12.05.2020

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

Welche bilanziellen Details müssen bei der Beantragung des Startup-Corona-Hilfsfonds beachtet werden? Die Experten von Ecovis bieten einen nützlichen Überblick.
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Verträge Beratung für Startups
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Vor kurzem hat das Austria Wirtschaftsservice (aws) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gemäß dem Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16.4.2020 von der Bundesregierung vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. In diesem Gastbeitrag gehen die Experten von Ecovis auf die bilanziellen Aspekte des Startup-Hilfspakets ein.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

d.) Steuerliche Aspekte

3. Ausblick


1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

Gegenstand der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität, unter der Bedingung, dass in das Unternehmen frisches Eigenkapital durch Investoren von mindestens TEUR 10 eingebracht wird, welches durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (bis zu einem Betrag von maximal TEUR 800) in gleicher Höhe verdoppelt wird.

Die Fördermittel sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten für folgende Punkte zu verwenden:

  • Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden können
  • Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen.

Die Förderungsmittel können für die Finanzierung laufender Kosten (zB Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten, Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden. Personalkosten werden jedoch nur bis zu jener Höhe anerkannt, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektiv-, dienstvertraglichen bzw in Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.

Die folgenden Kosten können nicht gefördert werden:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind
  • Nicht-betriebliche Kosten (zB Privatanteile)

Hinsichtlich den näheren Details zum Zuschuss (zB Anspruchsberechtigte, Höhe der Förderung, Antragstellung, etc…) verweisen wir auf unseren Newsletter vom 9.5.2020.[1]

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Bei aufschiebend bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die Rückzahlungsverpflichtung von dem Eintritt einer oder mehrerer bei der Gewährung festgelegten Bedingung(en) abhängig. Anfänglich ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung in einen rückzahlbaren Zuschuss wandelt.

Der aws-Zuschuss auf Basis des Covid-Start-up-Hilfsfonds ist unter folgenden Bedingungen zurückzuzahlen:

  • Die Verpflichtung zur Rückzahlung besteht für 10 Jahre und entsteht mit dem Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn (Jahresüberschuss) anfällt. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils 6 Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Jahr zumindest 50% des jährlichen Gewinns (höhere Rückzahlungen zulässig).
  • Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung.

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

Die bilanziellen Darstellung des Zuschusses ist grundsätzlich von der Art der Verwendung abhängig (maßgebend ist, dass der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist).

Bei der Verwendung des Zuschuss zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen ist folgendes bei der Bilanzierung zu berücksichtigen:

  • Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalles ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots nicht zulässig.
  • Wird ein Zuschuss zur Abdeckung von entsprechend präzisierten Aufwendungen für künftige Perioden gewährt, so ist der hierzu bereits vereinnahmte Betrag als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.

Abgesehen davon sollte die Förderung sowie die mögliche Rückzahlungsverpflichtung im Anhang erläutert werden (sofern noch keine Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme bilanziell erfasst wurde).

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen.

Ist der Bedingungseintritt wahrscheinlich, ist bereits eine Rückstellung zu passivieren. Sofern auf Basis eines vorliegenden Finanz- bzw Businessplans von vornherein innerhalb von 10 Jahren mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, wird bereits im Zeitpunkt der Zuschussgewährung aufgrund des im UGB vorherrschenden Vorsichtsprinzips eine Rückstellung zu bilanzieren sein (die gegebenenfalls noch martküblich abzuzinsen wäre; für steuerliche Zwecke ist eine Abzinsung mit 3,5% gemäß § 9 Abs 5 EStG zu beachten[2]).

