31.12.2019

Wie StarTrek-Darstellerin Chase Masterson gegen Mobbing kämpft

Chase Masterson, bekannt durch ihre Rolle der "Leeta" in der SciFi-Serie "Star Trek: Deep Space 9", eröffnete mit ihrem Talk die TEDxVienna 2019. Mit dem brutkasten spricht sie offen über Mobbing im Internet und am Arbeitsplatz, die Rolle der Plattformen in dieser Angelegenheit, sowie die Verantwortung des Einzelnen.
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Chase Masterson Star trek Deep Space 9
© Gavin Gough / TEDxVienna

Vor ein paar Jahren hast du gegen die Website Matchmaker geklagt. Worum ging es dabei?

Chase Masterson: Ein Mitglied meines Fanclubs half mir damals, Charity-Geld  für Kinder  mit AIDS zu sammeln. Er machte Annäherungsversuche, welche ich zurückwies. Als Reaktion darauf legte er für mich ein Profil auf der internationalen Datingsseite matchmaker.com an, ohne dass ich davon wusste – inklusive Fotos von  mir, sexuellen Aufforderungen, meiner Wohnadresse und Angaben zur Tatsache, dass ich alleine mit  meinem Sohn lebte. Zudem gab er eine Fake-Mailadresse an, über die er in meinem Namen mit hunderten Fans korrespondierte. Ich bekam daraufhin ein Fax, in dem jemand drohte, mich zu vergewaltigen und meinen Sohn zu ermorden – und zwar von einem Menschen, von dem wir wussten, dass er unsere Wohnadresse hatte. Wir waren erschüttert und schützten uns, indem wir auf den Sofas von Freunden schliefen. Schließlich klagte ich Matchmaker, dass sie Daten über mich veröffentlichten, ohne meine Identität zu überprüfen. Den Prozess haben wir jedoch verloren, weil der Richter urteilte, dass ich als öffentliche Person nicht das gleiche Recht auf Privatsphäre habe wie ein Privatmensch – es sei wegen meines Berufs als Schauspielerin also in Ordnung, meine Daten zu veröffentlichen und Menschen dazu einzuladen, mich körperlich anzugreifen.

Und das gilt noch immer, weil der Fall nun ein Präzedenzfall ist?

Ja (sarkastisch), das sind die Vereinigten Staaten von Amerika, werte Damen und Herren. Matchmaker hatte argumentiert, dass es sich bei dem Vorgehen um freie Meinungsäußerung handelte – wir wiederum argumentierten, dass meine Wohnadresse in Kombination mit Aufforderungen zu sexueller Gewalt keine freie Meinungsäußerung ist. Ich ging mit dieser Argumentation in Berufung und hatte einen unglaublichen Anwalt, den Vorsitzenden der ACLU von Südkalifornien. Das Verfahren dauerte dann fünfeinhalb Jahre, und am Ende verloren wir erneut – mit der Argumentation, dass eine Website ein Content-Provider sein muss, um zur Verantwortung gezogen zu werden.

Ähnliches gilt dann ja auch für Portale wie Facebook, welche auf user-generated Content setzen.

Ja, es geht ohne Prüfung online. Das Gleiche gilt für Twitter. Matchmaker hatte sogar Regeln gegen Fake-Profile und Mitarbeiter, welche dies überprüften – aber meines haben sie einfach durchgehen lassen.

Das wirft auch wieder die Frage auf, welche Rolle Portale wie Facebook und Twitter im Kampf gegen Fake-Profile spielen.

Ja, diese Portale haben eine große Verantwortung, und die Entscheidungsträger dieser Unternehmen werden ihrer Verantwortung nicht gerecht. Es ist schrecklich, was Jack (Anm.: Dorsey) auf Twitter zugelassen hat, etwa rund um die White Supremacy-Bewegung und Hate Speech jeder Art. Hate Speech ist keine freie Meinungsäußerung, und Gewaltdrohungen sind auch keine freie Meinungsäußerung.

Star Trek DS9 Chase Masterson
© Gavin Gough / TEDxVienna

Basierend auf deinen Erfahrungen kämpfst du selbst aktiv gegen Mobbing. Wo siehst du in Gesellschaft die größten Gefahren rund um Hate Speech und Mobbing?

