meint sie und stellt klar: „Wir müssen nachschärfen, damit die Zahlen in den nächsten Jahren noch besser aussehen.“ Die Ministerin betont mehrfach die Bedeutung des FTI-Pakts. Beim Ziel der FTI-Strategie, bis 2030 die Zahl der Spinoffs zu verdoppeln, sei man bereits bei „einer Zielerreichung von rund 92 Prozent“.
Wissenschaftsministerin Eva-Maria Holzleitner beim Pressegespräch zur Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner
Und Holzleitner bringt auch gute Nachrichten mit, die bei der Startup-Monitor-Präsentation vom zahlreich im Wirtschaftsministerium erschienenen Publikum mit Applaus bedacht wird: Das von der FFG umgesetzte „Spin-off Fellowship“-Programm wird ab 2027 um fünf Jahre verlängert und für diese Periode mit 15 Millionen Euro budgetiert.
Politische Hoffnungen der Szene auf EU-Maßnahmen
Mit den von den heimischen Gründer:innen im Austrian Startup Monitor genannten politischen Wünschen deckt sich all das freilich nur bedingt. Ganz oben stehen da Erleichterungen bei Lohnnebenkosten und Steuern und Anreize für Risikokapital-Investments, also etwa der Beteiligungsfreibetrag.
GateSpace-Gründer Moritz Novak bei der Panel-Diskussion der Monitor-Präsentation | (c) Tobias Gärtner
Erstmals recht weit oben in der Wunschliste steht auch die „proaktive Unterstützung europäischer Innovationspolitik“, etwa in Sachen EU Inc, wie AustrianStartups-Chefin Hannah Wundsam betont. Es ist ein Thema, das auch bei einer kurzen Podiumsdiskussion im Rahmen der Präsentation deutlich hervorkommt – und in der Szene für Hoffnung sorgt. So erzählt etwa Moritz Novak, Gründer des SpaceTech-Startups GateSpace, am Podium: „Wir haben eine Delaware C Corp als Muttergesellschaft gegründet, weil einige Investoren nicht in eine österreichische GmbH investiert hätten. Ich hoffe, die in einem Jahr durch eine EU Inc ersetzen zu können“.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen für Startups im ersten Geschäftsjahr
Im ersten Geschäftsjahr konzentrieren sich Gründer:innen meist voll auf Produkt und Wachstum – rechtliche Risiken werden dabei leicht unterschätzt. Doch Rechtsfehler können schnell existenzgefährdend werden. brutkasten sprach dazu mit Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von ERGO Versicherung AG.
In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.
“Ich mache ja nichts falsch”
„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.
Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung
Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.
Die 6 häufigsten Rechtsfallen
Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.
1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen
In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.
2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben
Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.
3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung
Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.
4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP
Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.
5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln
Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.
6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung
In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.
Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.
Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks
Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.
Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.
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