12.05.2020

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

Welche bilanziellen Details müssen bei der Beantragung des Startup-Corona-Hilfsfonds beachtet werden? Die Experten von Ecovis bieten einen nützlichen Überblick.
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Verträge Beratung für Startups
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Vor kurzem hat das Austria Wirtschaftsservice (aws) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gemäß dem Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16.4.2020 von der Bundesregierung vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. In diesem Gastbeitrag gehen die Experten von Ecovis auf die bilanziellen Aspekte des Startup-Hilfspakets ein.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

d.) Steuerliche Aspekte

3. Ausblick


1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

Gegenstand der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität, unter der Bedingung, dass in das Unternehmen frisches Eigenkapital durch Investoren von mindestens TEUR 10 eingebracht wird, welches durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (bis zu einem Betrag von maximal TEUR 800) in gleicher Höhe verdoppelt wird.

Die Fördermittel sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten für folgende Punkte zu verwenden:

  • Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden können
  • Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen.

Die Förderungsmittel können für die Finanzierung laufender Kosten (zB Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten, Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden. Personalkosten werden jedoch nur bis zu jener Höhe anerkannt, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektiv-, dienstvertraglichen bzw in Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.

Die folgenden Kosten können nicht gefördert werden:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind
  • Nicht-betriebliche Kosten (zB Privatanteile)

Hinsichtlich den näheren Details zum Zuschuss (zB Anspruchsberechtigte, Höhe der Förderung, Antragstellung, etc…) verweisen wir auf unseren Newsletter vom 9.5.2020.[1]

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Bei aufschiebend bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die Rückzahlungsverpflichtung von dem Eintritt einer oder mehrerer bei der Gewährung festgelegten Bedingung(en) abhängig. Anfänglich ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung in einen rückzahlbaren Zuschuss wandelt.

Der aws-Zuschuss auf Basis des Covid-Start-up-Hilfsfonds ist unter folgenden Bedingungen zurückzuzahlen:

  • Die Verpflichtung zur Rückzahlung besteht für 10 Jahre und entsteht mit dem Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn (Jahresüberschuss) anfällt. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils 6 Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Jahr zumindest 50% des jährlichen Gewinns (höhere Rückzahlungen zulässig).
  • Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung.

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

Die bilanziellen Darstellung des Zuschusses ist grundsätzlich von der Art der Verwendung abhängig (maßgebend ist, dass der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist).

Bei der Verwendung des Zuschuss zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen ist folgendes bei der Bilanzierung zu berücksichtigen:

  • Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalles ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots nicht zulässig.
  • Wird ein Zuschuss zur Abdeckung von entsprechend präzisierten Aufwendungen für künftige Perioden gewährt, so ist der hierzu bereits vereinnahmte Betrag als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.

Abgesehen davon sollte die Förderung sowie die mögliche Rückzahlungsverpflichtung im Anhang erläutert werden (sofern noch keine Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme bilanziell erfasst wurde).

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen.

Ist der Bedingungseintritt wahrscheinlich, ist bereits eine Rückstellung zu passivieren. Sofern auf Basis eines vorliegenden Finanz- bzw Businessplans von vornherein innerhalb von 10 Jahren mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, wird bereits im Zeitpunkt der Zuschussgewährung aufgrund des im UGB vorherrschenden Vorsichtsprinzips eine Rückstellung zu bilanzieren sein (die gegebenenfalls noch martküblich abzuzinsen wäre; für steuerliche Zwecke ist eine Abzinsung mit 3,5% gemäß § 9 Abs 5 EStG zu beachten[2]).

Tritt bei Aufwandszuschüssen eine Rückzahlungspflicht ein, ist die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe aufwandswirksam zu erfassen.

d.) Steuerliche Aspekte

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde die Steuerfreiheit für folgende öffentliche Zuwendungen ab dem 1.3.2020 gesetzlich normiert:

  • COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zB Zahlungen iZm der Kurzarbeit)
  • Härtefallfonds
  • Corona-Krisenfonds
  • vergleichbare Zuwendungen von Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden

Der aws-Zuschuss ist daher nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr. Sofern die Rückzahlung in Folgeperioden eintritt, kann im Hinblick auf die seinerzeit vorgenommenen Kürzungen des abzugsfähigen Aufwandes die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

3. Ausblick

Neben dem Covid-Start-up-Hilfsfonds wird es auch einen Venture Capital Fonds zur Mobilisierung von Risikokapital geben. Da die finale Umsetzung des Venture Capital Fonds noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen.


