04.11.2015

Stadtrekord: Unternehmer hängen „letztes Hemd“ auf längste Wäscheleine Wiens

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(c) JWW: Stadtrekord-Versuch geglückt. Mariahilferstraße hat die größte Wäscheleine Wiens.

Hier die Auflösung für all jene Shopper, Spaziergänger oder Anrainer, die sich vielleicht gewundert haben, wieso auf der Mariahilferstraße in Wien Wäscheleinen gespannt wurden: Ein Stadtrekord-Versuch der Jungen Wirtschaft Wien ist daran schuld.

Ziel der Aktion war es, den Sinn für Unternehmertum zu schärfen: Mit einem Stadtrekord-Versuch sollte auf die Probleme und Anliegen von jungen Wirtschaftstreibenden hingewiesen werden. Dafür wurde in den letzten Tagen im siebten Wiener Gemeindebezirk eine Wäscheleine gespannt: Junge Gründer, erfolgreiche Unternehmer und jene, die es werden wollen, wurden dazu aufgerufen, ein Zeichen für die Selbstständigkeit zu setzen und Hemden oder Blusen symbolisch aufzuhängen.

Mit heutigen Tag ist der Rekordversuch geglückt: 7.500 Hemden und Blusen der Wiener Unternehmer wurden in den letzten Tagen auf der Mariahilferstraße aufgehängt, die nach der Aktion dem Roten Kreuz gespendet werden. Gleichzeitig präsentierte die Junge Wirtschaft Wien ein Forderungspaket an Politik und Verwaltung. Im Papier geht es etwa um die Reduktion von Normen und Bürokratie, ein lohnnebenkostenfreies Quartal oder ein neues Krankenstands-Modell.

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(c) JWW: Jürgen Tarbauer, Rainer Trefelik, Davor Sertic, Maria Smodics-Neumann, Josef Bitzinger, Markus Grießler, Martin Heimhilcher

„Wiener Unternehmer stehen täglich vor großen Herausforderungen, die mit ihrem Kerngeschäft nichts zu tun haben und wichtige Ressourcen wie Zeit oder Finanzen binden“, meint Josef Bitzinger, Vizepräsident der Wirtschaftskammer Wien, ihm Rahmen der Wäscheleine-Präsentation.

Vor allem die Bürokratie mache den Unternehmern zu schaffen. Dabei bezieht er sich auch auf aktuelle Zahlen: „Eine Vergleichsstudie zeigt, dass sich in Wien die Bürokratiekosten pro Mitarbeiter und Jahr auf 1.900 Euro belaufen und damit 10 Prozent über dem österreichischen Durchschnitt liegen.“

Die Aktion soll aufrütteln: Verbesserungspotential gebe es vor allem bei der Flut an widersprüchlichen und teilweise veralteten Normen, Gesetzen, Verordnungen und unterschiedlichen Landesregelungen.

„Ich bin Tag für Tag von mehr als 16.000 dieser Regelungen direkt betroffen. Wenn ich sie nicht befolge oder mein Team nicht über jede einzelne davon aufkläre, riskiere ich hohe Verwaltungsstrafen“, meint etwa der Unternehmer Jürgen Tarbauer, der auch Vorstand der Junge Wirtschaft Wien ist. Immerhin: „Ohne Unternehmen gibt es keine Arbeitsplätze, ohne Arbeitskräfte keine Unternehmen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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