24.05.2019

Stadler Völkel: Wiener Kanzlei mit Blockchain-Fokus stockt auf

Die Wiener Rechtsanwaltskanzlei Stadler Völkel hat sich wie keine andere im Land auf den Blockchain- und Krypto-Bereich spezialisiert. Das Thema zieht nach wie vor: Nun wurden zwei neue Partner aufgenommen und das Büro massiv vergrößert.
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Stadler Völkel Rechtsanwälte - Blockchain, STO, Esports
(c) Stadler Völkel Rechtsanwälte: v.l.n.r. stehend: Iskra Parashkevova (Kanzleimanagement), Bryan Hollmann, LL.M. (Attorney at Law, zugelassen in New York), MMag. Oliver Stauber (Partner), Mag. Reinhard Schweng (Partner), Mag. Urim Bajrami (Rechtsanwalt), Lisa Wegl (Kanzleimanagement); v.l.n.r. sitzend: Dr. Oliver Völkel, LL.M. (Partner), Dr. Arthur Stadler (Partner)
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Vor gerade etwas mehr als drei Jahren wurde die Kanzlei Stadler Völkel in Wien gegründet. Von Beginn an spezialisierte man sich dabei auf einen gerade am Anfang brandneuen Bereich: Blockchain und Krypto. „Es hat bereits 2014 – noch vor der Gründung – begonnen“, erzählt Partner Arthur Stadler. Damals beriet man in enger Abstimmung mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) das Grazer Startup Coinfinity zum Launch seines Krypto-Exchange. Seit der Gründung begleitete man von rechtlicher Seite mehrere „Meilensteine“ im Blockchain-Bereich in Österreich, wie Stadler erzählt.

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Pioniere im Kryptorecht

„2017 haben wir Herosphere bei der Durchführung des ersten ICO nach österreichischem Recht unterstützt. 2018 haben wir mit Hydrominer den ersten EU-weiten Kapitalmarktprospekt für einen Token erstellt. Wir haben den ersten Blockchain-basierten Ehevertrag aufgesetzt und begleiten derzeit mehrere STOs  (Anm. Security Token Offerings), etwa jenen von Blockpit„, sagt der Kanzlei-Partner. Die Krypto-Spezialisierung geht sogar so weit, dass Stadler Völkel bereits seit längerem Kryptowährungen als Zahlungsmittel für seine Dienstleistungen akzeptiert. In Kürze wird man ein Buch zum Thema Blockchain veröffentlichen.

Stadler Völkel Rechtsanwälte - Blockchain, STO, Esports
(c) Stadler Völkel Rechtsanwälte: Arthur Stadler

Office-Vergrößerung und zwei neue Partner

Das Abflauen des Krypto-Hypes hat der Kanzlei dabei sichtlich nicht geschadet. Zuletzt erweiterte man das Büro um ein gesamtes Stockwerk und nahm zwei neue Partner an Bord: Oliver Stauber und Reinhard Schweng. Während Schweng, der bereits zuvor als Rechtsanwalt für die Kanzlei tätig war, mit Unternehmens- und Zivilrecht zwei eher allgemeine Bereiche abdeckt, schlägt Staubers Tätigkeit als Partner ganz in die Blockchain- und Krypto-Kerbe.

Oliver Stauber: Weiterer Blockchain-Spezialist für Stadler Völkel

„Oliver Stauber hat sich im Bereich Kryptorecht bereits einen Namen gemacht. Er ist Mitglied des FinTech-Advisory Boards des Finanzministeriums und Gründungsmitglied und Vorstand der Digital Assets Association Austria“, sagt Arthur Stadler. Derzeit kümmere sich Stauber innerhalb der Kanzlei unter anderem um die Begleitung von STOs – dem derzeit größten Trend-Thema, wie Stadler anmerkt. Dabei emittieren vor allem Startups und KMUs auf der Blockchain verbriefte Wertpapiere (z.B. Genussscheine oder Anleihen) zur Unternehmens- und oder Projektfinanzierung. Auch Gründungspartner Oliver Völkel bearbeite mit seinem Fokus auf Kapitalmarktprospekte und deren Abwicklung mit der FMA ein heißes Eisen in der Blockchain- und Kryptowelt.

Video Talk mit Arthur Stadler, Oliver Völkel und Oliver Stauber

Stadler Völkel Rechtsanwälte über Digital Assets

Video-Talk mit Arthur Stadler, Oliver Völkel und Oliver Stauber von Stadler Völkel Rechtsanwälte zu den aktuellen Krypto- und Banking Themen wie STOs, ICOs, IEOs und zu juristischen Herausforderungen von Digital Assets in Österreich.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 3. Mai 2019

Von Haftung bis Datenschutz

„Ich persönlich beschäftige mich gerade primär mit zwei weiteren großen Herausforderungen“, erzählt Stadler. Konkret stünden momentan Haftungsthemen bei Smart Contracts und datenschutzrechtliche Fragen im Blockchain-Kontext auf seiner Agenda. „Bei Smart Contracts geht es etwa um die Frage, wie vorgegangen wird, wenn der Vertrag nicht erfüllt wird. Im Datenschutz bietet die Blockchain, auf der Daten ja sehr transparent und nicht löschbar sind, im Bezug auf die DSGVO-Regelungen eine besondere Herausforderung“.

