08.05.2019

Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck kündigte heute, Mittwoch, im Rahmen des Ministerrats weitere Maßnahmen ihrer "Startup-Initiative" an. In einem Hintergrundgespräch hat sie dem brutkasten nähere Details zur Initiative genannt – unter anderem zur geplanten Neueinrichtung eines Digitalisierungs- und Wachstumsfonds sowie der "Startup-Lehre".
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Startup-Initiative
(c) Martin Pacher / der brutkasten

Im Jänner diesen Jahres kündigte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach eine „Startup-Initiative“ an, um Österreich als Gründerland im internationalen Wettbewerb zu stärken (der brutkasten berichtete). Die „Startup-Initiative“ soll heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren. In einem Hintergrund-Interview hat Scharmböck dem brutkasten die genauen Details erläutert. Teil der Initiative ist unter anderem die Schaffung eines Digitalsierungs- und Wachstumsfonds und neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups.

Digitalisierungs- und Wachstumsfonds

Eine der wichtigsten Säulen der Startup-Initiative umfasst die Stärkung der Risikokapitalfinanzierung für Startups, die im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf hat. Konkret soll dies über die Schaffung eines neuen Digitalisierungs- und Wachstumfonds erfolgen, der ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen soll. Laut Schramböck soll der Fonds in der aws angesiedelt sein, wobei er den Gründer- und aws Mittelstandsfonds ersetzen wird.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt dabei über ein Public-Private-Partnership-Modell. Hierfür steuert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) rund 50 Millionen Euro bei, wobei 50 Millionen Euro aus der Wirtschaft hinzukommen sollen.

Das Investitionsvolumen soll sich laut der Ministerin in weiterer Folge durch Beteiligungen von Investoren auf bis zu 600 Millionen Euro erhöhen. „Business Angels und Investoren haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an den einzelnen Projekten zu beteiligen. Dadurch werden wir ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro für unseren Digitalisierungs- und Wachstumsfonds bekommen“, so Schramböck.

Ein von Venture-Capital-Firmen oftmals geforderter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert, werde noch diskutiert. Dazu heißt es: „Das Thema ‚Fund of Funds‘ sei noch nicht abgeschlossen.“

„Startup-Lehre“

Im Rahmen der „Startup-Initiative“ sollen laut Schramböck zudem neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups geschaffen werden – auch „Startup-Lehre“ genannt. Hierfür soll es Startups ermöglicht werden, über Ausbildungsverbünde mit Startup-Hubs gemeinsam Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden. Als Beispiel nennt die Ministerin die neu geschaffenen Lehrlingsausbildungen in den Bereichen Coding oder E-Commerce.

(c) Martin Pacher / der brutkasten: Margarete Schramböck im Hintergrundgespräch mit dem brutkasten

Die Ausbildungsverbünde sollen die Zusammenarbeit mehrerer Startups bei der Aufnahme von neuen Lehrlingen ermöglichen, wobei sich die Startups anschließend die Kosten der Lehrstelle teilen. Hierfür möchte das BMDW über die bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Lehrlingsstellen zusätzliche Beratungsleistungen anbieten, um das neue Programm künftig zu pushen.

Kredite für Wachstumsfinanzierung

Ein weiterer Punkt der „Startup-Initiative“ umfasst die Stärkung von Garantien für Gründer, die ihr Startup über Bankkredite finanzieren. Wie Schramböck betont, seien Gründer des öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass sie vor der Bank keine ausreichenden Sicherheiten für die Kreditfinanzierung vorweisen können. Zudem würden Kreditbeurteilungen für Startups seitens der Banken aufgrund des hohen Transaktionsaufwands bei vergleichsweise geringem Kreditvolumen immer häufiger gemieden, so die Ministerin.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll das Garantien-System in Zusammenarbeit mit der aws weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen sich Gründer vorab von der aws die nötigen Garantien holen können, um bei Kreditverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu haben: „Im Moment ist es so, dass Banken oftmals Ansuchen für Kredite schon sehr früh ablehnen und sich Gründer erst im nächsten Schritt zur aws wenden, um sich die nötigen Garantien zu holen. Wir wollen den Spieß umdrehen, indem sie erster zur aws kommen und dann mit den ausreichenden Garantien gestärkt zur Bank gehen.“ Hierfür sollen finanzielle Mittel in der Höhe von rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Einführung von regulatorischen Sandboxes

Eine weitere Maßnahme, die allerdings schon länger bekannt ist, umfasst die Schaffung von regulatorischen Sandboxes, in denen die Startups mit ihrer Technologie experimentieren können. Derzeit werde deren Einführung geprüft, sowie ein Umsetzungskonzept und mögliche Anwendungsfelder erarbeitet, so Schramböck. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung eines ersten Pilotprojektes des Bundesministeriums für Finanzen für FinTechs sei derzeit in Begutachtung. Weitere Modelle, wie im Bereich des autonomen Fahrens, könnten folgen.

+++ Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten +++

Um künftige Anwendungsfelder für Regulatory Sandboxes zu erarbeiten, möchte Schramböck insbesondere auf Inputs von Startups setzen: „Wir laden Startups und andere Entscheidungsträger dazu ein, uns Inputs zu liefern, wo wir regulatorische Sandboxes schaffen können.“

Maßnahmen im Zuge der Steuerreform

Als weitere Maßnahmen zur Stärkung Österreichs als Gründerland nannte Schramböck die steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteilung, die Senkung der Körperschaftssteuer sowie die Anhebung des Gewinnfreibetrags von derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro, über die insbesondere auch EPU entlastet werden sollen. Zudem soll es für Eigentümer, die selbst im eigenen Startup mitforschen, über die Forschungsprämie finanzielle Erleichterungen geben.


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Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

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Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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