12.05.2020

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

Welche bilanziellen Details müssen bei der Beantragung des Startup-Corona-Hilfsfonds beachtet werden? Die Experten von Ecovis bieten einen nützlichen Überblick.
/artikel/startup-hilfspaket-bilanz
Verträge Beratung für Startups
(c) fotolia / Freedomz

Vor kurzem hat das Austria Wirtschaftsservice (aws) die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung gemäß dem Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16.4.2020 von der Bundesregierung vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. In diesem Gastbeitrag gehen die Experten von Ecovis auf die bilanziellen Aspekte des Startup-Hilfspakets ein.


Inhaltsverzeichnis:

1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

d.) Steuerliche Aspekte

3. Ausblick


1. Allgemeines zum Covid-Start-up-Hilfsfonds

Gegenstand der Förderung ist die Aufrechterhaltung der Liquidität, unter der Bedingung, dass in das Unternehmen frisches Eigenkapital durch Investoren von mindestens TEUR 10 eingebracht wird, welches durch das Austria Wirtschaftsservice (aws) in Form eines bedingt rückzahlbaren Zuschusses (bis zu einem Betrag von maximal TEUR 800) in gleicher Höhe verdoppelt wird.

Die Fördermittel sind innerhalb eines Zeitraums von bis zu 12 Monaten für folgende Punkte zu verwenden:

  • Finanzierung von Betriebsausgaben, die krisenbedingt nicht durch Umsätze gedeckt werden können
  • Überbrückung von Finanzierungsengpässen, die krisenbedingt durch Wegfall von Fremd- und Eigenkapitalfinanzierungen entstehen.

Die Förderungsmittel können für die Finanzierung laufender Kosten (zB Personalkosten einschließlich Lohnnebenkosten, Sachkosten, F&E-Aufwand) und Investitionen verwendet werden. Personalkosten werden jedoch nur bis zu jener Höhe anerkannt, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektiv-, dienstvertraglichen bzw in Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.

Die folgenden Kosten können nicht gefördert werden:

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind
  • Nicht-betriebliche Kosten (zB Privatanteile)

Hinsichtlich den näheren Details zum Zuschuss (zB Anspruchsberechtigte, Höhe der Förderung, Antragstellung, etc…) verweisen wir auf unseren Newsletter vom 9.5.2020.[1]

2. Bilanzielle Darstellung des Zuschusses

a.) Was sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse?

Bei aufschiebend bedingt rückzahlbaren Zuschüssen ist die Rückzahlungsverpflichtung von dem Eintritt einer oder mehrerer bei der Gewährung festgelegten Bedingung(en) abhängig. Anfänglich ist von einem nicht rückzahlbaren Zuschuss auszugehen, der sich im Zeitpunkt des Eintritts der Rückzahlungsverpflichtung in einen rückzahlbaren Zuschuss wandelt.

Der aws-Zuschuss auf Basis des Covid-Start-up-Hilfsfonds ist unter folgenden Bedingungen zurückzuzahlen:

  • Die Verpflichtung zur Rückzahlung besteht für 10 Jahre und entsteht mit dem Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr, in dem erstmalig ein Gewinn (Jahresüberschuss) anfällt. Der Rückzahlungsbetrag ist jeweils 6 Monate nach Bilanzstichtag zur Zahlung fällig und beträgt pro Jahr zumindest 50% des jährlichen Gewinns (höhere Rückzahlungen zulässig).
  • Eine vollständige Rückzahlungsverpflichtung entsteht bei gänzlicher oder mehrheitlicher Unternehmensveräußerung.

b.) Erfassung von bedingt rückzahlbaren Zuschüssen

Die bilanziellen Darstellung des Zuschusses ist grundsätzlich von der Art der Verwendung abhängig (maßgebend ist, dass der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist).