Tritt bei Aufwandszuschüssen eine Rückzahlungspflicht ein, ist die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe aufwandswirksam zu erfassen.

d.) Steuerliche Aspekte

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde die Steuerfreiheit für folgende öffentliche Zuwendungen ab dem 1.3.2020 gesetzlich normiert:

  • COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zB Zahlungen iZm der Kurzarbeit)
  • Härtefallfonds
  • Corona-Krisenfonds
  • vergleichbare Zuwendungen von Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden

Der aws-Zuschuss ist daher nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr. Sofern die Rückzahlung in Folgeperioden eintritt, kann im Hinblick auf die seinerzeit vorgenommenen Kürzungen des abzugsfähigen Aufwandes die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

3. Ausblick

Neben dem Covid-Start-up-Hilfsfonds wird es auch einen Venture Capital Fonds zur Mobilisierung von Risikokapital geben. Da die finale Umsetzung des Venture Capital Fonds noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen.


[1]     Siehe https://www.ecovis.com/at/aktuelles/steuern-recht/.

[2]     Zur Rückstellung siehe auch EStR 2000, Rz 2571.


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Christoph Andexlinger, CEO von SES Spar European Shopping Centers (c) Florian Stürzenbaum
Christoph Andexlinger, CEO von SES Spar European Shopping Centers (c) Florian Stürzenbaum

*Diese Themenpartnerschaft erschien zuerst in der neuen Ausgabe unseres Printmagazins. Eine Downloadmöglichkeit findet sich am Ende des Artikels.


Woran denkt man bei einem Shopping-Center? Shops aus unterschiedlichsten Branchen, Gastronomie, vielleicht auch ein Kino. Aber meist ist wenig über die Infrastruktur dahinter und die Betreiber bekannt. So ging es auch Christoph Andexlinger, als er vor 25 Jahren Marketingleiter im Salzburger EUROPARK wurde. Heute ist er CEO der SES Spar European Shopping Centers.

Investor, Entwickler, Betreiber

Insgesamt betreibt das zum Spar-Konzern gehörige Unternehmen 31 Shopping-Center in sechs europäischen Ländern. Statt mit Lebensmitteln beschäftigt sich die SES mit Immobilien: “Wir sind Investor, Entwickler, Betreiber, und mit unseren eigenen Konzernbetrieben auch Pächter. Wenn das Ding rennt, freut es uns an vier Stellen. Wenn es anders wäre, würde es uns an vier Stellen weh tun.” In ihren Verträgen werde die Pacht der Shopbetreiber nach dem Umsatz des Unternehmens berechnet, basierend auf einem Mindestbetrag. Je nach Konzept und Branche werde das abgestimmt. Dadurch sei man umsatzbeteiligt und habe ein starkes Interesse an langfristigen, erfolgreichen Partnerschaften. Lokale Händler:innen und Startups nehmen auch das Feedback des Center-Betreibers als Sparring-Partner gerne an. 

Statt Erfolgszahlen zu nennen, spricht Andexlinger über den “wahren Erfolgsfaktor” der SES: die hundertprozentige Kund:innenfokussierung. ”Wir schaffen pulsierende Lebensräume mit höchster Kundenrelevanz,” sagt er. Heißt: Mit den Centern sollen Räume geschaffen werden, die Kund:innen gerne aufsuchen. Dafür sei es besonders wichtig, in jedem Haus ein lokales Team zu haben, das aus den jeweiligen Regionen kommt und lokal verankert ist. “Wir wollen kein Fremdkörper sein, sondern ein Teil der jeweiligen Stadt.” Man verstehe sich als “moderner Marktplatz”, der neben den Shops auch Raum für Kunst-Ausstellungen, Sport-Events oder Flashmobs bietet.

Handel, aber nicht nur

Der Schwerpunkt sei aber immer noch der Handel. Andexlingers Einschätzung zufolge bleibe das auch die nächsten fünf bis zehn Jahre noch so – auch wenn die Gastronomie immer wichtiger wird. Eine große Veränderung spüre man auch im Gesundheitssektor. Einige Ärzt:innen sind bereits in den Shopping-Centern eingemietet, durch eine neue Kooperation verstärkt die SES diesen Trend. Die gemeinnützige Vinzenz-Gruppe wurde als Partner gewonnen, sie wird ihr Know-how im Gesundheitsbereich für die Schaffung von Gesundheitszentren in den Centern einsetzen.