Betroffen sind unter anderem die heutigen Teenager – die „Screenager“, die oftmals lieber eine Textnachricht schreiben als sich zu unterhalten. Das macht sie verwundbar, wenn sie mitten in der Nacht Drohungen und Einschüchterungen auf ihrem Smartphone erhalten. Oder wenn ein Mädchen für ihren Freund Nacktfotos macht und er die Fotos im Internet teilt – das Mädchen ist daraufhin für den Rest ihres Lebens geschädigt und traumatisiert. Manche Kinder können damit nicht umgehen und nehmen sich das Leben, andere entwickeln eine Sucht. Wir haben daher die Pop Culture Hero Coaltion gegründet, bei der Kinder Techniken zur Verarbeitung solcher Erlebnisse lernen, die ich gerne gehabt hätte, die aber nirgendwo unterrichtet werden. Denn wenn die Kinder es nicht verarbeiten, dann leben sie es als Erwachsene am Arbeitsplatz weiter aus.

„Wer solche Dinge tut, der hat kein Gefühl für sich selbst.“

Stichwort Arbeitsplatz: Wie wirken sich die neuen Kommunikationsformen auf Mobbing innerhalb von Unternehmen aus?

Auch dort ist die Entwicklung schrecklich – und zwar nicht nur für jene, die angegriffen werden, sondern auch für die Angreifer. Wer solche Dinge tut, der hat kein Gefühl für sich selbst. Sie sind wie Vampire, die ein Gefühl für sich selbst entwickeln wollen, indem sie anderen Menschen schaden. Es geht also in Summe nicht darum, Mobbing per se zu beenden, sondern Menschen das Gefühl für Identität und Selbstbewusstsein zu geben. So dass sie merken, dass es Spaß macht, ein Held zu sein und gute Dinge für die Welt zu tun – während Mobbing für niemanden gut ist.

In deinem TED-Talk erwähntest du auch, dass geheilte Menschen heilen, während verletzte Menschen verletzen… Wie bekommt man Menschen dazu, wieder zurück auf den richtigen Weg zu finden?

In unserer Gesellschaft verschwindet immer mehr das Bewusstsein für echte zwischenmenschliche Interaktion, die Menschen versinken immer mehr in ihren Bildschirmen. Die Menschen beschäftigen sich damit, wie gut sie auf ihren Instagram-Accounts aussehen und wie viele Follower sie haben – aber darum geht es nicht im Leben. Wir müssen es also ermöglichen, dass verletzte, traumatisierte, ängstliche oder wütende Menschen eine Person haben, mit der sie über ihre Gefühle sprechen können.

„Alkoholismus ist eine progressive Krankheit“

In meinen schwierigen Zeiten hatte ich eine solche Person nicht und konnte mich nicht beruhigen, ohne etwas zu trinken. Dadurch wurde ich noch einsamer, und meine Situation verschlechterte sich. Alkoholismus ist eine progressive Krankheit, man möchte immer mehr trinken – und irgendwann bestimmt das Abschalten der Gefühle den Alltag, anstatt dass man wirklich nach Hilfe sucht. Ich schaffte es schließlich, durch die Anonymen Alkoholiker Hilfe zu bekommen. In diesem Kontext merkte ich dann, dass meine Wut zwar gerechtfertigt war, dass sie mir aber nicht weiterhalf. Und diese Frage muss sich jeder schließlich stellen: Ich habe zwar ein Recht auf Gefühle, auch auf negative Gefühle – aber inwieweit helfen sie mir, und wie sehr schaden sie mir? Mir wurde in diesem Kontext damals klar, dass meine Gefühle zwar nachvollziehbar sind, dass für mich aber das Gleiche gilt wie für andere Mobbing-Opfer auch: Wenn Du übergewichtig bist und andere Menschen dich „fett“ nennen, dann liegt das nicht an deinem Gewicht – sondern daran, dass die anderen Typen Arschlöcher sind.

==> Website der Pop Culture Hero Coalition

==> Profil auf imdb

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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