08.05.2019

Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck kündigte heute, Mittwoch, im Rahmen des Ministerrats weitere Maßnahmen ihrer "Startup-Initiative" an. In einem Hintergrundgespräch hat sie dem brutkasten nähere Details zur Initiative genannt – unter anderem zur geplanten Neueinrichtung eines Digitalisierungs- und Wachstumsfonds sowie der "Startup-Lehre".
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Startup-Initiative
(c) Martin Pacher / der brutkasten

Im Jänner diesen Jahres kündigte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach eine „Startup-Initiative“ an, um Österreich als Gründerland im internationalen Wettbewerb zu stärken (der brutkasten berichtete). Die „Startup-Initiative“ soll heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren. In einem Hintergrund-Interview hat Scharmböck dem brutkasten die genauen Details erläutert. Teil der Initiative ist unter anderem die Schaffung eines Digitalsierungs- und Wachstumsfonds und neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups.

Digitalisierungs- und Wachstumsfonds

Eine der wichtigsten Säulen der Startup-Initiative umfasst die Stärkung der Risikokapitalfinanzierung für Startups, die im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf hat. Konkret soll dies über die Schaffung eines neuen Digitalisierungs- und Wachstumfonds erfolgen, der ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen soll. Laut Schramböck soll der Fonds in der aws angesiedelt sein, wobei er den Gründer- und aws Mittelstandsfonds ersetzen wird.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt dabei über ein Public-Private-Partnership-Modell. Hierfür steuert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) rund 50 Millionen Euro bei, wobei 50 Millionen Euro aus der Wirtschaft hinzukommen sollen.

Das Investitionsvolumen soll sich laut der Ministerin in weiterer Folge durch Beteiligungen von Investoren auf bis zu 600 Millionen Euro erhöhen. „Business Angels und Investoren haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an den einzelnen Projekten zu beteiligen. Dadurch werden wir ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro für unseren Digitalisierungs- und Wachstumsfonds bekommen“, so Schramböck.

Ein von Venture-Capital-Firmen oftmals geforderter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert, werde noch diskutiert. Dazu heißt es: „Das Thema ‚Fund of Funds‘ sei noch nicht abgeschlossen.“

„Startup-Lehre“

Im Rahmen der „Startup-Initiative“ sollen laut Schramböck zudem neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups geschaffen werden – auch „Startup-Lehre“ genannt. Hierfür soll es Startups ermöglicht werden, über Ausbildungsverbünde mit Startup-Hubs gemeinsam Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden. Als Beispiel nennt die Ministerin die neu geschaffenen Lehrlingsausbildungen in den Bereichen Coding oder E-Commerce.

(c) Martin Pacher / der brutkasten: Margarete Schramböck im Hintergrundgespräch mit dem brutkasten

Die Ausbildungsverbünde sollen die Zusammenarbeit mehrerer Startups bei der Aufnahme von neuen Lehrlingen ermöglichen, wobei sich die Startups anschließend die Kosten der Lehrstelle teilen. Hierfür möchte das BMDW über die bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Lehrlingsstellen zusätzliche Beratungsleistungen anbieten, um das neue Programm künftig zu pushen.

Kredite für Wachstumsfinanzierung

Ein weiterer Punkt der „Startup-Initiative“ umfasst die Stärkung von Garantien für Gründer, die ihr Startup über Bankkredite finanzieren. Wie Schramböck betont, seien Gründer des öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass sie vor der Bank keine ausreichenden Sicherheiten für die Kreditfinanzierung vorweisen können. Zudem würden Kreditbeurteilungen für Startups seitens der Banken aufgrund des hohen Transaktionsaufwands bei vergleichsweise geringem Kreditvolumen immer häufiger gemieden, so die Ministerin.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll das Garantien-System in Zusammenarbeit mit der aws weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen sich Gründer vorab von der aws die nötigen Garantien holen können, um bei Kreditverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu haben: „Im Moment ist es so, dass Banken oftmals Ansuchen für Kredite schon sehr früh ablehnen und sich Gründer erst im nächsten Schritt zur aws wenden, um sich die nötigen Garantien zu holen. Wir wollen den Spieß umdrehen, indem sie erster zur aws kommen und dann mit den ausreichenden Garantien gestärkt zur Bank gehen.“ Hierfür sollen finanzielle Mittel in der Höhe von rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Einführung von regulatorischen Sandboxes