Neue Herausforderungen voran

Und Herausforderungen erwartet man bei Stadler Völkel auch in (naher) Zukunft noch einige. So würden etwa bereits in mehreren europäischen Ländern große regulierte Börsen, darunter die Stuttgarter Börse, daran arbeiten, elektronische Wertpapiere, also Security Token, zum Handel anzubieten, sagt Stadler. „Wir arbeiten in enger Abstimmungen mit diesen Börsen daran, auch österreichische STOs dort zu listen“. Vorgesorgt hat man in der Kanzlei übrigens auch in anderen Wachstumsmärkten. Mit Urim Bajrami holte man kürzlich einen auf eSports spezialisierten Rechtsanwalt ins Team.

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5.139 Unternehmen mussten laut aktueller Hochrechnung des Kreditschutzverbands KSV1870 in den ersten drei Quartalen 2026 in Österreich Insolvenz anmelden. Das entspricht einem Plus von 0,4 Prozent zum gleichen Zeitraum im Vorjahr. Nach Jahren des deutlichen Anstiegs bedeutet das eine Stagnation auf hohem Niveau. Diese erwartet der Verband auch für das gesamte Jahr. Die Passiva sind wegen einer etwas geringeren Zahl an Großinsolvenzen in den ersten drei Quartalen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund sieben Prozent auf etwa sechs Milliarden Euro gesunken. Bei den Branchen – Handel vor Baugewerbe und Gastronomie – gab es „wenig Bewegung“.

„Kräftiger Aufschwung gegenwärtig nicht erkennbar“

Insgesamt gibt es seitens des KSV1870 weiter keine Entwarnung. Die schwache Konjunktur, die verhaltene Nachfrage und die hohen Kosten würden Betriebe weiterhin belasten, „ein kräftiger Aufschwung ist gegenwärtig nicht erkennbar“, heißt es vom Verband. „Wo Margen und finanzielle Reserven knapp sind, kann der anhaltende wirtschaftliche Druck schnell existenzbedrohend werden. Entsprechend hoch bleibt die Zahl der Betriebe, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen können und den Weg in die Insolvenz antreten müssen“, kommentiert Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz.

Weiterer Zuwachs bei nicht eröffneten Fällen „alarmierend“

Mehr noch beschäftigt den Verband eine Entwicklung, die sich in den vergangenen Jahren kontinuierlich verschärft hat, und vom KSV als „besorgniserregend“ eingestuft wird: ein massiver Zuwachs bei den nicht eröffneten Fällen. So ist die Zahl der eröffneten Unternehmensinsolvenzen im dritten Quartal gegenüber dem Vorjahreszeitraum sogar um 7,2 Prozent gesunken, die Zahl der mangels Masse nicht eröffneten Verfahren dagegen um nicht weniger als 12,6 Prozent gestiegen. Konkret war es laut KSV seit Jahresbeginn bei 2.204 Fällen, also ca. 43 Prozent aller Verfahren mangels Kostendeckung nicht möglich, diese einer geordneten Abwicklung zuzuführen.

„Dass es zwischen den eröffneten und abgewiesenen Fällen mittlerweile nur noch einen zahlenmäßig geringen Unterschied gibt, ist alarmierend. Das ist ein Umstand, den die Gläubiger massiv zu spüren bekommen, da sich in diesen Fällen ihre Verluste weiter erhöhen. Das kann auch für wirtschaftlich gesunde Unternehmen mittel- und langfristig zum Problem werden“, erläutert Götze.

KSV1870 sieht Betrugsbekämpfungsgesetz „zumindest punktuell“ als Auslöser

Die Gründe für die Dynamik laut KSV: Nicht nur werde immer häufiger mit der Insolvenzanmeldung zu lange gewartet, der Verband sieht die Entwicklung auch „zumindest punktuell“ als eine Folge des im Jänner 2026 beschlossenen Betrugsbekämpfungsgesetzes. „Denn infolgedessen ist es vielfach so, dass vor der Änderung der Gesetzeslage durchsetzbare Anfechtungsansprüche nun nicht mehr geltend gemacht werden können, die Zahl der Gläubigeranträge sinkt und auch die Quoten dementsprechend für die Gläubiger zurückgehen“, heißt es vom KSV. In diesem Zusammenhang seien – „wie bereits beim Gesetzesbeschluss seitens des KSV1870 vorausgesagt“ – Folgeinsolvenzen zu befürchten.

Der KSV1870 erwartet auch für das vierte Quartal keine Entschärfung der Insolvenzdynamik und auch keine Verbesserung bei den nicht eröffneten Fällen. „Angesichts dieser Faktenlage ist es höchst an der Zeit, eine gesetzliche Basis zu schaffen, wie mit den mangels Masse abgewiesenen Fällen zukünftig umzugehen ist. Andernfalls wird sich der gesamtwirtschaftliche Schaden weiter erhöhen“, meint Götze.

Deutliches Statement zur Insolvenz-Entgelt-Fonds-Diskussion

Der Verband äußert sich zudem zur Diskussion rund um eine Finanzierungslücke beim Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF). „Aus Sicht des KSV1870 ist dabei ein Punkt wesentlich: Aufgrund der Tatsache, dass sich Österreichs Unternehmen seit einigen Jahren mit massiven wirtschaftlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist eine automatische Anhebung der Dienstgeberbeiträge keine Option“, heißt es dazu. Götze kommentiert: „Dadurch würden die Betriebe finanziell zusätzlich belastet werden, was angesichts der derzeitigen Situation nicht erstrebenswert sein kann.“ Wichtig in der Diskussion sei jedenfalls, „nicht nur den Bedarf für das Jahr 2027 zu bewerten, sondern langfristig zu denken und sowohl die Interessen der Arbeitgeber wie auch jene der Arbeitnehmer zu berücksichtigen“, so der Verband abschließend.

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