[1]     Siehe https://www.ecovis.com/at/aktuelles/steuern-recht/.

[2]     Zur Rückstellung siehe auch EStR 2000, Rz 2571.


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Koalitionen Startup-Politik
(c) Jonny Gios via Unsplash - bearbeitet von brutkasten

Die Nationalratswahl am Sonntag hat das prognostizierte Ergebnis gebracht. Nun geht es an die Koalitionsfindung. Und die wird schwer. Denn die FPÖ stellt als stimmenstärkste Partei logischerweise den Anspruch auf die Kanzlerschaft. Die ÖVP will aber vermutlich lieber den Kanzlerposten behalten, als zum Juniorpartner der FPÖ zu werden – und muss dafür mit der SPÖ koalieren. Die SPÖ wiederum ließe sich das wohl recht teuer abkaufen. Und auch NEOS und Grüne bringen sich dabei als dritte im Bunde ins Spiel, was zwar rechnerisch nicht notwendig, aber doch nicht ganz auszuschließen ist.

Die Einschätzungen der Polit-Expert:innen sind bekannt. Und die sind sich aktuell sicher: Eine schnelle Regierungsbildung ist sehr unwahrscheinlich. Das liegt sowohl an Machtansprüchen der Parteien als auch an thematischen Differenzen.

Startup-Politik wahrscheinlich keine harte Koalitionsbedingung

Und diese Differenzen gibt es auch in der Startup-Poltitk. Für die Startup-Szene bedeutet die Ausgangslage tendenziell nichts Gutes. Denn dass irgendeine Partei Startup-Maßnahmen, wie sie etwa in der “Vision 2030” gefordert werden, zur harten Koalitionsbedingung macht, ist eher unwahrscheinlich. Beteiligungsfreibetrag, Dachfonds und Co sind mit großer Sicherheit keine Themen, an denen Verhandlungen scheitern, sind sie doch auch für jene Parteien, die sie ins Wahlprogramm geschrieben haben, eher im Bereich “nice to have” anzusiedeln.

Dennoch gibt es Maßnahmen, die in bestimmten Koalitionsvarianten gute Chancen auf Umsetzung haben. Wie diese Chancen stehen, lässt sich auf Basis der Wahlprogramme und von Aussagen der Zuständigen in den Parteien, die brutkasten vor der Wahl eingeholt hat, abschätzen.

Vision 2030: Das sind die Forderungen der Startup-Community

Was sind diese Maßnahmen? In ihrem Forderungskatalog “Vision 2030” legten invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW Ende Juni klar dar, was sich die heimische Startup-Community mehrheitlich wünscht (hier im Detail). Im Rahmen der drei Themenblöcke “Stärkung des Kapitalmarktes”, “Stärkung des Wirtschaftsstandorts” und “Stärkung von Unternehmergeist & Gründungsneigung” wurden dabei jeweils konkrete Empfehlungen abgegeben.

Besonders vehement werden ein Dachfonds, also ein staatlich organisierter, aber nicht finanzierter Fonds, der seinerseits nur in VC-Fonds investiert sowie ein Beteiligungsfreibetrag – eine Steuerbegünstigung bei Startup-Investments bis zu einer Obergrenze – gefordert. Auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, die Einführung eines Verlustausgleichs, also die Möglichkeit für Investor:innen, auch als Privatpersonen Veräußerungs- oder Liquidationsverluste uneingeschränkt mit Gewinnen gegenzurechnen, Entrepreneurship-Wochen an allen Schulen und ein “Gründungsstipendium für alle” stehen in der Vision 2030.

