24.04.2019

Startup-Finanzierung einfach erklärt: Die wichtigsten Begriffe

Von Angel Investment über Förderungen und Sweat Capital bis zu Wandeldarlehen. Um diese Begriffe kommt man nicht herum, wenn man sich mit Startup-Finanzierung beschäftigt.
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Startup-Finanzierung einfach erklärt: Die wichtigsten Begriffe
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Soviel steht fest: Um ein Unternehmen aufzubauen, braucht man Geld. Nicht jeder ist dabei auf externe Geldgeber angewiesen. Wenn es aber so ist, sollte man vorher gut überlegen, von wem man sich Kapital holt und in welcher Form das passiert. Wir bringen einen Überblick über die häufigsten Begriffe zum Thema Startup-Finanzierung.

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Startup-Finanzierung: Die wichtigsten Begriffe

Angel Investment

Das (Business) Angel Investment ist per se keine Finanzierungsform. Es kann in mehreren Formen stattfinden (z.B. auch Sweat Capital oder Wandeldarlehen – siehe unten). Sehr häufig ist es aber ein klassisches Eigenkapitalinvestment. Der Investor erwirbt dabei gegen Geld Anteile des Startups und wird dadurch zum Gesellschafter. Das Kapital geht in das Firmenvermögen über. Scheitert das Startup, ist das Geld weg. Es fällt daher unter den Begriff Risikokapital (bzw. englisch: Venture Capital). Ein Business Angel investiert üblicherweise in sehr frühen bzw. frühen Unternehmensphasen (PreSeed- und Seed-Investments). Meist gibt es von ihm nicht nur Geld, sondern auch Know-how. Er bringt seine Erfahrung ein, um das Startup voranzubringen.

Bootstrapping

Der Begriff sei hier der Vollständigkeit halber erklärt: Bootstrapping spielt darauf an, sich sprichwörtlich an den eigenen Schuhbändern aus dem Schlamm zu ziehen. Kurzum: Wer “bootstrappt”, nimmt keine Startup-Finanzierung irgendeiner externen Quelle in Anspruch, sondern finanziert das Unternehmen gänzlich aus eigenen Mitteln und vor allem den eigenen Umsätzen.

Corporate-VC-Investment

Einige (zumeist sehr große) Unternehmen betreiben mit einem sogenannten Corporate VC (Venture Capital) ein eigenes Investment-Vehikel zur Startup-Finanzierung. Im Gegensatz zu klassischen VC-Fonds (siehe unten), bei denen eine ganze Reihe von Anlegern über den Fonds beteiligt ist, investiert hier ein einzelner Konzern. Das passiert üblicherweise in der eigenen Branche. Es kann für das Start­up durch eine gleichzeitige Kooperation bzw. Kundenbeziehung zum großen Vorteil werden. Gleichzeitig fallen damit die Konkurrenten des Konzerns zumeist als potenzielle Kunden des Startups weg.

Crowdinvesting

Es gibt verschiedene Formen des Crowdinvestings. Über einige wenige Anbieter kann die Crowd sogar Unternehmensanteile erwerben, also Eigenkapital einsetzen. Weitaus häufiger ist hierzulande jedoch das Crowd­investing in Form von Nachrangdarlehen. Dabei vergibt der Crowdinvestor über den Anbieter ein Darlehen mit guten Rückzahlungskonditionen und meist speziellen Goodies (etwa einer Exit-Beteiligung). Es handelt sich also um eine Form des Fremdkapitals. Der Begriff “Nachrang” im Wort kommt dabei nicht von ungefähr: Im Insolvenzfall werden die Forderungen aus entsprechenden Crowdinvesting-Kampagnen nachrangig behandelt.

Factoring

Factoring kann vor allem für Unternehmen, die sich aus dem Cashflow finanzieren, sehr nützlich sein. Für andere erleichtert es die Liquiditätsplanung. Denn der Factor übernimmt gegen Gebühren Rechnungen bereits dann, wenn sie ausgestellt werden, zahlt sie an das Unternehmen aus und kümmert sich um das weitere Debitorenmanagement. Umsätze gehen dadurch sicher ein, sobald die Leistung erbracht wurde. Dadurch verhindert man Liquiditätsengpässe aufgrund von Zahlungsverzug beim Kunden, was nicht selten vorkommt.