Bei der Verwendung des Zuschuss zur Abdeckung der laufenden Aufwendungen ist folgendes bei der Bilanzierung zu berücksichtigen:

  • Zuschüsse zur Abdeckung von Aufwendungen sind nach Maßgabe des Aufwandsanfalles ergebniswirksam zu erfassen, wobei entweder ein Ausweis als „übrige sonstige betriebliche Erträge“ oder eine offene Absetzung vom jeweiligen Aufwand (in einer Vorspalte) zulässig sind. Eine Kürzung des durch Zuschuss gedeckten Aufwands ist aufgrund des Saldierungsverbots nicht zulässig.
  • Wird ein Zuschuss zur Abdeckung von entsprechend präzisierten Aufwendungen für künftige Perioden gewährt, so ist der hierzu bereits vereinnahmte Betrag als passive Rechnungsabgrenzung auszuweisen.

Abgesehen davon sollte die Förderung sowie die mögliche Rückzahlungsverpflichtung im Anhang erläutert werden (sofern noch keine Rückstellung für eine drohende Inanspruchnahme bilanziell erfasst wurde).

c.) Eintritt der Rückzahlungsverpflichtung

Im Falle von Zuschüssen mit einer aufschiebend bedingten Rückzahlungsverpflichtung tritt die Rückzahlungsverpflichtung mit dem Eintritt der definierten Bedingung(en) ein. Tritt die Rückzahlungsverpflichtung ein, ist der Rückzahlungsbetrag unter Verwendung des noch nicht erfolgswirksam erfassten Teiles des Zuschusses als Verbindlichkeit anzusetzen.

Ist der Bedingungseintritt wahrscheinlich, ist bereits eine Rückstellung zu passivieren. Sofern auf Basis eines vorliegenden Finanz- bzw Businessplans von vornherein innerhalb von 10 Jahren mit einer Rückzahlung zu rechnen ist, wird bereits im Zeitpunkt der Zuschussgewährung aufgrund des im UGB vorherrschenden Vorsichtsprinzips eine Rückstellung zu bilanzieren sein (die gegebenenfalls noch martküblich abzuzinsen wäre; für steuerliche Zwecke ist eine Abzinsung mit 3,5% gemäß § 9 Abs 5 EStG zu beachten[2]).

Tritt bei Aufwandszuschüssen eine Rückzahlungspflicht ein, ist die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe aufwandswirksam zu erfassen.

d.) Steuerliche Aspekte

Mit dem 3. COVID-19-Gesetz wurde die Steuerfreiheit für folgende öffentliche Zuwendungen ab dem 1.3.2020 gesetzlich normiert:

  • COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (zB Zahlungen iZm der Kurzarbeit)
  • Härtefallfonds
  • Corona-Krisenfonds
  • vergleichbare Zuwendungen von Bundesländer, Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen, die für die Bewältigung der COVID-19-Krisensituation geleistet werden

Der aws-Zuschuss ist daher nicht steuerpflichtig, aber er reduziert die abzugsfähigen Aufwendungen im betreffenden Wirtschaftsjahr. Sofern die Rückzahlung in Folgeperioden eintritt, kann im Hinblick auf die seinerzeit vorgenommenen Kürzungen des abzugsfähigen Aufwandes die Rückzahlung – insoweit noch keine aufwandswirksame Vorsorge mittels Rückstellung erfolgte – als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

3. Ausblick

Neben dem Covid-Start-up-Hilfsfonds wird es auch einen Venture Capital Fonds zur Mobilisierung von Risikokapital geben. Da die finale Umsetzung des Venture Capital Fonds noch nicht erfolgt ist, werden wir Sie über die weitere Entwicklung am Laufenden halten und zeitnahe mit einem entsprechenden Update informieren. Gerne unterstützen wir Sie bei sämtlichen Aspekten und Abwicklungsschritten im Zusammenhang mit den Corona-Hilfsmaßnahmen.


[1]     Siehe https://www.ecovis.com/at/aktuelles/steuern-recht/.

