01.08.2024
NEUGRÜNDUNG

Startup-House-Gründer Manuel Gahn launcht Social-Fitness-App cheerin‘

Eine neue App soll den Markt für Fitness-Apps revolutionieren: cheerin', gegründet von Manuel Gahn, soll es einfacher machen, die Fitness-Fortschritte von Freund:innen zu bejubeln.
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Cheerin Social Fitness App Manuel Gahn
Das Team von cheerin' rund um CEO Manuel Gahn (2.v.l.o.) (c) cheerin'

Fitness-Apps wie Runtastic waren vor einigen Jahren die großen Sterne am Startup-Himmel. Im Jahr 2023 hatte der Markt für Fitness-Apps weltweit einen Wert von 1,69 Milliarden US-Dollar, bis 2030 sollen es 7,55 Milliarden US-Dollar werden. Expert:innen rechnen mit einer Wachstumsrate zwischen 17 und 24 Prozent bis dahin.

Der Markt ist allerdings recht kleinteilig, für beinahe jede Sportart gibt es mittlerweile eigene Apps, die einzelne Communitys ansprechen wollen. Auch abseits von körperlichem Training gibt es immer mehr Angebote, die sich zum Beispiel Ernährung oder psychischer Gesundheit widmen.

cheerin‘ macht Bewegung zu „sozialem Event“

Gegen diese Kleinteiligkeit soll die neue App cheerin‘ wirken, die am 1. August offiziell gelauncht wird. Der Clou: Hier können mehr als dreißig andere Apps und Wearables synchronisiert werden. Für Nutzer:innen ist es dadurch möglich, den Fortschritt ihrer Freund:innen zu verfolgen, ohne selbst jede einzelne App installiert zu haben. Auf brutkasten-Anfrage erklärt cheerin‘, dass man dabei kaum mit diesen anderen Apps konkurriere. Die detaillierten Trainingsresultate würden weiterhin nur dort ersichtlich sein. cheerin‘ biete „einen Mehrwert, indem diese Trainingsresultate mit persönlichem Content wie Bildern und in Zukunft auch Videos untermalt werden“. Bei anderen Apps fehle auch „die Möglichkeit des Engagements und Motivation“, wie sie cheerin‘ habe.

CEO von cheerin‘ ist Startup-House-Gründer Manuel Gahn. Mit der App will er „Bewegung zu einem sozialen Event“ machen. Ein aktiver Lebensstil solle zu einem gemeinschaftlichen Erlebnis werden. Ähnliche Pläne dafür hatte Gahn bereits 2021. Damals sprach er im brutkasten-Talk über sein Social-Network-Projekt Sparcs. Er spekulierte damals bereits in der Pre-Launch-Phase von einem „möglichen Unicorn“. Sparcs vereinte mehrere Projekte aus dem Bereich Fitness. Hinter cheerin‘ steckt aber nun ein neues Team.

Mit anderen Fitness-Apps kompatibel

Mit 1. August launcht cheerin‘ nun offiziell. Entwickelt wurde die App von Thrive Life. Dort hält neben Manuel Gahn auch Robin Görlich Unternehmensanteile. Gahn sagt über das Ziel von cheerin‘: „Unsere Vision bei cheerin‘ ist es, die Art und Weise, wie Menschen ihre Gesundheit und Fitness wahrnehmen, zu verändern. Ziel ist es, dass Nutzer nicht nur körperlich aktiver werden, sondern auch stärkere soziale Verbindungen aufbauen und so ihre mentale Gesundheit fördern.“

Aber was macht die App nun konkret? Der wichtigste Punkt: Sie ist mit anderen Apps wie Strava, Apple Health, Garmin oder Oura kompatibel. Dadurch lassen sich Fortschritte automatisch Plattform-übergreifend teilen. Die Fitness- und Gesundheitsaktivitäten der Freund:innen werden in Echtzeit geteilt, was auch spontane gemeinsame Trainingssessions möglich macht. Der wöchentliche oder monatliche Fortschritt kann danach visualisiert und wiederum geteilt werden. Das Ziel sei, „bestehende Freundschaften durch gemeinsame Aktivitäten zu vertiefen, an den Fitnessreisen von Freunden teilzuhaben und neue Kontakte mit ähnlichen Interessen zu knüpfen“.

Wie andere Social Apps ist cheerin‘ zunächst kostenlos. Monetarisiert soll sie in Zukunft durch Partnerschaften mit Gyms und Studios bzw. mit einer eigenen Activewear-Brand werden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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