13.11.2025
BLOCKCHAIN

Startup mit NÖ-Co-Founder stattet Kliniken in Afrika mit Starlink aus

Das Liechtensteiner Impact-Tech-Startup Send.Social hat mit der Regierung der Zentralafrikanischen Republik ein Abkommen unterzeichnet, um zehn Gesundheitszentren in Bangui mit Starlink-Internet und Solarstrom auszustatten.
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Send.Social, Starlink, PV, Afrika, zentralafrika, Bangui
© Thalhammer - Bernhard Thalhammer von Send.Social.

Es begann alles als blockchainbasierte Spendenplattform unter dem Namen vorne.ai, nachdem der Niederösterreicher Bernhard Thalhammer vor rund zwei Jahren seinen heutigen Co-Founder Biju Jacob auf einer Berliner Konferenz kennenlernte. Beide steckten die Köpfe zusammen und überlegten, was man im Bereich Healthcare in Verbindung mit der Blockchain-Technologie machen könnte.

Send.Social entsteht nach Pivot

Anfänglich ging es vor allem darum, die Transparenz von Spenden und Fundraising im Gesundheits- und Sozialsektor mit Blockchain-Technologie zu verbessern. Einen Pivot später war jedoch eine neue Idee einer ebenfalls blockchainbasierten Plattform geboren, die im Vergleich zur früheren Unternehmung heute ein (weiterhin auf Spenden aufgebautes) Infrastrukturprojekt darstellt. Und nun Send.Social heißt.

„Wir haben bei der WHO ein Proposal eingereicht und uns verschiedene Sachen und Länder angesehen“, erklärt Thalhammer. „Es war schwierig, das riesige Feld in dem Bereich einzugrenzen.“ Heraus kam das Vorhaben, Gesundheitsstationen in unterversorgten Regionen mit Strom und Internet zu versorgen – und damit den Zugang zu digitaler Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

„Wir sprechen hier nicht von Symbolik, sondern von echter Konnektivität“, sagt Thalhammer. „Ein funktionierendes Netzwerk ist die Grundlage dafür, dass Telemedizin, Datentransfer und sogar staatliche Gesundheitsprogramme überhaupt erst möglich werden.“

„Internet fehlt komplett“

Nach kurzen Überlegungen, wohin man gehen sollte, kam der entscheidende Impuls zu Send.Social im Mai 2025, als Thalhammer das Konzept während der „World Health Assembly“ (WHA) in Genf den Gesundheits- und Telekommunikationsministern der Zentralafrikanischen Republik präsentierte. Sie zeigten von Anfang an gleich Interesse. Wenige Monate später reiste er in die Hauptstadt Bangui, um die Situation vor Ort zu prüfen.

„In manchen Einrichtungen steht die Sonne hoch am Himmel – aber das Internet fehlt komplett“, sagt Thalhammer. „Starlink und Solarenergie sind dort nicht Luxus, sondern Lebensader.“

Send-Social mit Memorandum für 10 Zentren

Ende Oktober wurde schließlich das „Memorandum of Understanding“ (MoU) mit der Regierung in Bangui unterzeichnet.

BANGUI CALLING: Wie Konnektivität das Gesundheitssystem der Zentralafrikanischen Republik verändert

Nun sollen zehn Gesundheitszentren im Rahmen eines Pilotprojekts mit Starlink-Terminals und Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Die Installation und Wartung übernimmt Dure Technologies aus der Schweiz, die Finanzierung erfolgt über Send.Social – mit vollständiger Transparenz über jede einzelne Spende, wie Thalhammer betont. Die dazugehörige App soll spätestens 2026 veröffentlicht werden.

© Thalhammer – Starlink im Einsatz in Bangui.

„Uns geht es darum, Spendern live zu zeigen, was ihr Impact ist. Über einen Zeitraum von fünf Jahren sollen in Echtzeit Daten aus dem Feld sichtbar werden – etwa, wie viele Stunden Strom erzeugt wurden oder wie intensiv ein Starlink-Terminal genutzt wird. Diese Informationen werden in einem eigenen Dashboard aufbereitet, das GPS-Tracking, Download- und Upload-Raten sowie die Zahl der eingeloggten Nutzer:innen anzeigt“, sagt Thalhammer.

Besonders wichtig sei hierbei der sekundäre Impact: „Wie viele Stunden Telemedizin konnten dadurch ermöglicht werden, wie viele Notfälle wurden betreut – selbstverständlich anonymisiert. Mit diesem Ansatz und dem Pivot in Zusammenarbeit mit unserem Impact-Partner haben wir das Projekt weiter zugespitzt, um den tatsächlichen Nutzen unserer Technologie transparent und nachvollziehbar zu machen. Wir wollen das Vertrauen in soziales Engagement zurückbringen.“

Pre-Seed im Gange

Send.Social befindet sich derzeit in einer Finanzierungsrunde für ein Pre-Seed-Investment, wobei der Lead-Investor bereits die Zusage erteilt hat – letzte Plätze für Co-Investoren seien noch offen, erklärt Thalhammer: „Wir sprechen mit Impact Angels und Fonds, die nicht nur Kapital, sondern strategische Partnerschaften einbringen wollen. Viele sehen Send.Social als Infrastrukturprojekt mit globaler Relevanz. Und sie sehen die 1,2 Milliarden Menschen in Afrika und Südasien, die noch offline sind. Das ist natürlich ein riesiges Potenzial.“

Verläuft das Pilotprojekt in Bangui erfolgreich, soll die Initiative auf das gesamte Land ausgeweitet werden. Im nächsten Schritt auch auf andere afrikanische Staaten. „Unser Ziel ist einfach“, sagt Thalhammer: „Wir wollen die Menschen verbinden, die am dringendsten Verbindung brauchen.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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