[2]     Zur Rückstellung siehe auch EStR 2000, Rz 2571.


Redaktionstipps
Deine ungelesenen Artikel:
19.06.2024

GO AUSTRIA: Wie Startups aus Asien den Wirtschaftsstandort Österreich für sich entdecken

37 Startups aus sieben asiatischen Ländern erhielten über das GO AUSTRIA-Programm einen ersten Zugang zum österreichischen Markt. Unter anderem nahmen sie im Zuge ihres zweiwöchigen Besuchs an der ViennaUP teil. Wir haben die Startups begleitet.
/artikel/go-austria-2024
19.06.2024

GO AUSTRIA: Wie Startups aus Asien den Wirtschaftsstandort Österreich für sich entdecken

37 Startups aus sieben asiatischen Ländern erhielten über das GO AUSTRIA-Programm einen ersten Zugang zum österreichischen Markt. Unter anderem nahmen sie im Zuge ihres zweiwöchigen Besuchs an der ViennaUP teil. Wir haben die Startups begleitet.
/artikel/go-austria-2024
(c) brutkasten

Mit dem GO AUSTRIA-Programm bringt Global Incubator Network Austria (GIN) jedes Jahr Startups aus den GIN-Zielregionen von Asien nach Österreich. Das Inkubations- und Internationalisierungsprogramm bietet asiatischen Startups, die mit ihren Technologien und Geschäftsmodellen nach Österreich und Europa expandieren wollen, maßgeschneiderte Unterstützungsangebote (brutkasten berichtete).

Seit dem Start von GO AUSTRIA wurden so mehr als 200 Startups von Asien nach Österreich gebracht. Neben ersten Einsichten zum österreichischen Markt erhalten die Teilnehmer:innen erste Kontakte zu potentiellen Geschäftspartnern. Im Idealfall entstehen dadurch langfristige Geschäftsbeziehungen, die bis zu einer Standortansiedelung reichen können.

Größter Batch von GO AUSTRIA

Für den aktuellen “Spring Batch 2024” von GO AUSTRIA qualifizierten sich im Frühjahr wieder Startups aus Asien und Israel, die Lösungen im Deep-Tech-Bereich entwickeln. Herzstück des Programms bildete auch in diesem Jahr wieder ein zweiwöchiger Besuch des Wirtschaftsstandorts Wien. Dieser ging in den ersten zwei Wochen im Juni in Wien über die Bühne und war unter anderem an Österreichs größtes Startups-Festival, die ViennaUP, gekoppelt.

“Mit 37 teilnehmenden Startups aus sieben verschiedenen Ländern war es bislang der größte Durchgang”, so Werner Müller, FFG-Head of Startup Services und Programm-Manager des Global Incubator Network Austria.

Zudem waren auch drei Delegationen aus Israel, Japan und Hongkong sowie Follow-up-Teilnehmer:innen aus vorausgegangenen Batches mit am Start. Teilnehmer:innen kamen zudem aus den Zielländern Taiwan, Singapur, Indien und Südkorea.

Teilnahme an der ViennaUP für zielgerichtetes Networking

Über die Teilnahme an der ViennaUP wurden den Startups zielgerichtete Möglichkeiten zum Networking geboten. Unter anderem erhielten sie so einen ersten Einblick in den österreichischen Markt und konnten mit potentiellen Geschäftspartnern in Kontakt treten. Dazu zählt auch die Präsentation der eigenen technologischen Lösungen, im Rahmen von Pitching-Sessions.

Einer der Teilnehmer war Noam Katz, Data Lead beim israelischen Startup Illuria. Das 2018 gegründete Unternehmen entwickelt eine Wearable-Lösung, um Patient:innen mit ADHS im Alltag zu unterstützen. “Die Teilnahme bietet uns nicht nur die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen. Wir lernen dabei auch, wie wir unsere Lösung besser weiterverkaufen können”, so Katz über den Mehrwert von GO AUSTRIA.