Eine weitere Maßnahme, die allerdings schon länger bekannt ist, umfasst die Schaffung von regulatorischen Sandboxes, in denen die Startups mit ihrer Technologie experimentieren können. Derzeit werde deren Einführung geprüft, sowie ein Umsetzungskonzept und mögliche Anwendungsfelder erarbeitet, so Schramböck. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung eines ersten Pilotprojektes des Bundesministeriums für Finanzen für FinTechs sei derzeit in Begutachtung. Weitere Modelle, wie im Bereich des autonomen Fahrens, könnten folgen.

+++ Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten +++

Um künftige Anwendungsfelder für Regulatory Sandboxes zu erarbeiten, möchte Schramböck insbesondere auf Inputs von Startups setzen: „Wir laden Startups und andere Entscheidungsträger dazu ein, uns Inputs zu liefern, wo wir regulatorische Sandboxes schaffen können.“

Maßnahmen im Zuge der Steuerreform

Als weitere Maßnahmen zur Stärkung Österreichs als Gründerland nannte Schramböck die steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteilung, die Senkung der Körperschaftssteuer sowie die Anhebung des Gewinnfreibetrags von derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro, über die insbesondere auch EPU entlastet werden sollen. Zudem soll es für Eigentümer, die selbst im eigenen Startup mitforschen, über die Forschungsprämie finanzielle Erleichterungen geben.


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Mitarbeiterbeteiligung - Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu
Werner Wutscher | (c) Luiza Puiu

Transkribus ist eine KI-Plattform, die historische Handschriften automatisch erkennt. Entstanden ist sie an der Universität Innsbruck, heute ist sie als Europäische Genossenschaft organisiert und wird weltweit von Archiven und Forschenden genutzt. Ein Paradebeispiel für ein akademisches Spinoff, nur eben keines aus der Technik, sondern aus den Geisteswissenschaften. Genau solche Gründungen will ein neuer Ausgründungsrahmen künftig systematisch ermöglichen.

„SHAPE Austria“ wurde im Rahmen der ECN-Konferenz von Werner Wutscher (New Venture Scouting) und Sektionschef Elmar Pichl vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) vorgestellt. SHAPE steht für Social Sciences, Humanities and the Arts for People and the Economy. Der Bericht ergänzt den Ausgründungsrahmen von 2024, der den Hochschulen erstmals einheitliche Standards für Spinoffs vorgab. „Da war der klare Fokus auf skalierbare, technologieorientierte Startups. Die Geisteswissenschaften, Sozialwissenschaften und Künste sind zu kurz gekommen“, sagt Wutscher. Das Ministerium habe den Rahmen komplettieren wollen.

27 Institutionen in der Arbeitsgruppe

Erarbeitet wurde der Bericht von November 2025 bis Juni 2026 mit einer Arbeitsgruppe aus 27 Institutionen, darunter 16 Hochschulen von der Universität Wien über das Mozarteum bis zur Kunstuniversität Linz. Dazu kamen Interviews mit 16 Einrichtungen, die bereits weiter sind, etwa dem britischen ARC Accelerator, der Erasmus University Rotterdam oder der Universität Köln.

Das Ergebnis sind elf Empfehlungen, sechs an die Leitungsebene der Hochschulen, fünf an Transferstellen und Career Center. „Um auch strategische Themen zu diskutieren, braucht man unbedingt auch die Leitungsebene, also die Rektorate für diese Diskussionen“, so Wutscher.

