08.05.2019

Das sind die wichtigsten Eckpunkte der „Startup-Initiative“ der Regierung

Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck kündigte heute, Mittwoch, im Rahmen des Ministerrats weitere Maßnahmen ihrer "Startup-Initiative" an. In einem Hintergrundgespräch hat sie dem brutkasten nähere Details zur Initiative genannt – unter anderem zur geplanten Neueinrichtung eines Digitalisierungs- und Wachstumsfonds sowie der "Startup-Lehre".
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Startup-Initiative
(c) Martin Pacher / der brutkasten

Im Jänner diesen Jahres kündigte Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck im Rahmen der Regierungsklausur in Mauerbach eine „Startup-Initiative“ an, um Österreich als Gründerland im internationalen Wettbewerb zu stärken (der brutkasten berichtete). Die „Startup-Initiative“ soll heute, Mittwoch, den Ministerrat passieren. In einem Hintergrund-Interview hat Scharmböck dem brutkasten die genauen Details erläutert. Teil der Initiative ist unter anderem die Schaffung eines Digitalsierungs- und Wachstumsfonds und neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups.

Digitalisierungs- und Wachstumsfonds

Eine der wichtigsten Säulen der Startup-Initiative umfasst die Stärkung der Risikokapitalfinanzierung für Startups, die im internationalen Vergleich großen Aufholbedarf hat. Konkret soll dies über die Schaffung eines neuen Digitalisierungs- und Wachstumfonds erfolgen, der ein Volumen von 100 Millionen Euro umfassen soll. Laut Schramböck soll der Fonds in der aws angesiedelt sein, wobei er den Gründer- und aws Mittelstandsfonds ersetzen wird.

Die Finanzierung des Fonds erfolgt dabei über ein Public-Private-Partnership-Modell. Hierfür steuert das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) rund 50 Millionen Euro bei, wobei 50 Millionen Euro aus der Wirtschaft hinzukommen sollen.

Das Investitionsvolumen soll sich laut der Ministerin in weiterer Folge durch Beteiligungen von Investoren auf bis zu 600 Millionen Euro erhöhen. „Business Angels und Investoren haben zusätzlich die Möglichkeit, sich an den einzelnen Projekten zu beteiligen. Dadurch werden wir ein Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro für unseren Digitalisierungs- und Wachstumsfonds bekommen“, so Schramböck.

Ein von Venture-Capital-Firmen oftmals geforderter Dachfonds, der wiederum in andere Fonds investiert, werde noch diskutiert. Dazu heißt es: „Das Thema ‚Fund of Funds‘ sei noch nicht abgeschlossen.“

„Startup-Lehre“

Im Rahmen der „Startup-Initiative“ sollen laut Schramböck zudem neue Ausbildungsformate für Mitarbeiter in Startups geschaffen werden – auch „Startup-Lehre“ genannt. Hierfür soll es Startups ermöglicht werden, über Ausbildungsverbünde mit Startup-Hubs gemeinsam Lehrlinge aufzunehmen und auszubilden. Als Beispiel nennt die Ministerin die neu geschaffenen Lehrlingsausbildungen in den Bereichen Coding oder E-Commerce.

(c) Martin Pacher / der brutkasten: Margarete Schramböck im Hintergrundgespräch mit dem brutkasten

Die Ausbildungsverbünde sollen die Zusammenarbeit mehrerer Startups bei der Aufnahme von neuen Lehrlingen ermöglichen, wobei sich die Startups anschließend die Kosten der Lehrstelle teilen. Hierfür möchte das BMDW über die bei der Wirtschaftskammer eingerichteten Lehrlingsstellen zusätzliche Beratungsleistungen anbieten, um das neue Programm künftig zu pushen.

Kredite für Wachstumsfinanzierung

Ein weiterer Punkt der „Startup-Initiative“ umfasst die Stärkung von Garantien für Gründer, die ihr Startup über Bankkredite finanzieren. Wie Schramböck betont, seien Gründer des öfteren mit der Problematik konfrontiert, dass sie vor der Bank keine ausreichenden Sicherheiten für die Kreditfinanzierung vorweisen können. Zudem würden Kreditbeurteilungen für Startups seitens der Banken aufgrund des hohen Transaktionsaufwands bei vergleichsweise geringem Kreditvolumen immer häufiger gemieden, so die Ministerin.

Um dieser Problematik entgegenzuwirken, soll das Garantien-System in Zusammenarbeit mit der aws weiterentwickelt werden. In Zukunft sollen sich Gründer vorab von der aws die nötigen Garantien holen können, um bei Kreditverhandlungen eine stärkere Verhandlungsposition zu haben: „Im Moment ist es so, dass Banken oftmals Ansuchen für Kredite schon sehr früh ablehnen und sich Gründer erst im nächsten Schritt zur aws wenden, um sich die nötigen Garantien zu holen. Wir wollen den Spieß umdrehen, indem sie erster zur aws kommen und dann mit den ausreichenden Garantien gestärkt zur Bank gehen.“ Hierfür sollen finanzielle Mittel in der Höhe von rund 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Einführung von regulatorischen Sandboxes

Eine weitere Maßnahme, die allerdings schon länger bekannt ist, umfasst die Schaffung von regulatorischen Sandboxes, in denen die Startups mit ihrer Technologie experimentieren können. Derzeit werde deren Einführung geprüft, sowie ein Umsetzungskonzept und mögliche Anwendungsfelder erarbeitet, so Schramböck. Die gesetzliche Grundlage für die Umsetzung eines ersten Pilotprojektes des Bundesministeriums für Finanzen für FinTechs sei derzeit in Begutachtung. Weitere Modelle, wie im Bereich des autonomen Fahrens, könnten folgen.

+++ Steuerreform: Mit diesen Maßnahmen möchte die Regierung Unternehmen entlasten +++

Um künftige Anwendungsfelder für Regulatory Sandboxes zu erarbeiten, möchte Schramböck insbesondere auf Inputs von Startups setzen: „Wir laden Startups und andere Entscheidungsträger dazu ein, uns Inputs zu liefern, wo wir regulatorische Sandboxes schaffen können.“

Maßnahmen im Zuge der Steuerreform

Als weitere Maßnahmen zur Stärkung Österreichs als Gründerland nannte Schramböck die steuerliche Begünstigung von Mitarbeitererfolgsbeteilung, die Senkung der Körperschaftssteuer sowie die Anhebung des Gewinnfreibetrags von derzeit 30.000 Euro auf 100.000 Euro, über die insbesondere auch EPU entlastet werden sollen. Zudem soll es für Eigentümer, die selbst im eigenen Startup mitforschen, über die Forschungsprämie finanzielle Erleichterungen geben.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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