Drei Vision 2030-Forderungen schafften es in Wahlprogramme

Und wie sieht es konkret mit der Chance auf Umsetzung dieser Forderungen aus? Tatsächlich finden sich drei davon explizit in Wahlprogrammen der Parteien, die es nun in den Nationalrat geschafft haben, wieder: Der Dachfonds, der Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Einige der anderen in der Vision 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen haben es zwar in kein Wahlprogramm geschafft, wurden aber von Vertreter:innen der Parteien im Vorfeld der Wahl gegenüber brutkasten als Ziele genannt. Ob diese aber bei Koalitionsverhandlungen dann überhaupt zur Disposition stehen, bleibt abzuwarten.

Alle drei genannten Forderungen wurden von der ÖVP ins Wahlprogramm übernommen, der Beteiligungsfreibetrag auch von den NEOS. Bei diesen und auch bei der FPÖ gibt es zudem einige offenere Formulierungen in den Wahlprogrammen, die eine mögliche Zustimmung zu bestimmten Maßnahmen nahelegen. Die SPÖ und in geringerem Maße die Grünen sind bei den genannten Forderungen eher bis gänzlich ablehnend einzustufen – mit unterschiedlichen Schattierungen.

DachfondsBeteiligungsfreibetragReform Wagniskapitalfondsgesetz
FPÖZustimmung möglichZustimmung wahrscheinlichZustimmung wahrscheinlich
ÖVPexplizit gefordertexplizit gefordertexplizit gefordert
SPÖZustimmung möglichZustimmung unwahrscheinlichZustimmung unwahrscheinlich
NEOSZustimmung wahrscheinlichexplizit gefordertZustimmung wahrscheinlich
GRÜNEZustimmung möglichZustimmung möglichZustimmung möglich

Chancen auf Umsetzung der Startup-Politik-Forderungen in den Koalitionsvarianten

Die prinzipielle Zustimmung zu einer Maßnahme durch die eine, oder die prinzipielle Ablehnung durch die andere Partei, lassen natürlich noch keine sichere Prognose zum Ausgang möglicher Koalitionsverhandlungen zu. Doch klar ist: Bei Konsens bei einem Thema besteht eine recht große Wahrscheinlichkeit für eine Umsetzung. Je größer der Dissens, desto kleiner wird die Wahrscheinlichkeit. Hier eine Einschätzung der Chancen in den unterschiedlichen Koalitionsvarianten:

FPÖ-ÖVP: Gute Chancen

Eine blau-türkise Koalition hat aus den eingangs genannten Gründen vielleicht nicht die größte Chance auf Umsetzung. Würde es dennoch soweit kommen, könnte sich die Startup-Community durchaus Hoffnungen auf die Umsetzung zentraler Maßnahmen machen. Im Wahlprogramm der FPÖ findet sich zwar nichts zum von der ÖVP geforderten Beteiligungsfreibetrag. Gegenüber brutkasten hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” aber vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen”. Eine Zustimmung scheint also wahrscheinlich. Auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community dürfte somit in einer möglichen FPÖ-ÖVP-Regierung realistisch sein.

Schwieriger wird es beim Dachfonds, den die ÖVP, wie erwähnt, ebenfalls in ihre Forderungen aufgenommen hat. Die FPÖ meinte gegenüber brutkasten, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Als Dachfonds im Sinne eines “Fund of Funds”, der nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird, lässt sich das nicht auslegen. Dass sich die FPÖ aber auch für dieses Modell anstatt des vorgeschlagenen gewinnen lässt, kann zumindest als möglich eingestuft werden.

Schwierig wird es in einer potenziellen blau-türkisen Regierung jedenfalls bei einem Thema, das zwar nicht in der Vision 2030 festgehalten wurde, aber in der Startup-Szene immer wieder aufs Tapet gebracht wird: Weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Zwar nennt die FPÖ Entbürokratisierung als zentrales Ziel in der Wirtschaftspolitik. Bei Zuwanderung – sei sie auch qualifiziert – dürfte es aber wohl anders aussehen. Auch für zusätzliche Erleichterungen der Formvorschriften in der FlexCo, sprich den Wegfall von Notariatspflichten in weiteren Fällen, ist die FPÖ definitiv nicht zu haben. Eher zum Nachteil in der Startup-Politik könnte zudem auch die betonte EU-Skepsis der Partei werden.