Andere Sprache, andere Strukturen

Der zentrale Befund: Gründungen aus diesen Disziplinen folgen einer anderen Logik. Sie entstehen selten aus einer Marktchance, sondern aus einem gesellschaftlichen Problem. Im Bericht ist von „Reluctant Founders“ die Rede, Menschen, die nicht primär ein Unternehmen aufbauen, sondern etwas verändern wollen. „Du musst sehr stark über die Wirkung reden, über den Impact reden, um die dann gut abzuholen“, sagt Wutscher. Empfohlen wird ein „Prinzip der Zweisprachigkeit“: nach innen Wirkungssprache, nach außen klassische Startup-Begriffe, damit Finanzierung und Netzwerke nicht verschlossen bleiben. Statt von Kund:innen spricht man dann von Audiences.

Strukturell sind SHAPE-Gründungen meist günstiger und schneller als Tech-Spinoffs: kein Labor, kein Patentierungsprozess, kürzere Validierungszyklen. Dafür braucht es niederschwellige, mehrstufige Begleitung und offene Rechtsformen. Statt der GmbH kann auch ein Verein, eine Genossenschaft oder ein Hybridmodell passen. „Wenn du einen Verein gründest, um Gesundheitspolitik zu promoten, brauchst du kein Labor“, so Wutscher.

Soft IP statt Patente

Ein eigener Schwerpunkt gilt dem geistigen Eigentum. Wo keine Patente entstehen, sondern Urheberrecht, Software, Daten oder Know-how, greifen die üblichen IP-Richtlinien nicht. Der Bericht empfiehlt getrennte Regeln für Hard und Soft IP mit deutlich günstigeren Konditionen und nennt als Benchmark die University of Bristol: 20 Prozent Beteiligung bei patentbasierten Spinoffs, fünf Prozent bei „IP light“, null Prozent ohne verwertbares IP. Leitprinzip: so offen wie möglich, so geschlossen wie nötig, inklusive Creative-Commons- und Open-Source-Lizenzen.

Weil die Wirkung im Vordergrund steht, sollen Hochschulen auch nicht auf Lizenzeinnahmen hoffen, sondern Impact messen. Anlage 1 des Berichts liefert dafür beispielhafte Indikatoren, von erreichten Nutzer:innen bis zu Impact Case Studies.

Netzwerk und gemeinsames Programm

Weil die Pipelines einzelner Hochschulen klein sind, empfiehlt der Bericht ein österreichweites SHAPE-Netzwerk nach dem Vorbild des britischen Aspect Network und ein gemeinsames Frühphasenprogramm, angedockt an bestehende Strukturen wie AplusB, ECN oder die Ludwig Boltzmann Gesellschaft. New Venture Scouting koordiniert dafür ein Jahr lang Quartalstreffen der Arbeitsgruppe. Dazu kommt die Forderung, Transfer und Gründung in Berufungen und Evaluierungen anzuerkennen, im Sinne der CoARA-Initiative, die von rein publikationsbasierten Metriken abrücken will.

Die Beispiele in Anlage 2 reichen von ArtWave, einem Startup zweier Opernsängerinnen für Stressreduktion und Burnout-Prävention, über die Praxissoftware freudio für Psychotherapeut:innen bis zur Kärntner Freiwilligenplattform inmojo. „Wir haben noch sehr wenige. Deswegen haben wir den Ausgründungsrahmen um Success Stories ergänzt, damit sich die Leute das vorstellen können“, sagt Wutscher.

„Da wären wir mit vorne dabei“

Für Wutscher ist der Zeitpunkt entscheidend: Die großen Fragen rund um KI, Ethik oder Medizin bräuchten interdisziplinäre Teams. Und beim SHAPE-Thema stehe ganz Europa noch am Anfang. „Deswegen wäre das jetzt so spannend, wenn wir das jetzt starten könnten. Da wären wir mit vorne dabei.“

Bleibt der Haken: das neue Universitätsbudget. Wutscher, der auch Vorsitzender des Universitätsrats der Universität Klagenfurt ist, nennt die Kürzungen einen „massiven Dämpfer“. Die große Herausforderung sei, „dass diese Einsparungen nicht dazu führen, dass Innovation und das Neue gedrosselt werden“. Gerade bei Entrepreneurship-Aktivitäten sei die Entwicklung zuletzt nach oben gegangen: Österreichweit gebe es mittlerweile 31 Forschungs-Spinoffs, 2024 waren es noch 25.

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