08.05.2019

Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck kündigte heute, Mittwoch, im Rahmen des Ministerrats weitere Maßnahmen ihrer "Startup-Initiative" an. In einem Hintergrundgespräch hat sie dem brutkasten nähere Details zur Initiative genannt – unter anderem zur geplanten Neueinrichtung eines Digitalisierungs- und Wachstumsfonds sowie der "Startup-Lehre".
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Startup-Initiative
(c) Martin Pacher / der brutkasten

Im Jänner diesen Jahres kündigte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach eine „Startup-Initiative“ an, um Österreich als Gründerland im internationalen Wettbewerb zu stärken (der brutkasten berichtete). Die „Startup-Initiative“ soll heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren. In einem Hintergrund-Interview hat Scharmböck dem brutkasten die genauen Details erläutert. Teil der Initiative ist unter anderem die Schaffung eines Digitalsierungs- und Wachstumsfonds und neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups.

Digitalisierungs- und Wachstumsfonds

Eine der wichtigsten Säulen der Startup-Initiative umfasst die Stärkung der Risikokapitalfinanzierung für Startups, die im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf hat. Konkret soll dies über die Schaffung eines neuen Digitalisierungs- und Wachstumfonds erfolgen, der ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen soll. Laut Schramböck soll der Fonds in der aws angesiedelt sein, wobei er den Gründer- und aws Mittelstandsfonds ersetzen wird.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt dabei über ein Public-Private-Partnership-Modell. Hierfür steuert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) rund 50 Millionen Euro bei, wobei 50 Millionen Euro aus der Wirtschaft hinzukommen sollen.

Das Investitionsvolumen soll sich laut der Ministerin in weiterer Folge durch Beteiligungen von Investoren auf bis zu 600 Millionen Euro erhöhen. „Business Angels und Investoren haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an den einzelnen Projekten zu beteiligen. Dadurch werden wir ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro für unseren Digitalisierungs- und Wachstumsfonds bekommen“, so Schramböck.

Ein von Venture-Capital-Firmen oftmals geforderter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert, werde noch diskutiert. Dazu heißt es: „Das Thema ‚Fund of Funds‘ sei noch nicht abgeschlossen.“

„Startup-Lehre“

Im Rahmen der „Startup-Initiative“ sollen laut Schramböck zudem neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups geschaffen werden – auch „Startup-Lehre“ genannt. Hierfür soll es Startups ermöglicht werden, über Ausbildungsverbünde mit Startup-Hubs gemeinsam Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden. Als Beispiel nennt die Ministerin die neu geschaffenen Lehrlingsausbildungen in den Bereichen Coding oder E-Commerce.

(c) Martin Pacher / der brutkasten: Margarete Schramböck im Hintergrundgespräch mit dem brutkasten

Die Ausbildungsverbünde sollen die Zusammenarbeit mehrerer Startups bei der Aufnahme von neuen Lehrlingen ermöglichen, wobei sich die Startups anschließend die Kosten der Lehrstelle teilen. Hierfür möchte das BMDW über die bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Lehrlingsstellen zusätzliche Beratungsleistungen anbieten, um das neue Programm künftig zu pushen.

Kredite für Wachstumsfinanzierung

Ein weiterer Punkt der „Startup-Initiative“ umfasst die Stärkung von Garantien für Gründer, die ihr Startup über Bankkredite finanzieren. Wie Schramböck betont, seien Gründer des öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass sie vor der Bank keine ausreichenden Sicherheiten für die Kreditfinanzierung vorweisen können. Zudem würden Kreditbeurteilungen für Startups seitens der Banken aufgrund des hohen Transaktionsaufwands bei vergleichsweise geringem Kreditvolumen immer häufiger gemieden, so die Ministerin.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll das Garantien-System in Zusammenarbeit mit der aws weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen sich Gründer vorab von der aws die nötigen Garantien holen können, um bei Kreditverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu haben: „Im Moment ist es so, dass Banken oftmals Ansuchen für Kredite schon sehr früh ablehnen und sich Gründer erst im nächsten Schritt zur aws wenden, um sich die nötigen Garantien zu holen. Wir wollen den Spieß umdrehen, indem sie erster zur aws kommen und dann mit den ausreichenden Garantien gestärkt zur Bank gehen.“ Hierfür sollen finanzielle Mittel in der Höhe von rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Einführung von regulatorischen Sandboxes

Eine weitere Maßnahme, die allerdings schon länger bekannt ist, umfasst die Schaffung von regulatorischen Sandboxes, in denen die Startups mit ihrer Technologie experimentieren können. Derzeit werde deren Einführung geprüft, sowie ein Umsetzungskonzept und mögliche Anwendungsfelder erarbeitet, so Schramböck. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung eines ersten Pilotprojektes des Bundesministeriums für Finanzen für FinTechs sei derzeit in Begutachtung. Weitere Modelle, wie im Bereich des autonomen Fahrens, könnten folgen.

+++ Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten +++

Um künftige Anwendungsfelder für Regulatory Sandboxes zu erarbeiten, möchte Schramböck insbesondere auf Inputs von Startups setzen: „Wir laden Startups und andere Entscheidungsträger dazu ein, uns Inputs zu liefern, wo wir regulatorische Sandboxes schaffen können.“

Maßnahmen im Zuge der Steuerreform

Als weitere Maßnahmen zur Stärkung Österreichs als Gründerland nannte Schramböck die steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteilung, die Senkung der Körperschaftssteuer sowie die Anhebung des Gewinnfreibetrags von derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro, über die insbesondere auch EPU entlastet werden sollen. Zudem soll es für Eigentümer, die selbst im eigenen Startup mitforschen, über die Forschungsprämie finanzielle Erleichterungen geben.


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Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

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Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

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„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

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