FPÖ-SPÖ: Kaum Chancen

Kaum Chancen gibt es für eine FPÖ-SPÖ-Regierung, falls nicht zumindest die Sozialdemokraten ihr aktuelles Führungsteam komplett austauschen. Und wenn es tatsächlich soweit käme, gäbe es wohl kaum Chancen auf Umsetzung von Forderungen aus der Vision 2030. Schließlich fordert keine der Parteien auch nur eine davon explizit. Wie zuvor dargelegt, dürfte sich die FPÖ zwar durchaus etwa für den Beteiligungsfreibetrag gewinnen lassen. Dieser wurde aber von einzelnen SPÖ-Politiker:innen in der Vergangenheit bereits explizit abgelehnt. Und zur Koalitionsbedingung in ohnehin sehr schwierigen Verhandlungen würde ihn die FPÖ gewiss nicht machen.

Treffen könnten sich die beiden Parteien beim Aufbau eines staatlichen Beteiligungsvehikels, also einem klaren Gegenmodell zum geforderten Dachfonds. Die SPÖ fordert im Wahlprogramm explizit direkte staatliche Minderheitsbeteiligungen an Startups. Die FPÖ äußert sich mit der zuvor erwähnten Forderungen eines von Österreich eingerichteten Venture-Capital-Fonds durchaus ähnlich.

ÖVP-SPÖ: Begrenzte Chancen

In der aktuell von vielen Polit-Expert:innen als am wahrscheinlichsten gehandelten türkis-roten Koalitionsvariante treffen bekanntlich wirtschaftspolitisch zwei Welten aufeinander. Der Usus in Koaltitionsverhandlungen, Zustimmungen zu für die andere Partei wichtigen Maßnahmen zu tauschen, eröffnet prinzipiell die Möglichkeit, dass Maßnahmen trotz der eigentlich ablehnenden Haltung einer Partei umgesetzt werden. Das setzt aber voraus, dass diese für die andere Partei wichtig genug sind, um für so einen Tausch genutzt zu werden. Im Klartext: Die ÖVP müsste die Startup-Politik-Maßnahmen relativ hoch priorisieren, was eher unwahrscheinlich ist.

Beim Beteiligungsfreibetrag und auch bei einer Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community dürfte es nämlich schwierig werden, die SPÖ zu überzeugen. SPÖ-Chef Andreas Babler äußerte sich in einem Interview im April gegenüber brutkasten zum Beteiligungsfreibetrag so: “Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.” Die ideologische Hürde für eine Umsetzung ist also wohl zu hoch.

Mehr Chancen dürfte es beim Dachfonds geben. “Man kann über alle Instrumente diskutieren”, sagte Babler dazu im Interview. Die SPÖ wünscht sich, wie erwähnt, direkte staatliche Beteiligungen an Startups über einen „staatlichen Zukunftsfonds“ und einen „KlimaTransformationsfonds“ und damit ein klar anders Modell als den Dachfonds. Die Partei will damit das aktuelle Förder-Modell zumindest teilwiese durch eines ersetzen, in dem der Staat langfristig von erfolgreichen Startups finanziell profitiert und mehr Geld zurückbekommt, als investiert wurde. Zwar sieht der Dachfonds-Vorschlag der Startup-Institutionen nicht vor, dass der Staat selber in den Fonds einzahlt. Mit diesem Kompromiss könnten ÖVP und SPÖ sich aber eventuell treffen. Umgekehrt wäre es natürlich auch möglich, dass die ÖVP auf den SPÖ-Vorschlag einsteigt.