FFF – Family, Friends & Fools

Statistisch gesehen machen die drei Fs, also das Geld von der sprichwörtlich reichen Tante, dem guten Freund oder dem risikofreudigen Bekannten, den man überzeugen konnte, den größten Anteil an der frühen Startup-Finanzierung aus. Diese Kapitaltransfers können in unterschiedlichsten Formen erfolgen. Üblich sind etwa private Darlehen, klassische oder auch stille Beteiligungen (ohne Mitspracherecht im Unternehmen, was in vielen Fällen sinnvoll ist). Dabei gilt: Auch oder gerade innerhalb der Familie und des Freundeskreises sollte man Verträge mit für beide Seiten klaren Konditionen ausarbeiten. Beziehungen können darunter sonst potenziell leiden.

Förderungen

Unter den Begriff Förderung fällt eine ganze Reihe staatlich bzw. institutionell unterstützter Finanzierungen. Grob kann man diese in geförderte Kredite, Garantien und Zuschüsse unterteilen.

Geförderte Kredite sind klassische Darlehen mit besonders guten Konditionen. Dabei handelt es sich um sehr niedrige bis hin zu nicht vorhandene Kreditzinsen und das Wegfallen von Antragskosten. Die geförderten Kredite werden zumeist direkt von sogenannten Förderbanken (in Österreich z.B. die aws als Förderbank des Bundes) vergeben.

Gibt der Fördergeber eine Garantie aus, ermöglicht er dem geförderten Unternehmen damit, einen Bankkredit aufzunehmen, auch wenn es diesen (in der Höhe) unter normalen Umständen nicht bekommen würde. Er übernimmt als institutioneller Bürge die Ausfallshaftung gegenüber dem Kreditinstitut – üblicherweise aber nur zum Teil. Manche Förderstellen geben auch sogenannte Eigenkapitalgarantien aus. Damit besichern sie die Einlagen von Privatpersonen (z.B. Business Angels) in ein Startup bis zu einem bestimmten Prozentsatz, um diese zum Investment zu motivieren.

Zuschüsse sind Kapitalspritzen vom Fördergeber, die nicht zurückzuzahlen sind. Dabei gibt es abermals unterschiedliche Formen, die jeweils an strenge Auflagen gebunden sind. Meist sind es projektgebundene Förderungen, die vor Projektstart eingereicht werden müssen, aber erst nach Projektabschluss gegen Vorlage einer Kostenaufstellung ausbezahlt werden. Sie müssen also vom Fördernehmer vorfinanziert werden.

Anmerkung: Einige Förderstellen betreiben auch Fonds-Vehikel, mit denen sie klassische Eigenkapitalinvestments tätigen. Zudem bieten sie eine Reihe nicht monetärer Förderprogramme (Weiterbildung, Vernetzung etc.) für Startups an.

IPO – Börsengang

Der IPO (Initial Public Offering – deutsch: Börsengang) mag in dieser Aufzählung aufgrund der alphabetischen Anordnung in der Mitte stehen. Chronologisch steht es beim Thema Startup-Finanzierung (fast) ganz am Ende. Mit dem IPO kann man durch die Emission neuer Aktien auf einen Schlag eine große Summe Eigenkapital an der Börse aufnehmen – wenn alles gut geht. Danach ist es mit weiterem Eigenkapital aber vorbei. Der Handel der Aktien am Sekundärmarkt hat keinen direkten Einfluss auf das Unternehmensvermögen. Weiteres Kapital muss man sich dann etwa von Banken holen (siehe Kredit).

Kredit

Der klassische Bankkredit spielt in der Startup-Finanzierung eine eher untergeordnete Rolle, weil Banken im Normalfall sehr risikoavers sind und ihnen Startups häufig keine ausreichenden Sicherheiten bieten können. Das ist auch der Grund, warum viele Förderungen in Form von Garantien (siehe oben) erfolgen. Bei bereits konsolidierteren Startups sollte die Möglichkeit eines klassischen Kredits aber vor allem für kleinere Kapitalvolumina, etwa bei Zwischen- und Brückenfinanzierung, nicht außer Acht gelassen werden. Schließlich haben Fremdkapitalfinanzierungsformen durchaus auch Vorteile. Ab einer gewissen Größe (etwa nach dem IPO – siehe oben) ist man ohnehin auf Kredite zur Finanzierung angewiesen.

