26.02.2018

Startup Camp Berlin: „Schnellste Lernkurve für Einstieg im deutschen Markt“

Interview. Wir sprachen mit Sascha Schubert, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverband Deutsche Startups, warum es sich für österreichische Startups auszahlt, zum Startup Camp Berlin zu fahren.
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Sascha Schubert zum Startup Camp Berlin
(c) Bundesverband Deutsche Startups: Sascha Schubert

Am 12. und 13. April findet das Startup Camp Berlín statt. Organisiert wird die größte Early-Stage-Startup-Konferenz Deutschlands vom Bundesverband Deutsche Startups (BVDS). Sie hat sich über die Jahre hinweg längst zu einem festen Termin im Kalender der deutschen Startup-Szene etabliert. Der Brutkasten vergibt in Kooperation mit dem Bundesverband Deutsche Startups drei Plätze für das Startup Camp Berlin im April exklusiv an österreichische Startups. Wir sprachen dazu mit Sascha Schubert, stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Deutsche Startups und Mit-Oranisator des Startup Camp.

+++ Startup Camp Berlín: 3 Plätze für Ö-Startups beim Pitch +++


In Deutschland gehört das Startup Camp seit vielen Jahren in den festen Terminkalender der Szene. Was zeichnet die Veranstaltung aus und an wen richtet sie sich?

Das Camp orientiert sich zu 100 Prozent an Gründerinnen und Gründer in frühen Phasen. Erfahrene Unternehmer und Unternehmerinnen geben ihr Wissen in Vorträgen, Panels aber auch als Mentoren oder in den Office Hours weiter. Die Veranstaltung ist seinerzeit entstanden, als wir, also die heutigen Organisatoren, alle selbst eine Early Stage Startups hatten. Von daher kennen wir die Fragen, die junge Gründer heute haben, noch aus unseren eigenen Gründungen. An den Fragen hat sich wenig geändert.

Warum sollten österreichische Startups am Startup Camp Berlin teilnehmen?

Berlin ist wie Wien immer einen Besuch wert! Für Startups aus dem Ausland bietet sich beim Camp die schnellste Lernkurve für deren Einstieg im deutschen Markt, vor allem mit Blick auf Investoren oder Kunden.

Drei Startups aus Österreich dürfen am Pitch Marathon auf dem Startup Camp Berlin teilnehmen. Was erwartet die Gründer, die nach Berlin reisen vor Ort?

Viele Investoren, etliche nationale und internationale Pressevertreter und natürlich gleichgesinnte Gründer, die auf der Konferenz oder den Focus Camps ihr Wissen darüber weitergeben, was sie über Jahre – manchmal schmerzhaft – gelernt haben.

Welchen Blick hat die deutsche Szene auf Österreich?

Alle kennen das Pioneers Festival in Wien und einige erfolgreiche Startups aus Österreich, allen voran natürlich Runtastic als absolute Erfolgsgeschichte. Allerdings schaut man als Gründer zunächst jedoch verständlicherweise mehr auf seinen eigenen Markt, sein eigenes Team oder seine To Do Liste und den aktuellen Cash Stand als auf eine andere Szene. Im Vordergrund stehen vielmehr entsprechende Geschäfte oder Kontakte, die auf Veranstaltungen wie beispielsweise auf dem Startup Camps aufgebaut werden. Es sind die Kontakte, die Brücken bauen.

Die Frage „was kannst du?“ ist wesentlich wichtiger als die Frage „woher kommst du?“

In Deutschland agieren viele österreichische Startups erfolgreich. Wie leicht ist es für die jungen Gründer, in der deutschen Szene das entsprechende Netzwerk zu knüpfen? Wo gelingt es ihnen am besten?

Die meisten Gründerinnen und Gründer sehen sich als Weltbürger. Bei einigen digitalen Startups gibt es direkt von Anfang an ein global verfügbares Produkt, so dass Ländergrenzen irrelevant werden. Das sind politische Dimensionen, die für viele Startups und das Netzwerk eine untergeordnete Rolle spielen. Die Frage „was kannst du?“ ist wesentlich wichtiger als die Frage „woher kommst du?“.

Was unterscheidet Ihrer Meinung nach die Standorte Wien und Berlin?

Berlin ist über die letzten Jahre eine Stadt geworden, in der eine Startup-Gründung oder die Beschäftigung in einem so normal geworden ist, wie Kaffee kaufen. Hinzu kommen zahlreiche erfolgreiche Börsengänge, die auch im Ausland wahrgenommen wurden.
Berlin hat nach der New Economy-Krise als Ökosystem einen Venture Capital-Zyklus erfolgreich durchlaufen. Deswegen habe ich den Eindruck, dass Berlin aktuell für internationale Gründer und Investoren (noch) etwas interessanter ist als Wien. Aber genau wie Berlin ist Wien in den letzten 5-7 Jahren extrem nach vorn gegangen.

Generell: Traction ist wichtiger als Location. Kunden kaufen keine Ökosysteme, sondern Produkte. Investoren beteiligen sich an Startups, unabhängig davon ob in Berlin oder Wien.

+++ Christoph Richter: Worauf es bei Pitches besonders ankommt +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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