Zusammenkommen könnten türkis und rot auch bei weiteren Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte, wiewohl es auch hier in der Vergangenheit kritische Töne von Seiten der roten Gewerkschaften gab, die einen Druck auf die Löhne durch billigere Arbeitskräfte aus dem Ausland befürchten. Diese Sorge könnte aber durch die Ausgestaltung im Detail ausgeräumt werden. Auch bei weiteren Erleichterungen bei FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung könnten ÖVP und SPÖ potenziell Einigungen erzielen.

ÖVP-SPÖ-NEOS: Erhöhte Chancen

Im Gespräch sind aktuell bekanntlich auch noch mögliche Dreierkoalitionen – konkret türkis-rot-pink und türkis-rot-grün, wobei die erste Variante von Polit-Expert:innen als wahrscheinlicher eingestuft wird. Sollte es tatsächlich zu dieser Kombination kommen, könnte dies durchaus positiv für die Forderungen aus der Vision 2030 sein. Zwar haben die NEOS nur den Beteiligungsfreibetrag explizit in ihr Wahlprogramm geschrieben. Sie wünschen sich aber ein Kapitalmarktreform, in die auch eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community durchaus hineinpassen würde. NEOS-Startup-Sprecherin Henrike Brandstötter fordert dazu gegenüber brutkasten auch “rechtliche Rahmenbedingungen für Risikokapitalgesellschaften nach internationalen Standards”.

Und auch gegen den Dachfonds spricht bei den Pinken aus ideologischer Sicht nichts – im Gegenteil. Sollten diese Themen in dieser Konstellation verhandelt werden, stünde es also wahrscheinlich zwei zu eins gegen die SPÖ – was die Chancen auf Umsetzung im Vergleich zur türkis-roten Zweier-Koalition vergrößern würde.

Die NEOS könnten zudem weitere Wünsche der Startup-Community aufs Tapet bringen. Deutlich tritt Henrike Brandstötter gegenüber brutkasten etwa für eine weitere Lockerung der Formvorschriften bei der FlexCo und Verbesserungen bei der Mitarbeiter:innenbeteiligung sowie deren Ausweitung ein. Auch beim Thema Rot-Weiß-Rot-Karte sind die NEOS mit der Startup-Community auf Schiene und könnten mit ÖVP und SPÖ übereinkommen.

ÖVP-SPÖ-Grüne: Gleichbleibende Chancen

Schwieriger für die Vorschläge aus der Vision 2030 könnte es in der türkis-rot-grünen Variante werden. Zwar bewiesen die Grünen in der ablaufenden Regierungsperiode mit FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung, dass sie startup-politische Maßnahmen durchaus positiv mittragen können und wollen. Etwa mit der Ablehnung des “Vorsorgekontos” zeigten sie aber auch, wo ihre ideologischen Grenzen liegen – die auch beim Beteiligungsfreibetrag schlagend werden könnten. Ganz soweit links wie bei der Babler-SPÖ liegen diese Grenzen aber nicht. Elisabeth Götze, Wirtschafts- und Innovationssprecherin der Grünen im Parlament, fordert etwa gegenüber brutkasten den auch in der Vision 2030 angeführten Verlustausgleich für Investor:innen, die als Privatperson investieren.

Beim Thema Fonds sind die Grünen mit Götzes Forderung nach einer “jährlichen Dotierung eines Gründungsfonds” eher auf SPÖ-, als auf Dachfonds-Linie. Allerdings will Götze auch “prüfen, ob die aktuelle gesetzliche Vorgabe der Veranlagungsstrategie der Pensionskassen weiterhin wirtschaftlich sinnvoll ist” – eine Anhebung der Grenze von aktuell vier Prozent der Mittel, die in “alternative Investments” fließen dürfen, würde den Weg für den Dachfonds ebnen. Zu gewinnen dürften die Grünen auch für weitere Verbesserungen bei FlexCo und Mitarbeiter:innenbeteiligung sowie bei der Rot-Weiß-Rot-Karte sein. In Koalitionsverhandlungen mit türkis und rot stünden die Grünen also letztlich bei den meisten Themen entweder in der Mitte, oder eher auf SPÖ-Seite und würden die Situation im Vergleich zur ÖVP-SPÖ-Zweierkoalition in Summe wohl wenig beeinflussen.

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