Sweat Capital

Arbeit gegen Anteile. Das ist, vereinfacht gesagt, der Deal bei Sweat Capital bzw. Work for Equity. Die Idee dahinter ist, dass etwa ein Business Angel mit reichem Erfahrungsschatz, also eine Arbeitskraft, die sich das Startup zu Beginn nicht leisten könnte, gegen Anteile ein ausdefiniertes Arbeitspensum im Startup erfüllt. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Der Arbeitsumfang sollte vertraglich klar definiert und juristisch abgesichert sein.

VC-Fonds-Investment

Analog zum Angel Investment (siehe oben) kann auch das VC-(Venture-Capital)-Fonds-Investment unterschiedliche Formen annehmen, erfolgt aber zumeist als klassischer Eigenkapital-Deal. An einem typischen VC-Fonds ist eine Reihe von Anlegern beteiligt. Die Investmententscheidungen trifft die Fonds-Verwaltung. Sie hat das Ziel, das eingelegte Kapital zu vervielfachen. VC-Fonds sind daher Exit-orientiert. Die Anteile werden entweder bei einem Firmenverkauf, im Zuge einer späteren Finanzierungsrunde oder bei einem Börsengang wiederverkauft. Wie viel Zeit sich der Fonds dafür lässt, variiert. VC-Fonds gibt es für alle Unternehmensphasen. Üblicherweise spezialisieren sie sich dabei.

Wandeldarlehen (Convertible)

Ein Wandeldarlehen wird als (privates) Darlehen (Fremdkapital) an ein Startup vergeben, zu einem späteren Zeitpunkt, meistens geknüpft an vereinbarte Bedingungen, aber zu Anteilen am Unternehmen (Eigenkapital) gewandelt. Damit muss zum Zeitpunkt des Investments durch Business Angel oder VC-Fonds keine Bewertung des Startups erfolgen, sondern erst bei der Wandlung. Angewendet wird das typischerweise zur Brückenfinanzierung bei Startups, die eine größere Finanzierungsrunde planen. Findet die Runde schließlich statt, wird zu vergünstigten Konditionen gewandelt (sogenannte “Discounts”) bzw. eine vereinbarte Maximalbewertung angewendet (“Cap”). Auch bei frühphasigen Startups, bei denen eine Bewertung noch sehr schwer zu bestimmen ist, ist der Einsatz teilweise sinnvoll. Ein weiterer Vorteil des Instruments liegt darin, dass es sich verhältnismäßig schnell abschließen lässt, weil ein Darlehen rechtlich simpler ist als Eigenkapitalinvestments.

Dieser Beitrag erschien in gedruckter Form im brutkasten Print-Magazin #8 “Quantensprünge”.

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Die Kurstafel:

🔨 US-Börsenaufsicht genehmigt Ethereum-ETFs endgültig

Es war letztlich nur mehr eine Formalität: Denn dass die US-Börsenaufsicht Ethereum-Spot-ETFs zulassen würde, war schon im Mai klar (siehe Crypto Weekly #141). Damals war die Entscheidung eine Überraschung, denn die meisten Beobachter:innen hatten frühestens mit einer Zulassung im Herbst gerechnet. Bitcoin-Spot-ETFs hatte die Börsenaufsicht einige Monate zuvor, Anfang Jänner, erstmals zum Handel zugelassen.

Im Mai folgte dann die Entscheidung zu den Ethereum-ETFs. Rein formal betrachtet, hatte die Behörde aber “nur” Änderungen von den Antragstellern auf diese ETFs verlangt. Die endgültige Zulassung war noch ausständig. Es hatte aber niemand mehr Zweifel, dass dies geschehen würde.

Diese Woche war es nun so weit. Am Montag erteilte die Börsenaufsicht die entsprechenden Genehmigungen. Und damit waren die Fonds, wie in den USA üblich, bereits am folgenden Handelstag verfügbar und konnten an der Börse gehandelt werden. Eine ganze Reihe an Ethereum-Fonds starteten dann am Dienstag in den Handel - und zwar von BlackRock, Grayscale, 21Shares, Fidelity, VanEck, Franklin Templeton, Bitwise und von Invesco/Galaxy Digital.

