18.07.2023

Conception: US-Startup möchte menschliche Eizellen im Labor züchten

Das Startup Conception aus San Francisco möchte die menschliche Fortpflanzung mit Hilfe der In-vitro-Gametogenese (IVG) revolutionieren, indem es aus Haut- und Blutzellen Stammzellen entwickelt, die im Labor zu Eizellen und schließlich zu Embryonen transformiert werden können.
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© Sanjeri über Getty Images

Babys, die im Labor gezeugt werden, sind nicht nur in Science-Fiction-Filmen zu sehen, sondern könnten schon bald Wirklichkeit werden. Ein Startup aus San Francisco arbeitet an einer Technologie, die die Art und Weise, wie sich Menschen fortpflanzen, revolutionieren soll. Genauer gesagt möchte das Unternehmen menschliche Eizellen im Labor erzeugen. Hinter dieser Vision steht Conception, ein Biotech-Startup, das im Jahr 2018 von Pablo Hurtado, Matt Krisiloff und Bianka Seres gegründet wurde. 

Ziel der Gründer ist es, den Kinderwunsch von Frauen auch in späteren Lebensphasen zu erfüllen, Paaren bei der Überwindung von Unfruchtbarkeit zu helfen und gleichgeschlechtlichen Paaren mit Hilfe von Stammzellen die Möglichkeit zu geben, auf biologischem Weg Kinder zu bekommen. “Im Grunde versuchen wir, aus einer induzierten pluripotenten Stammzelle eine menschliche Eizelle zu machen”, erklärt Matt Krisiloff,  CEO von Conception. 

Laborgezüchtete Eizellen aus Haut- und Blutzellen 

Induzierte pluripotente Stammzellen können aus einer einzigen Zelle der Haut oder des Blutes eines Menschen gewonnen werden. Die im Labor gezüchteten Eizellen enthalten dann die DNA der betreffenden Person. Dieses Verfahren ist in der Biomedizin als In-vitro-Gametogenese (IVG) bekannt. 

Dem Team von Conception sei es bereits gelungen, der IVG einen Schritt näher zu kommen, denn es habe bereits Strukturen in den Eierstöcken geschaffen, die als Follikel bekannt sind und für die Reifung der Eizellen entscheidend sind. „Soweit wir wissen, sind wir die ersten in der Welt, denen das gelungen ist“, sagt Krisiloff. 

Conception möchte auch gleichgeschlechtlichen Paaren helfen

In einem Interview mit NPR erklären die Founder:innen, dass Frauen, die ihre Eier aufgrund einer Krebsbehanldung verloren haben oder nicht mehr in der Lage sind, gesunde Eier zu produzieren, in Zukunft geholfen werden kann. Das würde auch bedeuten, dass Frauen in jedem Alter genetisch verwandte Babys bekommen könnten.  

Conception möchte mit seiner Technologie auch die Entwicklung von Eizellen aus Haut- oder Blutzellen eines Mannes ermöglichen, die dann mit dem Sperma des Partners befruchtet werden. Eine Leihmutter könnte den daraus entstandenen Embryo, das genetisch mit den beiden Männern verwandt ist, austragen. Die IVG-Methode könnte auch für die Erzeugung von Spermien für lesbische und transgender Paare eingesetzt werden, damit auch sie Kinder mit ihren Genen bekommen können. 

Forschung der Conception-Wissenschafter:innen noch nicht öffentlich zugänglich 

Bisher hat das Startup Kapital in der Höhe von 40 Millionen US-Dollar erhalten und beschäftigt inzwischen über 40 Mitarbeiter:innen. Aktuell arbeitet das Team an Teilen der Forschung, die sie noch nicht veröffentlichen können. Jedoch möchten die Founder innerhalb eines Jahres beweisen, dass die Follikel in den Mini-Ovarien unreife Eizellen zu befruchtungsfähigen Eizellen entwickeln können, um  im Labor Embryonen zu erzeugen. 

„Ich persönlich glaube, dass das, was wir tun, wahrscheinlich viele Aspekte der Gesellschaft, wie wir sie kennen, verändern wird. Es ist wirklich aufregend, an einer Technologie zu arbeiten, die das Potenzial hat, das Leben von Millionen von Menschen zu verändern”, sagt Pablo Hurtado, CSO bei Conception. 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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