So macht in der Kultur- und Musikstadt Salzburg auch ein Kulturschwerpunkt Sinn. 2005 habe man dort mit dem OVAL einen der modernst ausgestatteten Konzerträume Europas geschaffen. Ursprünglich als Bühne für Schultheater oder Vereine gedacht, wurde die Idee schnell professionalisiert. Mit Massimiliano Fuksas wurde ein Weltstar-Architekt engagiert und die besten Akustiker setzten sich an das Projekt. Seit 19 Jahren ist Margret Stronegger die Intendantin. Der Saal werde mittlerweile sogar für Veranstaltungen der Internationalen Mozartwoche genutzt.

Auf die Kleinen kommt es an

Wie viel Innovationskraft steckt nun in einem Shopping-Center? “Handel ist Wandel”, sagt Andexlinger. Alle sechs bis acht Jahre müsse sich ein Laden verändern, das Sortiment wechsle mittlerweile nahezu täglich. Ein Shopping-Center ist für ihn die “ideale Plattform für Innovationen, die die breite Masse ansprechen”. Dort, wo jeden Tag zehntausende Menschen zusammenkommen, erhalte man schneller Feedback als irgendwo sonst. Hier lassen sich Dinge ausprobieren, auch wenn manches vielleicht schneller scheitert als anderswo. Aber genau dieses Nah dran sein ist für Andexlinger das Spannende. Das müsse man wohl auch aushalten und mögen, sagt er.

Oft heiße es, Shopping-Center würden überall das gleiche anbieten. Natürlich gebe es die Brands, die man in den meisten Häusern finde, sagt Andexlinger. Diese “Magnetbetriebe” brauche es, damit kreiere man den Traffic. Die Positionierung eines Centers hänge aber stark von den kleineren Shops ab, die es mitunter nur in dieser Stadt gebe. Andexlinger nennt als Beispiel den EUROPARK in Salzburg: Von Beginn an wurden 40 der 80 Shops von lokalen Händler:innen betrieben. Gründer:innen und Innovator:innen sind für Andexlinger “der Sprit für den Motor” des Shopping-Centers. Ohne ihren Input gehe es nicht, dann werde man langweilig für die Kund:innen.

Aus diesem Grund habe man während der Covid-19-Pandemie auch die Plattform yip.at gestartet. Hier können sich innovative Händler:innen, Gastronom:innen oder Handwerker:innen kostenlos anmelden. Potentielle Kund:innen können dort Angebote finden, die es in ihrer unmittelbaren Umgebung gibt. Das führe zur Vernetzung der Händler:innen untereinander, sagt Andexlinger. Aber auch als SES Gruppe lerne man so neue Konzepte kennen und komme mit ihnen in Kontakt.

Kuratiertes Angebot

Wo geht die Reise für Shopping-Center hin? Andexlinger ist überzeugt, dass es in den nächsten Jahren eine Marktbereinigung geben wird. Dadurch würden die erfolgreichen Center noch stärker werden. “Shopping-Center werden sich öffnen müssen”, sagt Andexlinger. Kulturangebote, Gesundheitsparks, das sei die Zukunft. Und: ein kuratiertes Angebot. Damit unterscheide man sich vom Online-Handel. Eine gute Vorauswahl, für die man stehe und auf die man sich verlassen könne, führe zum Erfolg.

Andexlinger betont: “Wir sind ein durch und durch analoger Ort.” In einem Shopping-Center würden Menschen aufeinander treffen, Waren können angeschaut und probiert werden. Man nutze aber alle Formen der Digitalisierung, die auch einen Mehrwert für die Kund:innen bringe und sie unterstütze. Andexlinger wünscht sich mehr Mut fürs Analoge: “Wir erleben die größten Konzerte aller Zeiten, Museen haben Besucherzahlen wie nie zuvor. Ich glaube an die Kraft des Analogen, weil es etwas Besonderes ist.”

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