📈 Ethereum-Spot-ETFs starten in den Handel

Mit Dienstag waren somit erstmals ETFs in den USA handelbar, die direkt in Ether-Token investieren. Bisher mussten Anleger:innen auf sogenannte Ethereum-Futures-ETFs ausweichen. Diese investieren indirekt in Ether - indem sie Finanzprodukte (Futures) kaufen, die den Ether-Kurs nachbilden. Von den im Jänner zugelassenen Bitcoin-ETFs gab es schon gewisse Erfahrungswerte: Sie werden gemeinhin als sehr erfolgreich betrachtet. 

Unmittelbare Rückschlüsse auf die Ethereum-ETFs lassen sich dadurch aber nicht notwendigerweise ziehen. Allerdings: Dass die großen Vermögensverwalter, die im Jänner ihre Bitcoin-ETFs gestartet hatten, nun auch bei den Ethereum-ETFs dabei waren, lässt schon einmal vermuten, dass sie auch hier eine entsprechende Nachfrage wahrnehmen.

Der erste Handelstag verlief dann auch tatsächlich gut: Abzüglich Abflüssen wurden 107 Mio. US-Dollar in Ethereum-ETFs investiert. “Ein sehr solider erster Tag”, kommentierte Bloomberg-ETF-Analyst James Seyffart in einem Posting auf X. Am meisten Kapital floss dabei in die ETFs von BlackRock (rund 266 Mio. Dollar) und Bitwise (204 Mio. Dollar).

🧐 Der Grayscale-Effekt - jetzt auch bei Ethereum

Bei der Gesamtsumme zu berücksichtigen ist aber der Sonderfall Grayscale: Der Vermögensverwalter unterhielt bisher einen “Ethereum Trust”, den er nun in einen ETF umwandelte. Dadurch wurde es für Anleger:innen viel einfacher, Geld abzuziehen: Ein ETF kann jederzeit an der Börse verkauft werden, beim Grayscale Ethereum Trust war es deutlich komplexer, das eingesetzte Kapital wieder herauszunehmen. 

Gerade solche Anleger:innen, die bereits länger investiert waren, hatten somit einen Anreiz, nach dem Handelsstart der ETFs zu verkaufen. Daher verzeichnete der Grayscale-ETF tatsächlich Abflüsse in Höhe von 484 Mio. Dollar und lastete somit auch auf der Gesamt-Statistik. Überraschend ist dies nicht. Ganz ähnlich war es auch zu Jahresbeginn gelaufen, als Grayscale seinen Bitcoin-Trust in einen ETF umgewandelt hatte.

🤔 Was die ersten Zahlen bedeuten 

Was bedeuten diese ersten Zahlen nun? Sie sind sicherlich ein positives Signal. Gleichzeitig sollte man sie jedoch nicht überbewerten. Über den Erfolg der Ethereum-ETFs entscheiden nicht die ersten paar Tage. Ein klares Bild wird man erst über die nächsten Monate erhalten. 

Wie schon bei den Bitcoin-ETFs hoffen in der Krypto-Branche auch hier viele, dass die Ethereum-ETFs es professionellen Großanlegern einfacher machen, in Ether zu investieren. Deren Kapital, so die Hoffnung, treibt dann langfristig auch den Kurs an. Ob und in welchem Ausmaß dies eintreten wird, wird sich aber erst in Monaten und vielleicht sogar Jahren zeigen. 

Und der Ether-Kurs? Unmittelbar auf die Zulassungen oder auch auf den Handelsstart reagierte er kaum. Was durchaus Sinn ergibt, da die Genehmigungen eben nur mehr eine Formalität waren. Im weiteren Wochenverlauf ging es dann sogar abwärts, weshalb Ether mit einem Minus von fünf Prozent gegenüber den anderen großen Krypto-Assets eine Underperformance aufweist. 

Gut möglich, dass die Investor:innen vermuten, dass nach der Genehmigung der Ethereum-ETFs beim Ether-Kurs nun vorerst die Luft draußen ist - und ein nächster Impuls noch nicht erkennbar ist. Doch auch hier gilt: Dies bezieht sich hauptsächlich auf die Marktbewegungen in der eher kurzen Frist. Über die langfristigen Erfolgsaussichten der Ethereum-ETFs sagt es dagegen nichts aus.


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