Unterstützung durch Mentor:innen

Bereits am Beginn des zweiwöchigen Besuchs präsentierten die teilnehmenden Startups im Rahmen einer Kickoff-Veranstaltung im Wiener wexelerate ihre eigenen Lösungen vor den versammelten Mentor:innen. Jedem am Batch teilnehmenden Startups sowie den drei Delegationen stand jeweils ein Mentor oder eine Mentorin zur Seite. Im Zuge des Kickoffs konnten sich die Startups in Speed-Dating-Sessions über ihre Erwartungen austauschen.

Durch die unterschiedlichen Vernetzungsangebote profitieren jedoch nicht nur die asiatischen Startups. Werner Wutscher, einer der Mentoren des GO AUSTRIA-Programms, betont diesbezüglich: “Die USP des Programms ist seine Internationalität. Den Überblick zu erhalten, was sich weltweit in anderen Startup-Ökosystemen abspielt, ist auch für den heimischen Wirtschaftsstandort von großer Bedeutung.”

Connect Day, Gigabit Academy und GIN and Friends

Neben der Kickoff-Veranstaltung stand zudem auch der Besuch des Connect Day am Programm. Mit mehr als 1.300 Teilnehmer:innen und 250 Investor:innen ist das Event die größte Networking-Veranstaltung der ViennaUP (brutkasten berichtete). Im Rahmen einer Global Pitch Session konnte so sechs ausgewählte Startups des aktuellen GO AUSTRIA-Batchs mit Corporates wie Infineon oder AVL in Kontakt treten. Zudem nahmen im Rahmen der ViennaUP auch Startups an der Veranstaltung Gigabit x Beyond teil, die im Zuge der Gigabit Academy einen Austausch zu Gigabit-Anwendungen ermöglichte.

Gegen Ende der ViennaUP fand am am 6. Juni zudem das GIN&Friends-Networking am Wiener Karlsplatz statt. In entspannter Atmosphäre konnten die Teilnehmer:innen so die ViennaUP bei Musik, Drinks und Food Revue passieren lassen. Die Teilnehmer:innen von GO AUSTRIA konnten sich dabei zudem mit anderen ViennaUP Festivalbesuchern aus aller Welt austauschen. “Bei diesem GIN-Event stehen nicht nur die Business-Leads im Zentrum, vielmehr geht es auch darum, Freundschaften aufzubauen”, wie Brigitte Pfisterer, eine der Mentorinnen, von GO AUSTRIA erläutert.

Workshop mit Alumni-Startup

In der Woche nach der ViennaUP wurde den Teilnehmer:innen dann auch noch eine Reihe an Workshops geboten. In einer Session erhielten die Startups aus erster Hand Einblicke, wie man ein Unternehmen in Österreich gründet. “Zu den Inhalten zählten beispielsweise Arbeits- und Gesellschaftsrecht, GPDR oder Zertifizierung von Life-Science-Produkten”, so Programm-Manager Werner Müller.

Zudem teilte auch Go Suzui, CTO des japanischen Startups Godot, seine Learnings. Das AI-Startup absolvierte den GO AUSTRIA BATCH “Fall 2022” und eröffnete im Mai 2023 sein EU-Forschungs- und Entwicklungszentrum in Österreich. Über die Godot GmbH beschäftigt das japanische Unternehmen mittlerweile auch Mitarbeiter:innen in Österreich und schafft somit einen Mehrwert für den heimischen Wirtschaftsstandort.

Am Freitag vergangene Woche ging dann der aktuelle Batch mit einem Closing Lunch zu Ende. Die Vorbereitungen für den nächsten Batch laufen auf Hochtouren. Die Bewerbungsphase hierfür startet Anfang Juli, wobei der Batch Ende November stattfinden wird.


Das Global Incubator Network Austria (kurz GIN) wird gemeinsam von den beiden Agenturen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und Austria Wirtschaftsservice (aws) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) umgesetzt.


Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte